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Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von Ballisticus » Mo 29. Aug 2022, 21:47

Guten Abend, eventuell kann mir hier jemand helfen:

Meine Partnerin (wir sind nicht verheiratet) und ich leben nicht im selben Haushalt, weil sie noch mit ihrer hochbetagten Großmutter lebt, um die alte gebrechliche Dame zu betreuen und ihr so das Altersheim zu ersparen. Sie ist dort dementsprechend hauptgemeldet.

Nun hat meine Beste sich vor kurzem für den Schießsport zu interessieren begonnen und zeigt Begeisterung für Long Range und Präzisionsgewehr, Waffenführerschein ist gemacht, demnächst gehts zum Psychologen.

Jedenfalls, sie bekommt von mir ein Gewehr (Repetierer, Büchse) geschenkt, welches natürlich auch auf sie im ZWR umgemeldet werden soll.

Nun möchte die alte Dame kein Gewehr in der Wohnung haben (sie sagt, dass ihr der Krieg gereicht habe, sie ist Baujahr 1933), außerdem habe ich ja neben robusten Waffenschränken das ganze Putzzeug und eventuell erforderliches Werkzeug bei mir.

Das Gewehr soll also bei mir im Schrank stehen und wäre damit nicht an der Meldeadresse verwahrt. Sie hätte natürlich Zugang zu diesem einen Schrank, wo keine Kategorie B Waffen drin sind, und auch keine Standardmagazine (bei mir sind Standardmagazine 30er Magazine), nur zwei Repetierer von mir.

Wäre das rechtlich ein Problem? Soll sie irgendwo angeben, dass das Gewehr gemäß Waffengesetz vor unrechtmäßigem Zugriff geschützt, aber nicht an der Meldeadresse verwahrt ist?

Danke für Rückmeldung!
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von AUG-andy » Mo 29. Aug 2022, 21:53

Eventuell mal die Suchmaschine anwerfen?
Dazu gibt's schon mehrere Threads. ;)
MfG
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von Ballisticus » Mo 29. Aug 2022, 21:54

AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 21:53
Eventuell mal die Suchmaschine anwerfen?
Dazu gibt's schon mehrere Threads. ;)
Mach ich! Danke!
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von AUG-andy » Mo 29. Aug 2022, 22:01

Ballisticus hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 21:54
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 21:53
Eventuell mal die Suchmaschine anwerfen?
Dazu gibt's schon mehrere Threads. ;)
Mach ich! Danke!
Außerdem unterliegt Kategorie C keiner Kontrolle durch die Behörde.
Es werden nur A und B Waffen regelmäßig kontrolliert.
MfG
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von Ballisticus » Mo 29. Aug 2022, 22:01

Okay, hat sich recht schnell erledigt - ich hatte zuvor schlechte Suchbegriffe gewählt, dabei war es so naheliegend ;)
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von Ballisticus » Mo 29. Aug 2022, 22:03

AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 22:01
Ballisticus hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 21:54
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 21:53
Eventuell mal die Suchmaschine anwerfen?
Dazu gibt's schon mehrere Threads. ;)
Mach ich! Danke!
Außerdem unterliegt Kategorie C keiner Kontrolle durch die Behörde.
Es werden nur A und B Waffen regelmäßig kontrolliert.
Ernsthaft? Ich dachte, dass die ja die ordnungsgemäße Verwahrung überprüfen, zumindest alle 5 Jahre, und dann auch gleich die Auffrischung des Waffenführerscheins einmahnen - und ordnungsgemäß aufbewahrt müssen ja auch C-Waffen werden...?

Teufel auch, ich steh echt neben dem Gesetzestext, ich muss das auffrischen. Naja, geschadet hats bisher zumindest nicht, ich hätte so oder so sicher verwahrt.
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von AUG-andy » Mo 29. Aug 2022, 22:10

Ballisticus hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 22:03
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 22:01
Ballisticus hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 21:54
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 21:53
Eventuell mal die Suchmaschine anwerfen?
Dazu gibt's schon mehrere Threads. ;)
Mach ich! Danke!
Außerdem unterliegt Kategorie C keiner Kontrolle durch die Behörde.
Es werden nur A und B Waffen regelmäßig kontrolliert.
Ernsthaft? Ich dachte, dass die ja die ordnungsgemäße Verwahrung überprüfen, zumindest alle 5 Jahre, und dann auch gleich die Auffrischung des Waffenführerscheins einmahnen - und ordnungsgemäß aufbewahrt müssen ja auch C-Waffen werden...?
Aufbewahrung muss gleich wie bei A und B sein.
Vor Unberechtigtem Zugriff durch Fremde (auch die Freundin) bei A und B.
Eure C Waffen könnt ihr gemeinsam verwahren, sind ja frei käuflich ab 18 ohne Waffenverbot. Da dürft ihr beide einen Schlüssel haben. Aber wirklich nur C Waffen darin lagern. ;)
MfG
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von Ballisticus » Mo 29. Aug 2022, 23:05

AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 22:10
Ballisticus hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 22:03
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 22:01
Ballisticus hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 21:54


Mach ich! Danke!
Außerdem unterliegt Kategorie C keiner Kontrolle durch die Behörde.
Es werden nur A und B Waffen regelmäßig kontrolliert.
Ernsthaft? Ich dachte, dass die ja die ordnungsgemäße Verwahrung überprüfen, zumindest alle 5 Jahre, und dann auch gleich die Auffrischung des Waffenführerscheins einmahnen - und ordnungsgemäß aufbewahrt müssen ja auch C-Waffen werden...?
Aufbewahrung muss gleich wie bei A und B sein.
Vor Unberechtigtem Zugriff durch Fremde (auch die Freundin) bei A und B.
Eure C Waffen könnt ihr gemeinsam verwahren, sind ja frei käuflich ab 18 ohne Waffenverbot. Da dürft ihr beide einen Schlüssel haben. Aber wirklich nur C Waffen darin lagern. ;)
Es wird in diesem Schrank nur Repetierer, also C-Waffen, geben, wir haben beide keine Lust auf Ärger.

Meine Holde ist derzeit auf dem Weg zur WBK, was ja auch insofern ein Punkt ist, als Vollmantelmunition ja nur mit WBK besessen werden darf. Dementsprechend hab nur ich den Schlüssel zum separaten Munitionsschrank, und die Murmeln für sie sind ausnahmslos Hollowpoints.
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von RAR » Mo 29. Aug 2022, 23:51

Ballisticus hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 23:05
… als Vollmantelmunition ja nur mit WBK besessen werden darf.
Was nach meinem Wissenstand nur für NATO Kaliber gilt - 5.56 bzw. .223 und .308 FMJ bekommt man nur mit Dokument. Die anderen Kaliber sind soweit ich weiß auch in FMJ ohne WBK/WP erwerbbar:

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 23. Apr 2022, 20:35

Teilmantel in 223 und 308 können problemlos ohne WBK erworben werden. ;)
Ebenso diverse Kurzwaffenkaliber, wenn eine Kategorie C Waffe in dem Kaliber besessen wird.

Kriegsmaterial
§ 18.
(1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.
(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

Nicht als Kriegsmaterial wurden insbesondere folgende Gewehrpatronen
(auch wenn mit Vollmantelgeschoß ausgestattet) eingestuft:

Kaliber 5,6 x 50 mm Magnum
Kaliber 5,6 x 50R Magnum
Kaliber 5,6 x 52R Savage
Kaliber 5,6 x 57 mm
Kaliber 5,6 x 57R
Kaliber 6 mm Flobert Randfeuerpatrone
Kaliber 6 x 60 mm = .236 Lee Navy = 6 mm Lee Navy
Kaliber 6,5 mm Super Nye
Kaliber 6,5 x 53R = 6,5 x 54R = 6,5 mm Dutch Mannlicher = 6,5 mm Romanian
Mannlicher
Kaliber 6,5 x 54 mm = 6,5 mm Greek Mannlicher
Kaliber 6,5 x 57 mm
Kaliber 6,5 x 57R
Kaliber 6,5 x 58 mm
Kaliber 6,5 x 58R
Kaliber 6,5 x 68 mm
Kaliber 6,5 x 68R
Kaliber 7mm Remington Magnum
Kaliber 7 mm Weatherby Magnum
Kaliber 7 x 57R
Kaliber 7 x 64 mm = 7 x 65R
Kaliber 7 x 65R = 7 x 64 mm
Kaliber 7,35 mm Carcano = 7,35 x 51 mm = 7,35 x 52 mm
Kaliber 7,62 x 59R = .30-40 Krag
Kaliber 7,92 x 57J = 8 x 57 J = 8 x 57 I
Kaliber 8 x 50R Mannlicher
Kaliber 8 x 53R Murata
Kaliber 8 x 56R (Mannlicher) = M 30 (Österreich) = M 31 (Ungarn)
Kaliber 8 x 57J = 7,92 x 57J (siehe oben)
Kaliber 8 x 57IR = 8 x 57 JR
Kaliber 8 x 57 JRS = 8 x 57 IRS
Kaliber 8 x 58R = 8 x 58R Danish Krag
Kaliber 8 x 64 mm
Kaliber 8 x 68 S
Kaliber 8,2 x 53R E 380 (Finnland)
Kaliber 9 x 57 mm
Kaliber 9,3 x 62 mm
Kaliber 9,3 x 64 mm Brenneke
Kaliber 9,3 x 72R
Kaliber 9,3 x 74R
Kaliber 15,24 mm = .600 Nitro Express
Kaliber .22 LfB Randfeuerpatrone
Kaliber .22 Winchester Magnum
Kaliber .22 Winchester Auto
Kaliber .22 Winchester RF
Kaliber .22 Remington Auto
Kaliber .22 Hornet
Kaliber .22-250 Remington
Kaliber .30-30 Winchester
Kaliber .30-40 Krag = 7,62 x 59 R
Kaliber .222 Remington = 5,56 mm
Kaliber .222 Remington Magnum
Kaliber .224 Weatherby Magnum
Kaliber .236 Lee Navy = 6 x 60 mm = 6 mm Lee Navy
Kaliber .240 Weatherby Magnum
Kaliber .243 Winchester
Kaliber .257 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Winchester
Kaliber .300 Weatherby Magnum
Kaliber .300 Winchester Magnum
Kaliber .338 Winchester Magnum
Kaliber .340 Weatherby Magnum
Kaliber .375 Holland & Holland Magnum
Kaliber .378 Weatherby Magnum
Kaliber .458 Winchester Magnum
Kaliber .460 Weatherby Magnum
Kaliber .470 Nitro Express
Kaliber .600 Nitro Express = 15,24 mm
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von Huck_Finn » Di 30. Aug 2022, 14:43

