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Lagerung Kat.C Waffen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Flying Dog
- .308 Win
- Beiträge: 318
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Gefährten sucht der Schaffende, und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Vernichter wird man sie heißen und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Wenn ich hier lese wie locker und leichtfertig die Waffen mancher verantwortungsbewusster Bürger gesichert sind, wäre ich sofort für eine eindeutigere Definition des Gesetzes. Kleiderschrank, Blechdosen und Co. gehören einfach nicht zu einer sicheren Verwahrung. Das sollte doch einleuchtend sein.Flying Dog hat geschrieben: ↑Mo 12. Sep 2022, 08:50Bingo.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Lagerung Kat.C Waffen
komm wieder runterAUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 12. Sep 2022, 09:09Wenn ich hier lese wie locker und leichtfertig die Waffen mancher verantwortungsbewusster Bürger gesichert sind, wäre ich sofort für eine eindeutigere Definition des Gesetzes. Kleiderschrank, Blechdosen und Co. gehören einfach nicht zu einer sicheren Verwahrung. Das sollte doch einleuchtend sein.Flying Dog hat geschrieben: ↑Mo 12. Sep 2022, 08:50Bingo.
es ist nur eine schusswaffe
kein messer und auch kein "stumpfer gegenstand"
die deliktaffinitaet von schusswaffen ist minimal in oesterreich
trotz der realistischen und vernueftigen verwahrungsbestimmungen
doubleaction OG, Wien
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Re: Lagerung Kat.C Waffen
So.
Mein Vorhang-Schloss-Schrank hat ein Update bekommen.
Dem Gesetz ist genüge getan. (dem Geldbörsl auch)
http://www.vman.at/schrank.jpg
Mein Vorhang-Schloss-Schrank hat ein Update bekommen.
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Re: Lagerung Kat.C Waffen
Ich bin einmal so frech und belebe das Thema wieder.
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
... und wenn diese Art der Lagerung OK ist... wer verkauft sowas?
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
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Re: Lagerung Kat.C Waffen
kannst nur fuer unterhebler nehmenShrimp hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 14:43Ich bin einmal so frech und belebe das Thema wieder.
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
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Re: Lagerung Kat.C Waffen
Warum?gewo hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 15:17kannst nur fuer unterhebler nehmenShrimp hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 14:43Ich bin einmal so frech und belebe das Thema wieder.
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
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Es gibt zb Abzugschlösser zur Wandmontage.
Warum sollte sowas zb bei einer Bockflinte nicht passen?
https://www.frankonia.at/p/wandhalterungsschloss/199839
Re: Lagerung Kat.C Waffen
weil du ja jederzeit das laufbuendel abkippen und entfernen kannst.Exitus hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 16:04Warum?gewo hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 15:17kannst nur fuer unterhebler nehmenShrimp hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 14:43Ich bin einmal so frech und belebe das Thema wieder.
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
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Es gibt zb Abzugschlösser zur Wandmontage.
Warum sollte sowas zb bei einer Bockflinte nicht passen?
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das laufbuendel ist ein waffenrelevanter teil
beim repetierer ist es der verschluss der mit einer wandhalterung nicht geschuetzt ist
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Re: Lagerung Kat.C Waffen
Die Waffe muss nicht nur nicht entwendbar sein sondern natürlich auch nicht verwendbar.
Das heißt man darf die Waffe nicht laden und oder abdrücken können.
Rechtlich relevante Teile z.B. Verschluss darf man nicht entfernen können während sie an der Wand hängt.
Ansonsten sollte es legal sein.
Das heißt man darf die Waffe nicht laden und oder abdrücken können.
Rechtlich relevante Teile z.B. Verschluss darf man nicht entfernen können während sie an der Wand hängt.
Ansonsten sollte es legal sein.
Re: Lagerung Kat.C Waffen
Vorne ist der Lauf in der Halterung und am Abzug ist das Schloss das ebenfalls an der wand befestigt ist.gewo hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 16:05weil du ja jederzeit das laufbuendel abkippen und entfernen kannst.Exitus hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 16:04Warum?gewo hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 15:17kannst nur fuer unterhebler nehmenShrimp hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 14:43Ich bin einmal so frech und belebe das Thema wieder.
Vorweg leider sind die Fotos nicht mehr online, daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie die Waffe ursprünglich gelagert wurde, ist aber auch nicht so wild.
