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Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 18:24
von Mindfreeq
Camare hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 13:59
würde auch reichen wenn der Schlüssel zum Tresor vorübergehend unauffindbar ist.
Jop, für den Verlust der WBK reichts das stimmt.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 19:44
von Promo
Mindfreeq hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 18:24
Camare hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 13:59
würde auch reichen wenn der Schlüssel zum Tresor vorübergehend unauffindbar ist.
Jop, für den Verlust der WBK reichts das stimmt.
Wieso sollte das dann eine nicht sichere Verwahrung sein?

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 21:13
von Alaskan454
Promo hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 19:44
Mindfreeq hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 18:24
Camare hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 13:59
würde auch reichen wenn der Schlüssel zum Tresor vorübergehend unauffindbar ist.
Jop, für den Verlust der WBK reichts das stimmt.
Wieso sollte das dann eine nicht sichere Verwahrung sein?
Ich denke das er darauf anspielt das die im Besitz der Waffen befindliche Person Zugriff auf die Waffen haben muss und die Aussage "Ich weiß nicht wo der Schlüssel ist" während einer etwaigen Kontrolle auf wenig Gegenliebe stoßen könnte.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 22:05
von gewo
Promo hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 19:44
Mindfreeq hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 18:24
Camare hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 13:59
würde auch reichen wenn der Schlüssel zum Tresor vorübergehend unauffindbar ist.
Jop, für den Verlust der WBK reichts das stimmt.
Wieso sollte das dann eine nicht sichere Verwahrung sein?
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0120620X01

geht der link
oder sind das sessions?

text dazu:
Stammrechtssatz
Zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen. In welchem sicheren Behältnis oder an welchem sicheren Ort im Sinn des § 3, Abs 2Absatz 2, WaffV sich die Waffe befindet, ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass überhaupt davon gesprochen werden kann, dass eine Person eine Waffe verwahrt (vgl das Erkenntnis vom 3. September 2008, Zl 2005/03/0006). Das Gleiche muss für das Wissen des Verfügungsberechtigten darüber gelten, wo sich die Schlüssel für das sichere Behältnis oder den sicheren Ort, wo die Waffen verwahrt werden, konkret befinden bzw wie die Kombination zur Öffnung eines Tresors konkret lautet, um sich den Zugang zum Ort bzw Behältnis selbst - ohne auf fremdes Wissen angewiesen zu sein - verschaffen zu können
.

weitere rechtssaetze zu dem thema:
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe? ... tPage=true

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Sa 24. Sep 2022, 10:56
von Promo
Dann hat er ihn halt bei der Kontrolle gerade sicher im Bankschließfach in Luxemburg verwahrt ... :D

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Sa 24. Sep 2022, 15:50
von Camare
Mindfreeq hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 18:24
Camare hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 13:59
würde auch reichen wenn der Schlüssel zum Tresor vorübergehend unauffindbar ist.
Jop, für den Verlust der WBK reichts das stimmt.
:shock: mit welcher Begründung ????

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Sa 24. Sep 2022, 16:09
von DOUBLEACTION
Camare hat geschrieben:
Sa 24. Sep 2022, 15:50
Mindfreeq hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 18:24
Camare hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 13:59
würde auch reichen wenn der Schlüssel zum Tresor vorübergehend unauffindbar ist.
Jop, für den Verlust der WBK reichts das stimmt.
:shock: mit welcher Begründung ????

Zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen. In welchem sicheren Behältnis oder an welchem sicheren Ort im Sinn des § 3, Abs 2Absatz 2, WaffV sich die Waffe befindet, ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass überhaupt davon gesprochen werden kann, dass eine Person eine Waffe verwahrt (vgl das Erkenntnis vom 3. September 2008, Zl 2005/03/0006). Das Gleiche muss für das Wissen des Verfügungsberechtigten darüber gelten, wo sich die Schlüssel für das sichere Behältnis oder den sicheren Ort, wo die Waffen verwahrt werden, konkret befinden bzw wie die Kombination zur Öffnung eines Tresors konkret lautet, um sich den Zugang zum Ort bzw Behältnis selbst - ohne auf fremdes Wissen angewiesen zu sein - verschaffen zu können.



