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Wechselsystem und freie Plätze

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Joewood
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Joewood » Mi 9. Nov 2022, 09:54

Blöde Frage an der Stelle: Angenommen du wirst beim Transport kontrolliert...
Auf der WBK steht drauf, wie viele Waffen (A, B) du besitzen darfst. Solange die Menge der transportierten kompletten Waffen nicht > Plätze auf der WBK ist... haben die auf der Straße überhaupt die MÖGLICHKEIT zu überprüfen, ob irgendeines der Trümmer ein WS ist oder eine komplette Waffe? Sprich: Ist dieser Teil der Diskussion nicht sowieso rein akademisch?

MikeV
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von MikeV » Mi 9. Nov 2022, 10:03

Ballisticus hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 09:05
...
Ich denk, ich werd meinen originalen upper von der Schmeisser verkaufen und das WS mit dem lower als B-Waffe melden - den Magazin-Altbestand bin ich dann wohl auch los, weil der ja nicht zu dieser Waffe gehörte, und irgendwie geht mir das alles schon nur mehr, verzeihts mir, gewaltig aufn Arsch.
Soweit ich das weiß, kannst DU das nicht einfach als B-Waffe melden.
Du musst mit dem WS+Lower zu einem BüMa, und der "baut" dir daraus eine vollständige Waffe.
Diese wird dann von ihm als Waffe im ZWR eingetragen und das WS entfernt.

Wenn du zuvor den Upper der Schmeisser verkaufen willst, geht das nur als "B-Waffe", eben ohne Lower, denn eine einmal als "normale Waffe" eingetragene Waffe kann nicht mehr in ein WS aufgesplittet werden.

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Promo » Mi 9. Nov 2022, 11:48

spareribs hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 18:57
" Promo" ist "gstopft" und hat eine Berechtigung für zig Waffen und ist scheinbar neidig, wenn manch andere ein paar Wechselsysteme haben, die laut Gesetz eindeutig legal sind ....Sonst kann ich mir seine Sorgen und Befürchtigungen nicht vorstellen.....
Die individuellen Voraussetzungen sind Orientierung hin zu historischen Waffen und nicht zu Sportwaffen, bei denen die "Zerlegbarkeit" meist nicht möglich ist. Wenn die Fantasie angesichts der am Rande bemerkten und als ausschließliche persönliche Entscheidung dargelegten Vorgangsweise nur zu herabqualifizierenden Neidaussagen reicht, dann liegt ein Minderwertigkeitskomplex nahe.
Joewood hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 09:54
Blöde Frage an der Stelle: Angenommen du wirst beim Transport kontrolliert...
Auf der WBK steht drauf, wie viele Waffen (A, B) du besitzen darfst. Solange die Menge der transportierten kompletten Waffen nicht > Plätze auf der WBK ist... haben die auf der Straße überhaupt die MÖGLICHKEIT zu überprüfen, ob irgendeines der Trümmer ein WS ist oder eine komplette Waffe? Sprich: Ist dieser Teil der Diskussion nicht sowieso rein akademisch?
Nein, das sehe ich genau so wie du. Mit viel Glück kann die Zentrale eine ZWR-Abfrage machen und die Seriennummern (auch vom WS) bestätigen. Ob eine Stückzahlüberschreitung vorliegt, wird vor Ort fast unmöglich zu überprüfen sein, da eben rechtmäßig ein Wechselsystem aktuell montiert sein könnte (außer es liegen 10 zusammengebaute Waffen im Kofferraum und die WBK ist nur für 2 Stück..). Es wird daher allenfalls auf aufrechten Besitz der vorliegenden Gegenstände untersucht werden - vermutlich aber gar nur überprüft, ob der offensichtliche Waffenbesitzer auch ein waffenrechtliches Dokument hat. Wenn diese aber noch gar nicht im ZWR sind (gestern erst beim Händler mitgenommen der noch nicht gleich gemeldet hat, ..), dann wird auch das ins Leere gehen. Im Zweifelsfalle gibt es halt im Anschluss eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde samt Überprüfung der Verwahrung..
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von glockfun » Mi 9. Nov 2022, 13:21

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 06:42
glockfun hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 06:26
Trijikon hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 18:40
...
Die zB 5 Waffen immer "betriebsbereit" und 10 extra eben nicht "betriebsbereit" um am Schiesstand und bei Bewerben eine größere Auswahl zu haben.
In meinen Augen war es genau das was sie damit erreicht haben (wollen).
...
Wunschdenken.

