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Waffen nach Schlaganfall

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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PMR
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von PMR » Mi 21. Sep 2022, 08:06

Ares hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 08:04
Kapselpracker hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 05:24
Ares hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 00:11
.... 2 Waffeln meines Vaters übernehme ich. ..
...und als Überlasser unterschreiben wer?
Natürlich der Vater (wenn ihm dass seine nette Familie Wert ist)! (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Threadersteller nicht schon im Vorfeld einen Blankokaufvertrag für die Rückabwicklung hat unterschreiben lassen.)
Unterschreiben mal so wird vermutlich...schwer gehen.

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Ares
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von Ares » Mi 21. Sep 2022, 08:32

PMR hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 08:06
Ares hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 08:04
Kapselpracker hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 05:24
Ares hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 00:11
Zug um Zug. Ich gebe meine Waffen auf Depot (ich überlasse sie dem Händler). 2 Waffeln meines Vaters übernehme ich. Wieder damit zum Händler. Dann die Dritte. Danach meine beiden wieder zurück.
...und als Überlasser unterschreiben wer?
Natürlich der Vater (wenn ihm dass seine nette Familie Wert ist)! (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Threadersteller nicht schon im Vorfeld einen Blankokaufvertrag für die Rückabwicklung hat unterschreiben lassen.)
Unterschreiben mal so wird vermutlich...schwer gehen.
Dann wartet doch die Reha ab. Ein Schlaganfall ist in der heutigen Zeit nicht das Ende der Welt. Eher noch die Einstellung der Familienangehörigen.
Jedenfalls eine interessante Thematik. Mal schaun was ein Waffenhändler dazu zu sagen hat ......
Zuletzt geändert von Ares am Mi 21. Sep 2022, 08:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von AUG-andy » Mi 21. Sep 2022, 08:32

PMR hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 08:06
Ares hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 08:04
Kapselpracker hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 05:24
Ares hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 00:11
.... 2 Waffeln meines Vaters übernehme ich. ..
...und als Überlasser unterschreiben wer?
Natürlich der Vater (wenn ihm dass seine nette Familie Wert ist)! (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Threadersteller nicht schon im Vorfeld einen Blankokaufvertrag für die Rückabwicklung hat unterschreiben lassen.)
Unterschreiben mal so wird vermutlich...schwer gehen.
Meiner Meinung nach sind die Waffen nur noch im Erbfall für dich zu erwerben.
Dein Vater ist derzeit nicht in der Lage sie irgendwem zu überlassen aus gesundheitlichen Gründen. Und du darfst sie nicht angreifen weil du dich sonst strafbar machst ( Zugriff auf fremde Waffen ohne Meldung und nebenbei eine Stückzahlüberschreitung! ). Bei der nächsten Kontrolle hat sich die Sache ebenfalls erledigt. Da wird sicher die WBK und die Waffen eingezogen. Sollte in dieser Situation nicht die Gesundheit des Vaters im Vordergrund stehen und nicht materielle Dinge?
MfG
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von AUG-andy » Mi 21. Sep 2022, 08:37

Ares hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 08:32
Dann wartet doch die Reha ab. Ein Schlaganfall ist in der heutigen Zeit nicht das Ende der Welt. Eher noch die Einstellung der Familienangehörigen.
Jedenfalls eine interessante Thematik. Mal schaun was ein Waffenhändler dazu zu sagen hat ......
Das kann sich zum positiven Zustand bessern, aber auch ein gewisses Risiko sein.
Sollte da die Kontrolle dazwischengekommen ist es sicher vorbei mit der WBK.
MfG
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Prometheus
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von Prometheus » Mi 21. Sep 2022, 08:39

Die teilweise unnötig gehässigen Antworten sind scho echt zum fremdschämen.

Der Mann hat gerade echt andere Probleme.

