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Waffen nach Schlaganfall

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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PMR
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Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von PMR » Di 20. Sep 2022, 18:57

Ist ein wenig ein blödes Thema. Mein Vater hat vor kurzen einem Schlaganfall erlitten und liegt momentan im Krankenhaus. Erinnerung und verständniss sind nicht gegeben. Er hat 3 B waffen, ich habe 2.

Kann ich seinen Waffen einfach nehmen und bei einem Waffenhändler einlagern? Will auf keinen fall das er dann Waffen zuhause hat wenn er nur mit der Mutter alleine ist.

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gunlove
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von gunlove » Di 20. Sep 2022, 19:29

Ich denke, dass dir die für dich zuständige Behörde diese Frage ziemlich sicher beantworten kann!
Außerdem gebe ich zu bedenken, dass du aktuell dann offensichtlich in Summe auf fünf Kat. B-Waffen Zugriff hast!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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nerd
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von nerd » Di 20. Sep 2022, 19:31

Klingt verzwickt. Hast du noch mehr Infos dazu?

Nach Waffengesetz darfst du keinen Zugriff auf mehr Kat B haben als du Plätze hast. Hast du 3 Plätze frei?

Dann würde ich noch in Frage stellen, ob du deinen Vater bevormunden darfst. Hat er eine gesetzliche Erwachsenenvertretung, bzw bist du das?

Zuletzt wäre zu klären, ob Grund zur Annahme nach Selbst- und Fremdgefährdung besteht. Hat ggf Einfluß auf mögliche Maßnahmen.

Insgesamt stimme ich zu und finde es gut, dass du Dir Gedanken machst und Verantwortung übernehmen willst. Aber gib uns noch ein paar mehr Infos, dann kann dir ein rechtskundiger Forumsteilnehmer (der ich nicht bin) vielleicht besser helfen.

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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von twin2000 » Di 20. Sep 2022, 19:36

ganz wertfrei:
bei einer meldung an die waffenbehoerde wird diese ein entzugverfahren gegen deinen vater einleiten und seine waffen und sein waffendokument werden ihm entzogen werden

wenn das also deine absicht ist ... dann nur zu


sollten meine kinder das mir machen wenn ich in so einer situation bin dann spuck ich ihnen ins gesicht und spende mein gesamtes hab und gut noch am selben tag ans tierschutzheim

Papa Bär
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von Papa Bär » Di 20. Sep 2022, 19:50

Du meinst, dass dein Vater geistig so einen Schaden davon tragen wird, dass er mit den Waffen eine Gefahr für die Familie darstellt?
Ich bin eigentlich ob dieses Gedankengangs etwas sprachlos.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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trenck
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von trenck » Di 20. Sep 2022, 20:43

twin2000 hat geschrieben:
Di 20. Sep 2022, 19:36
ganz wertfrei:
bei einer meldung an die waffenbehoerde wird diese ein entzugverfahren gegen deinen vater einleiten und seine waffen und sein waffendokument werden ihm entzogen werden

wenn das also deine absicht ist ... dann nur zu


sollten meine kinder das mir machen wenn ich in so einer situation bin dann spuck ich ihnen ins gesicht und spende mein gesamtes hab und gut noch am selben tag ans tierschutzheim
Ich habe es so verstanden, dass er die Waffen sicherheitshalber bei einem Händler deponieren will. Und genau das wäre eigentlich ein Schutz gegen die Beschlagnahmung der Waffen durch die Behörde, wenn die auf einem anderen Weg Wind davon kriegt.