Sinn und Zweck war klar formuliert.
Verwaltungsvereinfachung.
Weg von den Bescheiden (die Zeit der Behörde und Geld des Antragsstellers kosten)
Auslagerung auf den Handel (Registrierung und Umwandlung)

Ganz im Gegenteil. Früher waren unendlich Zubehöre möglich wenn Eintrag auf der WBK. Nur Formalakt den Antrag auf weitere Teilw zu stellen. Jetzt brauchst dafür wieder eine neue Bewilligung wenn mehr als die doppelte Anzahl.
Falsch
Auf meiner WBK (die graue Version die ähnlich dem Führerschein war) war jedes WS einzeln aufgeführt für die Basiswaffe. Bei jedem neuen Antrag für ein weiteres WS wurde das auf der Karte dazugeschrieben. Es musste jedes WS/Zubehör extra mit einem Bescheid beantragt werden, vorher war kein Kauf möglich. Komplizierter als heute. Meine letzten Bescheide für WS stammen von 2017. Auf der Scheckkarte stand dann nur noch Zubehör. Aber ein Bescheid war trotzdem immer einzuholen.
Heute kannst du Einkaufen ohne diesen lästigen Bescheid vorher einholen zu müssen.
Bezog sich auf die 2019 Version Scheckkarte.

Steht/Stand nur Zubehör drauf
Bescheid war immer Pflicht - wie von mir geschrieben.
Kostete auch.
Dafür Mengen unbegrenzt, Bescheide war wuasi nir zur Durchführung nicht zur Bewilligung ob ja oder nein wegen Menge Grund etc

Du kannst heute entspannt 4 Zubehöre bei 2 wbk Platzen (Anspruch) kaufen.
20 Wechselsysteme dafür war vor 2019 auch kein Problem. Heute wieder ein Sonderfall und erneut Bedcheid nötig.

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Joewood » Mi 9. Nov 2022, 13:41

glockfun hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 13:21
Bezog sich auf die 2019 Version Scheckkarte.
die Scheckkarte gibt's schon deutlich länger. ZUMINDEST seit 2015 (da hab ich meine WBK bekommen und das war von Beginn an einer Scheckkarte). Da gab es dann auch nur den Aufdruck "Zubehör" (für den man eine neue anfordern musste inklusive der 120€ (?), wenn man nicht direkt beim ersten Antrag dran gedacht hat). Irgendwelche Details, welches Zubehör zu welcher Basiswaffe stand da nie drauf; hatte ich nur in Papierform in Form eines Bescheides daheim

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von AUG-andy » Mi 9. Nov 2022, 14:58

Joewood hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 13:41
glockfun hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 13:21
Bezog sich auf die 2019 Version Scheckkarte.
die Scheckkarte gibt's schon deutlich länger. ZUMINDEST seit 2015 (da hab ich meine WBK bekommen und das war von Beginn an einer Scheckkarte). Da gab es dann auch nur den Aufdruck "Zubehör" (für den man eine neue anfordern musste inklusive der 120€ (?), wenn man nicht direkt beim ersten Antrag dran gedacht hat). Irgendwelche Details, welches Zubehör zu welcher Basiswaffe stand da nie drauf; hatte ich nur in Papierform in Form eines Bescheides daheim
Auf der WBK vor der Scheckkarte (graue Ausführung wie der alte Führerschein) wurde mir damals jedes einzelne WS mit Nummer darauf eingetragen.
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Spiky » Mi 9. Nov 2022, 17:58

