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Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 13:25
von AUG-andy
Plinker hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 12:43
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 11:21

Das mit dem Schlüssel ist rechtlich nicht korrekt.
Wenn es keine Überlassung gibt ist Derjenige wegen unerlaubten Zugriff oder Stückzahlüberschreitung dran. Wie willst du das bei einer Kontrolle erklären?
Mit berechtigter Person sind Waffenhändler oder Ähnliches gemeint. Eine Alternative sehe ich jetzt nicht wirklich. Wenn es blöd kommt hält die Polizei Nachschau und wie soll man dann erklären dass der
Schlüssel zugänglich ist.
Wäre ich der Betroffene würde ich zusätzlich das Waffenamt schriftlich über die Situation informieren und um eine schriftliche Stellungahme bitten.
Ich nehme an ein Händler braucht ebenfalls eine Überlassung.
Wäre ja auch in Erklärungsnot bei Waffen ohne offizielle Meldung.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 13:29
von gewo
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 13:25
Plinker hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 12:43
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 11:21

Das mit dem Schlüssel ist rechtlich nicht korrekt.
Wenn es keine Überlassung gibt ist Derjenige wegen unerlaubten Zugriff oder Stückzahlüberschreitung dran. Wie willst du das bei einer Kontrolle erklären?
Mit berechtigter Person sind Waffenhändler oder Ähnliches gemeint. Eine Alternative sehe ich jetzt nicht wirklich. Wenn es blöd kommt hält die Polizei Nachschau und wie soll man dann erklären dass der
Schlüssel zugänglich ist.
Wäre ich der Betroffene würde ich zusätzlich das Waffenamt schriftlich über die Situation informieren und um eine schriftliche Stellungahme bitten.
Ich nehme an ein Händler braucht ebenfalls eine Überlassung.
Wäre ja auch in Erklärungsnot bei Waffen ohne offizielle Meldung.
waffen kann im prinzip nur der uebelasser ueberlassen

da das WaffG das aber nicht ausdruecklich ausschliesst akzeptieren WIR bei einer ueberlassung AN UNS (also wenn wir waffen erhalten) aber auch eine schriftlichen vollmacht (die keine notarielle sein muss).
bei einer ueberlassung VON UNS (also wenn wir waffen ausfolgen) verlangen WIR zusaetzlich zur schriftlichen vollmacht eine kommunikation mit dem betreffenden ueber einen zusaetzlichen weg, zb ein telefonat oder aehnliches

ohne schriftliche vollmacht geht BEI UNS weder das eine noch das andere

muss aber jeder haendler selber entscheiden wie er das handhabt
da gibts alle varianten

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 13:46
von MikeV
twin2000 hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 13:24

nur um es mal plakativ darzustellen
und ausdruecklich ohne es so grob zu meinen wie es klingt:
aber autofahren nach einem schlaganfall ist auch gefaehrlich .. habt ihr vor der fuehrerscheinstelle seine dzt erkrankungszustand zu melden um einen fuehrerscheinentzug zu bewirken und seid ihr schon dabei das auto wegzubringen ....?
Ich bin an und für sich schon bei dir, aber der Vergleich hinkt.

Meinem Vater nach einem Schlaganfall den Autoschlüssel zu enthalten, wird mit Sicherheit ein geduldetes Mittel sein, um ihn vor Schaden zu bewahren. Auch vor Gericht sehe ich da kein Problem, darf ja schon ein Wirt einem betrunkenen Gast rechtens den Schlüssel entziehen ...

Meinem Vater den Schlüssel zu seinem Waffenschrank enthalten >> Zugriff auf mehr Waffen als erlaubt >> strafbar, WBK Entzug für meinen Vater UND mich eventuell

Aber auch hier... wo kein Kläger, da kein Richter... erstmal ruhig und besonnen an die Sache herangehen...
In 3 Monaten (diese Zeitspanne erwähnte der TO) kann viel geschehen, bis dahin kann der Vater auch wieder "fit" sein.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 15:07
von Promo
Hast du noch einen (Neben)Wohnsitz daheim gemeldet? Ansonsten ist der Zugriff auf seine Waffen ja eh durch gemeinsame Verwahrung innerhalb der Familie gedeckt.

Wenn du dir Sorgen machst, dass er damit im Zustand geistiger Umnachtung etwas machen könnte, dann kannst du ja die Munition entfernen, und/oder bei den Waffen das Griffstück oÄ entfernen. Dann kann er jedenfalls nichts anstellen damit.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 15:13
von gewo
Promo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:07
Hast du noch einen (Neben)Wohnsitz daheim gemeldet? Ansonsten ist der Zugriff auf seine Waffen ja eh durch gemeinsame Verwahrung innerhalb der Familie gedeckt.
der ordnung halber:
diese interpretation der gesetzesmaterialien ist strittig ...

