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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Do 13. Okt 2022, 19:17
von MrRiesa
DumbDummy hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 15:00
MrRiesa hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 14:16
DumbDummy hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 13:28
Hallo Mike,

Kann nur aus eigener Erfahrung Folgendes berichten:
Ich habe innerhalb rel. kurzer Zeit auf eine doch beachtliche Menge erweitern dürfen -Parameter:
was ist eine relativ kurze Zeit und was ist eine beachtliche Menge?
2 1/2 Jahre - Anzahl möchte ich hier im Forum nicht veröffentlichen (aber ausreichend um an einer Vielzahl an verschiedenen Bewerben teilnehmen zu können)
Sorry wollte nicht neugierig sein.. ich hab nach einem jahr mit einer gut geschriebenen, aber kurzen begründung +3 bekommen. Hätte +5 beantragt aber da wurde mir gesagt, das würden sie nie machen, das sie mehr wie 5 Plätze nach so kurzer Zeit hergeben.. daher meine Frage, rein aus Interesse wie das in anderen Bezirken so ist.

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Do 13. Okt 2022, 23:17
von AUG-andy
MrRiesa hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 19:17
DumbDummy hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 15:00
MrRiesa hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 14:16
DumbDummy hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 13:28
Hallo Mike,

Kann nur aus eigener Erfahrung Folgendes berichten:
Ich habe innerhalb rel. kurzer Zeit auf eine doch beachtliche Menge erweitern dürfen -Parameter:
was ist eine relativ kurze Zeit und was ist eine beachtliche Menge?
2 1/2 Jahre - Anzahl möchte ich hier im Forum nicht veröffentlichen (aber ausreichend um an einer Vielzahl an verschiedenen Bewerben teilnehmen zu können)
Sorry wollte nicht neugierig sein.. ich hab nach einem jahr mit einer gut geschriebenen, aber kurzen begründung +3 bekommen. Hätte +5 beantragt aber da wurde mir gesagt, das würden sie nie machen, das sie mehr wie 5 Plätze nach so kurzer Zeit hergeben.. daher meine Frage, rein aus Interesse wie das in anderen Bezirken so ist.
Du bekommst in Wien auch +9 Plätze dazu mit einer ordentlichen Begründung vor Ablauf der 5 Jahre.Ein Kollege hat von 7 auf 16 erweitert nach nur 4 Jahren.

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Fr 14. Okt 2022, 00:03
von DumbDummy
MrRiesa hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 19:17
DumbDummy hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 15:00
MrRiesa hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 14:16
DumbDummy hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 13:28
Hallo Mike,

Kann nur aus eigener Erfahrung Folgendes berichten:
Ich habe innerhalb rel. kurzer Zeit auf eine doch beachtliche Menge erweitern dürfen -Parameter:
was ist eine relativ kurze Zeit und was ist eine beachtliche Menge?
2 1/2 Jahre - Anzahl möchte ich hier im Forum nicht veröffentlichen (aber ausreichend um an einer Vielzahl an verschiedenen Bewerben teilnehmen zu können)
Sorry wollte nicht neugierig sein.. ich hab nach einem jahr mit einer gut geschriebenen, aber kurzen begründung +3 bekommen. Hätte +5 beantragt aber da wurde mir gesagt, das würden sie nie machen, das sie mehr wie 5 Plätze nach so kurzer Zeit hergeben.. daher meine Frage, rein aus Interesse wie das in anderen Bezirken so ist.
np
Ich würde annehmen, dass von 2 auf 5 mit ausreichender Begründung (nach 1-2 Jahren) durchaus machbar ist, und dann nach weiteren 1-2 Jahren eine weitere Erhöhung. Nach meinem Wissensstand (kann auch falsch sein) entscheidet jedoch nicht mehr Dein SB bei Anzahl >10.
Wien ist meines Wissens nach Anfangsbuchstaben des Familiennamen aufgeteilt (auch das kann falsch sein).
DD

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Fr 14. Okt 2022, 00:55
von nerd
DumbDummy hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 00:03
Nach meinem Wissensstand (kann auch falsch sein) entscheidet jedoch nicht mehr Dein SB bei Anzahl >10.
Wien ist meines Wissens nach Anfangsbuchstaben des Familiennamen aufgeteilt (auch das kann falsch sein).
DD
Korrekt, das entspricht auch meiner Erfahrung. Waren früher 9 SachbearbeiterInnen für die verschiedenen Nachnamen, inzwischen dürften es etwas weniger sein.

