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Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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TheChefkoch
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Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von TheChefkoch » Mo 29. Aug 2022, 16:03

Um es kurz und prägnant zu halten, da ich überlege was auf waffengebraucht zu kaufen und ich da als Neuling nix verhacken möchte (und in den Threads meist irgenwelche Details zerdröselt werden):

1) Ich drucke zB dieses Formular aus: https://waffg.info/files/28WaffG.pdf
2) Fahre zum Verkäufer, wir füllen das Formular aus, Zahlung und Übergabe der Kat B Waffe.
3) Binnen 6 Wochen das ausgefüllte Formular durch mich/Erwerber bei der "Hauptwohnsitzbehörde" abgeben. In Wien wird das wohl das Polizeikommissariat sein wo ich die WBK beantragt habe?
4) Fin.

gewo
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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von gewo » Mo 29. Aug 2022, 16:14

TheChefkoch hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 16:03
Um es kurz und prägnant zu halten, da ich überlege was auf waffengebraucht zu kaufen und ich da als Neuling nix verhacken möchte (und in den Threads meist irgenwelche Details zerdröselt werden):

1) Ich drucke zB dieses Formular aus: https://waffg.info/files/28WaffG.pdf
2) Fahre zum Verkäufer, wir füllen das Formular aus, Zahlung und Übergabe der Kat B Waffe.
3) Binnen 6 Wochen das ausgefüllte Formular durch mich/Erwerber bei der "Hauptwohnsitzbehörde" abgeben. In Wien wird das wohl das Polizeikommissariat sein wo ich die WBK beantragt habe?
4) Fin.
1) Ich drucke zB dieses Formular aus: https://waffg.info/files/28WaffG.pdf
x) Ich überprüfe das Waffendokument des Käufers auf Gültigkeit (Waffen Kat B) und schau ob das Foto einigermaszen plausibel ist
2) Fahre zum Verkäufer, wir füllen das Formular aus, Zahlung und Übergabe der Kat B Waffe.
3) Binnen 6 Wochen das ausgefüllte Formular durch mich/Erwerber bei der "Hauptwohnsitzbehörde" abgeben. In Wien wird das wohl das Polizeikommissariat sein wo ich die WBK beantragt habe?
4) Fin.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

TheChefkoch
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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von TheChefkoch » Mo 29. Aug 2022, 16:24

gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 16:14

x) Ich überprüfe das Waffendokument des Käufers auf Gültigkeit (Waffen Kat B) und schau ob das Foto einigermaszen plausibel ist
Danke!!

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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von John Connor » Mo 29. Aug 2022, 16:48

TheChefkoch hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 16:03
Um es kurz und prägnant zu halten, da ich überlege was auf waffengebraucht zu kaufen und ich da als Neuling nix verhacken möchte (und in den Threads meist irgenwelche Details zerdröselt werden):

1) Ich drucke zB dieses Formular aus: https://waffg.info/files/28WaffG.pdf
2) Fahre zum Verkäufer, wir füllen das Formular aus, Zahlung und Übergabe der Kat B Waffe.
3) Binnen 6 Wochen das ausgefüllte Formular durch mich/Erwerber bei der "Hauptwohnsitzbehörde" abgeben. In Wien wird das wohl das Polizeikommissariat sein wo ich die WBK beantragt habe?
4) Fin.
Zu 3 in Wien ist das die LPD Wien.
Kannst bei der LPD (Schottenring, Tipp: auf Kopie Eingangsestätigung geben lassen) abgeben, oder hinfaxen, hinmailen (lpd-w-sva-rwv@polizei.gv.at) oder (wenn dann per Einschreiben) per Brief schicken.

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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von vman » Di 30. Aug 2022, 20:01

Wenn der Verkäufer keine WBK besitzt, weil sie gerade geerbt hat. Was schreibe ich dann in die Felder WPB & WP Nummer ?
"Erbschaft" vielleicht ?

Danke
Bernhard

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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von AUG-andy » Di 30. Aug 2022, 20:12

vman hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 20:01
Wenn der Verkäufer keine WBK besitzt, weil sie gerade geerbt hat. Was schreibe ich dann in die Felder WPB & WP Nummer ?
"Erbschaft" vielleicht ?

Danke
Bernhard
Lass dir sicherheitshalber eine Kopie des Einantwortungsbeschlusses geben, wo der Erbe dezitiert drinnen steht. Dann sollte es keine Probleme geben. ;)
Und du bist safe.
MfG
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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von vman » Di 30. Aug 2022, 20:14

Danke Dir. Das hab ich eh schon.

