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§11b && §23 "Anspruch"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von rider650 » So 18. Dez 2022, 00:01

Steyrer hat geschrieben:
Sa 17. Dez 2022, 12:53
Jedes Wechselsystem ermöglicht dir ein Training und die Bewerbsteilnahme für die entsprechende Disziplin.
Die BH's die ich kenne legen sich dann ziemlich quer. Da kommt man dann fast nur mit dem Argument raus dass eine spezialisierte Waffe präziser ist, dazu ist dann allerdings eine entsprechende sportliche Entwicklung notwendig. Oder dass das Glump dauernd hemmt (abgebrochener Bewerb....)
Also die Gefahr ist durchaus realistisch, dass dir Wechselsysteme in Zukunft Erweiterungsplätze kosten.
Wenn er nur 2 Waffen hat gibts doch noch genug Disziplinen, die er mit Wechselsystem nicht abdecken kann. Er kann sich z.B. Disziplinen für Revolver oder Automatikflinte raussuchen. Oder Silhouettenpistole. Mit bissl Nachdenken fällt einem sicher noch mehr ein.

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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von gewo » So 18. Dez 2022, 00:24

Steyrer hat geschrieben:
Sa 17. Dez 2022, 12:53
Jedes Wechselsystem ermöglicht dir ein Training und die Bewerbsteilnahme für die entsprechende Disziplin.
Die BH's die ich kenne legen sich dann ziemlich quer. ....
also da kenne ich keine einzige ...
und was soll denn das fuer ein argument sein

wie kann ich mit einem wechselsystem (ohne griffstueck dazu) disziplinen bestreiten?
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Steyrer
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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Steyrer » So 18. Dez 2022, 08:39

gewo hat geschrieben:
So 18. Dez 2022, 00:24
Steyrer hat geschrieben:
Sa 17. Dez 2022, 12:53
Jedes Wechselsystem ermöglicht dir ein Training und die Bewerbsteilnahme für die entsprechende Disziplin.
Die BH's die ich kenne legen sich dann ziemlich quer. ....
also da kenne ich keine einzige ...
und was soll denn das fuer ein argument sein

wie kann ich mit einem wechselsystem (ohne griffstueck dazu) disziplinen bestreiten?
Gutes Argument.
Das würde ich jedoch nicht übertreiben. Einerseits wenn ein Griffstück oder Lower dazu verwendet werden kann, andererseits generell. Es könnte bei der BH die Frage aufkommen warum sich jemand Wechselsysteme für nix kauft. Ist per se nicht verboten, aber wenn die Geschichte dazu nicht passt gehen die Ermessensentscheidung schnell einmal in eine unerwünschte Richtung. Und wenn ihnen etwas Spanisch vorkommt fragen sie auch einmal bei Experten nach oder werden anderweitig eifrig. Ganz schlecht...
Ich bin zumindest mit stimmigen Argumenten immer gut gefahren.

Trugor
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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Trugor » So 18. Dez 2022, 09:00

Steyrer hat geschrieben:
So 18. Dez 2022, 08:39
gewo hat geschrieben:
So 18. Dez 2022, 00:24
Steyrer hat geschrieben:
Sa 17. Dez 2022, 12:53
Jedes Wechselsystem ermöglicht dir ein Training und die Bewerbsteilnahme für die entsprechende Disziplin.
Die BH's die ich kenne legen sich dann ziemlich quer. ....
also da kenne ich keine einzige ...
und was soll denn das fuer ein argument sein

wie kann ich mit einem wechselsystem (ohne griffstueck dazu) disziplinen bestreiten?
Gutes Argument.
Das würde ich jedoch nicht übertreiben. Einerseits wenn ein Griffstück oder Lower dazu verwendet werden kann, andererseits generell. Es könnte bei der BH die Frage aufkommen warum sich jemand Wechselsysteme für nix kauft. Ist per se nicht verboten, aber wenn die Geschichte dazu nicht passt gehen die Ermessensentscheidung schnell einmal in eine unerwünschte Richtung. Und wenn ihnen etwas Spanisch vorkommt fragen sie auch einmal bei Experten nach oder werden anderweitig eifrig. Ganz schlecht...
Ich bin zumindest mit stimmigen Argumenten immer gut gefahren.
Ich seh das eben genau „sowohl als auch“. Also eine 1911 als WS kauft man sich halt (in der Regel) schon mit Griffstück, sonst wärs ja ziemlich sinnlos. Würd da eben auch nicht zu viel machen wollen. Andererseits, war mein Gedanke da wie gewos. Griffstück muss ja nicht eingetragen werden und was sollens machen.