Zur Frage, vielleicht kennst du ja einen Waffenhändler ein wenig besser der die Waffen holen kommen könnte?
Eine weitere Variante wäre den Kasten (?) in dem die Waffen eingesperrt sind nochmal zusätzlich zu sichern zum Beispiel mit einer Kette und Vorhängeschloss. Dann müsstet ihr beide zustimmen um Zugriff auf die Waffen zu haben.
Natürlich nur so lange es deinem Vater schlecht geht.

Der Behörde würde ich wirklich nur etwas sagen wenn es überhaupt keinen Ausblick auf Besserung bei deinem Vater gibt. Ich hoffe das e snie so weit kommt.
Dann müsstet ihr das irgendwie deichseln das du die Waffen vorzeitig erbst. Da müssen sie dir die notwendigen WBK Plätze geben.

bino71
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von bino71 » Mi 21. Sep 2022, 08:58

@Prometheus: Wie soll der Händler die Waffen abholen?
Wenn jemand außer dem Vater auf Schlüssel oder Code Zugriff hat ist es schon illegal.

Meiner Meinung nach hat er keine Möglichkeit die 3 Waffen des Vater zu sichern oder ins Depot zu legen.
Nicht mal mit Blanko-Überlassungsschreiben, weil das alles nach den Schlaganfall geschieht.

Meiner Meinung kann er nur abwarten, weil alles andere führt meiner Meinung zum Entzug durch BH/Polizei,...

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Wilhelmshoehe
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 21. Sep 2022, 09:05

Zu aller erst, es tut mir Leid dies zu hören und wünsche deinem Vater eine gute und schnelle Besserung! Wenn der Schlaganfall schnell bemerkt und behandelt wurde, stehen die Chancen nicht gar so schlecht wie viele meinen würden.

Ein paar Fragen die nicht mit dem WaffG direkt zu tun haben aber sehr wichtig sind:

1.) Ist der Vater momentan voll entscheidungsfähig? (Klingt deiner Beschreibung nach momentan eher nach einem nein)

2.) Gibt es eine Vorsorgevollmacht? Wenn ja wer hat die?

3.) Wenn nicht, wer wird gewählter bzw. gesetzlicher Erwachsenenvertreter, sofern der Vater eingeschränkt/nicht entscheidungsfähig ist/bleibt?

Wer eine Vorsorgevollmacht hat bzw. der Erwachsenenvertreter ist kann im Namen deines Vaters Rechtsgeschäfte tätigen, darunter fällt auch eine Überlassung der Schusswaffen bzw. eine Verwahrung beim Händler.

Ich rate dir schleunigst um eine Erweiterung deiner WBK auf 5 Plätze anzusuchen.
Zuletzt geändert von Wilhelmshoehe am Mi 21. Sep 2022, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.

AlexTribe
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von AlexTribe » Mi 21. Sep 2022, 09:08

Es tut mir sehr Leid um die Situation deines Vaters und wünsche ihm gute Besserung und euch viel Kraft. Noch mehr tut es mir Leid, wie hier manche geantwortet haben. Ich hoffe du wirst die Angelegenheit zu aller Zufriedenheit klären können.
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PMR
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von PMR » Mi 21. Sep 2022, 09:24

Danke an alle für die netten Worte. Ich würde mir über das ganze nicht so viel sorgen machen, aber meine Mutter hat da doch Sorgen (ob die nun berechtigt oder nicht sind, sei dahingestellt).
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 09:05
Zu aller erst, es tut mir Leid dies zu hören und wünsche deinem Vater eine gute und schnelle Besserung! Wenn der Schlaganfall schnell bemerkt und behandelt wurde, stehen die Chancen nicht gar so schlecht wie viele meinen würden.

Ein paar Fragen die nicht mit dem WaffG direkt zu tun haben aber sehr wichtig sind:

1.) Ist der Vater momentan voll entscheidungsfähig? (Klingt deiner Beschreibung nach momentan eher nach einem nein)

2.) Gibt es eine Vorsorgevollmacht? Wenn ja wer hat die?

