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ZWR -> Eintrag für Personen aus ERnP möglich ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hans_bay
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ZWR -> Eintrag für Personen aus ERnP möglich ?

Beitrag von hans_bay » Do 17. Nov 2022, 13:17

Hallo zusammen,

Ich heiße Hans und komme aus Bayern. Ich arbeite in Ö und hätte eine technische Frage an die Waffenhändler unter euch.

Ich bin aus beruflichen Gründen im ERnP gelistet, habe aber keinen Wohnsitz in Ö. Da ich viel in Ö bin (Arbeitsplatz) und auch Mitglied im Schützenverein stellt sich mir die Frage, ob eine Registrierung einer Waffe im ZWR auf eine Person die nur im ERnP gelistet ist technisch möglich ist.
Also konkret, ob die Daten fürs ZWR nur aus dem Melderegister gezogen werden , oder ob alle Stammdatenregister berücksichtigt werden.

Bevors hier Vermutungen gibt, ich habe in Deutschland Jagdschein, WBK, EUFP und auch die Österreichische Jagdkarte. Ich bin nur keine Fan vom Spazierenfahren der Waffen im Auto und würde gerne eine Jagd und/oder Sportwaffe in einem Waffenschrank im Büro haben, damit ich auch mal kurzfristig was machen kann und nicht erst 2 Stunden mit dem Auto unterwegs bin um die Ausrüstung zu holen.

Würde mich freuen, wenn jemand hierzu Infos hat oder bei sich mal schaunen kann, obs gehen würde.

Dankeschön

Hans

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Re: ZWR -> Eintrag für Personen aus ERnP möglich ?

Beitrag von KarawankenHippie » Do 17. Nov 2022, 14:08

Würde an deiner Stelle die zuständige Waffenbehörde kontaktieren, die können ggf. einen Eintrag für deine Person manuell erstellen. (Quelle: ZWR-Changelog, viewtopic.php?t=45423)

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Re: ZWR -> Eintrag für Personen aus ERnP möglich ?

Beitrag von Promo » Do 17. Nov 2022, 17:53

mE nein, da der § 33 WaffG u.a. dezidiert sagt:
Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen.
(.. und bitte jetzt nicht sagen, dass daher Personen ohne Wohnsitz im Bundesgebiet ihre Schusswaffen der Kat.C daher nicht melden müssen ;) ). Deshalb kann mE jemand ohne Wohnsitz, der somit auch nicht für die Behörden greifbar ist, keine Waffe in Österreich legal besitzen.

Was spricht dagegen, dass du an der Adresse, über die du in Österreich verfügst, auch einen Wohnsitz anzumelden? Oder ist das nur ein Briefkasten/beim Steuerberater?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

hans_bay
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Re: ZWR -> Eintrag für Personen aus ERnP möglich ?

Beitrag von hans_bay » Fr 18. Nov 2022, 11:55

Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten.
Tja das ist dann doch nicht so einafch, wie ich sehe.


@Promo: Einen Wohnsitz am Arbeitsplatz melden? Hm.. Ich weiß nicht. Die Meldung im ERnP braucht man z.B., um digital seine Identität nachweisen zu können, bzw um eine Adresse zu haben, an die Behördenpost gesendet werden kann. Ausserdem gibts da steuerlich noch einige Themen zu berücksichtigen wei einer Wohnsitzmeldung.
Ich habe auch nicht vor hier große Kontrukte zu machen um etwas zu umgehen, ich dachte mehr an eine Vereinfachung des Ganzen.

Danke für die Antworten

Hans

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Re: ZWR -> Eintrag für Personen aus ERnP möglich ?

Beitrag von Promo » Fr 18. Nov 2022, 13:22

Achso, "nur" ein Arbeitsplatz in AT .. da könnte vielleicht die Lagerung deiner Waffen am Arbeitsort mit EU-FWP klappen, immerhin spricht das WaffG von einer Genehmigungsdauer von bis zu einem Jahr:
§ 38 Abs. 2
Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bewilligung kann für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß das Mitbringen der Waffen durch den Feuerwaffenpaßinhaber die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich gefährden könnte. Sie ist in den Europäischen Feuerwaffenpaß einzutragen und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Einvernehmen mit dem Arbeitgeber herzustellen muss ich wohl nicht ohnehin extra erwähnen.. das könnte die Behörde aber eventuell als problematisch ansehen, da z.B. Reinigungskräfte Zugang haben würden, oder dir im Kündigungsfalle der Zutritt untersagt werden könnte. Diesbezüglich solltest du dir daher ggf. vorab Gedanken machen.
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hans_bay
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Re: ZWR -> Eintrag für Personen aus ERnP möglich ?

Beitrag von hans_bay » Fr 18. Nov 2022, 13:54

Hallo Promo,
DAS ist die Lösung! Vielen Dank. Genau das werde ich anstreben, so hätte alles Hand und Fuß. Da ich vermute, dass es da kein Formular gibt (zumindest finde ich keins im Netz) schreib ich einfach mal nett an die Damen und Herren der BH.

Alles weitere, was du erwähnt hast ist geregelt und technisch, sowie örtlich machbar.

Danke nochmal, dass du dir Zeit genommen hast auf meine Frage einzugehen.

Schönes Wochenende.

Hans

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