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Munition im Wochenendhaus lagern

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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futaba20
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Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von futaba20 » Mi 21. Sep 2022, 14:14

Hallo zusammen!
Ist es zulässig Munition im nicht dauerhaft bewohnten Wochenendhaus in einem Möbeltresor zu lagern?

Danke für eine kurze Antwort.
SG
Roland

gewo
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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von gewo » Mi 21. Sep 2022, 14:18

futaba20 hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 14:14
Hallo zusammen!
Ist es zulässig Munition im nicht dauerhaft bewohnten Wochenendhaus in einem Möbeltresor zu lagern?

Danke für eine kurze Antwort.
SG
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kat C oder Kat B ?

bei Kat C meiner meinung nach ja
ja

bei Kat B meiner meinung nach ja wenn der tresor angeschraubt ist
ja
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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von futaba20 » Mi 21. Sep 2022, 15:00

Beides.
Munition sowohl für Kat.B als auch für Kat.C

Wieso sollte es bei der Lagerung einen Unterschied machen ob B od. C? Bei Munition wird doch nur beim Erwerb unterschieden, bzw. muss der Verkäufer prüfen ob der Käufer Kat.B kaufen darf (WBK).

futaba20
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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von futaba20 » Mi 21. Sep 2022, 15:06

...auch nicht ganz richtig. Beim Erwerb von Kat.B Munition muss geprüft werden ob der Käufer ein Gewehr (z.B. Unterhebelrepetiere .45LC) im ZWR registriert hat, dann darf er auch ohne WBK für sein Gewehr passende Kat.B Munition kaufen.
Zuletzt geändert von futaba20 am Mi 21. Sep 2022, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.

MartinRaml
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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von MartinRaml » Mi 21. Sep 2022, 15:07

gewo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 14:18
futaba20 hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 14:14
Hallo zusammen!
Ist es zulässig Munition im nicht dauerhaft bewohnten Wochenendhaus in einem Möbeltresor zu lagern?

Danke für eine kurze Antwort.
SG
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kat C oder Kat B ?

bei Kat C meiner meinung nach ja
ja

bei Kat B meiner meinung nach ja wenn der tresor angeschraubt ist
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Macht Sinn. Aber muß ein Zweitwohnsitz angemeldet sein oder geht auch ohne?
Kontrollieren kann es eh keiner, aber wenn was gestohlen wird, dann hat man das Problem.

Incite
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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von Incite » Mi 21. Sep 2022, 15:07

futaba20 hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:00
Beides.
Munition sowohl für Kat.B als auch für Kat.C

Wieso sollte es bei der Lagerung einen Unterschied machen ob B od. C? Bei Munition wird doch nur beim Erwerb unterschieden, bzw. muss der Verkäufer prüfen ob der Käufer Kat.B kaufen darf (WBK).
Weil B Mun wie die Waffe verwahrt werden muss.
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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von gewo » Mi 21. Sep 2022, 15:09

futaba20 hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:00
Beides.
Munition sowohl für Kat.B als auch für Kat.C

Wieso sollte es bei der Lagerung einen Unterschied machen ob B od. C? Bei Munition wird doch nur beim Erwerb unterschieden, bzw. muss der Verkäufer prüfen ob der Käufer Kat.B kaufen darf (WBK).

behaeltnisse fuer schusswaffen muessen ihrer gefaehrlichkeit (= kategorie) entsprechend sicher sein
dh waffen der kat A muessen "sicherer" verwahrt werden wie waffen der kat B und diese wieder sicherer wie waffen der kat C

munition muss in gleicher weise verwahrt werden wie die waffen in der sie verwendet werden
sinngemaess gilt dass daher auch fuer die munition

bei kat B muss das behaeltnis zweifelsfrei angeschraubt sein
dazu gibts jede menge rechtsamterialien

bei kat C muss die verwahrung "weniger sicher" sein
und grundsaetzlich darf (fast) jeder ab 18 jahren mit waffen der kat C hantieren
eine versperrte verwahrung ist wohl trotzdem noetig (versperrter blechspind, versperrter kasten)
aber ob fuer die dazupassende munition derf kat C wirklich eine befestigigung des behaeltnisse verlangt werden kann erscheint mir fraglich
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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von gewo » Mi 21. Sep 2022, 15:11

MartinRaml hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:07
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 14:18
futaba20 hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 14:14
Hallo zusammen!
Ist es zulässig Munition im nicht dauerhaft bewohnten Wochenendhaus in einem Möbeltresor zu lagern?

