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Wechselsystem und freie Plätze

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von sawolasdo » So 13. Nov 2022, 16:31

Ich habe fertig.
Tja, also weisst, also, harrumph, da hast du nicht mal unrecht, mit deiner eigenen Selbsteinschätzung, die von dir selber stammt. :-)

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von GoodReason » So 13. Nov 2022, 16:44

sawolasdo hat geschrieben:
So 13. Nov 2022, 16:31
Ich habe fertig.
Tja, also weisst, also, harrumph, da hast du nicht mal unrecht, mit deiner eigenen Selbsteinschätzung, die von dir selber stammt. :-)
Bist du Jurist?

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rider650
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von rider650 » So 13. Nov 2022, 16:49

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Sa 12. Nov 2022, 11:11
...
Im Grunde weiß eh jeder, dass es nicht koscher ist, deshalb ja auch die Empfehlungen wie man die Tatsachen am besten gegenüber der Behörde und dessen Organen verschleiert. :naughty:
Bei welchem Teil von 'nur am behördlich genehmigten Schießstand' findet denn bitte die Verschleierung statt?

Wer den Thread (oder einen der zahlreichen anderen) aufmerksam gelesen hat, weiß inzwischen recht genau, wie es läuft. Ich glaube nicht, dass du oder der Neue es schaffen, auch nur einen Leser wieder zu verunsichern mit eurem Defätismus.

titan
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von titan » So 13. Nov 2022, 17:03

sawolasdo hat geschrieben:
So 13. Nov 2022, 16:31
Ich habe fertig.
Tja, also weisst, also, harrumph, da hast du nicht mal unrecht, mit deiner eigenen Selbsteinschätzung, die von dir selber stammt. :-)
Sagt jemand mit genau 6 Beiträgen..

Wenn ihr euch so sicher seid mit der Umgehungshandlung, obwohl das jetzt inkl. Auskunft Gewo, inkl. BH Auskunft x-mal gesagt, belegt, erklärt und auf 8 Seiten Sinnlosthread ignoriert wurde, dann erkärt uns jetzt mal warum der eingetragene Besitz eines Kat.A Magazins ohne eingetragene Kat.A Waffe aber passender Kat.B Waffe jetzt keine Umgehungshandlung darstellt, eine verbotene Waffe gem. §17 zu erzeugen? Klingelts?

Wer so dämlich ist, sein WS zuhause zusammenzubauen ist selbst schuld. Genauso wie Raser, Steuerhinterzieher, Ehebrecher etc selbst schuld an ihrer Misere sind, wenn sie erwischt werden. Für den Missbrauch des WaffGs bedarf es keines Wechselsystems und wenn wir jetzt alle Möglichkeiten erörtern, gegen das WaffG zu verstoßen, dann sind wir in 3 Jahren noch nicht fertig damit.

Außerdem gilt in Österreich immer noch die Unschuldsvermutung und noch ein paar andere Dinge.
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GoodReason
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von GoodReason » So 13. Nov 2022, 17:12

:clap:

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von AUG-andy » So 13. Nov 2022, 17:24

gewo hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:56
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 13:47
Wenn man 3 Läufe, 3 Verschlüsse und 3 Griffstücke besitzt, aus welchen man 3 funktionstüchtige Waffen zusammensetzen kann, dann besitzt man auch 3 Waffen. Ganz egal, wie man zu denen gekommen ist, was im ZWR steht und was für Seriennummern die Teile haben.
das mag die rechtsansicht von einzelnen personen sein
jeder darf seine eigene rechtansicht haben

es war aber nicht die intention jener personen welche die waffenrechtsnovelle 2019 kommentiert haben
in der gesetzes erlaeuterung steht dort ausdruecklich dass ab inkrafttreten der besitz eines wechselsystems unabhaengig von einer dem wechselsystem zugrunde liegenden basiswaffe erlaubt sein soll.

wenn nun die moeglichkeit des besitzes des blossen wechselsystems - ohne basiswaffe - ausdruecklich in der gesetzeskommentierung als grund fuer die aenderung des gesetzes angefuehrt ist bleibt nur der schluss dass ergaenzende teile in irgendeiner art und weise besessen werden duerfen denn sonst waere ein verwenden des wechselsystems technisch gar nicht moeglich und diese bestimmung waere voellig sinnlos

dass die ergaenzenden teile ausserhalb des behoerdlich genehmigten schiesstandes ( §14 WaffG ) nicht zusammengesetzt werden duerfen ergibt sich aus der stueckzahlregelung des § 23 waffG

keine ahnung warum dieser eine gaenderte paragraph einzelne immer wieder so beschaeftigt
MfG
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von AUG-andy » So 13. Nov 2022, 17:27

titan hat geschrieben:
So 13. Nov 2022, 17:03
sawolasdo hat geschrieben:
So 13. Nov 2022, 16:31
Ich habe fertig.
Tja, also weisst, also, harrumph, da hast du nicht mal unrecht, mit deiner eigenen Selbsteinschätzung, die von dir selber stammt. :-)
Sagt jemand mit genau 6 Beiträgen..