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 15:53
von Promo
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:13
Promo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:07
Hast du noch einen (Neben)Wohnsitz daheim gemeldet? Ansonsten ist der Zugriff auf seine Waffen ja eh durch gemeinsame Verwahrung innerhalb der Familie gedeckt.
der ordnung halber:
diese interpretation der gesetzesmaterialien ist strittig ...
Die Interpretation der Gesetzesmaterialien des VwGH gibt es, und die besagt eindeutig das ist möglich. Haben wir zuletzt seitenlang diskutiert: viewtopic.php?p=880531#p880531

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 16:40
von gewo
Promo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:53
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:13
Promo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:07
Hast du noch einen (Neben)Wohnsitz daheim gemeldet? Ansonsten ist der Zugriff auf seine Waffen ja eh durch gemeinsame Verwahrung innerhalb der Familie gedeckt.
der ordnung halber:
diese interpretation der gesetzesmaterialien ist strittig ...
Die Interpretation der Gesetzesmaterialien des VwGH gibt es, und die besagt eindeutig das ist möglich. Haben wir zuletzt seitenlang diskutiert: viewtopic.php?p=880531#p880531
wie gesagt
es kann sein dass du recht hast

ich lese das aber - auch aus dem link - da NICHT heraus
ned amal annaehernd

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 17:09
von PMR
Promo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:07
Hast du noch einen (Neben)Wohnsitz daheim gemeldet? Ansonsten ist der Zugriff auf seine Waffen ja eh durch gemeinsame Verwahrung innerhalb der Familie gedeckt.

Wenn du dir Sorgen machst, dass er damit im Zustand geistiger Umnachtung etwas machen könnte, dann kannst du ja die Munition entfernen, und/oder bei den Waffen das Griffstück oÄ entfernen. Dann kann er jedenfalls nichts anstellen damit.
Hm, das ist mal ein sehr guter vorschlag.
Ist eine AR15 basis, eine 1911 und eine HK P30L. Welche teile kann ich hier - rechtlich - entfernen und bei mir aufbewahren und die waffen sicher machen? Ich weiß ja das es bei einigen teilen trotzdem einen Platz braucht.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 17:25
von Promo
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 16:40
wie gesagt
es kann sein dass du recht hast

ich lese das aber - auch aus dem link - da NICHT heraus
ned amal annaehernd
Der VwGH hat gesagt:
an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners sind „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen
Dann hat er 5 Jahre später gesagt:
gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“
Ich bitte um Erläuterung, was daher der Unterschied ist, wenn der wortwörtliche Unterschied ausschließlich im Hinzufügen von "stringent" besteht.

Edit: sorry, @OP: nimm beim AR15 den Lower mit und bei den beiden Pistolen das Griffstück (P30L ist eh der Lauf nicht fix mit dem GS verbunden, oder?). Die waffenrechtlich relevanten Teile müssen bei ihm bleiben. Und wie gesagt, eben die Munition dazu würd ich auch mitnehmen. Dann kann dein Vater jedenfalls nur äußerst schwer was damit anfangen.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 17:50
von trenck
PMR hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 17:09
Promo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 15:07
Hast du noch einen (Neben)Wohnsitz daheim gemeldet? Ansonsten ist der Zugriff auf seine Waffen ja eh durch gemeinsame Verwahrung innerhalb der Familie gedeckt.

Wenn du dir Sorgen machst, dass er damit im Zustand geistiger Umnachtung etwas machen könnte, dann kannst du ja die Munition entfernen, und/oder bei den Waffen das Griffstück oÄ entfernen. Dann kann er jedenfalls nichts anstellen damit.
Hm, das ist mal ein sehr guter vorschlag.
Ist eine AR15 basis, eine 1911 und eine HK P30L. Welche teile kann ich hier - rechtlich - entfernen und bei mir aufbewahren und die waffen sicher machen? Ich weiß ja das es bei einigen teilen trotzdem einen Platz braucht.
Sollte Munition und ggfs. noch die Magazine entfernen nicht genügen?

trenck

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 18:16
von PMR
trenck hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 17:50

Sollte Munition und ggfs. noch die Magazine entfernen nicht genügen?

trenck
Jo, eigentlich schon.
Promo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 17:25
gewo hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 16:40
wie gesagt
es kann sein dass du recht hast

ich lese das aber - auch aus dem link - da NICHT heraus
ned amal annaehernd
Der VwGH hat gesagt:
an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners sind „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen
Dann hat er 5 Jahre später gesagt:
gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“
Ich bitte um Erläuterung, was daher der Unterschied ist, wenn der wortwörtliche Unterschied ausschließlich im Hinzufügen von "stringent" besteht.

Edit: sorry, @OP: nimm beim AR15 den Lower mit und bei den beiden Pistolen das Griffstück (P30L ist eh der Lauf nicht fix mit dem GS verbunden, oder?). Die waffenrechtlich relevanten Teile müssen bei ihm bleiben. Und wie gesagt, eben die Munition dazu würd ich auch mitnehmen. Dann kann dein Vater jedenfalls nur äußerst schwer was damit anfangen.
Danke, das hilft mir sehr viel. Werde auf jeden fall beides machen.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 18:37
von Papa Bär
Auch der Letzte so euphorisch entgegen genommene Tip beinhaltet, dass du UNERLAUBT auf fremde Waffen zugreifst, is dir das klar?
Was wäre mit einer Erweiterung auf 5 und dann umschreiben?

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 18:51
von PMR
Oh. Stimmt auch wieder.
Die munition ist zumindest getrennt.

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 20:37
von Ballisticus
PMR hat geschrieben:
Di 20. Sep 2022, 18:57
Will auf keinen fall das er dann Waffen zuhause hat wenn er nur mit der Mutter alleine ist.
Könntest Du ein bisschen klarer machen, welche Überlegung hinter Deinem Kommentar steht?

Re: Waffen nach Schlaganfall

Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 20:42
von spareribs
Glaubst du das dein Vater eventuell deine Mutter abknallen möchte ?