Danke für eine kurze Antwort.
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kat C oder Kat B ?

bei Kat C meiner meinung nach ja
ja

bei Kat B meiner meinung nach ja wenn der tresor angeschraubt ist
ja
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Kontrollieren kann es eh keiner, aber wenn was gestohlen wird, dann hat man das Problem.
du darfst verwahren wo du willst wenn
- die verwahrung "sicher" ist (aussensicherung, zugriffschutz durch anwesende)
- du zum verwahrungsort geregelten zugang hast
- du weisst wo die waffe ist
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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von KarawankenHippie » Mi 21. Sep 2022, 15:21

MartinRaml hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:07
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 14:18
futaba20 hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 14:14
Hallo zusammen!
Ist es zulässig Munition im nicht dauerhaft bewohnten Wochenendhaus in einem Möbeltresor zu lagern?

Danke für eine kurze Antwort.
SG
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bei Kat C meiner meinung nach ja
ja

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Kontrollieren kann es eh keiner, aber wenn was gestohlen wird, dann hat man das Problem.
Online melden kann man (warum auch immer) nur den Hauptwohnsitz. Was aber gehen sollte ist einen digital signierten Meldezettel an die Nebenwohnsitzbehörde per Mail zu schicken, die dann die ZMR-Meldung vornimmt. Bei mir haben sie noch (warum auch immer) eine Ausweiskopie zusätzlich verlangt.

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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von futaba20 » Mi 21. Sep 2022, 15:38

OK, ich verstehe das die Munition der Waffe bzgl. Aufbewahrung gleichgestellt ist.
Kann jemand die Verordnung teilen die im §16b erwähnt ist?
2.Abschnitt
Verwahrung von Schusswaffen
§16b. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderung an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

John Connor
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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von John Connor » Mi 21. Sep 2022, 15:39

Die gibts - zum Glück - nicht.
Gibt nur die 1. und 2 . WaffV

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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von futaba20 » Mi 21. Sep 2022, 15:44

geil.
Staat: machs ordentlich!
Bürger: was heißt ordentlich?
Staat: keine Ahnung, dein Problem!

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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von futaba20 » Mi 21. Sep 2022, 16:04

Im 2. Waff-V spricht der §3 nicht darüber das das Behältnis vor Mitnahme/Abtransport geschützt (verschraubt) sein muss.

Ich nehme an das das etwas aus der Praxis bzw. von Gerichten in Urteilen so beschrieben ist das das so zu sein hat?

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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von Wolf1971 » Mi 21. Sep 2022, 16:35

futaba20 hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:44
geil.
Staat: machs ordentlich!
Bürger: was heißt ordentlich?
Staat: keine Ahnung, dein Problem!
Genau so ist es...
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Munition im Wochenendhaus lagern

Beitrag von gewo » Mi 21. Sep 2022, 16:36

futaba20 hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 16:04
Im 2. Waff-V spricht der §3 nicht darüber das das Behältnis vor Mitnahme/Abtransport geschützt (verschraubt) sein muss.

Ich nehme an das das etwas aus der Praxis bzw. von Gerichten in Urteilen so beschrieben ist das das so zu sein hat?
ja

RIS.gv.at

und im sonstigen sei froh dass es so ist

ueber der grenze drueber in DE schreibt der gesetzgeber ganz genau vor wie zu verwahren ist
in der praxis sind dort bei verwahrungen ab 3 waffen die kosten fuer die absicherung hoeher als die der drei waffen
und verwahrungen ab 10 waffen faktisch nicht ernsthaft moeglich

da sind wir ganz schnell bei tresortueren und 15cm stahlbeton auf allen umgrenzenden flaechen
ich kenn wen dem hams vor kurzem die WBK in DE entzogen weil der betonboden (!) im kellerraum in dem er mit panzertueren verwahrt hatte nur 10cm hatte und nicht die geforderten 15cm

glaub mirs
du willst so eine verordnung ned die es bei uns in AT dzt ned gibt ...
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