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Kat B waffe transportieren, übernachten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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burggraben
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von burggraben » Fr 10. Mär 2023, 21:23

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 11:04
Sollte ich ich irgendwann mal Übernachten müssen, bleibt der Rucksack am Mann in meiner unmittelbaren Reichweite. Das sollte doch nicht so schwer sein. ;)
Da tun sich bei mir mehrere Fragen auf ob das rechtlich haltbar wäre:

1 - Übernachten bedeutet Schlafen. Während dem Schlafen tut man nicht transportieren, also muss verwahrt werden. Da ist ein Hotelsafe oder der eigene Safe am Heizkörper angekettet sicher rechtskonformer, also der Rucksack neben dem Bett wo du schläfst und keine Aufsicht halten kannst.

2 - Übernachten bedeutet (vermutlich) auch Frühstücken. Dabei tust aber auch nicht wirklich transportieren, also wäre die Waffe im Rucksack am Frühstückstisch wohl eher ein Führen als ein Transportieren? --> Also wieder sicher verwahren.

edi
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von edi » Fr 10. Mär 2023, 21:55

Da gebe ich AUG-andy durchaus recht - ein Beispiel ich fahre zu einem Wettbewerb wo ich aufgrund der Wegstrecke auch übernachten muss, Einzelzimmer und Zimmertüre während des Schlafens versperrt, zum Frühstück Waffe und Munition getrennt an meinem Körperbag, irgendwann während der Heimfahrt ein WC-Besuch notwendig, Waffe natürlich nicht im Auto lassen sondern wieder bei mir im Bag und getrennt von Munition. Das hat überhaupt nichts mit einem Führen einer Waffe zu tun, sondern ist die gesetzliche Vorgangsweise einer direkten Fahrt zur Schiessstätte und wieder retour nach Hause. Eine kurze Mahlzeit bzw WC-Besuch auf einer langen An- und Abreise bleibt trotzdem dem vom Gesetzgeber vorgegebenem Erfordernis einer direkten Fahrt zur und von der Schiessstätte. Ich weiß nicht was einige damit für ein Problem haben und sich womöglich zu Tode fürchten.

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von AUG-andy » Fr 10. Mär 2023, 22:22

edi hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 21:55
Da gebe ich AUG-andy durchaus recht - ein Beispiel ich fahre zu einem Wettbewerb wo ich aufgrund der Wegstrecke auch übernachten muss, Einzelzimmer und Zimmertüre während des Schlafens versperrt, zum Frühstück Waffe und Munition getrennt an meinem Körperbag, irgendwann während der Heimfahrt ein WC-Besuch notwendig, Waffe natürlich nicht im Auto lassen sondern wieder bei mir im Bag und getrennt von Munition. Das hat überhaupt nichts mit einem Führen einer Waffe zu tun, sondern ist die gesetzliche Vorgangsweise einer direkten Fahrt zur Schiessstätte und wieder retour nach Hause. Eine kurze Mahlzeit bzw WC-Besuch auf einer langen An- und Abreise bleibt trotzdem dem vom Gesetzgeber vorgegebenem Erfordernis einer direkten Fahrt zur und von der Schiessstätte. Ich weiß nicht was einige damit für ein Problem haben und sich womöglich zu Tode fürchten.
Danke
Du bist der erste mit Hausverstand. :clap:
Mit Kurzwaffen geht das relativ easy, weil alles in einem relativ kleinen Rucksack passt und ich immer alles bei mir habe. Langwaffen überall mitschleppen ist halt nicht so einfach, besonders wenn man allein unterwegs ist.
MfG
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von AUG-andy » Fr 10. Mär 2023, 22:31

burggraben hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 21:23
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 11:04
Sollte ich ich irgendwann mal Übernachten müssen, bleibt der Rucksack am Mann in meiner unmittelbaren Reichweite. Das sollte doch nicht so schwer sein. ;)
Da tun sich bei mir mehrere Fragen auf ob das rechtlich haltbar wäre:

1 - Übernachten bedeutet Schlafen. Während dem Schlafen tut man nicht transportieren, also muss verwahrt werden. Da ist ein Hotelsafe oder der eigene Safe am Heizkörper angekettet sicher rechtskonformer, also der Rucksack neben dem Bett wo du schläfst und keine Aufsicht halten kannst.

