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Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 12:34
von TheChefkoch
Ich überlege wo ich 9mm einlagern könnte, mir wäre lieber diese im Keller zu lagern.

So sieht es aus:
* Mietwohnung in Mehrparteienhaus.
* Eigener Kellerraum mit verschließbarer Türe (kein Gatter o.ä.), Zutritt zum Kellerabteil nur die Wohnungsbewohner.

Wäre eine Lagerung in solch einem Kellerabteil mit Safe zulässig?

Ich habe bei Händlern so old-school Munitionskisten gesehen, wenn man so ein Ding verschraubt und verschließt wäre das dann zulässig?

Thx

Re: Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 15:15
von lalaton
Wieso brauchst da einen Safe, du redest ja nur von Munition, nicht von Waffen?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Re: Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 18:09
von Incite
lalaton hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 15:15
Wieso brauchst da einen Safe, du redest ja nur von Munition, nicht von Waffen?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
An B Mun ist eine höhere Anforderung zu stellen.

So ein Würfel mit Doppelbartschloss... die gibts um 100 €

Re: Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 18:22
von TheChefkoch
Incite hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 18:09
lalaton hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 15:15
Wieso brauchst da einen Safe, du redest ja nur von Munition, nicht von Waffen?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
An B Mun ist eine höhere Anforderung zu stellen.

So ein Würfel mit Doppelbartschloss... die gibts um 100 €
Mit "Würfel" meinst du so eine kleine Munitionskiste?

Gegen so einen Kellerraum spricht grundsätzlich dann nichts?

Re: Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 19:31
von Laubmasta_reloaded
Nein, er meint diese kleinen Haushalts Safes. Dies im Baumarkt für so 50 Euro gibt. Da ist auch eine Wandbefestigung vorgesehen.

Re: Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 19:42
von AUG-andy
TheChefkoch hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 12:34
Ich überlege wo ich 9mm einlagern könnte, mir wäre lieber diese im Keller zu lagern.

So sieht es aus:
* Mietwohnung in Mehrparteienhaus.
* Eigener Kellerraum mit verschließbarer Türe (kein Gatter o.ä.), Zutritt zum Kellerabteil nur die Wohnungsbewohner.

Wäre eine Lagerung in solch einem Kellerabteil mit Safe zulässig?

Ich habe bei Händlern so old-school Munitionskisten gesehen, wenn man so ein Ding verschraubt und verschließt wäre das dann zulässig?

Thx
Würde einfach mal die Hausordnung lesen. ;)
Oder mit der Hausverwaltung telefonieren.
Da steht sicher was von leicht brennbaren Flüssigkeiten und Explosivstoffen drinnen. Könnte recht teuer werden sollte die Feuerwehr im Brandfall was finden. Dann steigt nämlich auch die Versicherung aus.

Re: Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 20:41
von TheChefkoch
AUG-andy hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 19:42
TheChefkoch hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 12:34
Ich überlege wo ich 9mm einlagern könnte, mir wäre lieber diese im Keller zu lagern.

So sieht es aus:
* Mietwohnung in Mehrparteienhaus.
* Eigener Kellerraum mit verschließbarer Türe (kein Gatter o.ä.), Zutritt zum Kellerabteil nur die Wohnungsbewohner.

Wäre eine Lagerung in solch einem Kellerabteil mit Safe zulässig?

Ich habe bei Händlern so old-school Munitionskisten gesehen, wenn man so ein Ding verschraubt und verschließt wäre das dann zulässig?

Thx
Würde einfach mal die Hausordnung lesen. ;)
Oder mit der Hausverwaltung telefonieren.
Da steht sicher was von leicht brennbaren Flüssigkeiten und Explosivstoffen drinnen. Könnte recht teuer werden sollte die Feuerwehr im Brandfall was finden. Dann steigt nämlich auch die Versicherung aus.
In der Hausordnung / Mietvertrag steht nichts dazu.

Re: Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 20:46
von AUG-andy
TheChefkoch hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 20:41
AUG-andy hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 19:42
TheChefkoch hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 12:34
Ich überlege wo ich 9mm einlagern könnte, mir wäre lieber diese im Keller zu lagern.

So sieht es aus:
* Mietwohnung in Mehrparteienhaus.
* Eigener Kellerraum mit verschließbarer Türe (kein Gatter o.ä.), Zutritt zum Kellerabteil nur die Wohnungsbewohner.

Wäre eine Lagerung in solch einem Kellerabteil mit Safe zulässig?

Ich habe bei Händlern so old-school Munitionskisten gesehen, wenn man so ein Ding verschraubt und verschließt wäre das dann zulässig?

Thx
Würde einfach mal die Hausordnung lesen. ;)
Oder mit der Hausverwaltung telefonieren.
Da steht sicher was von leicht brennbaren Flüssigkeiten und Explosivstoffen drinnen. Könnte recht teuer werden sollte die Feuerwehr im Brandfall was finden. Dann steigt nämlich auch die Versicherung aus.
In der Hausordnung / Mietvertrag steht nichts dazu.
Heißt aber nicht automatisch das es erlaubt ist.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Besser Nachfragen.