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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von twin2000 » Di 20. Sep 2022, 20:49

trenck hat geschrieben:
Di 20. Sep 2022, 20:43
Ich habe es so verstanden, dass er die Waffen sicherheitshalber bei einem Händler deponieren will. Und genau das wäre eigentlich ein Schutz gegen die Beschlagnahmung der Waffen durch die Behörde, wenn die auf einem anderen Weg Wind davon kriegt.
trenck
ueberhaupt nicht

im fall des falles wird die berechtigung, also die WBK, entzogen
ob zu dem zeitpunkt waffen besessen werden oder nicht ist gegenstandslos

wenn welche im besitz sind dann koennen sie innerhalb der frist des entzugsverfahrens (mehrere wochen) an einen berechtigten ueberlassen werden

die wegnahme des besitzes einer person (die waffen) ohne zustimmung des besitzers ist schlicht diebstahl
die annahme derartiger entfremdeter gegenstaende fuer den haendler ist wohl sogar hehlerei

edit:
und dass es "depot" defacto ned gibt weisst du ja vermutlich
man kann was ueberlassen (dann ist der platz frei)
oder man ueberlaesst es nicht (dann liegt es zwar dort aber der platz ist ned frei weil die waffe immer noch im ZWR auf die person eingetragen ist)

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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von trenck » Di 20. Sep 2022, 21:23

@twin2000: ich nehme an, der Threadstarter hat seine Fragen genau deshalb gestellt, um die von Dir beschriebenen Fallstricke zu vermeiden. Ich sehe aber keinen Grund, ihn deshalb als illoyal gegenüber seinem Vater hinzustellen. Er wird selbst beurteilen können, ob sein Vater geistig noch fit genug ist, um Zugriff auf Waffen zu haben oder nicht. "Erinnerung und Verständnis sind nicht gegeben" klingt nicht gut.

@PMR: ich glaube, Du solltest Dich an einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt wenden.

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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von rhodium » Di 20. Sep 2022, 22:56

Die Frage ist einfach kurz: Wie kommen die drei Waffen legal zum Händler auf Depot

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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von PMR » Di 20. Sep 2022, 23:52

Ich versuche das nochmal gut zusammenzufassen.

Mein Vater hat 3 Kat. B Waffen. Ich habe eine WBK mit 2 slots und beide davon sind belegt. Meine Mutter hat keine WBK.
Es war ein schwerer Schlaganfall. Er versteht kaum etwas, kann sich nicht wirklich verstaendigen und ob er uns erkennt ist auch so eine frage. Meine Mutter wohnt alleine, und in ca. 3 Monaten wird sie sich um ihn kuemmern muessen. Es geht nicht darum, das er etwas gewaltaetiges tut, sondern das sie einfach keine Waffen im Haus haben mochte mit jemand, der moeglicherweise schwer verwirrt ist.

Weiters sind das eigentlich meine Waffen. Ich habe sie gekauft und habe sie dem Vater uebertragen, weil er insgesamt 7 plaetze hat. Ich wuerde nur ungerne diese Waffen verlieren, d.h. meine Frage ob ich die beim Waffenhaendler einlagern soll - oder ob etwas damit zu tun ist.

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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von Ares » Mi 21. Sep 2022, 00:11

rhodium hat geschrieben:
Di 20. Sep 2022, 22:56
Die Frage ist einfach kurz: Wie kommen die drei Waffen legal zum Händler auf Depot
Zug um Zug. Ich gebe meine Waffen auf Depot (ich überlasse sie dem Händler). 2 Waffeln meines Vaters übernehme ich. Wieder damit zum Händler. Dann die Dritte. Danach meine beiden wieder zurück.
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von Kapselpracker » Mi 21. Sep 2022, 05:24

Ares hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 00:11
.... 2 Waffeln meines Vaters übernehme ich. ..
...und als Überlasser unterschreiben wer?
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von GoodReason » Mi 21. Sep 2022, 06:38

Gibt es überhaupt physischen Zugriff auf die Waffen?

John Connor
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von John Connor » Mi 21. Sep 2022, 06:49

Hat sich erübrigt

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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von Ares » Mi 21. Sep 2022, 08:04

Kapselpracker hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 05:24
Ares hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 00:11
.... 2 Waffeln meines Vaters übernehme ich. ..
...und als Überlasser unterschreiben wer?
Natürlich der Vater (wenn ihm dass seine nette Familie Wert ist)! (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Threadersteller nicht schon im Vorfeld einen Blankokaufvertrag für die Rückabwicklung hat unterschreiben lassen.)
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