2 - Übernachten bedeutet (vermutlich) auch Frühstücken. Dabei tust aber auch nicht wirklich transportieren, also wäre die Waffe im Rucksack am Frühstückstisch wohl eher ein Führen als ein Transportieren? --> Also wieder sicher verwahren.
Zu Punkt 1
Ich schlafe allein im versperrten Zimmer.
Was soll passieren?
Zu Punkt 2
gewo hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 10:01
und im sonstigen:
so lange die waffe im behaeltnis bleibt und dieses nicht geoeffnet wird ist das ein transport und kein fuehren
MfG
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Glock1768 » Sa 11. Mär 2023, 07:25

Alleine hier ist wieder die frage zu stellen, wie leichter es wäre einen wp wieder zu ermöglichen …
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von burggraben » Sa 11. Mär 2023, 08:27

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 22:22
Danke
Du bist der erste mit Hausverstand. :clap:
In den allermeisten Lebensbereichen bin ich ja auch ein großer Freund vom Hausverstand. Wir sind halt im Unterforum "Waffenrecht", da hilft der Hausverstand leider nicht immer.

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Alaskan454 » Sa 11. Mär 2023, 08:34

Glock1768 hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 07:25
Alleine hier ist wieder die frage zu stellen, wie leichter es wäre einen wp wieder zu ermöglichen …
Ich verstehe deinen Frust aber ich würde das Thema für mich abschließen, denn es ist deine Energie die du da verschwendest.

Was würde ein WP den deiner Meinung leichter machen?

Wenn du nicht führst (schlafen) musst du die Waffe genauso sicher verwahren wie der WBK Besitzer und bist auch nur zum führen von 2 Kat B Waffen berechtigt.

Wennst jetzt mit mehreren Waffen zum Bewerb fährst kannst eben auch nur zwei holstern und den Rest musst genauso in der Tasche schleppen wie der WBK Besitzer.

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burggraben
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von burggraben » Sa 11. Mär 2023, 08:47

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 22:31
Zu Punkt 1
Ich schlafe allein im versperrten Zimmer.
Was soll passieren?
Nix wird passieren in der Praxis, aber das ist ja nicht die Frage wenns ums Waffenrecht geht. Ob es rechtlich ok ist neben einer Waffe im Rucksack zu schlafen, ist was ganz was anderes als deine persönliche Risikokalkulation wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es zu einer Entwendung der Waffe kommt.

Bei der rechtlichen Beurteilung musst du zuerst mal davon ausgehen, dass was passieren wird (zb jemand schleicht sich ins Zimmer während du schläfst und kann fast lautlos den Rucksack mitnehmen) und dich dann fragen wie ein Richter das beurteilen würden wenn dir deine Waffe abhanden gekommen ist, weil sie ungesichert im Rucksack liegt, während du geschlafen hast (er wird vermutlich nicht happy sein).
Ich bin mir in Anbetracht der waffenrechtlichen Urteile in diesem Land nicht besonders sicher, dass die Sache gut für dich ausgehen würde. Im Erlass steht was von Zimmern zu denen nur du Zugang hast. Das ist bei einem 0815 Hotelzimmer definitiv nicht der Fall. Da haben von Zimmermädchen bis Hausmann, bis jeder an der Rezeption sicher ein Dutzend Leute Zugang.
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 22:31
Zu Punkt 2
gewo hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 10:01
und im sonstigen:
so lange die waffe im behaeltnis bleibt und dieses nicht geoeffnet wird ist das ein transport und kein fuehren
Die Aussage ist natürlich aus dem Kontext gerissen und nicht allgemein gültig. Siehe gewo's Beispiel mit Rucksacke vorne/hinten = Führen/Transport. Wenns vor Gericht gehen würde, manchen leider manchmal wirklich Kleigkeiten einen enormen Unterschied.

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von burggraben » Sa 11. Mär 2023, 08:51

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 08:34
Wenn du nicht führst (schlafen) musst du die Waffe genauso sicher verwahren wie der WBK Besitzer und bist auch nur zum führen von 2 Kat B Waffen berechtigt.
Guter Punkt! Bei all den vielen Erleichterungen und Ermächtigungen der WPs, bringt nicht mal diese von vielen heißersehnte Karte was, wenn man schläft.

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von AUG-andy » Sa 11. Mär 2023, 09:52

burggraben hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 08:47
Nix wird passieren in der Praxis, aber das ist ja nicht die Frage wenns ums Waffenrecht geht. Ob es rechtlich ok ist neben einer Waffe im Rucksack zu schlafen, ist was ganz was anderes als deine persönliche Risikokalkulation wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es zu einer Entwendung der Waffe kommt.