3.) Wenn nicht, wer wird gewählter bzw. gesetzlicher Erwachsenenvertreter, sofern der Vater eingeschränkt/nicht entscheidungsfähig ist/bleibt?

Wer eine Vorsorgevollmacht hat bzw. der Erwachsenenvertreter ist kann im Namen deines Vaters Rechtsgeschäfte tätigen, darunter fällt auch eine Überlassung der Schusswaffen bzw. eine Verwahrung beim Händler.

Ich rate dir schleunigst um eine Erweiterung deiner WBK auf 5 Plätze anzusuchen.
1) Meine Meinung nach nein.
2) Noch keiner. Das ganze ist erst diesen Samstag passiert, von daher gibt es weder ein gutachten über seinen geistigen zustand noch haben wir etwas bzgl. Vollmacht in die Wege geleiter.
3) Wird dann relativ sicher meine Mutter.

Ich denke du wirst recht haben, am besten irgendwie eine Vollmacht für die Mutter bekommen und dann geht das relativ leicht. Aber es ist noch alles sehr frisch, und wir haben noch zeit.

Jo, ich werde mir gleich von meinen Schießstand ne bestätigung schreiben lassen und die beim BH einreichen.

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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 21. Sep 2022, 09:33

Eine Vorsorgevollmacht müsste bereits bei noch voller Geschäftsfähigkeit von deinem Vater bei einem Notar gemacht worden sein. Gibt's sowas nicht, bleibt nur die Erwachsenenvertretung. Das dauert etwas länger bis das eingerichtet ist, das ganze ist aber dank der neuen Gesetzeslage nicht schlimm.

Infos zu Erwachsenenvertretung: https://www.oesterreich.gv.at/themen/so ... chaft.html

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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von Plinker » Mi 21. Sep 2022, 10:09

Zuerst Mal wünsche ich alles Gute für den Vater und seinen Angehörigen.
Zum Thema. Macht Ihr die Sache nicht komplizierter als sie ist?
Das Krankenhaus wird die Habseligkeiten vom Vater an den nächsten Angehörigen übergeben. Wahrscheinlich der Ehefrau. Dadurch erhält Sie unfreiwillig Zugriff auf die Schlüssel von Waffenschrank. Als gesetzestreue Bürgerin packt sie die Schlüssel in ein Kuvert und übergibt diesen einer berechtigten Person zur Verwahrung. Die Sicherheit ist hergestellt,es wurde keine Behörde hineingezogen und kein Unberechtigter müsste eine Waffe in die Hand nehmen.

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AUG-andy
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von AUG-andy » Mi 21. Sep 2022, 11:21

Plinker hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 10:09
Zuerst Mal wünsche ich alles Gute für den Vater und seinen Angehörigen.
Zum Thema. Macht Ihr die Sache nicht komplizierter als sie ist?
Das Krankenhaus wird die Habseligkeiten vom Vater an den nächsten Angehörigen übergeben. Wahrscheinlich der Ehefrau. Dadurch erhält Sie unfreiwillig Zugriff auf die Schlüssel von Waffenschrank. Als gesetzestreue Bürgerin packt sie die Schlüssel in ein Kuvert und übergibt diesen einer berechtigten Person zur Verwahrung. Die Sicherheit ist hergestellt,es wurde keine Behörde hineingezogen und kein Unberechtigter müsste eine Waffe in die Hand nehmen.
Das mit dem Schlüssel ist rechtlich nicht korrekt.
Wenn es keine Überlassung gibt ist Derjenige wegen unerlaubten Zugriff oder Stückzahlüberschreitung dran. Wie willst du das bei einer Kontrolle erklären?
MfG
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von Plinker » Mi 21. Sep 2022, 12:43

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 21. Sep 2022, 11:21

Das mit dem Schlüssel ist rechtlich nicht korrekt.
Wenn es keine Überlassung gibt ist Derjenige wegen unerlaubten Zugriff oder Stückzahlüberschreitung dran. Wie willst du das bei einer Kontrolle erklären?
Mit berechtigter Person sind Waffenhändler oder Ähnliches gemeint. Eine Alternative sehe ich jetzt nicht wirklich. Wenn es blöd kommt hält die Polizei Nachschau und wie soll man dann erklären dass der
Schlüssel zugänglich ist.
Wäre ich der Betroffene würde ich zusätzlich das Waffenamt schriftlich über die Situation informieren und um eine schriftliche Stellungahme bitten.

