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Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Grerdinger
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Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Grerdinger » Sa 10. Sep 2022, 12:43

Hi!

Ich habe eine Frage: Darf ich eigentlich bei einem Halbautomaten (konkret: CZ 512 in 22lr) - der ja Kategorie B ist, aber halt keine Faustfeuerwaffe - den Kauf soweit kürzen, dass die Gesamtlänge unter 60 cm fällt?
Bzw., um genauer zu sein: Ist abgesehen vom obligatorischen Neubeschuss etwas zu beachten?

Und vor allem: Wie verhält sich das dann mit den (25-er-)Magazinen? Werden die dann von erlaubten Z.8 genehmigten Magazinen zu illegalen? Kann/muss ich mir die dann als Z.7 eintragen lassen?
LG,


Andi

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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Huck_Finn » Sa 10. Sep 2022, 12:54

Betreffend Magazin: Kleinkaliber wie 22 LR ist von den Restriktionen betreffend Magazinkapazität nicht betroffen. Du darfst auch ein entsprechendes 100 Schuss Magazin besitzen, verwenden.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von gewo » Sa 10. Sep 2022, 12:57

Grerdinger hat geschrieben:
Sa 10. Sep 2022, 12:43
Hi!

Ich habe eine Frage: Darf ich eigentlich bei einem Halbautomaten (konkret: CZ 512 in 22lr) - der ja Kategorie B ist, aber halt keine Faustfeuerwaffe - den Kauf soweit kürzen, dass die Gesamtlänge unter 60 cm fällt?
Bzw., um genauer zu sein: Ist abgesehen vom obligatorischen Neubeschuss etwas zu beachten?

Und vor allem: Wie verhält sich das dann mit den (25-er-)Magazinen? Werden die dann von erlaubten Z.8 genehmigten Magazinen zu illegalen? Kann/muss ich mir die dann als Z.7 eintragen lassen?
waehrend das kuerzen eine halbautomaten flinte die flinte von kat B nach kat A befoerdert
ist das beim kuerzen einer halbautomaten buechse nicht der fall da die ja schon in kat B ist

die frage mit der waffeneigenschaft (kurzwaffe oder langwaffe) und daher mit den langen magazinen ist bei einer 22lr egal, die spielen da ned mit
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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Grerdinger » Sa 10. Sep 2022, 14:39

Ok, besten Dank schonmal die Antworten!

Jetzt nur rein hypothetisch: Was, wenn das ein Zentralfeuer-HA wäre (zB AR15 in 9mm)?
LG,


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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Mr. Danger » Sa 10. Sep 2022, 15:18

Ein Kat B (Zentralfeuerkaliber) AR15 bleibt Kat B, egal ob unter oder über 60cm WENN:
- kein Klapp- oder Schubschaft die Länge im funkionsfähigen Zustand auf unter/über 60cm bringt (da sonst Kat A nach §17 Abs 1 Z11).
- kein großes Magazin angesteckt wird (da sonst Kat A nach §17 Abs 1 Z 7 oder 8).

Bei der CZ 512 muss man auch aufpassen. Auch bei KK-HA generiert die Verkürzung auf unter 60cm durch Klapp- oder Schubschaft eine Kat A (nach §17 Abs 1 Z11) Waffe. Hier ist die Magazinkapazität egal.

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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Promo » Sa 10. Sep 2022, 18:10

Grerdinger hat geschrieben:
Sa 10. Sep 2022, 12:43
Bzw., um genauer zu sein: Ist abgesehen vom obligatorischen Neubeschuss etwas zu beachten?
1. Wenn die Länge dauerhaft unter 60cm ist, dann ist es kein Problem. Die Waffe darf nur nicht mittels Klapp- oder Schubschaft über und unter die "magische 60cm Grenze" kommen.
2. Neubeschuss ist mW beim ausschließlichen Kürzen des Laufes nicht erforderlich, da die Wandstärke nicht geändert wird. Außer du bringst ein Mündungsgewinde an, dann ja, weil dies das Material an einer Stelle dünner und damit schwächer macht.
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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Grerdinger » Sa 10. Sep 2022, 20:53

Hmm. Dann hab' ich da (wegen Schubschaft) schon mal ein Problem, falls ich das machen lassen will. Bzw. zumindest Redebedarf mit dem SB (die CZ 512 Tactical hat ja einen Schubschaft).

THX für die Infos!
LG,


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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Prometheus » Mi 14. Sep 2022, 09:56

Wenn du die Laufkürzung/Gewinde von einem Büchsenmacher machen lässt dann ist ein Beschuss schon notwendig aber das macht dann eh der Büchsenmacher.

Für mich liest es sich aber ein wenig so als würdest du das sogar selbst machen?
Wenn du dir das zutraust kannst du das sicher machen. Sollte eigentlich fast jeder gelernter Metallberufler zusammenbringen.
Wenn du es selbst machst für deine Waffe dann bist du nicht verpflichtet einen Beschuss zu machen! Das wissen die wenigsten.

Es empfiehlt sich aber vorallem wenn du das Gerät mal verkaufen willst sonst bist du verantwortlich wenn was passiert.