Meine ergänzende Frage wäre: Wie sieht es aus mit versperrbaren Wandhalterungen für Kat. C-Waffen? In meinem Nichtjuristengehirn klingt das für mich grundsätzlich nach einem ausreichenden Außenschutz (versperrte Wohnungstür, verschlossene Fenster) und auch einen zusätzlichen Innenschutz (Gewehr/Flinte ist in der Wandhalterung verkettet und kann ohne Schlüssel oder Gewaltanwendung nicht entwendet werden) für eben diese Kat. C-Waffe.
... und wenn diese Art der Lagerung OK ist... wer verkauft sowas?
Es gibt zb Abzugschlösser zur Wandmontage.
Warum sollte sowas zb bei einer Bockflinte nicht passen?
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das laufbuendel ist ein waffenrelevanter teil
beim repetierer ist es der verschluss der mit einer wandhalterung nicht geschuetzt ist
Wo soll ich die Flinte dann brechen?
Repetieret leuchtet ein.
Re: Lagerung Kat.C Waffen
die befestigung vorne laesst sich mit dem laufbuenden um den befestigungsschrauben drehenExitus hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 16:56Vorne ist der Lauf in der Halterung und am Abzug ist das Schloss das ebenfalls an der wand befestigt ist.gewo hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 16:05weil du ja jederzeit das laufbuendel abkippen und entfernen kannst.Exitus hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 16:04Warum?
Es gibt zb Abzugschlösser zur Wandmontage.
Warum sollte sowas zb bei einer Bockflinte nicht passen?
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das laufbuendel ist ein waffenrelevanter teil
beim repetierer ist es der verschluss der mit einer wandhalterung nicht geschuetzt ist
Wo soll ich die Flinte dann brechen?
Repetieret leuchtet ein.
damit kannst die flinte ganz normal aufkippen
wenn du vorher den vorderschaft abgenommen hast dann faellt dir das laufbuendel quasi in die haende ...
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Re: Lagerung Kat.C Waffen
Das sind ja dann aber auch wieder Überwindungen von erschwerten Hindernissen. In der Zeit ist ein versperrbarer Holzschrank auch aufgebrochen.gewo hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 17:20die befestigung vorne laesst sich mit dem laufbuenden um den befestigungsschrauben drehenExitus hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 16:56Vorne ist der Lauf in der Halterung und am Abzug ist das Schloss das ebenfalls an der wand befestigt ist.gewo hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 16:05weil du ja jederzeit das laufbuendel abkippen und entfernen kannst.Exitus hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 16:04
Warum?
Es gibt zb Abzugschlösser zur Wandmontage.
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Wo soll ich die Flinte dann brechen?
Repetieret leuchtet ein.
damit kannst die flinte ganz normal aufkippen
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Re: Lagerung Kat.C Waffen
das oeffnen des verschlusses einer flinte wuerde ich ned wirklich unter "anwednung von gewalt" buchen ...Shrimp hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 17:55Das sind ja dann aber auch wieder Überwindungen von erschwerten Hindernissen. In der Zeit ist ein versperrbarer Holzschrank auch aufgebrochen.gewo hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 17:20die befestigung vorne laesst sich mit dem laufbuenden um den befestigungsschrauben drehen
damit kannst die flinte ganz normal aufkippen
wenn du vorher den vorderschaft abgenommen hast dann faellt dir das laufbuendel quasi in die haende ...
die frage die sich stellt ist immer:
ist erkennbar das gewalt angewendet worden ist.
- zerbrochene behaeltnisse
- aufgebrochene schloesser
- abgerissene befestigungen
usw
also ich seh da nix in der art wennst die flinte wegkippst und rausfaedelst ...
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Re: Lagerung Kat.C Waffen
Naja, die hättest im Falle eines Einbruchs ja sowieso zumindest an der Wohnungstür.gewo hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 18:11das oeffnen des verschlusses einer flinte wuerde ich ned wirklich unter "anwednung von gewalt" buchen ...Shrimp hat geschrieben: ↑Di 18. Okt 2022, 17:55Das sind ja dann aber auch wieder Überwindungen von erschwerten Hindernissen. In der Zeit ist ein versperrbarer Holzschrank auch aufgebrochen.
die frage die sich stellt ist immer:
ist erkennbar das gewalt angewendet worden ist.
- zerbrochene behaeltnisse
- aufgebrochene schloesser
- abgerissene befestigungen
usw
also ich seh da nix in der art wennst die flinte wegkippst und rausfaedelst ...
Aber das Zerlegen einer Waffe, auch ohne Einwirkung von Gewalt, ist ja schon ein Überwinden eines zusätzlichen Hindernisses, nimmt Zeit in Anspruch und ist somit wohl auch eine Sicherung.
Ich will es natürlich nicht darauf anlegen. Meine WBK riskier ich ungern für Wohnungsdeko.