Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
Verfasst: Mo 29. Aug 2022, 21:47
Guten Abend, eventuell kann mir hier jemand helfen:
Meine Partnerin (wir sind nicht verheiratet) und ich leben nicht im selben Haushalt, weil sie noch mit ihrer hochbetagten Großmutter lebt, um die alte gebrechliche Dame zu betreuen und ihr so das Altersheim zu ersparen. Sie ist dort dementsprechend hauptgemeldet.
Nun hat meine Beste sich vor kurzem für den Schießsport zu interessieren begonnen und zeigt Begeisterung für Long Range und Präzisionsgewehr, Waffenführerschein ist gemacht, demnächst gehts zum Psychologen.
Jedenfalls, sie bekommt von mir ein Gewehr (Repetierer, Büchse) geschenkt, welches natürlich auch auf sie im ZWR umgemeldet werden soll.
Nun möchte die alte Dame kein Gewehr in der Wohnung haben (sie sagt, dass ihr der Krieg gereicht habe, sie ist Baujahr 1933), außerdem habe ich ja neben robusten Waffenschränken das ganze Putzzeug und eventuell erforderliches Werkzeug bei mir.
Das Gewehr soll also bei mir im Schrank stehen und wäre damit nicht an der Meldeadresse verwahrt. Sie hätte natürlich Zugang zu diesem einen Schrank, wo keine Kategorie B Waffen drin sind, und auch keine Standardmagazine (bei mir sind Standardmagazine 30er Magazine), nur zwei Repetierer von mir.
Wäre das rechtlich ein Problem? Soll sie irgendwo angeben, dass das Gewehr gemäß Waffengesetz vor unrechtmäßigem Zugriff geschützt, aber nicht an der Meldeadresse verwahrt ist?
Danke für Rückmeldung!
Meine Partnerin (wir sind nicht verheiratet) und ich leben nicht im selben Haushalt, weil sie noch mit ihrer hochbetagten Großmutter lebt, um die alte gebrechliche Dame zu betreuen und ihr so das Altersheim zu ersparen. Sie ist dort dementsprechend hauptgemeldet.
Nun hat meine Beste sich vor kurzem für den Schießsport zu interessieren begonnen und zeigt Begeisterung für Long Range und Präzisionsgewehr, Waffenführerschein ist gemacht, demnächst gehts zum Psychologen.
Jedenfalls, sie bekommt von mir ein Gewehr (Repetierer, Büchse) geschenkt, welches natürlich auch auf sie im ZWR umgemeldet werden soll.
Nun möchte die alte Dame kein Gewehr in der Wohnung haben (sie sagt, dass ihr der Krieg gereicht habe, sie ist Baujahr 1933), außerdem habe ich ja neben robusten Waffenschränken das ganze Putzzeug und eventuell erforderliches Werkzeug bei mir.
Das Gewehr soll also bei mir im Schrank stehen und wäre damit nicht an der Meldeadresse verwahrt. Sie hätte natürlich Zugang zu diesem einen Schrank, wo keine Kategorie B Waffen drin sind, und auch keine Standardmagazine (bei mir sind Standardmagazine 30er Magazine), nur zwei Repetierer von mir.
Wäre das rechtlich ein Problem? Soll sie irgendwo angeben, dass das Gewehr gemäß Waffengesetz vor unrechtmäßigem Zugriff geschützt, aber nicht an der Meldeadresse verwahrt ist?
Danke für Rückmeldung!