Bei der rechtlichen Beurteilung musst du zuerst mal davon ausgehen, dass was passieren wird (zb jemand schleicht sich ins Zimmer während du schläfst und kann fast lautlos den Rucksack mitnehmen) und dich dann fragen wie ein Richter das beurteilen würden wenn dir deine Waffe abhanden gekommen ist, weil sie ungesichert im Rucksack liegt, während du geschlafen hast (er wird vermutlich nicht happy sein).
Mein Hotelzimmer kann keiner betreten ohne das ich munter werde.
Da ich oft unterwegs bin, habe ich immer eine simple Alarmanlage dabei.
Auch für den Rucksack oder Tasche gibt's einfache Lösungen mit Erschütterungssensor.
Kostet wenig, und ist sehr effektiv. Soviel zum Hausverstand.
Warum alles verkomplizieren wenn es einfache Lösungen gibt.

https://www.amazon.de/T%C3%BCrstopper-K ... hdGY&psc=1
MfG
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Alaskan454 » Sa 11. Mär 2023, 10:09

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 09:52

Auch für den Rucksack oder Tasche gibt's einfache Lösungen mit Erschütterungssensor.
Ich würde meinen Hund einfach in den Rucksack setzen zum bewachen :lol:

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von gewo » Sa 11. Mär 2023, 10:17

burggraben hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 08:47
…. Im Erlass steht was von Zimmern zu denen nur du Zugang hast. Das ist bei einem 0815 Hotelzimmer definitiv nicht der Fall. Da haben von Zimmermädchen bis Hausmann, bis jeder an der Rezeption sicher ein Dutzend Leute Zugang….
echt jetzt
der erlass heisst REISEERLASS
hier ist definitiv von hotelzimmern die rede

ja ich bin sicher …
😜

die abgrenzung erfolgt gegenueber
1) nicht zimmern
wie zb zelten, wohnwägen, ect
diese sind grundsaetzlich ungeeignet

und

2) gemeinschaftsunterkuenfteb
wie schlafboeden auf huetten ect
auch dort ist ein ordnungsgemaesses verwahren undenkbar

hotelzimmer kein problem
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von burggraben » Sa 11. Mär 2023, 13:12

gewo hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 10:17
hotelzimmer kein problem
Ich bin auf das erste Gerichtsurteil gespannt, wo ein Rucksack aus einem Hotelzimmer verschwindet, wo das halbe Personal im Hotel an Schlüssel dafür hatte. Erlässe sind für Gerichte nicht bindend und ich vermute stark, dass falls ein Hotelsafe im Zimmer vorhanden ist, das Gericht es nicht wohlwollend betrachten wird wenn man sich dazu entschieden hat im Rucksack anstatt im Hotelsafe zu verwahren.

Ich für meinen Teil würde den Hotelsafe bevorzugen oder bei Langwaffen, einen versperrten, stabilen Koffer der am Heizkörper angekettet ist. Das wird den normalen Verwahrungsvorschriften am ehesten gerecht. Vor allem wenn ich nicht am Zimmer bin.

Ich habe waffenrechtliche Urteile gelesen wo Gerichte sich nicht an Erlässe halten (müssen sie auch nicht, nur ans Gesetz) und die Lage maximal zum Nachteil des Waffenbesitzers ausgelegt wird. Versteht mich nicht falsch, ich bin kein Anhänger von diesem nicht praktikablen, realitätsfernen Gesetzen. Ich nehme einfach zu Kenntnis dass die Großwetterlage für Waffenbesitzer immer schon schlecht war hierzulande und man vor Gericht eher schlechte Karten hat. Wenn die WBK/WP einmal weg ist, bekommst das Kartl fast unmöglich wieder. Futsch ist futsch, mit seltensten Ausnahmen.
Ich stelle mich daher dieser Realität indem ich - für den Fall der Fälle - meinen Anwalt vor Gericht so viel Munition wie möglich liefere indem ich im Vorfeld soviel Vorsicht walte lasse wie es mir halt möglich ist. Und es kostet mich keine Minute die Pistole in den Hotelsafe zu legen, anstatt im Rucksack zu lassen.

Aber vielleicht verbessert sich die Großwetterlage für Waffenbesitzer ja ein wenig. Durch die aktuelle Situation wird ja einer breiteren Bevölkerungschicht auf einen Schlag bewusst, dass man ja vieleicht doch Waffen (und Munition) vorrätig haben sollte zur nationalen Selbstverteidigung. Die Argumentationslinie lässt sich ja auf den persönlichen Bereich umlegen.

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von AUG-andy » Sa 11. Mär 2023, 13:25

Den Hotelsafe kannst dir auch aus dem Kopf schlagen.
Da gibt's einen Schlüssel oder einen Generalcode zum Öffnen fürs Hotel.
Waffen immer "am Mann" ist die beste Methode.
Und nochmal.
Es kommt keiner in mein Zimmer ohne Alarm.
Und sollte ich das Zimmer verlassen, habe ich alles bei mir.
Würde nie Waffen alleine im Zimmer zurücklassen.
MfG
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von FdH22 » Sa 11. Mär 2023, 13:51

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 10:09
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 09:52

Auch für den Rucksack oder Tasche gibt's einfache Lösungen mit Erschütterungssensor.
Ich würde meinen Hund einfach in den Rucksack setzen zum bewachen :lol:
Ein wenig Duft von einer läufigen Hündin u. schon gehört dein Rucksack mir! :idea: :idea: :lol:

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