Joewood hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 09:54
Blöde Frage an der Stelle: Angenommen du wirst beim Transport kontrolliert...
Auf der WBK steht drauf, wie viele Waffen (A, B) du besitzen darfst. Solange die Menge der transportierten kompletten Waffen nicht > Plätze auf der WBK ist... haben die auf der Straße überhaupt die MÖGLICHKEIT zu überprüfen, ob irgendeines der Trümmer ein WS ist oder eine komplette Waffe? Sprich: Ist dieser Teil der Diskussion nicht sowieso rein akademisch?
Bei einer ZWR-Anfrage ist mMn ein gewisses Risiko schon gegeben.

Zum Beispiel passt ein Wechselsystem/freies Zubehör Norinco zu einer eingetragenen Pistole Norinco. Somit wird es egal sein, ob jetzt der orig. Verschluss oder das WS sich am Griffstück befindet.
Für den Abfrager des ZWR schaut alles normal aus.

Ein Wechselsystem/freies Zubehör Glock 17 ohne eingetragene Pistole im ZWR könnte (nicht muss!) im zusammengebautem Zustand erklärungsbedarf verursachen, da das Teil nicht als Pistole, sondern nur als Wechselsystem/freies Zubehör eingetragen ist.
Wenn der Abfrager die (eben nicht) dazugehörende Pistole nicht findet, könnte es spannend werden.

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von John Connor » Mi 9. Nov 2022, 20:02

Ein „freies Zubehör Glock 17 im zusammengebauten Zustand“ außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstands das nicht auf einer eingetragen Kat B Waffe verbaut ist, ist schlicht eine nicht gemeldete weitere Kat B Waffe und wird zwangsläufig und ausnahmslos Erklärungsbedarf verursachen (und a bissl mehr)

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von hari » Mi 9. Nov 2022, 20:12

IceX hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 09:47
Die beiden B-Waffen kannst du immer "normal" transportieren. Das Wechselsystem in deinem Fall immer "zerlegt". Selbst wenn du eine B-Waffe zerlegst, wird dadurch kein Platz frei. Soll heissen; B-Waffe zerlegen->Wechselsystem komplettieren ergibt 3 Plätze (Platzüberschreitung).
Unfug. Erstens definiert der Gestezgeber kein "Wechselsystem", sondern es gibt "wesentliche Bestandteile" (P23 Abs 3). Der Gesetzgeber schraenkt die Verwendung von wesentlichen Bestandteilen nicht gesondert ein (wenn man jetzt den Sonderfall "Wechselsystem + freies Griffstueck/Lower = funktionsfaehige genehmigungspflichtige Schusswaffe" weglasst, der - ohne ausjudiziert zu sein - womoeglich eine Ueberschreitung nach P23 Abs 1 darstellt).

Wo saugen sich manche bitte solche Dinge aus den Fingern?

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von AUG-andy » Mi 9. Nov 2022, 20:20

hari hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 20:12
IceX hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 09:47
Die beiden B-Waffen kannst du immer "normal" transportieren. Das Wechselsystem in deinem Fall immer "zerlegt". Selbst wenn du eine B-Waffe zerlegst, wird dadurch kein Platz frei. Soll heissen; B-Waffe zerlegen->Wechselsystem komplettieren ergibt 3 Plätze (Platzüberschreitung).
Unfug. Erstens definiert der Gestezgeber kein "Wechselsystem", sondern es gibt "wesentliche Bestandteile" (P23 Abs 3). Der Gesetzgeber schraenkt die Verwendung von wesentlichen Bestandteilen nicht gesondert ein (wenn man jetzt den Sonderfall "Wechselsystem + freies Griffstueck/Lower = funktionsfaehige genehmigungspflichtige Schusswaffe" weglasst, der - ohne ausjudiziert zu sein - womoeglich eine Ueberschreitung nach P23 Abs 1 darstellt).

