ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

§11b && §23 "Anspruch"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
MikeV
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 265
Registriert: Di 15. Feb 2022, 13:51

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von MikeV » Sa 11. Feb 2023, 21:13

Für Kat-A ( hi-cap Magazine oder Vorderachaftrepetierflinte) braucht’s du mind. 3 Bewerbe plus 1x international/im Ausland, PLUS die Bestätigung eines Verbands, der dir den Bedarf dafür bestätigt.

m_a_d
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 939
Registriert: Mo 2. Mai 2016, 01:10
Wohnort: Vindobona

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von m_a_d » Sa 11. Feb 2023, 23:45

Trugor hat geschrieben:
Sa 11. Feb 2023, 21:03
Juni 2022 WBK bekommen, Oktober 2022 Glock/AR15 gekauft. Wöchentlich am Stand, 8 Bewerbe (7x 9mm, 1x .22 Leihwaffe) bis dato - also 2 Plätze.
Rechtsanspruch auf Erweiterung hast erst nach 5 Jahren (nach erst erstmaligen Festsetzung) auf 5. Wenn Du Deinen Antrag allerdings gut und umfangreich gestaltest, alles genau erklärst, Bewerbslisten zur Darlegung Deiner aktuellen sportlichen Ambitionen plus die Darlegung der zukünftigen Bewerbs-/Disziplin-Erweiterungen, dann sind auch innert der 5 Jahre deutlich mehr als 5 Plätze möglich. Du musst der Behörde nur ganz klar machen, warum Du diese alle brauchst, dann ist das in den meisten Behörden und auch in Wien möglich
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von gewo » Sa 11. Feb 2023, 23:54

Wie gesagt
Mit JEDER eigenen waffe ca 5 bewerbe
Mit jeder waffe die du kaufen willst ca 3 bewerbe
Alles in den letzten sechs monaten

Dann sollte das in den meisten behoerden klappen ab ca einem jahr wbk besitz, also ab sommer
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

m_a_d
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 939
Registriert: Mo 2. Mai 2016, 01:10
Wohnort: Vindobona

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von m_a_d » So 12. Feb 2023, 00:01

gewo hat geschrieben:
Sa 11. Feb 2023, 23:54
Wie gesagt
Mit JEDER eigenen waffe ca 5 bewerbe
Mit jeder waffe die du kaufen willst ca 3 bewerbe
Alles in den letzten sechs monaten

Dann sollte das in den meisten behoerden klappen ab ca einem jahr wbk besitz, also ab sommer
Es geht auch mit den von mir beschriebenen Anforderungen deutlich früher ohne die von Dir angeführten Zahlen ... sowohl innerhalb als auch ausserhalb Wiens. Man muss nur in seinem Antrag klar genug darstellen, warum man die Erweiterung braucht. Dann geht das. Aber es ist wie gesagt kein Rechtsanspruch, aber den hat man ja mit den von Dir genannten Anzahl Listen auch nicht ;-)
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

Online
MrRiesa
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 872
Registriert: Fr 19. Mär 2021, 15:15

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von MrRiesa » So 12. Feb 2023, 00:12

m_a_d hat geschrieben:
So 12. Feb 2023, 00:01
Man muss nur in seinem Antrag klar genug darstellen, warum man die Erweiterung braucht.
10 Monate nach Ausstellung mit 11b Bestätigung und 6 (Umlauf)Bewerben mit meinen 2 Waffen (9mm Glock und 22lr Pistole) auf 5 Plätze erweitert.
In den Antrag hab ich geschrieben das ich gern mehr Bewerbe mit anderen Waffen schießen würde und eine Auflistung welche Waffen/Kaliber ich gern noch hätte (kal >9mm, einen revolver und einen halbautomaten). Wurde mir so genehmigt.

m_a_d
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 939
Registriert: Mo 2. Mai 2016, 01:10
Wohnort: Vindobona

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von m_a_d » So 12. Feb 2023, 00:19

MrRiesa hat geschrieben:
So 12. Feb 2023, 00:12
m_a_d hat geschrieben:
So 12. Feb 2023, 00:01
Man muss nur in seinem Antrag klar genug darstellen, warum man die Erweiterung braucht.
10 Monate nach Ausstellung mit 11b Bestätigung und 6 (Umlauf)Bewerben mit meinen 2 Waffen (9mm Glock und 22lr Pistole) auf 5 Plätze erweitert.
In den Antrag hab ich geschrieben das ich gern mehr Bewerbe mit anderen Waffen schießen würde und eine Auflistung welche Waffen/Kaliber ich gern noch hätte (kal >9mm, einen revolver und einen halbautomaten). Wurde mir so genehmigt.
ja genau sowas meinte ich: mit den ausführlich genug erfolgten Erklärungen und ergänzenden Belegen geht einiges - ein reines "aber nun hab ich schon seit x Monaten 2 Plätze und nun will ich 2 plus xx Plätze" wird eher schwieriger umzusetzen sein
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

Trugor
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 239
Registriert: Mo 19. Sep 2022, 15:45

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Trugor » So 12. Feb 2023, 07:26

Dass es den Anspruch erst nach 5 Jahren gibt und nicht „weil ich mehr haben will“ weiß ich eh.

Mir ging es nur darum, wie ich nach ca 8-12 Monaten WBK-Besitz eine Erweiterung schaffen „könnte“.

Wenn ich mir MrRiesas Antwort anschaue, käme ich da jetzt schon hin. Aber bis Mai/Juni schaffe ich sicher noch einige Bewerbe - mit der eigenen 9mm aber auch mit Leihwaffen. Da würde ich schauen, dass ich noch 2-3 mit der .22 mache und den einen oder anderen .45er und Revolver unterbringe.

