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Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von Trugor » Do 24. Nov 2022, 20:14

Hi an alle,

und es tut mir leid, falls es dazu was gibt (sollte es ja eigentlich fast…), aber mit Sufu nach „ausleihen, ausborgen, überlassen“ habe ich wirklich nichts sinnvolles gefunden.

Ich habe eine WBK mit 2 Plätzen (G45, AR15) und möchte mir von meinem Bruder den Revolver ausborgen, damit ich für eine schnellere Erweiterung Bewerbe damit schieße (seine 1911 hat er leider hergegeben…). Wie funktioniert das RECHTLICH, dass ich sie zum Schießstand nehme.

Ich nehme einmal an, dass ich nur eine meiner beiden Kat B mitnehmen darf, da sonst 3 im Auto wären und das über dem Limit wäre. Muss ich aber irgendeinen Wisch vorbereiten? Was täte ich bei einer Kontrolle (sagen, „ist von meinem Bruder, mir gerade überlassen worden“? Habe hier mal irgendwas gelesen, dass es sehr ums Wording geht; sprich, aufpassen ob überlassen/verliehen/ausgeborgt).

Para 28 WaffG sagt ja, dass bei der Überlassung > 6 Wochen eine Meldung zu machen ist. Im 28er ist aber auch die ganze Zeit von Veräußerung die Rede.

Werde da nicht ganz schlau draus…

Danke und LG
Trugor

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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von Joewood » Do 24. Nov 2022, 20:29

Füll 2x den 08/15 Überlassungswisch aus (für jeden einer), lass eine deiner beiden Krachn beim Bruder und gut ist. Somit habt ihr offiziell jeder eine unterzeichnete Überlassung (also quasi gegenseitig jeweils eine Waffe überlassen). Nachdem man für die Meldung eh 6 Wochen Zeit hat, brauchst auch sonst nix machen. Aber für den Fall der Fälle, dass dein Bruder in Abwesenheit seiner Waffe kontrolliert wird, habt ihr was schriftliches, warum sie grad nicht da ist...

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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von AUG-andy » Do 24. Nov 2022, 20:36

Trugor hat geschrieben:
Do 24. Nov 2022, 20:14
Hi an alle,

und es tut mir leid, falls es dazu was gibt (sollte es ja eigentlich fast…), aber mit Sufu nach „ausleihen, ausborgen, überlassen“ habe ich wirklich nichts sinnvolles gefunden.

Ich habe eine WBK mit 2 Plätzen (G45, AR15) und möchte mir von meinem Bruder den Revolver ausborgen, damit ich für eine schnellere Erweiterung Bewerbe damit schieße (seine 1911 hat er leider hergegeben…). Wie funktioniert das RECHTLICH, dass ich sie zum Schießstand nehme.

Ich nehme einmal an, dass ich nur eine meiner beiden Kat B mitnehmen darf, da sonst 3 im Auto wären und das über dem Limit wäre. Muss ich aber irgendeinen Wisch vorbereiten? Was täte ich bei einer Kontrolle (sagen, „ist von meinem Bruder, mir gerade überlassen worden“? Habe hier mal irgendwas gelesen, dass es sehr ums Wording geht; sprich, aufpassen ob überlassen/verliehen/ausgeborgt).

Para 28 WaffG sagt ja, dass bei der Überlassung > 6 Wochen eine Meldung zu machen ist. Im 28er ist aber auch die ganze Zeit von Veräußerung die Rede.

Werde da nicht ganz schlau draus…

Danke und LG
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Dazu gib es schon genug Threads.

viewtopic.php?t=30395

viewtopic.php?t=4683&start=10

viewtopic.php?t=25207
MfG
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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von Trugor » Do 24. Nov 2022, 22:13

Danke für die Antwort.

Und ja; die Threads waren halt schon echt alt, dachte, da hat sich eventuell was seit dem geändert.