evt doch mal eine waffenfuehrerschein auffrischung machen und ned immer nur den gefaelligkeitsstempel abholen ...?
;-)

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Sa 24. Sep 2022, 18:05
von Camare
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Sa 24. Sep 2022, 16:09
Camare hat geschrieben:
Sa 24. Sep 2022, 15:50
Mindfreeq hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 18:24
Camare hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 13:59
würde auch reichen wenn der Schlüssel zum Tresor vorübergehend unauffindbar ist.
Jop, für den Verlust der WBK reichts das stimmt.
:shock: mit welcher Begründung ????

Zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen. In welchem sicheren Behältnis oder an welchem sicheren Ort im Sinn des § 3, Abs 2Absatz 2, WaffV sich die Waffe befindet, ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass überhaupt davon gesprochen werden kann, dass eine Person eine Waffe verwahrt (vgl das Erkenntnis vom 3. September 2008, Zl 2005/03/0006). Das Gleiche muss für das Wissen des Verfügungsberechtigten darüber gelten, wo sich die Schlüssel für das sichere Behältnis oder den sicheren Ort, wo die Waffen verwahrt werden, konkret befinden bzw wie die Kombination zur Öffnung eines Tresors konkret lautet, um sich den Zugang zum Ort bzw Behältnis selbst - ohne auf fremdes Wissen angewiesen zu sein - verschaffen zu können.



evt doch mal eine waffenfuehrerschein auffrischung machen und ned immer nur den gefaelligkeitsstempel abholen ...?
;-)
also wenn ich nun nach einem mehrmonatigen Aufenthalt im Krankenhaus nicht sofort den Tresorschlüssel finde, dann verliere ich mein waffenrechtliches Dokument ... fehlt nur noch dass ich deswegen verurteile werde !!
Abgesehen davon, dass der Tipp eher zur Beruhigung der verängstigten Frau gedacht war, wenn der Verwirrte aus dem Krankenhaus entlassen wird.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Sa 24. Sep 2022, 19:53
von AUG-andy
Camare hat geschrieben:
Sa 24. Sep 2022, 18:05
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Sa 24. Sep 2022, 16:09
Camare hat geschrieben:
Sa 24. Sep 2022, 15:50
Mindfreeq hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 18:24


Jop, für den Verlust der WBK reichts das stimmt.
:shock: mit welcher Begründung ????

Zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen. In welchem sicheren Behältnis oder an welchem sicheren Ort im Sinn des § 3, Abs 2Absatz 2, WaffV sich die Waffe befindet, ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass überhaupt davon gesprochen werden kann, dass eine Person eine Waffe verwahrt (vgl das Erkenntnis vom 3. September 2008, Zl 2005/03/0006). Das Gleiche muss für das Wissen des Verfügungsberechtigten darüber gelten, wo sich die Schlüssel für das sichere Behältnis oder den sicheren Ort, wo die Waffen verwahrt werden, konkret befinden bzw wie die Kombination zur Öffnung eines Tresors konkret lautet, um sich den Zugang zum Ort bzw Behältnis selbst - ohne auf fremdes Wissen angewiesen zu sein - verschaffen zu können.



evt doch mal eine waffenfuehrerschein auffrischung machen und ned immer nur den gefaelligkeitsstempel abholen ...?
;-)
also wenn ich nun nach einem mehrmonatigen Aufenthalt im Krankenhaus nicht sofort den Tresorschlüssel finde, dann verliere ich mein waffenrechtliches Dokument ... fehlt nur noch dass ich deswegen verurteile werde !!
Abgesehen davon, dass der Tipp eher zur Beruhigung der verängstigten Frau gedacht war, wenn der Verwirrte aus dem Krankenhaus entlassen wird.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Sagt schon ein altes Sprichwort.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: So 25. Sep 2022, 09:50
von Papa Bär
ich glaub der TE hat mittlerweile selber festgestellt, dass hier so eine Frage zu stellen genau so sinnlos ist, wie in einem Puff nach einer Jungfrau zu suchen.
Da kannst dir teilweise echt nur am Kopf greifen, was da für kreative "Meinungen" und "Auslegungen" der Judikatur zu dem thema zu Tage treten.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: So 25. Sep 2022, 10:49
von John Connor
Das liegt halt daran, dass die Forenregeln offenbar fast keinen mehr interessieren.

