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Erweiterung und Verlassenschaft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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FdH22
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von FdH22 » Fr 9. Sep 2022, 19:49

Halvar hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 21:02
So toll lässt sich halt ein Erbfall nicht immer planen ;)
Manche Menschen haben aber schon einen Erbfall genau geplant. :shock:
Allerdings sitzen sie jetzt im Häfen. :lol: :lol: :lol:

sparrow77
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von sparrow77 » Fr 9. Sep 2022, 20:30

RAR hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 19:07
gunlove hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 18:27
Da hast du vollkommen Recht, das stimmt natürlich. Aber wenn es zumindest halbwegs planbar ist, dann sollte man die Plätze nach Möglichkeit noch belegen bevor geerbt wird! Ich würde jedenfalls keine Plätze frei lassen für eine mögliche Erbschaft. Sondern im Gegenteil, um eben dann durch die Erbschaft zusätzliche WBK-Plätze zu erhalten!
Hier stellt sich mir die Frage: Wird dann nicht bei der nächsten möglichen Erweiterung die Erbschaft einfach als "vorgezogene Erweiterung" bewertet und somit auf lange Sicht eigentlich wenig bewirkt?
nein
so wie ich es versteh, kannst dann nach 5 Jahren wieder erweitern

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