Re: Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 21:30
von lalaton
Incite hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 18:09
lalaton hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 15:15
Wieso brauchst da einen Safe, du redest ja nur von Munition, nicht von Waffen?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
An B Mun ist eine höhere Anforderung zu stellen.
Was ist damit gemeint? Eine .308 als Beispiel ist immer dieselbe Patrone, egal ob man die aus einem HA oder einem Repetierer abfeuert. Von daher verstehe ich die Aussage nicht. Abgesehen von Hausordnung, Feuerverordnung & Co kann er die Munition auch in die Ecke werfen und liegen lassen, ist ja sein Abteil... tut man natuerlich nicht aber aus rechtlicher Sicht waere auch das ok. Nimm einfach eine Munitionsbox und gut ist. Die erfuellt diverse Anforderungen um vor Umwelteinfluessen, mechanischen Einfluessen und Fremdzugriff zu schuetzen wenn ein Schloss vorhanden ist.

Re: Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 22:14
von fast12
2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung § 3

Im Prinzip gilt - die Munition ist so zu verwahren wie die Waffe zu der sie gehört (und ja, ich weiß das wird kompliziert da Munition ja zu verschiedenen Waffen gehören kann).

Daraus ergibt sich aber: Lagerung in einem versperrten, "nicht wegtragbaren" Behältnis, also zB einen angeschraubten Bleckspind ist ausreichend - auch in diesem Fall.

PS: Es wäre nett nicht immer mit Vollzitaten zu antworten. Dadurch wird die "Ignore"-Funktion nämlich sinnlos...

Re: Muntion im Keller

Verfasst: So 7. Aug 2022, 22:20
von gewo
Laut rechtsansicht der einschlägigen behoerden ist munition jeweils gleich sicher zu verwahren wie die waffe fuer die sie bestimmt ist.

Ist in teilen unlogisch
Ich weiss

Quelle:
2. waffg durchfuehrungsverordnung

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074

Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender
.

Re: Muntion im Keller

Verfasst: Do 11. Aug 2022, 20:44
von TheChefkoch
AUG-andy hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 20:46
Heißt aber nicht automatisch das es erlaubt ist.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Besser Nachfragen.
Also wenns nicht ausgeschlossen ist seh ich nicht warum dann nicht allgemeines Recht greifen würde?

Re: Muntion im Keller

Verfasst: Do 11. Aug 2022, 20:48
von gewo
TheChefkoch hat geschrieben:
Do 11. Aug 2022, 20:44
AUG-andy hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 20:46
Heißt aber nicht automatisch das es erlaubt ist.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Besser Nachfragen.
Also wenns nicht ausgeschlossen ist seh ich nicht warum dann nicht allgemeines Recht greifen würde?
es IST ausgeschlossen ..

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

Re: Muntion im Keller

Verfasst: Do 11. Aug 2022, 20:57
von TheChefkoch
gewo hat geschrieben:
Do 11. Aug 2022, 20:48
TheChefkoch hat geschrieben:
Do 11. Aug 2022, 20:44
AUG-andy hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 20:46
Heißt aber nicht automatisch das es erlaubt ist.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Besser Nachfragen.
Also wenns nicht ausgeschlossen ist seh ich nicht warum dann nicht allgemeines Recht greifen würde?
es IST ausgeschlossen ..

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
Danke gewo, aber das ist mir nicht klar: in dem Fall gehts wohl um (2)2. - wie kann ich beurteilen dass mein Kellerraum (ca 10m2, fensterlos, mit Türe mit Zylinderschloss und sagen wir einem Waffenschrank für die Muni) Pkt (2)2. für 9x19mm erfüllt? Könnte man bei der Polizeiinspektion anrufen dass die das checken...?

Re: Muntion im Keller

Verfasst: Do 11. Aug 2022, 22:02
von gewo
TheChefkoch hat geschrieben:
Do 11. Aug 2022, 20:57
gewo hat geschrieben:
Do 11. Aug 2022, 20:48
TheChefkoch hat geschrieben:
Do 11. Aug 2022, 20:44
AUG-andy hat geschrieben:
So 7. Aug 2022, 20:46
Heißt aber nicht automatisch das es erlaubt ist.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Besser Nachfragen.
Also wenns nicht ausgeschlossen ist seh ich nicht warum dann nicht allgemeines Recht greifen würde?
es IST ausgeschlossen ..

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
Danke gewo, aber das ist mir nicht klar: in dem Fall gehts wohl um (2)2. - wie kann ich beurteilen dass mein Kellerraum (ca 10m2, fensterlos, mit Türe mit Zylinderschloss und sagen wir einem Waffenschrank für die Muni) Pkt (2)2. für 9x19mm erfüllt? Könnte man bei der Polizeiinspektion anrufen dass die das checken...?
Einfamilenhaus keller?

Oder keller in einen mehrparteienhaus?