Wenn ihr euch so sicher seid mit der Umgehungshandlung, obwohl das jetzt inkl. Auskunft Gewo, inkl. BH Auskunft x-mal gesagt, belegt, erklärt und auf 8 Seiten Sinnlosthread ignoriert wurde, dann erkärt uns jetzt mal warum der eingetragene Besitz eines Kat.A Magazins ohne eingetragene Kat.A Waffe aber passender Kat.B Waffe jetzt keine Umgehungshandlung darstellt, eine verbotene Waffe gem. §17 zu erzeugen? Klingelts?

Wer so dämlich ist, sein WS zuhause zusammenzubauen ist selbst schuld. Genauso wie Raser, Steuerhinterzieher, Ehebrecher etc selbst schuld an ihrer Misere sind, wenn sie erwischt werden. Für den Missbrauch des WaffGs bedarf es keines Wechselsystems und wenn wir jetzt alle Möglichkeiten erörtern, gegen das WaffG zu verstoßen, dann sind wir in 3 Jahren noch nicht fertig damit.

Außerdem gilt in Österreich immer noch die Unschuldsvermutung und noch ein paar andere Dinge.
Ein schönes Schlußwort. :clap:
Mehr gibt's nicht zu sagen.
MfG
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von sawolasdo » So 13. Nov 2022, 20:26

Mehr gibt's nicht zu sagen.
Glaubt der Laie.

Solange es keine belastbare Rechtssprechung dazu gibt, ist es ein Graubereich. Aber lass dir eines gesagt sein, was du in einem Forum gelesen hast, was dir ein Händler gesagt hat oder was du dir selber zusammengereimt hast und auch welche Rechtsauslegung eine Behörde hatte, wird egal sein.
Ausserdem wird egal sein, welche laienhaften Analogien man herbeikonstruieren kann. Das sind völlig verschiedene Paar Schuhe.

Der höchstricherliche Spruch wird es regeln. Nicht mehr und nicht weniger.

MikeV
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von MikeV » Mo 14. Nov 2022, 00:07

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von TheWayOfTheGun » Mo 14. Nov 2022, 09:02

Ich möchte nicht naiv rüber kommen,
aber wenn ein WS illegal sein sollte (damit meine ich eine komplette Waffe die auf ein WS zerlegt wird, egal ob eine Hauptwaffe vorhanden oder nicht vorhanden ist), warum werden diese dann von seriösen Händlern verkauft?

Und davon gibt es mehr als genug, die diesen Dienst anbieten.
"I don´t want to be a product of my environment. I want my environment to be a product of me!"

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von MikeV » Mo 14. Nov 2022, 10:06

Es ist schlicht eine Tatsache, dass der Gesetzestext diese Möglichkeit offen lässt, und genau deshalb wird sie auch genutzt. Sollte das Gesetzt irgendwann geändert werden, werden wir LWB uns an die Situation anpassen (müssen), aber solange die Behörden die Gleiche Rechtsauslegung vertreten, gibt es keinen Grund, die gängige Praxis zu ändern.

WS >> Legal; WS + freier Griff >> legal; WS + freier Griff im selben Tresor >> komisches Bild, aber legal; WS + freier Griff Zusammengebaut zu Hause >> in den meisten Fällen NICHT LEGAL

Schießpulver >> legal (mit WBK); Schießpulver + Eisenrohr >> legal; Schießpulver mit Eisenrohr im gleichen Safe >> legal, aber sehr seltsames Bild; mit Schießpulver gefülltes Eisenrohr zu Hause >> in den Meisten Fällen NICHT LEGAL

Und da die MEISTEN kontrollierenden Organe vermutlich nicht so fit mit dem WaffG sind, ist es einfach sinnvoller, das freie Griffstück zum WS bei der Kontrolle nicht zu zeigen, damit dann nicht "zerlegte Waffe" im Bericht steht. Dann muss man nachher auch nicht bei der BH argumentieren.

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Mr. Danger » Mo 14. Nov 2022, 10:21

Der Händler hält sich an das Gesetz. Ob es der Kunde tut, ist nicht seine Sache.
Der Verkäufer eines Porsches ist auch nicht für die Geschwindigkeitsüberschreitung des Käufers verantwortlich.

Legitime Gründe für ein Wechselsystem:
- Für eine Waffe die ich schon habe
- Für eine Waffe die ich kaufen möchte
- als Sammler, weil mich das Verschlussystem interessiert
- unterschiedliche Visierungen für das Sportschießen
- ......

Griffstücke sind frei.
- das Griffstück kann als Ersatzteilspender verwendung finden
- das Griffstück kann problemlos weiterverkauft werden
- .....

