Kat B privatverkauf ueber einen haendler ist nicht zulaessig.Ares hat geschrieben: ↑Di 30. Aug 2022, 23:12Bei Privat an Privat:TheChefkoch hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 16:03Um es kurz und prägnant zu halten, da ich überlege was auf waffengebraucht zu kaufen und ich da als Neuling nix verhacken möchte (und in den Threads meist irgenwelche Details zerdröselt werden):
1) Ich drucke zB dieses Formular aus: https://waffg.info/files/28WaffG.pdf
2) Fahre zum Verkäufer, wir füllen das Formular aus, Zahlung und Übergabe der Kat B Waffe.
3) Binnen 6 Wochen das ausgefüllte Formular durch mich/Erwerber bei der "Hauptwohnsitzbehörde" abgeben. In Wien wird das wohl das Polizeikommissariat sein wo ich die WBK beantragt habe?
4) Fin.
Kopie zur Dienststelle / Bezirksamt mitnehmen und um eine Bestätigung für den Erhalt auf dieser ersuchen.
Per Email: um Antwort ersuchen.
Habe damit immer gute Erfahrung gemacht.
Trotzdem, über einen Waffenhändler hast du die Eintragung/Austragung sofort in der Hand.
Der haendler darf nur EIGENE überlassungen ins Zwr eintragen, nicht aber welche fuer dritte …