und die Murmeln für sie sind ausnahmslos Hollowpoints.
Für Lang- oder Kurzwaffe? Für KW darf sie die nur an beh. gen. Schießständen handhaben.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von Ballisticus » Di 30. Aug 2022, 23:07

Huck_Finn hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 14:43
und die Murmeln für sie sind ausnahmslos Hollowpoints.
Für Lang- oder Kurzwaffe? Für KW darf sie die nur an beh. gen. Schießständen handhaben.
Nur Langwaffe.

Ich wüsste aber auch nicht, wo wir sonst schießen sollten außer an behördlich genehmigten Schießständen.
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von Joewood » Fr 2. Sep 2022, 11:10

Ballisticus hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 23:07
Huck_Finn hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 14:43
und die Murmeln für sie sind ausnahmslos Hollowpoints.
Für Lang- oder Kurzwaffe? Für KW darf sie die nur an beh. gen. Schießständen handhaben.
Nur Langwaffe.

Ich wüsste aber auch nicht, wo wir sonst schießen sollten außer an behördlich genehmigten Schießständen.
Ist ja nicht so, als gäbe es nicht den ein oder anderen privaten Schießstand in einem alten Weinkeller.

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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von Ballisticus » Sa 3. Sep 2022, 21:59

Joewood hat geschrieben:
Fr 2. Sep 2022, 11:10
Ballisticus hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 23:07
Huck_Finn hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 14:43
und die Murmeln für sie sind ausnahmslos Hollowpoints.
Für Lang- oder Kurzwaffe? Für KW darf sie die nur an beh. gen. Schießständen handhaben.
Nur Langwaffe.

Ich wüsste aber auch nicht, wo wir sonst schießen sollten außer an behördlich genehmigten Schießständen.
Ist ja nicht so, als gäbe es nicht den ein oder anderen privaten Schießstand in einem alten Weinkeller.
Ich gehe davon aus, dass ein Schießstand entweder behördlich genehmigt oder illegal ist. Irre ich mich da?

Dann würde aber der Satz "Für KW darf sie die nur an beh. gen. Schießständen handhaben." keinen Sinn machen.
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von Joewood » So 4. Sep 2022, 01:32

Ballisticus hat geschrieben:
Sa 3. Sep 2022, 21:59
Joewood hat geschrieben:
Fr 2. Sep 2022, 11:10
Ballisticus hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 23:07
Huck_Finn hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 14:43


Für Lang- oder Kurzwaffe? Für KW darf sie die nur an beh. gen. Schießständen handhaben.
Nur Langwaffe.

Ich wüsste aber auch nicht, wo wir sonst schießen sollten außer an behördlich genehmigten Schießständen.
Ist ja nicht so, als gäbe es nicht den ein oder anderen privaten Schießstand in einem alten Weinkeller.
Ich gehe davon aus, dass ein Schießstand entweder behördlich genehmigt oder illegal ist. Irre ich mich da?

Dann würde aber der Satz "Für KW darf sie die nur an beh. gen. Schießständen handhaben." keinen Sinn machen.
Das mit dem "daheim" schießen ist so eine Sache.
Grundsätzlich darfst du das, wenn du sicherstellen kannst, das kein Projektil den Schießstand verlassen kann und noch ein paar andere Auflagen. Praxisrelevant ist das alles in Wahrheit nur bei Freiluftschießständen. Im eigenen Weinkeller (der üblicherweise relativ tief vergraben ist) ergibt sich das in der Regel von Selbst. Inklusive ausreichend Ruhe für die Nachbarn. Dort sind die praxisrelevanten Probleme eher die Belüftung und ähnliches.
Sprich: illegal ist es nicht grundsätzlich. Aber deswegen ist der Stand halt auch nicht automatisch behördlich genehmigt.

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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Beitrag von gewo » So 4. Sep 2022, 02:01

In oesterreich muss ein schiesstand nicht zwingend behoerdlich genehmigt sein
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