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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Incite » Mi 14. Sep 2022, 18:28

darf ich fragen wo das steht, dass man selbst daran "werken" darf und dann nicht zum Beschuss muss? ich lese da nicht raus, dass das für private nicht gelten sollte...

Beschussgesetz

§1 (1) Im Inland hergestellte Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen sind, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, auf ihre Sicherheit zu erproben. Die Prüfungen sind grundsätzlich Einzelprüfungen. Durch Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik können jedoch für bestimmte Arten von Handfeuerwaffen anstelle der Einzelprüfungen Typenprüfungen vorgesehen werden, wenn wegen der konstruktiven Merkmale, der verwendeten Werkstoffe oder der Art der Benützung solcher Handfeuerwaffen keine Beeinträchtigung ihrer Funktions- und Handhabungssicherheit zu erwarten ist. Dabei ist auf die Beschlüsse der Ständigen Internationalen Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen (BGBl. Nr. 269/1971 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 476/1975) Bedacht zu nehmen. In der Verordnung sind nähere Regelungen über die Durchführung der Typenprüfung zu treffen.
(2) Ebenso sind Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen, die bereits im Verkehr stehen, aber kein gültiges Beschußzeichen aufweisen, zu erproben. Das gleiche gilt für die aus dem Ausland eingeführten Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen, sofern sie nicht mit einem dem inländischen gleichzuachtenden ausländischen Beschußzeichen versehen sind.

§ 8. Erprobte Waffen, die an ihren höchstbeanspruchten Teilen Veränderungen oder Instandsetzungen erfahren haben, müssen erneut zum Endbeschuß vorgelegt werden.
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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Grerdinger » Do 15. Sep 2022, 23:23

Ich möchte zwar die Diskussion wegen Beschuss ja/nein bei selbst kürzen nicht abwürgen, aber: Nein, habe ich nicht vor. Drehbank wäre zwar vorhanden, aber a) ist das gute Teil schon ein etwas älteres Baujahr (prä-WWII) und nicht mehr 100% zentrisch. Und b) zahle ich lieber 150€ und bin auf der sicheren Seite als dann jedem Paragraphen hinterherrennen zu müssen...
LG,


Andi

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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Joewood » Fr 16. Sep 2022, 08:34

Grerdinger hat geschrieben:
Do 15. Sep 2022, 23:23
Drehbank wäre zwar vorhanden,
Wozu Drehbank? Ich dachte das macht man klassisch mit der Eisensäge oder - etwas moderner - mit der Flex :think:
Zumindest in den Filmen machen's das immer so :lol: :lol:

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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von hasgunz » Sa 17. Sep 2022, 15:01

Lauf kürzen ist keine Hexerei.
Aber eine gute und qualitative Laufkürzung ist etwas was nur ein BüMa machen kann.
Vorallem die Mündung ist ein großes Problem, da hier wirklich viel verhunzt werden kann.

Falls es aber nur ein Plinker ist, der auf 50m zum pew pew Plattenschießen gedacht ist, sehe ich da kein Problem selbst Hand anzulegen.

Wichtig ist:
falls der Beschuss "abgeschnitten" wird muss neu Beschossen werden
falls die Mündung ein neues Gewinde bekommt braucht es einen neuen Beschuss
die 60cm Regel ist einzuhalten, das heißt es muss entweder dauerhaft unter oder über 60cm bleiben

Ansonsten gibt es kein Problem.
Typischerweise kostet Lauf kürzen ohne Gewinde ~ 75€, mit Gewinde ist es das Doppelte oder auch mehr.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Promo » So 18. Sep 2022, 17:34

Prometheus hat geschrieben:
Mi 14. Sep 2022, 09:56
Wenn du die Laufkürzung/Gewinde von einem Büchsenmacher machen lässt dann ist ein Beschuss schon notwendig aber das macht dann eh der Büchsenmacher.
Das ist falsch/zu unpräzise um so stehen gelassen zu werden. Es ist egal, ob es Büchsenmacher oder man privat macht. Bei einer Durchmesseränderung des Laufes (bei jedem Gewinde also) muss man einen Neubeschuss machen. Wenn der Lauf nur gekürzt wird und der Durchmesser nicht geändert wird, dann muss kein Neubeschuss erfolgen.
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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von Grerdinger » Mo 19. Sep 2022, 08:46

Aber: Liegt auch dann eine Durchmesseränderung vor, wenn bereits ein Gewinde (mit Beschuss) am Lauf ist?
LG,


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Re: Halbautomat: Lauf kürzen auf unter 60 cm Gesamtlänge

Beitrag von gewo » Mo 19. Sep 2022, 08:52

Grerdinger hat geschrieben:
Mo 19. Sep 2022, 08:46
Aber: Liegt auch dann eine Durchmesseränderung vor, wenn bereits ein Gewinde (mit Beschuss) am Lauf ist?
ja klar
da liegt eine durchmesseraenderung vor

aber eine neustellung zur hoechtsbelastungspruefung muss nur bei VERMINDERUNGEN von querschnitten erfolgen.

also beim schneiden eines gewindes
bei anbringung von bohrungen (zb um eine montage zu befestigen)
oder bei thermischen belastungen wie anschweissen von befestigungen usw

ein simples abschneiden des laufes sollte da nicht hineinfallen
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