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Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von gewo » Di 6. Sep 2022, 10:26

Promo hat geschrieben:
Di 6. Sep 2022, 10:14
gewo hat geschrieben:
Mo 5. Sep 2022, 14:16
auf gut deutsch es muss eine nummer auf die waffe rauf und das wars

ich habe schachtelweise alte gebrauchtdinger hier bei denen dir kein mensch sagen kann wer die hergestellt hat
es gibt ja genug nachbauten auch
allein wenn ich da nur an walther und FEG und Norinco denke ...
Nach meiner persönlichen Auffassung darfst du nicht eine Nummer erfinden, weil diese ja nicht vom Hersteller vergeben wurde. Du könntest damit eine versteckte frühere Seriennummer (die man durch metallurgische Untersuchungen eventuell erkennbar machen könnte) obsolet machen und dadurch eine gestohlene Waffe/eine bei einem Verbrechen verwendete Waffe verfälschen, und dich dadurch der Beitragtäterschaft/Verschleierung strafbar machen. Ich persönlich würde mich bei Gebrauchtwaffen, die vor Inkrafttreten des SchKG bereits gebaut waren, davor hüten so etwas überhaupt in Erwägung zu ziehen.

PS: denk mal an die Khyber-Pass Kopien oder chinesische "Raubkopien" mit gefälschter Beschriftung drauf ...
ich verstehe dich dass dir - so wie jedem ernsthaftem sammler - dein herz blutet wenn auf wertvolle historische waffen was draufbeschriftet wird und sie damit im wert massiv reduziert werden

und ich teile auch deine ansicht dass man in den allermeisten faellen weder den herstellungsort noch das herstellungsjahr und oft auch nicht mal den tatsaechlichen hersteller rausfinden kann da ja viele waffen baugleich von vielen herstellern zeitgleich produziert wurden

die vorgeschriebene kennzeichnung aufgrund der schusswaffenkennzeichnungsverordnung verstehe ich aber als komplett getrennt von der herstellungsnummer

der wille des gesetzgebers ist erkennbar

er moechte dass waffen und relevante teile durch nummern identifizierbar sind
wenn keine nummer an der waffe zu finden ist dann wird eine nummer anzubringen sein

der umkehrschluss - wenn keine nummer erkennbar ist darf keine nummer angebracht werden weil sie ja falsch sein koennte - ist, wie leicht erkennbar ist, komplett widersinnig
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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von Promo » Di 6. Sep 2022, 12:07

gewo hat geschrieben:
Di 6. Sep 2022, 10:26
die vorgeschriebene kennzeichnung aufgrund der schusswaffenkennzeichnungsverordnung verstehe ich aber als komplett getrennt von der herstellungsnummer

der wille des gesetzgebers ist erkennbar

er moechte dass waffen und relevante teile durch nummern identifizierbar sind
wenn keine nummer an der waffe zu finden ist dann wird eine nummer anzubringen sein

der umkehrschluss - wenn keine nummer erkennbar ist darf keine nummer angebracht werden weil sie ja falsch sein koennte - ist, wie leicht erkennbar ist, komplett widersinnig
Wenn ich das SchKG lese, dann hat der Gesetzgeber da nur "nach vorne" gedacht. Wenn eine Waffe hergestellt wird, dann wird jeder Hersteller, der ihr unterliegt, dazu gezwungen diese Informationen auf der Waffe anzubringen. Wenn sie von einem Hersteller außerhalb des Geltungsbereiches hergestellt wird und dieser sich nicht daran hält, dann muss derjenige Händler, der sie in Verkehr bringt, dafür Sorge tragen, dass dann diese Informationen auf der Waffe stehen. Soweit auch nachvollziehbar und auch durch den Händler umsetzbar (vor 6 Monaten bei der Firma XY ansässig in XXXX gekauft, das ist dann eindeutig und klar).
Was dabei eben keiner bedacht hat ist, dass es jede Menge Waffen gibt, die vorher hergestellt wurden, und wo man halt nicht einfach "irgendwas" erfinden kann.

Ich persönlich bin der Auffassung, dass die Aussage des Gesetzgebers, dass man nichts Unmögliches vom Bürger verlangen darf, auch auf die Serialnummer anzuwenden ist, eben auch unter den bereits genannten Gesichtspunkten. Aus der Praxis heraus: ich kenne es, dass die Behörde in Ermangelung einer Seriennummer (z.B. auf einem Colt 1911 Schlitten) dann einfach das Patentdatum als Seriennummer genommen hat - immerhin ist es ja eine Nummer, die drauf steht, wenngleich nicht die vom Hersteller gedachte Seriennummer. Und das kann man bei fast allen Waffen anwenden - wenn ich sie zerlege, dann werde ich vermutlich immer irgendwo irgendeine Ziffer finden, und wenn es die genaue Kaliberangabe des Laufes ist. Schlimmstenfalls also das als Seriennummer nehmen.

Wenn du der Auffassung bist, dass du sehr wohl zumindest eine Seriennummer anbringen musst, dann kannst du es natürlich auch machen. Wobei es dafür keinen Zwang dazu gibt, wie diese auszusehen hat. Wenn du also jede Waffe mit einer simplen Lasergravur "1" versiehst und mit der Serialnummer "1" ins ZWR einträgst, dann sollte es auch passen. Natürlich kannst du auch "0000" eingravieren und damit ins ZWR eintragen - dann wär es übrigens nicht mehr das Akronym für "keine Seriennummer", sondern sogar die echte Seriennummer ;)
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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von gewo » Di 6. Sep 2022, 12:10

Promo hat geschrieben:
Di 6. Sep 2022, 12:07
gewo hat geschrieben:
Di 6. Sep 2022, 10:26
die vorgeschriebene kennzeichnung aufgrund der schusswaffenkennzeichnungsverordnung verstehe ich aber als komplett getrennt von der herstellungsnummer

der wille des gesetzgebers ist erkennbar

er moechte dass waffen und relevante teile durch nummern identifizierbar sind
wenn keine nummer an der waffe zu finden ist dann wird eine nummer anzubringen sein

der umkehrschluss - wenn keine nummer erkennbar ist darf keine nummer angebracht werden weil sie ja falsch sein koennte - ist, wie leicht erkennbar ist, komplett widersinnig
Wenn ich das SchKG lese, dann hat der Gesetzgeber da nur "nach vorne" gedacht. Wenn eine Waffe hergestellt wird, dann wird jeder Hersteller, der ihr unterliegt, dazu gezwungen diese Informationen auf der Waffe anzubringen. Wenn sie von einem Hersteller außerhalb des Geltungsbereiches hergestellt wird und dieser sich nicht daran hält, dann muss derjenige Händler, der sie in Verkehr bringt, dafür Sorge tragen, dass dann diese Informationen auf der Waffe stehen. Soweit auch nachvollziehbar und auch durch den Händler umsetzbar (vor 6 Monaten bei der Firma XY ansässig in XXXX gekauft, das ist dann eindeutig und klar).
Was dabei eben keiner bedacht hat ist, dass es jede Menge Waffen gibt, die vorher hergestellt wurden....
moeglich

aber in den verordnungen und der gesetzeskommentierung steht eindeutig dass bereits im umlauf befindliche waffen die aus dem gemeinschaftsraum verbracht oder aus drittlaendern importiert werden ebenfalls der kennzechnungspflicht unterliegen
und damit ist die argumentationslinie ja dann tot
ausser du begibst dich ernsthaft auf den schmalen grat der EU rechtswidrigkeit wegen ungleichbehandlung der vorbesitzer nach ihrem aufenthaltsstaat
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