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Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
Der Hinweis mit dem Stand war eigentlich auf die Hollow Point bezogen da für KW die Innehabung eben nur mit WBK UND Nachweis als Sportschütze (Vereinsausweis), Schützenpass nicht mehr notwendig, oder Jagdkarte legal. Bei 223 und 308 wären die HP auch ohne legal da nur mit Vollmantel KM.
Natürlich gibt es auch private Schießstände. Das macht man aber in diesen Zeiten wo man wegen nichts angezeigt wird nicht öffentlich.
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Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
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- Ballisticus
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
Das heißt:
Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.
Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])
Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
Das verlassen des Grundstücks (Projektil) ist bei 300m nicht leicht zu bewerkstelligen. Wenn dir das baulich gelingt sollte es möglich sein.Ballisticus hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 13:30Das heißt:
Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.
Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?
Stichwort Überschussblende.
Die Nachbarn stellen allerdings die größte Hürde dar.
MfG
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 gradBallisticus hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 13:30Das heißt:
Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.
Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?
Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…
Aber waffenrechtlich wie gesagt kein problem
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- Flying Dog
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
...oder man macht auf die ersten 50m oder so einen Überbau, dann ist der Fehlerschusswinkel auf 300m auch kein Problem mehr. Jedenfalls einfacher und mit einem wesentlich niedrigeren Erdwall zu bewerkstelligen.gewo hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 16:27Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 gradBallisticus hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 13:30Das heißt:
Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.
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Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…
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Gefährten sucht der Schaffende, und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
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- Ballisticus
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
Okay, da steh ich jetzt auf der Leitung... ich mein, in Leobersdorf haben sie auch keine 200m hohen Erdwälle...gewo hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 16:27Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 gradBallisticus hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 13:30Das heißt:
Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.
Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?
Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
dann haben sie hochschussblendenBallisticus hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 19:47Okay, da steh ich jetzt auf der Leitung... ich mein, in Leobersdorf haben sie auch keine 200m hohen Erdwälle...gewo hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 16:27Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 gradBallisticus hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 13:30Das heißt:
Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.
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Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…
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- Ballisticus
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
Danke für den Hinweis, ich werd mich jetzt selber schlauer machen.gewo hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 19:51dann haben sie hochschussblendenBallisticus hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 19:47Okay, da steh ich jetzt auf der Leitung... ich mein, in Leobersdorf haben sie auch keine 200m hohen Erdwälle...gewo hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 16:27Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 gradBallisticus hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 13:30
Das heißt:
Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.
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Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…
Aber waffenrechtlich wie gesagt kein problem
100m wären auf dem Grundstück mindestens drin, und möglicherweise gäbe es sogar mit den Menschen in der Umgebung kein Problem, aber es wird, denk ich, halt eine ordentliche Summe kosten, und dann wirds wohl immer noch jede Menge behördlichen Widerstand geben, schätz ich... wenns so einfach wäre, gäbe es wohl schon einige privaten Stände mehr...
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
Kurzwaffenstände gibt's hier im Weinviertel in jeder Ortschaft.Ballisticus hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 20:01Danke für den Hinweis, ich werd mich jetzt selber schlauer machen.gewo hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 19:51dann haben sie hochschussblendenBallisticus hat geschrieben: ↑So 4. Sep 2022, 19:47Okay, da steh ich jetzt auf der Leitung... ich mein, in Leobersdorf haben sie auch keine 200m hohen Erdwälle...
100m wären auf dem Grundstück mindestens drin, und möglicherweise gäbe es sogar mit den Menschen in der Umgebung kein Problem, aber es wird, denk ich, halt eine ordentliche Summe kosten, und dann wirds wohl immer noch jede Menge behördlichen Widerstand geben, schätz ich... wenns so einfach wäre, gäbe es wohl schon einige privaten Stände mehr...
Sind aber nur für ausgewähltes Publikum zu benutzen.
Familienmitglieder und engste Freunde.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?
Stimmt, solange du alleine schießt und nur dich gefährdest und keine Nachbarn in irgendeiner Weise belästigt werden !
Probleme beginnen, sobald Fremde (Freunde, Bekannte) etc. schießen. Solange nichts passiert > ok !
Wo kein Kläger, dort kein Richter heißt es so schön !
Sollte etwas passieren oder eine wie immer geartete Anzeige kommen , ist die Sache erledigt ! Eine Lüftung ist unumgänglich !
Fremde schießen und irgendwann hat einer bei der Blutuntersuchung zu viel Blei im Blut > na danke. Ich würde mich dahingehend auf nichts einlassen !
Das sollte man bedenken.
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
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