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Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 13:20
von Prometheus
Gewo du brauchst echt Urlaub :lol:

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 13:26
von gewo
Prometheus hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 13:20
Gewo du brauchst echt Urlaub :lol:
was issn des ...?




ja wie auch immer
ich hab mit messern nix am hut

ich hab keine
ich verkauf keine (ausser das glock messer)
und schwerter und katanas verkauf ich noch viel weniger

da muss ich das ned unbedingt auswendig wissen ...

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 13:27
von John Connor
Gelöscht (hat sich bereits erübrigt)

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 13:30
von Prometheus
gewo hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 13:26
Prometheus hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 13:20
Gewo du brauchst echt Urlaub :lol:
was issn des ...?
Ich kenns auch nur vom Hörensagen
Sitz grad allein im Büro obwohl Betriebsurlaub ist

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 14:01
von tousibaer
MrRiesa hat geschrieben:
Mo 8. Aug 2022, 19:54
Was Messer angeht, darfst in Österreich eh fast alles einstecken.. wennst lustig bist und oder Mittelalter Fan kannst auch mim Schwert am Gürtel herumlaufen.. schaut vl ned gut aus und könnte bei Passanten für Irritationen sorgen, ist aber nicht verboten.
Soviel ich weiß sind nur Versteckte Klingen (Fake Kugelschreiber, Dolch im Gehstock und Scheckkarten Messer) verboten..

Springer und Läufer kein Problem, ausser in den neu geschaffenen Waffenverbots Zonen und bei Veranstaltungen.. da sind Messer generell nicht erlaubt..


Edit.
Und aufpassen wenn du im Grenzbereich zu Deutschland wohnst.. Kollegen haben sie kürzlich sein Edc Messer abgenommen und 300 Euro als Sicherheitsleistung kassiert..
Da ist aber möglicherweise schnell einmal der §81 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) ein Thema:

(1) Wer durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen, es sei denn, das Verhalten ist gerechtfertigt, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.


Grüße

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 15:18
von John Connor
tousibaer hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 14:01
Da ist aber möglicherweise schnell einmal der §81 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) ein Thema:

(1) Wer durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen, es sei denn, das Verhalten ist gerechtfertigt, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.


Grüße
Hast dazu Literatur oder Judikate (tät mich interessieren, siehe mein auch in diese Richtung gehendes Post von 13:07)? Betrifft ja grundsätzlich net nur Klingen, sondern zB könnte es auch zB das offene Tragen eines Repetierers zum Büma in einer nicht ländlichen Gegend betreffen.

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 15:58
von rhodium
gewo hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 13:26
Prometheus hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 13:20
Gewo du brauchst echt Urlaub :lol:
was issn des ...?




ja wie auch immer
ich hab mit messern nix am hut

ich hab keine
ich verkauf keine (ausser das glock messer)
und schwerter und katanas verkauf ich noch viel weniger

da muss ich das ned unbedingt auswendig wissen ...
Weil das gerade so ein schönes Stichwort ist: wo gibt's aktuell die günstigsten Glockmesser?

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 16:04
von gewo
rhodium hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 15:58
gewo hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 13:26
Prometheus hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 13:20
Gewo du brauchst echt Urlaub :lol:
was issn des ...?




ja wie auch immer
ich hab mit messern nix am hut

ich hab keine
ich verkauf keine (ausser das glock messer)
und schwerter und katanas verkauf ich noch viel weniger

da muss ich das ned unbedingt auswendig wissen ...
Weil das gerade so ein schönes Stichwort ist: wo gibt's aktuell die günstigsten Glockmesser?
bubbleaction OG Wien
wo sonst?

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 16:34
von HD1903
gewo hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 16:04
rhodium hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 15:58
gewo hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 13:26
Prometheus hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 13:20
Gewo du brauchst echt Urlaub :lol:
was issn des ...?




ja wie auch immer
ich hab mit messern nix am hut

ich hab keine
ich verkauf keine (ausser das glock messer)
und schwerter und katanas verkauf ich noch viel weniger

da muss ich das ned unbedingt auswendig wissen ...
Weil das gerade so ein schönes Stichwort ist: wo gibt's aktuell die günstigsten Glockmesser?
bubbleaction OG Wien
wo sonst?
Neuer Shop?
Verkaufen die sonst Spritzpistolen und Seifenblasenmaschinen?