Bin btw Wiener im 4., für mich ist also die LPD im 5. zuständig (falls jemand damit Erfahrung hat). Allerdings, bis ich die 1911er kaufe, muss ich - fürchte ich - meine bessere Hälfte noch bearbeiten ;)

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racepics
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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von racepics » So 18. Dez 2022, 14:12

In Wien läuft alles über den Schottenring, Du kannst Deinen Antrag bei einem der großen Hauptkommiseriaten abgeben, bearbeitet wird er dann eben von den für Deinen Nachnamen zuständigem Sachbearbeiter
Der frühe Vogel kann mich Mal :tipphead:

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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Trugor » Sa 11. Feb 2023, 17:19

Hi @all,

ich weiß, whs schon 1000x durchgekaut (sorry), aber eine vorzeitige Erweiterung + 30er Magazine für den HA sollen es heuer werden -> habe dazu aber eine für mich nicht plausible Antwortwort heute bekommen beim Händler.

Ich bin Wiener, habe die WBK seit Juni 2022 und eine Glock + AR15 seit Oktober 22. Ich gehe wöchentlich auf den Stand, habe ein Schusstagebuch und jetzt auch bis dato so ca 8 Bewerbe geschossen (alle mit der 9mm Glock und einen mit einer .22 Leihwaffe).

Heute hat es geheißen, für die 11b (30er Mags) Bestätigung brauche ich 3 Schnellfeuerbewerbe und mindestens einen internationalen Bewerb. Und dass die Behörde für die 11b-Bestätigung nur 3 (Dach)Vereine (ÖSB, Ida Siegfried Berta, ASF) akzeptiert. Ich selbst bin im PDSV Mitglied seit Oktober 2022.

Das klingt für mich NICHT nach dem, was im Gesetz steht (aber das heißt bekanntlich noch nichts).

Ich würde heuer eben gerne auf 30er Mags für die DDM4 wechseln bzw zumindest einmal die Erweiterung auf 5 Plätze versuchen.

Ab wann kann ich es jetzt wirklich einmal versuchen, was benötige ich noch zusätzlich und macht es Sinn, den HA dann auf eine Kat-A zu melden (mWn ja, zwecks Magazinen).

Sorry, falls das schon x-Mal durchgekaut wurde und danke schon einmal für eure Hilfe!

gewo
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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von gewo » Sa 11. Feb 2023, 17:31

Das ist im prinzip so richtig und entspricht dem gesetz

Der PDSV ist nicht mitglied in einem verband der mitglied in einem internationalen verband ist der bestaetigungen zur notwendigkeit der verwendung von HiCap Magazin bei bestimmten disziplinen ausstellen kann.

Via PDSV kriegst du die erweiterungen +2 alle fuenf jahre
Sowie auch erweiterungen die schneller oder in einer hoeheren anzahl erfolgen.

Aber bei verbotenen gegenstaenden darf die behoerde zusaetzliche mitgliedschaften fordern, auch wenn das nicht alle tun
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coliflower
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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von coliflower » Sa 11. Feb 2023, 18:49

Lange Magazine regelt der §11b Ziffer 4.
Die Bestätigung stellt der Verband der in einem internationalen Verband tätig ist, nicht der Verein, auch wenn dieser im Verband ist.

m_a_d
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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von m_a_d » Sa 11. Feb 2023, 19:11

Trugor hat geschrieben:
Sa 11. Feb 2023, 17:19
Heute hat es geheißen, für die 11b (30er Mags) Bestätigung brauche ich 3 Schnellfeuerbewerbe und mindestens einen internationalen Bewerb. Und dass die Behörde für die 11b-Bestätigung nur 3 (Dach)Vereine (ÖSB, Ida Siegfried Berta, ASF) akzeptiert. Ich selbst bin im PDSV Mitglied seit Oktober 2022.
das entspricht dem Gesetz - du brauchst einen Verein, der in einem nationalen Verband ist, der in einem internationalen Verband ist, damit eine solche 11b Bestätigung ausgestellt werden kann ... das war laut dem was ich gehört habe für viele der Hauptgrund für den Beitritt bei Ida Siegfried Berta - weil ASF (und damit auch IPSC) oder der ÖSB nicht relevant für sie waren
-------------------------------------
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:at1:

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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Trugor » Sa 11. Feb 2023, 19:45

Ja, wenn man den 11b(4) auch gescheit lesen würde, macht das so auch Sinn - danke dafür. Die Schnellfeuerbewerbe scheinen auch rar gesät zu sein in Wien.