Bei sehr gewagten Anträgen mit großen Schritten bzw. ab Überschreiten der 10 Stück geht es zum Vorgesetzten, der für alle SB derselbe sein dürfte (vielleicht weiß @gewo das genauer?). Also eher bescheidenere, kleine Schritte machen und die eigene,sportliche Entwicklung nachvollziehbar dokumentieren. Dann wird alles gut..

PS: ich finde die Damen am Schottenring sind immer sehr freundlich und hilfsbereit, das sollte auch mal gesagt sein, da waren zuletzt einige wirklich nette Gespräche dabei.

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Fr 14. Okt 2022, 10:02
von MikeV
Danke euch für die Tipps.
Ursprünglich wollte ich eh zuvor anrufen, aber mehrere VErsuche, an die richtige Stelle zu kommen, sind gescheitert, und dann habe ich eben mal formlos angefragt.
Das das gleich als Antrag gewertet werden könnte/würde, habe ich schlicht nicht bedacht.
Das ich nicht sofort von 2 auf 7 erweitern "kann", war mir schon vorher klar, ich dachte mir nur, wenn ich 7 begründe, ist die Chance höher, zB 5 zu bekommen.
5 würden mir im Moment auch reichen, zumal ich eh keinen Geldscheißer habe, und mir alles gleich morgen kaufen will/kann.
5 wären aber schon "nötig", um die meisten Bewerbe mit eigenen Sportgeräten weiter zu schießen, an welchen ich jetzt schon teilnehme/teilgenommen habe.

Werde mich mal um die Bestätigungen kümmern, und dann nochmal einen echten Antrag bei der BH stellen.
...und dann hier berichten :)

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: So 16. Okt 2022, 07:35
von Pirker
MikeV hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 10:02
Danke euch für die Tipps.
Ursprünglich wollte ich eh zuvor anrufen, aber mehrere VErsuche, an die richtige Stelle zu kommen, sind gescheitert, und dann habe ich eben mal formlos angefragt.
Das das gleich als Antrag gewertet werden könnte/würde, habe ich schlicht nicht bedacht.
Das ich nicht sofort von 2 auf 7 erweitern "kann", war mir schon vorher klar, ich dachte mir nur, wenn ich 7 begründe, ist die Chance höher, zB 5 zu bekommen.
5 würden mir im Moment auch reichen, zumal ich eh keinen Geldscheißer habe, und mir alles gleich morgen kaufen will/kann.
5 wären aber schon "nötig", um die meisten Bewerbe mit eigenen Sportgeräten weiter zu schießen, an welchen ich jetzt schon teilnehme/teilgenommen habe.

Werde mich mal um die Bestätigungen kümmern, und dann nochmal einen echten Antrag bei der BH stellen.
...und dann hier berichten :)
Wenn du erweitern willst, dann gleich auf die maximale Anzahl, die Waffen mußt du ja nicht sofort kaufen. Wenn du bei der Formulerung des Antrags Hilfe benötigst, schick einfach eine PN, wir sind bei der selben BH ;)

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 16:51
von Saitzev
Von Rechts wegen ist mit Listen, Belegen, Bestätigungen und einem ausführlichen, stichhaltig formulierten Antrag per se kein Limit vorgeschrieben.
Stichwort: Beweiswürdigung
Wenn die jeweils zuständige Behörde allerdings mit Aussagen wie "mehr geben wir grundsätzlich nie" kommt, ist das rein deren Ermessen.
d.h. grundsätzlich (rein rechtlich) könntest du alle paar Monate wieder erweitern, um dieses Ermessen mit immer neuen Listen hoch zu treiben (taktisch ratsam ist das fürs Verhältnis zur Behörde aber nicht), aber wies in Ö nun mal so ist... jede BH und jede Sachbearbeiterin handhabt das (tlw. erheblich) anders. :doh:

Ich konnte z.B. auf meiner eher ländlichen BH nach ca. 7 Monaten WBK von 2 auf 2-stellig erweitern - nach einigen Jahren jetzt im Zuge des Magazin-Themas dann nochmal +5.
Das Alles aber wie gesagt immer mit ordentlich vielen Listen, Lobschreiben von 3 Vereinen und einem gut verfassten Antrag.

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 17:47
von MikeV
HI!

Ich habe heute den formalen Antrag auf Erweiterung um 3 auf 5 erstellt und abgesendet.
Mit 2-facher §11b Bestätigung, einem Haufen Listen sowie einem Foto der Verwahrungsmöglichkeit.