MikeV
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von MikeV » Mi 21. Sep 2022, 13:07

Vorab: Alles Gute für deinen Vater.

Amt informieren bedeutet Einleitung eines Entzugsverfahrens.
Selbst wenn man das macht sollte man immer noch vorsichtig sein, wie man formuliert...
Will auf keinen fall das er dann Waffen zuhause hat wenn er nur mit der Mutter alleine ist.
Und dazu eine unklare Situation, wer Zugriff auf die Waffen hat, KÖNNTE durchaus "Gefahr im Verzug" rechtfertigen.
Und dann kommen die Herren in Blau und stellen die Waffen sicher.
Auch wenn das ein möglicher Weg ist, ist es sicher nicht der einfachste.

ICH würde voraussichtlich (ohne die genauen Umstände zu kennen/einzubeziehen) eine Erweiterung der WBK auf 5 Plätze beantragen.
Je nach Behörde könnte das auch recht flott gehen, und wäre dann die einfachste Variante, da du dann als Berechtigter die Waffen in Gewahrsam nehmen kannst.
Das (am besten bezeugte) Einverständnis deines Vaters vorausgesetzt. Mündlich reicht hier sicherlich innerhalb der Familie.
Diebstahl o.ä. das bereits erwähnt wurde, müsste erst mal angezeigt werden, und wird bei einem angenommenen, guten Verhältnis zu deinen Eltern ja kein Thema sein.
Ähnlich würde ich auch Vorgehen, wenn die WBK-Erweiterung zu lange dauert.
Dann wird der Berechtigte eben ein Waffenhändler, der die Waffen auch einfach abholen kann.

Die Behörde würde ich nur einschalten, wenn sich kein anderer, sinnvoller Weg beschreiten lässt.

twin2000
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Re: Waffen nach Schlaganfall

Beitrag von twin2000 » Mi 21. Sep 2022, 13:24

eine ploetzliche erkrankung oder ein unfall ist ein unvorhersehbarer schicksalshafter vorgang auf den in den verwahrungs und besitzbestimmungen nicht abzustellen ist.
daher ist das auch im gesetz nicht geregelt.

die waffen sind ja grundsaetzlich nur dem betroffenen zugaenglich
der liegt offenbar im spital
andere koennen auf die waffen nicht zugreifen
es gibt daher - bei rechtmaessiger verwahrung - derzeit auch gar keinen handlungsbedarf

fuer den fall dass spaeter mal die einwilligung des betroffen fuer eine ueberlassung an dritte vorliegen sollte wird man wege finden
wenn dass mit einer freiwilligen rueckgabe der WBK einhergehen sollte dann laesst sich so eine ueberlassung - unter verletzung der stueckzahlbegrenzung - durchaus auch mit zustimmung (bzw information an die) waffenbehoerde machen.
das ist ned unueblich und kommt durchaus vor

an meinem meinung zu dem vorgang aendert sich aber trotzdem nix
irgendwie scheint der gesellschaft zug um zug das faktum der unverletzlichkeit des eigentums abhanden zu kommen ...

nur um es mal plakativ darzustellen
und ausdruecklich ohne es so grob zu meinen wie es klingt:
aber autofahren nach einem schlaganfall ist auch gefaehrlich .. habt ihr vor der fuehrerscheinstelle seine dzt erkrankungszustand zu melden um einen fuehrerscheinentzug zu bewirken und seid ihr schon dabei das auto wegzubringen ....?

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