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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von vman » Di 30. Aug 2022, 20:18

Darf ich zB. wenn ich aus einem Erbe einige Waffen (B & C) überlassen bekomme, sie gleich weiter verkaufen, "OHNE" dass ich sie auch mich registriere ?
Oder muss ich sie auf micht vorher registrieren ?

Danke nochmals!

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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von AUG-andy » Di 30. Aug 2022, 20:39

vman hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 20:18
Darf ich zB. wenn ich aus einem Erbe einige Waffen (B & C) überlassen bekomme, sie gleich weiter verkaufen, "OHNE" dass ich sie auch mich registriere ?
Oder muss ich sie auf micht vorher registrieren ?

Danke nochmals!
Kann ich mir nicht vorstellen.
Du hast sie ja als neuer Besitzer als dein Eigentum vom Erben (Vorbesitzer) übernommen mit einer 28er Meldung zumindest bei Kategorie B.
Das ist ja sowieso kostenlos. Besser alles korrekt melden als sich Probleme einfangen. Kat. C kostet auch nicht die Welt.
MfG
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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von vman » Di 30. Aug 2022, 20:43

Ok. Danke. Wenn B kostenlost ist, kann ich es beim Kettner ja auch gleich machen. Der ist hier um die Ecke,
Und Preise für C kann ich ja bei "meinem" und bei Kettner nachfragen.

Danke Dir!!

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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von AUG-andy » Di 30. Aug 2022, 20:53

vman hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 20:43
Ok. Danke. Wenn B kostenlost ist, kann ich es beim Kettner ja auch gleich machen. Der ist hier um die Ecke,
Und Preise für C kann ich ja bei "meinem" und bei Kettner nachfragen.

Danke Dir!!
Kategorie B macht kein Händler. ACHTUNG
Da musst du die Meldungen an die Behörde selbst schicken.
Kategorie C macht der Händler.
Lese dir mal das komplette Waffenrecht durch.
Du bist da noch mit ganz Sattelfest. ;)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2019-12-14

Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden; einem Menschen, der den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darüber hinaus nur dann, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, wenn der Erwerber dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffen nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.

Kategorie C
Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
§ 33. (1) Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat
Zuletzt geändert von AUG-andy am Di 30. Aug 2022, 20:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von vman » Di 30. Aug 2022, 20:55

Ui. Danke für die Info.
Dann geh mit den Kat B Waffen auf die BH Mödling hier bei mir.
Und mit den Kat C zum Kettner.

Vielen Dank!!

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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von Wolf1971 » Di 30. Aug 2022, 22:24

vman hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 20:55
Ui. Danke für die Info.
Dann geh mit den Kat B Waffen auf die BH Mödling hier bei mir.
Und mit den Kat C zum Kettner.

Vielen Dank!!
MIT der Waffe würde ich nicht auf die BH gehen - es genügt der Kaufvertrag oder der Überlassungsvertrag.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von AUG-andy » Di 30. Aug 2022, 22:49

vman hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 20:55
Ui. Danke für die Info.
Dann geh mit den Kat B Waffen auf die BH Mödling hier bei mir.
Und mit den Kat C zum Kettner.

Vielen Dank!!
Einfach einen Vordruck aus dem Netz verwenden.
Das musst du sowieso mit dem Verkäufer ausfüllen.
Sonst kannst du nichts melden bei deiner Behörde.
Waffen auf die Behörde mitnehmen ist mutig und unnötig.


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Re: Kat. B - Verkauf Privat an Privat

Beitrag von Ares » Di 30. Aug 2022, 23:12

TheChefkoch hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 16:03
Um es kurz und prägnant zu halten, da ich überlege was auf waffengebraucht zu kaufen und ich da als Neuling nix verhacken möchte (und in den Threads meist irgenwelche Details zerdröselt werden):

1) Ich drucke zB dieses Formular aus: https://waffg.info/files/28WaffG.pdf
2) Fahre zum Verkäufer, wir füllen das Formular aus, Zahlung und Übergabe der Kat B Waffe.
3) Binnen 6 Wochen das ausgefüllte Formular durch mich/Erwerber bei der "Hauptwohnsitzbehörde" abgeben. In Wien wird das wohl das Polizeikommissariat sein wo ich die WBK beantragt habe?
4) Fin.
Bei Privat an Privat:
Kopie zur Dienststelle / Bezirksamt mitnehmen und um eine Bestätigung für den Erhalt auf dieser ersuchen.
Per Email: um Antwort ersuchen.
Habe damit immer gute Erfahrung gemacht. :)
Trotzdem, über einen Waffenhändler hast du die Eintragung/Austragung sofort in der Hand.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis

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