ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Munition im Wochenendhaus lagern
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Munition im Wochenendhaus lagern
Hallo zusammen!
Ist es zulässig Munition im nicht dauerhaft bewohnten Wochenendhaus in einem Möbeltresor zu lagern?
Danke für eine kurze Antwort.
SG
Roland
Ist es zulässig Munition im nicht dauerhaft bewohnten Wochenendhaus in einem Möbeltresor zu lagern?
Danke für eine kurze Antwort.
SG
Roland
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
kat C oder Kat B ?
bei Kat C meiner meinung nach ja
ja
bei Kat B meiner meinung nach ja wenn der tresor angeschraubt ist
ja
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
Beides.
Munition sowohl für Kat.B als auch für Kat.C
Wieso sollte es bei der Lagerung einen Unterschied machen ob B od. C? Bei Munition wird doch nur beim Erwerb unterschieden, bzw. muss der Verkäufer prüfen ob der Käufer Kat.B kaufen darf (WBK).
Munition sowohl für Kat.B als auch für Kat.C
Wieso sollte es bei der Lagerung einen Unterschied machen ob B od. C? Bei Munition wird doch nur beim Erwerb unterschieden, bzw. muss der Verkäufer prüfen ob der Käufer Kat.B kaufen darf (WBK).
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
...auch nicht ganz richtig. Beim Erwerb von Kat.B Munition muss geprüft werden ob der Käufer ein Gewehr (z.B. Unterhebelrepetiere .45LC) im ZWR registriert hat, dann darf er auch ohne WBK für sein Gewehr passende Kat.B Munition kaufen.
Zuletzt geändert von futaba20 am Mi 21. Sep 2022, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 250
- Registriert: Do 16. Jun 2022, 09:47
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
Macht Sinn. Aber muß ein Zweitwohnsitz angemeldet sein oder geht auch ohne?
Kontrollieren kann es eh keiner, aber wenn was gestohlen wird, dann hat man das Problem.
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
Weil B Mun wie die Waffe verwahrt werden muss.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
behaeltnisse fuer schusswaffen muessen ihrer gefaehrlichkeit (= kategorie) entsprechend sicher sein
dh waffen der kat A muessen "sicherer" verwahrt werden wie waffen der kat B und diese wieder sicherer wie waffen der kat C
munition muss in gleicher weise verwahrt werden wie die waffen in der sie verwendet werden
sinngemaess gilt dass daher auch fuer die munition
bei kat B muss das behaeltnis zweifelsfrei angeschraubt sein
dazu gibts jede menge rechtsamterialien
bei kat C muss die verwahrung "weniger sicher" sein
und grundsaetzlich darf (fast) jeder ab 18 jahren mit waffen der kat C hantieren
eine versperrte verwahrung ist wohl trotzdem noetig (versperrter blechspind, versperrter kasten)
aber ob fuer die dazupassende munition derf kat C wirklich eine befestigigung des behaeltnisse verlangt werden kann erscheint mir fraglich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
du darfst verwahren wo du willst wennMartinRaml hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 15:07Macht Sinn. Aber muß ein Zweitwohnsitz angemeldet sein oder geht auch ohne?
Kontrollieren kann es eh keiner, aber wenn was gestohlen wird, dann hat man das Problem.
- die verwahrung "sicher" ist (aussensicherung, zugriffschutz durch anwesende)
- du zum verwahrungsort geregelten zugang hast
- du weisst wo die waffe ist
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
- KarawankenHippie
- .223 Rem
- Beiträge: 251
- Registriert: Sa 15. Mai 2021, 14:33
- Wohnort: Nordslowenien
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
Online melden kann man (warum auch immer) nur den Hauptwohnsitz. Was aber gehen sollte ist einen digital signierten Meldezettel an die Nebenwohnsitzbehörde per Mail zu schicken, die dann die ZMR-Meldung vornimmt. Bei mir haben sie noch (warum auch immer) eine Ausweiskopie zusätzlich verlangt.MartinRaml hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 15:07Macht Sinn. Aber muß ein Zweitwohnsitz angemeldet sein oder geht auch ohne?
Kontrollieren kann es eh keiner, aber wenn was gestohlen wird, dann hat man das Problem.
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
OK, ich verstehe das die Munition der Waffe bzgl. Aufbewahrung gleichgestellt ist.
Kann jemand die Verordnung teilen die im §16b erwähnt ist?
Kann jemand die Verordnung teilen die im §16b erwähnt ist?
2.Abschnitt
Verwahrung von Schusswaffen
§16b. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderung an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 568
- Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
- Wohnort: Wien
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
Die gibts - zum Glück - nicht.
Gibt nur die 1. und 2 . WaffV
Gibt nur die 1. und 2 . WaffV
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
geil.
Staat: machs ordentlich!
Bürger: was heißt ordentlich?
Staat: keine Ahnung, dein Problem!
Staat: machs ordentlich!
Bürger: was heißt ordentlich?
Staat: keine Ahnung, dein Problem!
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
Im 2. Waff-V spricht der §3 nicht darüber das das Behältnis vor Mitnahme/Abtransport geschützt (verschraubt) sein muss.
Ich nehme an das das etwas aus der Praxis bzw. von Gerichten in Urteilen so beschrieben ist das das so zu sein hat?
Ich nehme an das das etwas aus der Praxis bzw. von Gerichten in Urteilen so beschrieben ist das das so zu sein hat?
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
Genau so ist es...
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Munition im Wochenendhaus lagern
ja
RIS.gv.at
und im sonstigen sei froh dass es so ist
ueber der grenze drueber in DE schreibt der gesetzgeber ganz genau vor wie zu verwahren ist
in der praxis sind dort bei verwahrungen ab 3 waffen die kosten fuer die absicherung hoeher als die der drei waffen
und verwahrungen ab 10 waffen faktisch nicht ernsthaft moeglich
da sind wir ganz schnell bei tresortueren und 15cm stahlbeton auf allen umgrenzenden flaechen
ich kenn wen dem hams vor kurzem die WBK in DE entzogen weil der betonboden (!) im kellerraum in dem er mit panzertueren verwahrt hatte nur 10cm hatte und nicht die geforderten 15cm
glaub mirs
du willst so eine verordnung ned die es bei uns in AT dzt ned gibt ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.