Natürlich habe ich sehr genau aufgelistet, welche Waffen ich wofür verwende, und welche Waffen ich wofür verwenden möchte bzw. bereits verwendet habe (teils natürlich mit Leihwaffen). Dabei kommen nur Waffen zur Sprache, welche ich auch tatsächlich bereits im Rahmen von Wettkämpfen verwendet habe.
Getreu dem Rahmen hart aber fair bin ich guter Dinge, dass die Angelegenheit in meinem Sinne bearbeitet wird.

Klar, irgendwann will ich auch eine 1911, eine Shadow o.ä., aber derzeit reicht es mir, wenn ich meine aktuellen Vorlieben beim Schießen auch wirklich ausüben kann, und nicht ständig auf Leihwaffen angewiesen bin, wo mir ohne Probeschuss 2 Minuten vor dem Start mitgeteilt wird, wo ich etwa anhalten muss, damit ich die Scheibe treffe ;)

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Mo 7. Nov 2022, 10:06
von MikeV
Hatte heute den Termin auf der BH.
Der junge, sehr freundliche Beamte hatte bereits die nötigen Papiere vorausgefüllt, es fehlten nur noch ein Ausweis, die Unterschrift und die Bezahlung. Am Schluss noch die Frage, ob ich meine WBK zwischenzeitlich bräuchte. Nach Bejahung dann der Hinweis: "...das dauert jetzt ein paar Wochen, ich melde mich dann, wenn die neue WBK da ist, dann wird sie getauscht."

Das ganze hat vielleicht 10 Minuten gedauert. Das war ein glatter 5-Star BH-Termin.

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Mi 30. Nov 2022, 13:59
von MikeV
Damit der Bericht auch abgeschlossen ist...
Eben den Anruf erhalten, dass meine neue WBK zur Abholung bereit steht :)

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Do 1. Dez 2022, 01:59
von Berni96
Gratuliere zur Erweiterung :D

Ich selbst habe mir auch relativ früh schon ein paar zusätzliche Plätze erarbeitet und kenne das Gefühl nur all zu gut, wenn man mitgeteilt bekommt, dass die Erweiterung durch ist und man sich was Neues ins Haus holen kann.
Ist jedes Mal ein schönes Erlebnis ;)

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Do 1. Dez 2022, 08:18
von Joewood
MikeV hat geschrieben:
Mi 30. Nov 2022, 13:59
Damit der Bericht auch abgeschlossen ist...
Eben den Anruf erhalten, dass meine neue WBK zur Abholung bereit steht :)
Sehr cool, Glückwunsch... wie viele sind's denn jetzt?

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Do 1. Dez 2022, 17:34
von MikeV
Danke, danke...
Nach knapp 8 Monaten habe ich jetzt von 2 auf 5 erweitern können.
Das sollte vorerst reichen.
Für 2023 habe ich große Magazine am Plan.

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Sa 17. Dez 2022, 12:00
von Trugor
Hi,

wollte jetzt keinen neuen Thread erstellen, weil es ums gleiche/ähnliche Thema geht.

Würde nach ca 8-12 Monaten dann auch eine Erweiterung anstreben (hab aktuell eine G45 + AR15). Ich würde das natürlich auch wegen anderen Kalibern etc blabla argumentiern.

Wie ist das, wenn ich mir aber auf die Zubehörplätze was draufgebe? zB eine .22er und eine 1911 in .45? Sagen die dann: „geht sich ja anscheinend eh alles aus“, oder wird das da nicht miteinbezogen?

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Verfasst: Sa 17. Dez 2022, 12:53
von Steyrer
Trugor hat geschrieben:
Sa 17. Dez 2022, 12:00
Hi,

wollte jetzt keinen neuen Thread erstellen, weil es ums gleiche/ähnliche Thema geht.

Würde nach ca 8-12 Monaten dann auch eine Erweiterung anstreben (hab aktuell eine G45 + AR15). Ich würde das natürlich auch wegen anderen Kalibern etc blabla argumentiern.

Wie ist das, wenn ich mir aber auf die Zubehörplätze was draufgebe? zB eine .22er und eine 1911 in .45? Sagen die dann: „geht sich ja anscheinend eh alles aus“, oder wird das da nicht miteinbezogen?
Jedes Wechselsystem ermöglicht dir ein Training und die Bewerbsteilnahme für die entsprechende Disziplin.
Die BH's die ich kenne legen sich dann ziemlich quer. Da kommt man dann fast nur mit dem Argument raus dass eine spezialisierte Waffe präziser ist, dazu ist dann allerdings eine entsprechende sportliche Entwicklung notwendig. Oder dass das Glump dauernd hemmt (abgebrochener Bewerb....)
Also die Gefahr ist durchaus realistisch, dass dir Wechselsysteme in Zukunft Erweiterungsplätze kosten.