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Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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vman
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Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von vman » So 14. Aug 2022, 18:37

Hi!

Ein Freund von mir hat einige Waffen vor kurzem geerbt.
Kat. A, B & C sind dabei.

Da er nichts damit zu tun haben möchte, würd ich ihm gern helfen.

Passiert ist bis dato folgendes: Nachdem Erbe der Waffen hat er die Polizei angerufen. die haben die Waffen geholt und dann wieder zurück gebracht. Auch die Kat. A.
Sie befinden sich wieder alle verschlossen in einem Schrank.

Kat. B & C könnte er mir doch schenken und ich kann sie legal verkaufen für ihn, oder ?
(natürlich muss ich sie 1x auf mich registrieren lassen)

Kat A sollte doch die Polizei abholen und entsorgen dachte ich. Oder ?

Vielen Dank an Euch. Bin mir sicher hier gute Antworten zu bekommen.
Bernhard

fast12
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von fast12 » So 14. Aug 2022, 20:15

Die Geschichte ist für mich nicht ganz schlüssig - ist das Erbschaftsverfahren abgeschloßen? Wurde dem Erben eine WBK für die A und B Waffen ausgestellt? Oder auf Basis von was wurden die Waffen dem Erben wieder übergeben?

Generell: Entsorgt wird gar nichts, bevor ihr das macht wendet euch an einen der bekannen Waffenverwerter (Springer, Gungarage, Dorotheum...), lasst sie abholen und gebt sie in die Auktion. Da bekommt ihr zwar nicht viel, aber besser als gar nichts.

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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von gewo » So 14. Aug 2022, 21:17

Es ist ueblich dass schusswaffen bei den erben belassen werden so lange nichts dagegen spricht

Es kommen regelmaessig erben mit erbwaffen (ohne waffenrechtliche berechtigung) zu mir die waffen abgeben, deponieren oder verkaufen.

Das ist also ein normaler vorgang.


Wenn du berechtigt bist und die plaetze frei hast koenntest du waffen geschenkt oder verkauft erhalten …. Wenn das verlassenschaftsverfahren schon abgeschlossen waere
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von gunlove » So 14. Aug 2022, 21:30

Wenn der Erbe damit nichts zu tun haben will, dann soll er die Waffen einfach günstig verkaufen! So kriegt er zumindest etwas Geld, hat die Dinger los und irgendjemand freut sich weil er günstig gekauft hat. Eine Win-Win-Situation!

Verkauf über einen Händler wäre auch eine Möglichkeit. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Händler aber meist zu einem "normalen" Preis verkauft und davon einen gar nicht so kleinen Anteil selbst einkassiert und das für den Käufer folglich nichts günstig ist und es dementsprechend lange dauert bis sich ein Käufer findet. Das wiederum ist wahrscheinlich nicht im Sinne des Erben der die Teile schnell los werden will.

Entsorgen würde ich jedenfalls gar nichts lassen!
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von vman » Mo 15. Aug 2022, 02:48

@Fast12: Der Erbe will keine WBK. Will damit nichts zu tun haben.

@Gewo:
Wenn die Verlassenschaft abgeschlossen ist, werden wir es wohl auch so machen.
Habe auch gelesen, dass man kann auch eine Waffenüberlassung machen. Für Kat.B und C.
Die Kat.A muss ich erst erfragen.
Aber ich müsste einige Plätze aufstocken lassen. Ein Ansuchen gerade deswegen bei der BH ist es allemal wert.

@GunLove:
Ja. Ein Waffenhändler wird wohl das Minimum zahlen. Da hast Du sicher recht.
Nur ER darf sie doch nicht verkaufen, wenn er keine WBK hat. Ausser beim Händler.

Wie bereits gesagt, werde die Waffen in meinen Besitz nehmen, wenn ich die Plätze bekomme. Die Registrierung wird mich wohl nicht in den Ruin treiben :-)

Danke Euch allen !!!!!

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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von titan » Mo 15. Aug 2022, 06:50

Um welche Kat A handelt es sich? Verbotene Waffe(n) oder Kriegamaterieal? Wär ja ggf schade das zu vernichten.

Ein seriöser Händler verkauft Waffen im Auftrag des Kunden mit dem Ziel einen guten Preis zu erzielen. Das kann durch Versteigerung oder Kommission geschehen, wobei der Händler 20% erhält. Bei einem Direktverkauf an den Händler kann der Kunde eigentlich nur verlieren.
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von gewo » Mo 15. Aug 2022, 09:55

titan hat geschrieben:
Mo 15. Aug 2022, 06:50
Ein seriöser Händler verkauft Waffen im Auftrag des Kunden mit dem Ziel einen guten Preis zu erzielen. Das kann durch Versteigerung oder Kommission geschehen, wobei der Händler 20% erhält. Bei einem Direktverkauf an den Händler kann der Kunde eigentlich nur verlieren.
Ich kenne in wien zwei haendler die deutlich mehr als die 20% nehmen.

Wir selber verkaufen grundsaetzlich nicht in kommission.
Mein Laden ist dafuer zu klein, ich koennte kommissionswaffen nicht zusaetzlich zu meinen neuwaffen ausstellen.

Und wenn ich solche kommissionswaffen annehmen wuerde und nur in a schuhschachtel werf und warte ob da mal wer danach fragt …. Dann ist das ja eigentlich a witz … das koennen heute onlineplattformen wie das pulverdampfforum hier WESENTLICH besser.
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von vman » Mo 15. Aug 2022, 10:01

titan hat geschrieben:
Mo 15. Aug 2022, 06:50
Um welche Kat A handelt es sich? Verbotene Waffe(n) oder Kriegamaterieal? Wär ja ggf schade das zu vernichten.
Darf man Kat. A Waffen ebenfalls an jemanden schenken/verkaufen?