Wo saugen sich manche bitte solche Dinge aus den Fingern?
Warum steht dann dezidiert Wechselsystem im ZWR?
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von IceX » Mi 9. Nov 2022, 20:52

hari hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 20:12
IceX hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 09:47
Die beiden B-Waffen kannst du immer "normal" transportieren. Das Wechselsystem in deinem Fall immer "zerlegt". Selbst wenn du eine B-Waffe zerlegst, wird dadurch kein Platz frei. Soll heissen; B-Waffe zerlegen->Wechselsystem komplettieren ergibt 3 Plätze (Platzüberschreitung).
Unfug. Erstens definiert der Gestezgeber kein "Wechselsystem", sondern es gibt "wesentliche Bestandteile" (P23 Abs 3). Der Gesetzgeber schraenkt die Verwendung von wesentlichen Bestandteilen nicht gesondert ein (wenn man jetzt den Sonderfall "Wechselsystem + freies Griffstueck/Lower = funktionsfaehige genehmigungspflichtige Schusswaffe" weglasst, der - ohne ausjudiziert zu sein - womoeglich eine Ueberschreitung nach P23 Abs 1 darstellt).

Wo saugen sich manche bitte solche Dinge aus den Fingern?
Naja, es geht die letzten 7 Seiten eigentlich genau um diesen Sonderfall "Wechselsystem + freies Griffstueck/Lower = funktionsfaehige genehmigungspflichtige Schusswaffe - Stückzahlüberschreitung". Keine Ahnung, ob es da viel zum Ausjudizieren gibt...
Und die meisten saugen sich das wahrscheinlich aus dem ZWR...

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von AUG-andy » Mi 9. Nov 2022, 21:07

IceX hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 20:52

Naja, es geht die letzten 7 Seiten eigentlich genau um diesen Sonderfall "Wechselsystem + freies Griffstueck/Lower = funktionsfaehige genehmigungspflichtige Schusswaffe - Stückzahlüberschreitung". Keine Ahnung, ob es da viel zum Ausjudizieren gibt...
Und die meisten saugen sich das wahrscheinlich aus dem ZWR...
Solange alles schön brav zu Hause zerlegt ist, wird es nie ein Problem geben.
Wenn allerdings ein paar Hirnis die WS nicht zerlegen, dann wird es spannend.
Alles eine Frage der Zeit. :whistle:
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von hari » Mi 9. Nov 2022, 21:20

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 20:20
Warum steht dann dezidiert Wechselsystem im ZWR?
Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Gesetz/Verordnung und dem Waffenregister, oder?

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von hari » Mi 9. Nov 2022, 21:22

IceX hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 20:52
Naja, es geht die letzten 7 Seiten eigentlich genau um diesen Sonderfall "Wechselsystem + freies Griffstueck/Lower = funktionsfaehige genehmigungspflichtige Schusswaffe - Stückzahlüberschreitung". Keine Ahnung, ob es da viel zum Ausjudizieren gibt...
Wenn Du die letzten Seiten liest dann findest Du haarstraeubende Aussagen mancher Foristen was man mit wesentlichen Bestandteilen alles nicht duerfe. Und das bezieht sich nicht nur auf obigen "Sonderfall".

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von AUG-andy » Mi 9. Nov 2022, 22:27

hari hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 21:22
IceX hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 20:52
Naja, es geht die letzten 7 Seiten eigentlich genau um diesen Sonderfall "Wechselsystem + freies Griffstueck/Lower = funktionsfaehige genehmigungspflichtige Schusswaffe - Stückzahlüberschreitung". Keine Ahnung, ob es da viel zum Ausjudizieren gibt...
Wenn Du die letzten Seiten liest dann findest Du haarstraeubende Aussagen mancher Foristen was man mit wesentlichen Bestandteilen alles nicht duerfe. Und das bezieht sich nicht nur auf obigen "Sonderfall".
Du kannst gerne alles zusammengebaut zu Hause rum liegen lassen.
Bleibt dir selbstverständlich unbenommen. Heul dann nicht herum wenn alles weg ist. :lol:
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