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Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 11:27
von helmsp
Jetzt hab ich zur Abwechslung mal eine Frage.

Theorie:
Ich habe die WBK seit 2017, somit könnte ich, da 5 Jahre vergangen sind, von 2 auf 5 erweitern.
Ich erhalte aber in 2021, aufgrund eines Verlassenschafts, zwei Kat B Waffen, somit erhöht sich die Anzahl der Plätze auf 4.
Kann ich danach immer noch um drei Plätze erweitern (somit ingesamt 7) oder geht es dann nur mehr um ein Platz, sprich 5?
Wie schaut es aus wenn zuerst erweitert wird und dann die Verlassenschaft dazukommt, dann "müssen" es 7 Plätze (von 2 auf 5 auf 7) sein, richtig?

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 11:28
von combatmiles
auf 5 erweitern, billige Platzhalter drauf und dann erben...
so würde ich es machen...

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 11:36
von TheWayOfTheGun
helmsp hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:27
Jetzt hab ich zur Abwechslung mal eine Frage.

Theorie:
Ich habe die WBK seit 2017, somit könnte ich, da 5 Jahre vergangen sind, von 2 auf 5 erweitern.
Ich erhalte aber in 2021, aufgrund eines Verlassenschafts, zwei Kat B Waffen, somit erhöht sich die Anzahl der Plätze auf 4.
Kann ich danach immer noch um drei Plätze erweitern (somit ingesamt 7) oder geht es dann nur mehr um ein Platz, sprich 5?
Wie schaut es aus wenn zuerst erweitert wird und dann die Verlassenschaft dazukommt, dann "müssen" es 7 Plätze (von 2 auf 5 auf 7) sein, richtig?
Servus,
ich habe die WBK 2016 gemacht und 2017 durch eine Erbschaft eine Erweiterung von 2 auf 4 Plätze erhalten.
Im Jahre 2021 nachdem ich die WBK 5 Jahre hatte konnte ich bei meiner BH leider nur auf insgesamt 5 Plätze erweitern.

Aussage des Beamten, 5 Plätze ist die max. Anzahl die ich nach 5 Jahren WBK bekommen kann!
Vl. sieht das eine andere BH anders, bei mir ging leider nicht mehr :shock: !

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 11:39
von helmsp
TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:36
Im Jahre 2021 nachdem ich die WBK 5 Jahre hatte konnte ich bei meiner BH leider nur auf insgesamt 5 Plätze erweitern.

Aussage des Beamten, 5 Plätze ist die max. Anzahl die ich nach 5 Jahren WBK bekommen kann!
Das habe ich mir gedacht und "macht ja auch sinn".
Thema somit erledigt.

Edit:
Keine Sorge, es handelt sich nicht um meine WBK. :mrgreen:

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 12:56
von TheWayOfTheGun
helmsp hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:39
TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:36
Im Jahre 2021 nachdem ich die WBK 5 Jahre hatte konnte ich bei meiner BH leider nur auf insgesamt 5 Plätze erweitern.

Aussage des Beamten, 5 Plätze ist die max. Anzahl die ich nach 5 Jahren WBK bekommen kann!
Das habe ich mir gedacht und "macht ja auch sinn".
Thema somit erledigt.

Edit:
Keine Sorge, es handelt sich nicht um meine WBK. :mrgreen:
Wenn es möglich von der Zeit her ist, würde ich es auch so machen wie combatmiles es beschrieben hat.

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 14:58
von Wolf1971
Eine Erweiterung liegt im Ermessen des Beamten. Eine Erbschaft ist ein Grundrecht. Daher unbedingt vorher erweitern und dann erben.

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 15:08
von gewo
helmsp hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:27
Jetzt hab ich zur Abwechslung mal eine Frage.

Theorie:
Ich habe die WBK seit 2017, somit könnte ich, da 5 Jahre vergangen sind, von 2 auf 5 erweitern.
Ich erhalte aber in 2021, aufgrund eines Verlassenschafts, zwei Kat B Waffen, somit erhöht sich die Anzahl der Plätze auf 4.
Kann ich danach immer noch um drei Plätze erweitern (somit ingesamt 7) oder geht es dann nur mehr um ein Platz, sprich 5?
Wie schaut es aus wenn zuerst erweitert wird und dann die Verlassenschaft dazukommt, dann "müssen" es 7 Plätze (von 2 auf 5 auf 7) sein, richtig?
Die Gormulierung lautet „wenn nach der neufestsetzung der erlaubten stückzahl mind. 5 jahre vergangen sind.
Auch erben aendert die stueckzahl
Daher unbedingt zuerst erweitern, platzhalter deauf, dann erben.