Das generieren kompletter Waffen oder die Stückzahlüberschreitung (ausserhalb des behördlich genehmigten Schiesstandes) ist sicher nicht im Sinne des Gesetzes. Wie heiß die Suppe gegessen wird, wird das erste Gerichtsurteil zeigen.

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von gewo » Mo 14. Nov 2022, 10:46

MikeV hat geschrieben:
Mo 14. Nov 2022, 10:06
Und da die MEISTEN kontrollierenden Organe vermutlich nicht so fit mit dem WaffG sind, ist es einfach sinnvoller, das freie Griffstück zum WS bei der Kontrolle nicht zu zeigen, damit dann nicht "zerlegte Waffe" im Bericht steht. Dann muss man nachher auch nicht bei der BH argumentieren.
es wird da mit gewisser wahrscheinichkeit sogar "vorgefundene schusswaffe" stehen, da dem exekutivorgan die rechtliche relevanz der zerlegung nicht bekannt ist, und auch nicht bekannt sein muss.
das ist nicht die aufgabe der exekutive.
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von gewo » Mo 14. Nov 2022, 10:51

beschimpfungen bringen uns nicht weiter

es postet hier auch ein user unter zwei nicknamen
ich kann das nicht wirksam verhindern da die anmeldung im forum ohne identitaetsnachweis erfolgen kann und die mehrheit das auch so haben will

ich versteh nur die agenda ned
das einzige was mir einfaellt ist dass hier unruhe geschuert werden soll
aber wozu das ganze?
"wer nicht mit mir spielt dessen spielzeug mach ich kaputt?"

wer hier nicht sein moechte der moege bitte anderswo agieren

ich werde wohl in zukunft beitraege bei unangemesser wortwahl zunehmend kommentarlos loeschen
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Promo » Mo 14. Nov 2022, 11:48

TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Mo 14. Nov 2022, 09:02
Ich möchte nicht naiv rüber kommen,
aber wenn ein WS illegal sein sollte (damit meine ich eine komplette Waffe die auf ein WS zerlegt wird, egal ob eine Hauptwaffe vorhanden oder nicht vorhanden ist), warum werden diese dann von seriösen Händlern verkauft?

Und davon gibt es mehr als genug, die diesen Dienst anbieten.
Generell: ein Händler trägt allenfalls dann Verantwortung für deine Überschreitung der Plätzeanzahl, wenn er dir mehr Waffen verkauft, als du Plätze hast. Du musst wissen, was du darfst, und was nicht. Der Autohändler ist schließlich auch nicht schuld für deine Strafzettel, nur weil er dir das Auto mit 500 PS verkauft hat, was du haben wolltest, anstelle dem mit nur 100 PS ...

Ad Topic selbst: auch ich habe die Sichtweise von Wilhelmshöhe vertreten [und - wie bereits einmal früher bemerkt - mich auch selbst an diese Auslegung noch halte]. Mir wurde aber von Bearbeitern verschiedener Behörden unabhängig voneinander bestätigt, dass das BMI die offenbar zur gelebten Praxis übergegangene und in diesem Thread proklamierte Vorgangsweise duldet. Das wurde insoweit auch dadurch bestätigt, dass nunmehr das ZWR um die Funktion des "Waffe zerlegens" erweitert wurde. Dies stellt allerdings "nur" eine Rechtsauslegung dar - in Ermangelung von Judikatur diesbezüglich wird es dies auch bleiben. Das Risiko, dass es jemanden trifft, ist daher verschwindend gering, sofern nicht grob fahrlässig vorgegangen wird. Äußerst plakativ gesagt: wer ein AR15 eingetragen hat, zusätzliche 3 Wechselsysteme und auch noch weitere Lower besitzt wird [vermutlich], solange bei einer Verwahrungskontrolle keine Probleme haben, solange er die Wechselsysteme nicht auf einem Lower montiert neben der Hauptwaffe verwahrt. Im Umkehrschluss wird derjenige "Wechselsystembesitzer" Probleme bekommen, der zusätzlich zu zwei Revolvern eine Glock 17 als Wechselsystem besitzt, und diese gemeinsam mit den Revolvern mit montiertem [möglicherweise auch noch nummerngleichen] Griffstück lagert und bei einer Kontrolle so vorweist.

Edit: in dem Zusammenhang möchte ich übrigens auch daran erinnern, dass in Österreich bereits einmal einem Waffenbesitzer die Zuverlässigkeit entzogen wurde, weil dessen nicht volljähriger Sohn stolz seinen Freunden sich selbst beim Schießen auf der Liegenschaft des Vaters (Waffenbesitzers) zeigte - und die Behörde anhand des Bildes feststellte, dass somit eine nicht berechtigte Überlassung stattgefunden hatte. Das Gleiche kann daher auch passieren, wenn jemand Bilder seines "Wechselsystems" erstellt, welche nicht an Orten oder in rechtlichen Konstellationen aufgenommen wurden, die den Zusammenbau ebendieses legal ermöglicht hätten.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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