Hallo liebe experten, ich würde mir gerne einen Bausatz einer Steinschloss hawken great plains kaliber 54 aus deutschland nach oberösterreich importieren.
Jetzt bin ich mir nicht sicher bezüglich der einfuhr. Es sollte meiner Meinung nach eine kat. C Waffe sein, und ab 18 frei ohne einfuhrbeachränkung?
Ich bin selber nicht wirklich bewandert, würde sie gern einem geliebten menschen zu weihnachten schenken.
Nun hab ich mich an den Gesetzestexten versucht bin aber trotzdem unsicher. Der Händler meinte nur ich muss mich selber Informieren.
Ich wäre für zuverlässige Hilfe unendlich dankbar.
Lieben Gruß
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Hilfe ich raffs nicht..
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Hilfe ich raffs nicht..
Es gibt betreffend der par 45 waffen eine ausnahme bezueglich der verbringungsmodalitaen:
Luftgewehre bis zu 7,5 joule benoetigen keine verbringungsawicklung.
Fuer die anderen par 45 waffen ist mir keine erleichterung bekannt
Luftgewehre bis zu 7,5 joule benoetigen keine verbringungsawicklung.
Fuer die anderen par 45 waffen ist mir keine erleichterung bekannt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6744
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Hilfe ich raffs nicht..
Eigentlich ist es ganz einfach, aber halt doch auch nicht.
Zäumen wir den Zossen mal von hinten auf:
In §45 WaffG dgF steht:
Hier steht in §7:
Klartext: Steinschlossbüchsen kannst Du Dir, genau wie Perkussionsbüchsen, einfach online beim Händler in DE bestellen und schicken lassen. Das ist nicht nur vollkommen rechtens, sondern seit Jahrzehnten gelebte Praxis.
Du musst das Trumm auch nicht im ZWR registrieren lassen, da lt. §45 §33, der die Registrierungspflicht betrifft, nicht anwendbar ist.
Alles klar?
SG
Kemira
PS: Hier noch die Links:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017
Zäumen wir den Zossen mal von hinten auf:
In §45 WaffG dgF steht:
Jetzt schauen wir, welcher Paragraph die Verbringung regelt. Das ist der 37er. In dem steht in Absatz 4:Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen
§ 45. Auf
1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
Also schauen wir in der Durchführungsverordnung nach:Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union
§ 37.
(4) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, welche Schußwaffen und welche Munition ohne Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde entweder nur von einschlägig Gewerbetreibenden oder von jedermann aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet verbracht werden dürfen. Er hat hiebei mit Rücksicht auf den jeweiligen Berechtigtenkreis auf die mit den verschiedenen Waffen und Munitionsarten verbundene Gefährlichkeit Bedacht zu nehmen. Insoweit das Verbringen von Schußwaffen oder Munition nach Österreich in den Geltungsbereich einer solchen Verordnung fällt, bedarf es keiner Einwilligung gemäß Abs. 3.
Hier steht in §7:
Wir fassen zusammen: lt. 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung bedürfen Menschen, die keine Waffengewerbetreibenden sind, zur Verbringung (=Einfuhr) von Waffen gemäß §45 keine vorherige Erlaubnis der Behörde.§ 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorie B und C sowie von Munition für diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen.
Klartext: Steinschlossbüchsen kannst Du Dir, genau wie Perkussionsbüchsen, einfach online beim Händler in DE bestellen und schicken lassen. Das ist nicht nur vollkommen rechtens, sondern seit Jahrzehnten gelebte Praxis.
Du musst das Trumm auch nicht im ZWR registrieren lassen, da lt. §45 §33, der die Registrierungspflicht betrifft, nicht anwendbar ist.
Alles klar?
SG
Kemira
PS: Hier noch die Links:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Hilfe ich raffs nicht..
@kemira
So stellt man sich Hilfe vor!
Hut ab!
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Eine Signatur ist ein Text, der an deine Nachrichten angefügt werden kann. Sie ist auf 255 Zeichen begrenzt.
Re: Hilfe ich raffs nicht..
Jop
Fuer oesterreich ist das die rechtslage.
Aber wie sieht das fuer DE aus.
Sind dort derartige waffen von der ausfuhrgenehmigung freigestellt?
Das ist aber eine sache des verkäufers in DE und nicht dein problem.
Einfach versuchen
Fuer oesterreich ist das die rechtslage.
Aber wie sieht das fuer DE aus.
Sind dort derartige waffen von der ausfuhrgenehmigung freigestellt?
Das ist aber eine sache des verkäufers in DE und nicht dein problem.
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doubleaction OG, Wien
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Re: Hilfe ich raffs nicht..
ich danke dir so sehr für diese ausführliche erklärung und die deppenfreundliche zusammenfassung!!
Vielen vielen Dank!!!
@kemira you made my day!!
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@kemira you made my day!!
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
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- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Hilfe ich raffs nicht..
Keine Ursache.
Deinem geliebten Menschen viel Spaß mit dem Trumm - ich hab die gleiche Büx; schönes Gewehr! War auch mal ein Bausatz...
Ladeempfehlung von Artax ist übrigens 54 grs Schweizer Schwarzpulver Nr. 3, Rundkugel .535 mit 0,38mm Pflaster oder Rundkugel .540 mit 0,21mm Pflaster. Erstere Kombi kann ich bestätigen.
Deinem geliebten Menschen viel Spaß mit dem Trumm - ich hab die gleiche Büx; schönes Gewehr! War auch mal ein Bausatz...
Ladeempfehlung von Artax ist übrigens 54 grs Schweizer Schwarzpulver Nr. 3, Rundkugel .535 mit 0,38mm Pflaster oder Rundkugel .540 mit 0,21mm Pflaster. Erstere Kombi kann ich bestätigen.
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