Aber passt, dann mach ich das mit dem 0815 Wisch und fertig.

Lg

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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von AUG-andy » Do 24. Nov 2022, 22:30

Trugor hat geschrieben:
Do 24. Nov 2022, 22:13
Danke für die Antwort.

Und ja; die Threads waren halt schon echt alt, dachte, da hat sich eventuell was seit dem geändert.

Aber passt, dann mach ich das mit dem 0815 Wisch und fertig.

Lg
Sicher ist sicher.
Eine gegenseitige Überlassung sozusagen.
Lass einfach das Datum frei und kopiere dir ein paar Stück.
Für eventuelle weitere Standbesuche.
Nach dem Rückwechsel einfach vernichten.
Ist ja nur zur Sicherheit falls du wirklich kontrolliert wirst.
MfG
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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von John Connor » Fr 25. Nov 2022, 06:48

Wenn mans genau nimmt - was leider so manche nicht tun - muss man nicht (nur) Überlassungen länger als 6 Wochen melden, sondern alle Überlassungen innerhalb einer Frist von 6 Wochen. Überlassungen am behördlich genehmigten Stand ausgenommen.

Dass angeblich auch somanche Behörde nur Überlassungen > 6 Wochen gemeldet haben will, machts nicht besser.

Sollte einem bewusst sein, falls man nachher gefragt werden würde, wie man konkret zur Trainingswaffe kam - wobei eine solche Frage zugegebenermaßen sehr unwahrscheinlich ist.

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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von Joewood » Fr 25. Nov 2022, 09:07

John Connor hat geschrieben:
Fr 25. Nov 2022, 06:48
Wenn mans genau nimmt - was leider so manche nicht tun - muss man nicht (nur) Überlassungen länger als 6 Wochen melden, sondern alle Überlassungen innerhalb einer Frist von 6 Wochen. Überlassungen am behördlich genehmigten Stand ausgenommen.

Dass angeblich auch somanche Behörde nur Überlassungen > 6 Wochen gemeldet haben will, machts nicht besser.
Was galubst, was mit den Behörden passiert, wenn alle, die sich vom Kollegen/Bruder/Schwester/Vater/Mutter/sonstwem für 1-2 Tage oder sogar ne Woche die Kanone ausborgen und jeden Ausborgevorgang an die Behörde melden? Die gehen gnadenlos unter inPapierkram und ZWR - Edits. Das sich schlichtweg nicht praxisgerecht...

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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von John Connor » Fr 25. Nov 2022, 10:07

Joewood hat geschrieben:
Fr 25. Nov 2022, 09:07
John Connor hat geschrieben:
Fr 25. Nov 2022, 06:48
Wenn mans genau nimmt - was leider so manche nicht tun - muss man nicht (nur) Überlassungen länger als 6 Wochen melden, sondern alle Überlassungen innerhalb einer Frist von 6 Wochen. Überlassungen am behördlich genehmigten Stand ausgenommen.

Dass angeblich auch somanche Behörde nur Überlassungen > 6 Wochen gemeldet haben will, machts nicht besser.
Was galubst, was mit den Behörden passiert, wenn alle, die sich vom Kollegen/Bruder/Schwester/Vater/Mutter/sonstwem für 1-2 Tage oder sogar ne Woche die Kanone ausborgen und jeden Ausborgevorgang an die Behörde melden? Die gehen gnadenlos unter inPapierkram und ZWR - Edits. Das sich schlichtweg nicht praxisgerecht...
Um die Praxisgerechtigkeit soll sich gefälligst der Gesetzgeber kümmern.
Mich „kostet“ eine Meldung ein E-Mail, sonst gar nix und ich bin 100% auf der sicheren Seite. Wenn mir die Behörde antworten tät, ich brauchs <6 Wochen Überlassung nimma melden, bitte gern. Bis dahin verhalt mich so, dass mir nix passieren kann - zumal ein E-Mail nicht mal ne Briefmarke kostet.