Einzig bewerb mit dem HA ist nicht so einfach zu finden leider (muss nicht Schnellfeuer sein, egal was für .223)…

Online
M47
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 125
Registriert: Do 21. Mai 2020, 22:00
Wohnort:

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von M47 » So 12. Feb 2023, 08:01

Trugor hat geschrieben:
So 12. Feb 2023, 07:26
Dass es den Anspruch erst nach 5 Jahren gibt und nicht „weil ich mehr haben will“ weiß ich eh.

Mir ging es nur darum, wie ich nach ca 8-12 Monaten WBK-Besitz eine Erweiterung schaffen „könnte“.

Wenn ich mir MrRiesas Antwort anschaue, käme ich da jetzt schon hin. Aber bis Mai/Juni schaffe ich sicher noch einige Bewerbe - mit der eigenen 9mm aber auch mit Leihwaffen. Da würde ich schauen, dass ich noch 2-3 mit der .22 mache und den einen oder anderen .45er und Revolver unterbringe.

Einzig bewerb mit dem HA ist nicht so einfach zu finden leider (muss nicht Schnellfeuer sein, egal was für .223)…
HA findest Du beim Ida Siegfried Berta, bei den HSVs und auch bei anderen Vereinen im Wiener Großraum (zB ETSSC).

Benutzeravatar
Huck_Finn
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 730
Registriert: Sa 4. Jan 2014, 19:13
Wohnort: NOE/OH

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Huck_Finn » So 12. Feb 2023, 16:02

@ Trugor Für den HA in 223 hättest am 12.03. in Wien einen Bewerb.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

Neurologe44
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 759
Registriert: Di 5. Nov 2013, 20:21

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Neurologe44 » Do 23. Feb 2023, 16:07

1.4. 3 Gun Senftenberg. Auch da braucht man große Magazine und eine Selbsladeflinte!

Benutzeravatar
Flying Dog
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 319
Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Flying Dog » Fr 24. Feb 2023, 09:34

Kurze Zwischenfrage, da ich vor der gleichen Überlegung stehe und meine 5a ebenfalls noch nicht um sind... muss man nach einer durchgegangenen, vorzeitigen Erweiterung auch noch Bewerbslisten an die zuständige BH schicken? Sozusagen als Überprüfung des Erweiterungsgrunds, oder derartigem bürokratischem Zinnober?
Gefährten sucht der Schaffende, und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von gewo » Fr 24. Feb 2023, 09:51

Flying Dog hat geschrieben:
Fr 24. Feb 2023, 09:34
Kurze Zwischenfrage, da ich vor der gleichen Überlegung stehe und meine 5a ebenfalls noch nicht um sind... muss man nach einer durchgegangenen, vorzeitigen Erweiterung auch noch Bewerbslisten an die zuständige BH schicken? Sozusagen als Überprüfung des Erweiterungsgrunds, oder derartigem bürokratischem Zinnober?
nein

was theoretisch sein kann ist dass bei der NÄCHSTEN erweiterung drauf geschaut wird ob du dir ungefaehr das gekauft hast was du beantragt hast
aber ich glaub ned so wirklich dran
rechtlich ist es jedenfalls immer unverbindlich was du beantragts
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Flying Dog
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 319
Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Flying Dog » Fr 24. Feb 2023, 10:02

Besten Dank! Meine BH lässt sich leider jede Info aus der Nase ziehen. Bin gespannt wie groß da meine Chancen überhaupt sind.
Gefährten sucht der Schaffende, und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)

Trugor
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 239
Registriert: Mo 19. Sep 2022, 15:45

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von Trugor » So 26. Mär 2023, 21:49

Hi,

danke übrigens für die ganzen Infos - auch in Hinblick auf HA-Bewerb, hat mir geholfen ;)

Ich greife noch einmal kurz das Thema auf, auf wie viele Plätze man realistisch vorzeitig erweitern kann.

Ist - Hausnummer - 2 auf 12 "realisierbar", wenn man tatsächlich mit 12 verschiedenen Waffen diverse Umlaufbewerbe schießt (mind 3 wie oben schon genannt) und mit den eigenen zwei auch so 5-10?

Oder ist schon 2 auf 5 bzw bei Vollmond und Aszendent Fisch 2 auf 8 eine Herausforderung?

LG
Trugor

Online
M47
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 125
Registriert: Do 21. Mai 2020, 22:00
Wohnort:

Re: §11b && §23 "Anspruch"

Beitrag von M47 » Mo 27. Mär 2023, 08:10

Aus eigener Erfahrung bzw. aus den Erzählungen von Schützenkollegen und immer auch abhängig von der Behörde:
Nach ca. 1 Jahr auf 5 erweitern, sollte idR gut möglich sein. Nach einem weiteren Jahr auf 8 oder 10 geht meist auch ganz gut (natürlich immer wie o.a. unter Nachweis von Bewerben und glaubwürdiger Begründung, dass man noch mehr benötigt).
Ich kenne aber auch einige Schützen, die nach ca. 1 Jahr auch schon auf bis zu 10 erweitert haben. Dann aber auch immer unter Vorlage von vielen, also wirklich vielen Bewerbslisten!
Mehr als 10 ist als Sportschütze eher selten möglich, da der Nachweis der Notwendigkeit immer schwieriger wird und 10 wohl auch eine Art Maximalanzahl darstellt, die eine lokale Behörde noch genehmigen kann, ohne Zutun von übergeordneten Behörden. Ich habe dazu aber keine verlässliche Information aus erster Hand, sondern eben nur Erfahrungen und Aussagen von anderen Schützen.

Antworten