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 16:41
von gewo
HD1903 hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 16:34
gewo hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 16:04
rhodium hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 15:58
gewo hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 13:26


was issn des ...?




ja wie auch immer
ich hab mit messern nix am hut

ich hab keine
ich verkauf keine (ausser das glock messer)
und schwerter und katanas verkauf ich noch viel weniger

da muss ich das ned unbedingt auswendig wissen ...
Weil das gerade so ein schönes Stichwort ist: wo gibt's aktuell die günstigsten Glockmesser?
bubbleaction OG Wien
wo sonst?
Neuer Shop?
Verkaufen die sonst Spritzpistolen und Seifenblasenmaschinen?
war a tippfehler
gemeint ist die troubleaction OG
wo sonst?
;-)

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 17:12
von tousibaer
John Connor hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 15:18
tousibaer hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 14:01
Da ist aber möglicherweise schnell einmal der §81 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) ein Thema:

(1) Wer durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen, es sei denn, das Verhalten ist gerechtfertigt, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.


Grüße
Hast dazu Literatur oder Judikate (tät mich interessieren, siehe mein auch in diese Richtung gehendes Post von 13:07)? Betrifft ja grundsätzlich net nur Klingen, sondern zB könnte es auch zB das offene Tragen eines Repetierers zum Büma in einer nicht ländlichen Gegend betreffen.
Nein, habe ich nicht.
Wobei das "offene Tragen" eines Repetierers wie Du es beschreibst wohl unzweifelhaft "Führen" laut §7 WaffG sein dürfte, oder meinst nicht?

Grüße

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 17:35
von gewo
tousibaer hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 17:12
John Connor hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 15:18
tousibaer hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 14:01
Da ist aber möglicherweise schnell einmal der §81 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) ein Thema:

(1) Wer durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen, es sei denn, das Verhalten ist gerechtfertigt, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.


Grüße
Hast dazu Literatur oder Judikate (tät mich interessieren, siehe mein auch in diese Richtung gehendes Post von 13:07)? Betrifft ja grundsätzlich net nur Klingen, sondern zB könnte es auch zB das offene Tragen eines Repetierers zum Büma in einer nicht ländlichen Gegend betreffen.
Nein, habe ich nicht.
Wobei das "offene Tragen" eines Repetierers wie Du es beschreibst wohl unzweifelhaft "Führen" laut §7 WaffG sein dürfte, oder meinst nicht?

Grüße
wobei das ungeladene fuehren von Kat C waffen durch sportschuetzen am weg zum schiesstand ja eigentlich erlaubt ist ......

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 21:18
von spareribs
Ja eh, aber schon bei einem eingesteckten Gaspumperer rückt schon die Wega oder Cobra aus ...arme Welt ...

Re: Springmesser

Verfasst: Di 9. Aug 2022, 22:56
von MrRiesa
gewo hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 17:35

wobei das ungeladene fuehren von Kat C waffen durch sportschuetzen am weg zum schiesstand ja eigentlich erlaubt ist ......
Soll da heißen ich DÜRFTE mit meinem ungeladenen Unterhebler geschultert zum Stand marschieren.. oder noch besser, mit den Öffis fahren? Das wusste ich auch nicht..

Re: Springmesser

Verfasst: Mi 10. Aug 2022, 00:15
von John Connor
gewo hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 17:35
tousibaer hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 17:12
John Connor hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 15:18
tousibaer hat geschrieben:
Di 9. Aug 2022, 14:01
Da ist aber möglicherweise schnell einmal der §81 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) ein Thema:

(1) Wer durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen, es sei denn, das Verhalten ist gerechtfertigt, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.


Grüße
Hast dazu Literatur oder Judikate (tät mich interessieren, siehe mein auch in diese Richtung gehendes Post von 13:07)? Betrifft ja grundsätzlich net nur Klingen, sondern zB könnte es auch zB das offene Tragen eines Repetierers zum Büma in einer nicht ländlichen Gegend betreffen.
Nein, habe ich nicht.
Wobei das "offene Tragen" eines Repetierers wie Du es beschreibst wohl unzweifelhaft "Führen" laut §7 WaffG sein dürfte, oder meinst nicht?

Grüße
wobei das ungeladene fuehren von Kat C waffen durch sportschuetzen am weg zum schiesstand ja eigentlich erlaubt ist ......
Waffenrechtlich ist Führen Kat C unter Beachtung § 35 WaffG erlaubt (vgl § 35 Abs 2) Da braucht man nicht zwingend einen WP.

Die Frage ist halt, ob schon ausjudiziert ist, ob zB das waffenrechtlich legale Führen einer Waffe (Schwert, Repetierter oder Kat B mit WPass) unter bestimmten Umständen trotzdem zB Erregung öffentl. Ärgernisses sein kann.
Es wäre zB denkbar, dass es ok ist, wenn ein Werttransportbediensteter mit WP sogar open carry macht, aber die Verwaltung/Gerichte bei einem anderer WP Inhaber, bei dem die Notwendigkeit nicht offensichtlich ist, das als Verwaltungsübertretung ansehen . Ist mE eine spannende Frage. Werd dem bei Zeiten mal nachgehen, was dazu gibt.