Glaube tu ich nicht.
Wissen tu ichs aber auch nicht.

Danke,
Bernie

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Promo
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von Promo » Mo 15. Aug 2022, 10:16

Aus einem anderen Thread, betreffend Vererbung von Kat.A:
Promo hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 10:39
AUG-andy hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 22:03
Promo hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 20:52
Im Zuge eines Erbes kann sogar Kriegsmaterial oder verbotene Waffen legalisiert werden. Zwar hat der Erbe keinen Anspruch auf Ausstellung einer entsprechenden Berechtigung, gegenständliches Objekt kann aber Berechtigten Personen ausgefolgt werden. Jedenfalls besser, als wenn es verschrottet wird und man nichts bekommt.
Bist du dir da sicher?
Eine Pumpgun zb. ist doch nicht vererbbar?

viewtopic.php?f=20&t=47871
Lies ganz genau: ich sagte nicht, dass der Erbnehmer diese übernehmen darf oder eine Genehmigung dafür bekommt. Genau das ist im Gesetz ausgeschlossen. Gemäß § 43 Abs. 2 Z. 2 Gemäß Abs. 1 kann man aber von der Möglichkeit Gebrauch machen, sichergestellte oder beschlagnahmte Gegenstände an eine andere vom Erben oder Vermächtnisnehmer namhaft gemachte Person, wenn diese zum Besitz dieser Gegenstände berechtigt ist, auszufolgen lassen.
Beispielsweise verstirbt dein Großvater, du findest eine Pumpgun die nicht registriert (Anmerkung: funktioniert auch mit legal besessenen Kat.A Waffen) ist. Diese kannst du im Zuge der Verlassenschaft der Behörde anzeigen, diese wird sie ggf. sicherstellen oder zur sicheren Verwahrung notwendige Anordnungen geben. Innerhalb der Frist vom § 43 kann dann diese Waffe beispielsweise einem Gewerbetreibenden, der zum Besitz dieser Waffe berechtigt ist (jeder Händler, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist), ausgefolgt werden. Im Falle von vollautomatischen Schusswaffen (Kriegsmaterial iSd WaffG) kann man diese beispielsweise einer Person mit Gewerbeberechtigung zum Handel mit militärischen Schusswaffen und militärischer Munition ausfolgen lassen.
Wulpe hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 07:45
Richtig. Ich habe auch zwei ohne Genehmigung besessene Kat B Waffen geerbt. Die Behörde hätte diese einziehen können, tat sie aber nicht.
Das ist inhaltlich korrekturbedürftig, da falsch. Die Behörde hätte sie nicht einziehen dürfen, der § 43 Abs. 2 ist eine muss-Bestimmung:
Gemäß Abs. 1 sichergestellte oder beschlagnahmte Gegenstände sind
[..]
auszufolgen
Es gibt daher keinen Ermessensspielraum für die Behörde nach Gutdünken Waffen einzuziehen. Sie hat diese ausdrücklich an eine andere berechtigte Person auszufolgen/die WBK zu erweitern und dem Erbnehmer auszufolgen, wenn man es innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist beantragt.
PS: Auch mich würde interessieren, ob es sich bei der gegenständlichen Kat.A um verbotene Waffen oder Kriegsmaterial handelt. Vielleicht kann der Threadersteller mir das mitteilen?
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von vman » Mo 15. Aug 2022, 12:19

https://drive.google.com/file/d/19pq80F ... p=drivesdk

Ich hoff mal mein Google Drive Link funktioniert

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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von vman » Mo 15. Aug 2022, 12:56

Link sollte nun funktionieren.

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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von maggus » Mo 15. Aug 2022, 13:37

die Kat. A Pumpgun kannst man vielleicht an einen Berechtigten Händler verkaufen, der Markt für sowas ist denk ich aber eher gering, also wirst vermutlich a paar Euronen dafür bekommen, mehr nicht...

Interessant sind mMn. der Carcano, der M96, die zwei Mosins (vermutlich Ungarn, Polen, Rumänien)... die sind je nach Zustand, Nummerngleichheit, etc. schon einige hunderter Wert ;)

für die beiden Derringer brauchst nen liebhaber, der dafür auch einen Platz opfert, genauso wie für die Tokarev.

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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von doc steel » Mo 15. Aug 2022, 13:42

gewo hat geschrieben:
Mo 15. Aug 2022, 09:55


Ich kenne in wien zwei haendler die deutlich mehr als die 20% nehmen.
Ich kenne eigentlich keinen einzigen in Wien, der nur 20% Komm.Geb. verlangt.
Spitzenreiter war der Kettner bei einem Jagdgewehr von mir.
60%!!!
I habs eahm dann weggnommen und zuvor rechnen glernt!

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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von Papa Bär » Mo 15. Aug 2022, 16:34

Da wollte der Verstorbene dem Erben wohl noch mal anständig eine reinwürgen, denn wer vererbt jemandem seine Waffen, der die Dinger nicht mal berühren will?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben

Beitrag von maggus » Mo 15. Aug 2022, 17:30

Papa Bär hat geschrieben:
Mo 15. Aug 2022, 16:34
Da wollte der Verstorbene dem Erben wohl noch mal anständig eine reinwürgen, denn wer vererbt jemandem seine Waffen, der die Dinger nicht mal berühren will?
vielleicht ist er der einzige Gesetzliche Erbe weil zB. kein Testament besteht?
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