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 17:20
von combatmiles
... so wie ich gsagt hab... :D

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 20:45
von gunlove
combatmiles hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:28
auf 5 erweitern, billige Platzhalter drauf und dann erben...
:text-+1:
So und nicht anders!

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 21:02
von Halvar
So toll lässt sich halt ein Erbfall nicht immer planen ;)

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 21:28
von AUG-andy
Halvar hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 21:02
So toll lässt sich halt ein Erbfall nicht immer planen ;)
Aber man kann immer leere Plätze mit billigen Platzhaltern belegen wenn man keine Käufe in absehbarer Zeit tätigen will. Nachträglich geht das halt nicht mehr.

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Fr 9. Sep 2022, 17:52
von Alaskan454
AUG-andy hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 21:28

Aber man kann immer leere Plätze mit billigen Platzhaltern belegen wenn man keine Käufe in absehbarer Zeit tätigen will.
Für mich stellt sich halt immer die Frage wie viel Sinn das wirklich macht.

Bevor ich mir um 50-100€ irgendeinen "sinnlosen" uralten Platzhalter kaufen würde den ich wieder verschenken muss nehm ich mir wahrscheinlich doch lieber a neue oder gebrauchte Glock oder etwas ähnliches was man zukünftig vielleicht doch brauchen kann.

Es nützen dir zusätzliche Plätze nichts wenn du ohnehin schon nicht die Kohle hast die bisherigen 3 zu belegen.

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Fr 9. Sep 2022, 18:06
von AUG-andy
Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 17:52
AUG-andy hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 21:28

Aber man kann immer leere Plätze mit billigen Platzhaltern belegen wenn man keine Käufe in absehbarer Zeit tätigen will.
Für mich stellt sich halt immer die Frage wie viel Sinn das wirklich macht.

Bevor ich mir um 50-100€ irgendeinen "sinnlosen" uralten Platzhalter kaufen würde den ich wieder verschenken muss nehm ich mir wahrscheinlich doch lieber a neue oder gebrauchte Glock oder etwas ähnliches was man zukünftig vielleicht doch brauchen kann.

Es nützen dir zusätzliche Plätze nichts wenn du ohnehin schon nicht die Kohle hast die bisherigen 3 zu belegen.
Platzhalter bekommst du deutlich unter 50€.
Hat jeder Fachhandel zur genüge rum liegen.
Solche Plätze machen durchaus Sinn wenn man auf die Traumwaffe wartet ohne Platzverlust bei einer eventuellen Erbschaft zwischendurch.

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Fr 9. Sep 2022, 18:27
von gunlove
Halvar hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 21:02
So toll lässt sich halt ein Erbfall nicht immer planen ;)
Da hast du vollkommen Recht, das stimmt natürlich. Aber wenn es zumindest halbwegs planbar ist, dann sollte man die Plätze nach Möglichkeit noch belegen bevor geerbt wird! Ich würde jedenfalls keine Plätze frei lassen für eine mögliche Erbschaft. Sondern im Gegenteil, um eben dann durch die Erbschaft zusätzliche WBK-Plätze zu erhalten!

Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Verfasst: Fr 9. Sep 2022, 19:07
von RAR
gunlove hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 18:27
Da hast du vollkommen Recht, das stimmt natürlich. Aber wenn es zumindest halbwegs planbar ist, dann sollte man die Plätze nach Möglichkeit noch belegen bevor geerbt wird! Ich würde jedenfalls keine Plätze frei lassen für eine mögliche Erbschaft. Sondern im Gegenteil, um eben dann durch die Erbschaft zusätzliche WBK-Plätze zu erhalten!
Hier stellt sich mir die Frage: Wird dann nicht bei der nächsten möglichen Erweiterung die Erbschaft einfach als "vorgezogene Erweiterung" bewertet und somit auf lange Sicht eigentlich wenig bewirkt?