Danke dafür einmal.

Wie schauts aber mit der Erweiterung auf 5 (oder mehr) aus?

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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von gewo » Sa 11. Feb 2023, 20:16

Trugor hat geschrieben:
Sa 11. Feb 2023, 19:45
Ja, wenn man den 11b(4) auch gescheit lesen würde, macht das so auch Sinn - danke dafür. Die Schnellfeuerbewerbe scheinen auch rar gesät zu sein in Wien.

Danke dafür einmal.

Wie schauts aber mit der Erweiterung auf 5 (oder mehr) aus?
Ist bei jeder behoerde anders
Aber generell

Du brauchst ausreichend (mind 4 bis 5) bewerbe mit waffen in deinem besitz
Und
Ein bis zwei bewerbe mit waffen die du anschaffen willst

Dazu

Bestaetigung vom obmann des vereins
Und an antrag
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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Trugor » Sa 11. Feb 2023, 20:21

gewo hat geschrieben:
Sa 11. Feb 2023, 20:16
Trugor hat geschrieben:
Sa 11. Feb 2023, 19:45
Ja, wenn man den 11b(4) auch gescheit lesen würde, macht das so auch Sinn - danke dafür. Die Schnellfeuerbewerbe scheinen auch rar gesät zu sein in Wien.

Danke dafür einmal.

Wie schauts aber mit der Erweiterung auf 5 (oder mehr) aus?
Ist bei jeder behoerde anders
Aber generell

Du brauchst ausreichend (mind 4 bis 5) bewerbe mit waffen in deinem besitz
Und
Ein bis zwei bewerbe mit waffen die du anschaffen willst

Dazu

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Aber hätt ich jetzt schon eine Chance auf Erweiterung? (und falls ja: auf 5, oder ganz bold auf 8 probieren (weil runtergehen könnens immer)).

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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von gewo » Sa 11. Feb 2023, 21:00

Trugor hat geschrieben:
Sa 11. Feb 2023, 20:21
gewo hat geschrieben:
Sa 11. Feb 2023, 20:16
Trugor hat geschrieben:
Sa 11. Feb 2023, 19:45
Ja, wenn man den 11b(4) auch gescheit lesen würde, macht das so auch Sinn - danke dafür. Die Schnellfeuerbewerbe scheinen auch rar gesät zu sein in Wien.

Danke dafür einmal.

Wie schauts aber mit der Erweiterung auf 5 (oder mehr) aus?
Ist bei jeder behoerde anders
Aber generell

Du brauchst ausreichend (mind 4 bis 5) bewerbe mit waffen in deinem besitz
Und
Ein bis zwei bewerbe mit waffen die du anschaffen willst

Dazu

Bestaetigung vom obmann des vereins
Und an antrag
Aber hätt ich jetzt schon eine Chance auf Erweiterung? (und falls ja: auf 5, oder ganz bold auf 8 probieren (weil runtergehen könnens immer)).
Wann war deine letzte erweiterung?
Wie viel plätze hast du dzt?
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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Trugor » Sa 11. Feb 2023, 21:03

Juni 2022 WBK bekommen, Oktober 2022 Glock/AR15 gekauft. Wöchentlich am Stand, 8 Bewerbe (7x 9mm, 1x .22 Leihwaffe) bis dato - also 2 Plätze.

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Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von MikeV » Sa 11. Feb 2023, 21:07

Fast keine Chance auf Erweiterung, da du abgesehen von 1x .22 nur mit eigenen Waffen geschossen hast.
Du musst den Bedarf an weiteren Waffen nachweisen… also zB 3-5x Revolver-Bewerbe, 3-5x .22 Pistolen Bewerbe, 3-5x Taschenpistole etc… ZUSÄTZLICH zu den Bewerben mit deinen Waffen

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