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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von Joewood » Fr 25. Nov 2022, 12:22

John Connor hat geschrieben:
Fr 25. Nov 2022, 10:07
Um die Praxisgerechtigkeit soll sich gefälligst der Gesetzgeber kümmern.
Hat er ja, indem er dir 6 Wochen Zeit einräumt... Hat sicher - unter anderem - den Sinn gehabt, dass man für kurze Überlassungen die Mitarbeiter nicht unnötig nervt

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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von John Connor » Fr 25. Nov 2022, 12:43

Joewood hat geschrieben:
Fr 25. Nov 2022, 12:22
John Connor hat geschrieben:
Fr 25. Nov 2022, 10:07
Um die Praxisgerechtigkeit soll sich gefälligst der Gesetzgeber kümmern.
Hat er ja, indem er dir 6 Wochen Zeit einräumt... Hat sicher - unter anderem - den Sinn gehabt, dass man für kurze Überlassungen die Mitarbeiter nicht unnötig nervt
Das hat er im §14 1. Satz (Schießstättenprivileg) auch getan.

Wie willst aber den §28 Abs 2 1. Satz anders verstehen (haben….Überlassung…. binnen sechs Wochen ….anzuzeigen? Also mein Verständnis von Grammatik, erlaubt kein anderes Ergebnis.

Diese Frist (6 Wochen) kennt im Übrigen auch §28 Abs 2a (Erwerb im Ausland) da hat der Gesetzgeber sicher net gemeint, dass man sich jeden 2. Tag die Krachen vom Fritzi Onkel aus Straubing ausborgt.

Wennst mir vor dem Hintergrund des Gesetzestextes Dein Ergebnis erklären kannst, bitte nur zu. Mir wärs nur recht.

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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von gewo » Fr 25. Nov 2022, 12:54

der kollege connor hat recht

die meldePFLICHT entsteht zum zeitpunkt der ueberlassung
die meldeFRIST betraegt sechs wochen

trotzdem ist die uebliche praxis NICHT hin- und her zu melden wenn die ueberlassung innerhalb von sechs wochen wieder rueckgaengig gemacht wird ... durchaus auch mit unausgesprochenem abnicken dieser praxis durch die behoerde ....
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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von Joewood » Fr 25. Nov 2022, 13:17

Das ist halt der Punkt... das eine ist das, was im Gesetz steht, das andere ist das, wie es ausgelegt/praktiziert wird.

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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von John Connor » Fr 25. Nov 2022, 16:14

Wenns Dich erwischt, bist über ersteres froh.
Im Übrigen wird nix anders „ausgelegt“ sondern einfach entgegen dem Wortlaut gemacht. Ich hab eingangs eh geschrieben, dass angeblich auch somanche Behörde nur Überlassungen > 6 Wochen gemeldet haben will.

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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von sparrow77 » Fr 25. Nov 2022, 17:51

John Connor hat geschrieben:
Fr 25. Nov 2022, 16:14
Wenns Dich erwischt, bist über ersteres froh.
Im Übrigen wird nix anders „ausgelegt“ sondern einfach entgegen dem Wortlaut gemacht. Ich hab eingangs eh geschrieben, dass angeblich auch somanche Behörde nur Überlassungen > 6 Wochen gemeldet haben will.
Das Problem ist eigentlich nur, dass manche anscheinend Deutsch nicht gscheit verstehen.
Meldepflicht binnen 6 Wochen ist eigentlich nicht misszuverstehen, wenn man Deutsch als Muttersprache hat.

John Connor
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Re: Kat B ausborgen / überlassen / ausleihen - wie?

Beitrag von John Connor » Fr 25. Nov 2022, 18:11

Bei vielen ist der Wunsch mächtiger als das Wort (nicht nur hier) - Es reißt immer mehr ein, dass sich Tatsachen dem Wollen fügen sollen

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