„Nach bestem Wissen und Gewissen“ könnte ja - leider - noch stimmen.
Eine sorgfältige Untermauerung mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen - wie in den Forenregeln eigentlich verlangt - findet aber praktisch (vom gewo und wenigen anderen abgesehen) nicht statt.
Dafür ist hier der Anteil an „Rechtskundigen“ so hoch, wie es selbsternannte Fußballnationaltrainer am Dorfstammtisch gibt.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: So 25. Sep 2022, 12:00
von Wilhelmshoehe
Wenn's die Moderation nicht interessiert, interessiert's über kurz oder lang auch die Nutzer nicht mehr.

Es ist daher nur eine Frage der Zeit, dass jeder Thread auf das durchschnittliche Niveau des Forums absinkt.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: So 25. Sep 2022, 13:26
von Mindfreeq
Deshalb hab ich schon vor langer Zeit aufgehört mir hier Tipps zu holen. Wenn ich meine WBK mal nicht mehr will, wird sich das vielleicht ändern aber bis dahin. Aus diesem Grund schreib ich auch nur mehr hin und wieder, wenn jemand Gefahr läuft aufgrund so mancher "Meinung" hier die Verlässlichkeit zu verlieren. Wird mir aber wohl in Zukunft auch egal sein... schade eigentlich.

Btw: untermauern mit Paragrafen und Judikatur ist eine gute Sache, aber nicht zwingend notwendig wenn es etwas betrifft was die SuFu auch zu genüge hergeben würde.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: So 25. Sep 2022, 17:42
von trenck
Irgendwie sind es immer die gleichen, die das ach so tiefe Niveau des Forums beklagen. Dennoch sind sie seltsamerweise immer noch hier. Masochismus?

Und statt rumzujammern könnte man auch einfach schreiben: Schlüssel zum Waffentresor zu "verlegen" ist keine gute Idee. Es waren aber sehr wohl gute Beiträge in diesem Thread (und nicht nur hier).

trenck

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 08:17
von gewo
Camare hat geschrieben:
Sa 24. Sep 2022, 18:05
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Sa 24. Sep 2022, 16:09
Camare hat geschrieben:
Sa 24. Sep 2022, 15:50
Mindfreeq hat geschrieben:
Fr 23. Sep 2022, 18:24


Jop, für den Verlust der WBK reichts das stimmt.
:shock: mit welcher Begründung ????

Zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen. In welchem sicheren Behältnis oder an welchem sicheren Ort im Sinn des § 3, Abs 2Absatz 2, WaffV sich die Waffe befindet, ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass überhaupt davon gesprochen werden kann, dass eine Person eine Waffe verwahrt (vgl das Erkenntnis vom 3. September 2008, Zl 2005/03/0006). Das Gleiche muss für das Wissen des Verfügungsberechtigten darüber gelten, wo sich die Schlüssel für das sichere Behältnis oder den sicheren Ort, wo die Waffen verwahrt werden, konkret befinden bzw wie die Kombination zur Öffnung eines Tresors konkret lautet, um sich den Zugang zum Ort bzw Behältnis selbst - ohne auf fremdes Wissen angewiesen zu sein - verschaffen zu können.



evt doch mal eine waffenfuehrerschein auffrischung machen und ned immer nur den gefaelligkeitsstempel abholen ...?
;-)
also wenn ich nun nach einem mehrmonatigen Aufenthalt im Krankenhaus nicht sofort den Tresorschlüssel finde, dann verliere ich mein waffenrechtliches Dokument ... fehlt nur noch dass ich deswegen verurteile werde !!
Abgesehen davon, dass der Tipp eher zur Beruhigung der verängstigten Frau gedacht war, wenn der Verwirrte aus dem Krankenhaus entlassen wird.
ich verstehe die frage nicht?

oder ist es meinung?

oder ein kommentar?

die allgemine unzufriedenheit mit der gesamtsituation?

was genau sollte das?