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Muntion im Keller
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Muntion im Keller
Ich überlege wo ich 9mm einlagern könnte, mir wäre lieber diese im Keller zu lagern.
So sieht es aus:
* Mietwohnung in Mehrparteienhaus.
* Eigener Kellerraum mit verschließbarer Türe (kein Gatter o.ä.), Zutritt zum Kellerabteil nur die Wohnungsbewohner.
Wäre eine Lagerung in solch einem Kellerabteil mit Safe zulässig?
Ich habe bei Händlern so old-school Munitionskisten gesehen, wenn man so ein Ding verschraubt und verschließt wäre das dann zulässig?
Thx
So sieht es aus:
* Mietwohnung in Mehrparteienhaus.
* Eigener Kellerraum mit verschließbarer Türe (kein Gatter o.ä.), Zutritt zum Kellerabteil nur die Wohnungsbewohner.
Wäre eine Lagerung in solch einem Kellerabteil mit Safe zulässig?
Ich habe bei Händlern so old-school Munitionskisten gesehen, wenn man so ein Ding verschraubt und verschließt wäre das dann zulässig?
Thx
Re: Muntion im Keller
Wieso brauchst da einen Safe, du redest ja nur von Munition, nicht von Waffen?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Re: Muntion im Keller
An B Mun ist eine höhere Anforderung zu stellen.lalaton hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 15:15Wieso brauchst da einen Safe, du redest ja nur von Munition, nicht von Waffen?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
So ein Würfel mit Doppelbartschloss... die gibts um 100 €
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
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Re: Muntion im Keller
Mit "Würfel" meinst du so eine kleine Munitionskiste?Incite hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 18:09An B Mun ist eine höhere Anforderung zu stellen.lalaton hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 15:15Wieso brauchst da einen Safe, du redest ja nur von Munition, nicht von Waffen?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
So ein Würfel mit Doppelbartschloss... die gibts um 100 €
Gegen so einen Kellerraum spricht grundsätzlich dann nichts?
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Re: Muntion im Keller
Nein, er meint diese kleinen Haushalts Safes. Dies im Baumarkt für so 50 Euro gibt. Da ist auch eine Wandbefestigung vorgesehen.
Re: Muntion im Keller
Würde einfach mal die Hausordnung lesen.TheChefkoch hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 12:34Ich überlege wo ich 9mm einlagern könnte, mir wäre lieber diese im Keller zu lagern.
So sieht es aus:
* Mietwohnung in Mehrparteienhaus.
* Eigener Kellerraum mit verschließbarer Türe (kein Gatter o.ä.), Zutritt zum Kellerabteil nur die Wohnungsbewohner.
Wäre eine Lagerung in solch einem Kellerabteil mit Safe zulässig?
Ich habe bei Händlern so old-school Munitionskisten gesehen, wenn man so ein Ding verschraubt und verschließt wäre das dann zulässig?
Thx
Oder mit der Hausverwaltung telefonieren.
Da steht sicher was von leicht brennbaren Flüssigkeiten und Explosivstoffen drinnen. Könnte recht teuer werden sollte die Feuerwehr im Brandfall was finden. Dann steigt nämlich auch die Versicherung aus.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Muntion im Keller
In der Hausordnung / Mietvertrag steht nichts dazu.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 19:42Würde einfach mal die Hausordnung lesen.TheChefkoch hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 12:34Ich überlege wo ich 9mm einlagern könnte, mir wäre lieber diese im Keller zu lagern.
So sieht es aus:
* Mietwohnung in Mehrparteienhaus.
* Eigener Kellerraum mit verschließbarer Türe (kein Gatter o.ä.), Zutritt zum Kellerabteil nur die Wohnungsbewohner.
Wäre eine Lagerung in solch einem Kellerabteil mit Safe zulässig?
Ich habe bei Händlern so old-school Munitionskisten gesehen, wenn man so ein Ding verschraubt und verschließt wäre das dann zulässig?
Thx
Oder mit der Hausverwaltung telefonieren.
Da steht sicher was von leicht brennbaren Flüssigkeiten und Explosivstoffen drinnen. Könnte recht teuer werden sollte die Feuerwehr im Brandfall was finden. Dann steigt nämlich auch die Versicherung aus.
Re: Muntion im Keller
Heißt aber nicht automatisch das es erlaubt ist.TheChefkoch hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 20:41In der Hausordnung / Mietvertrag steht nichts dazu.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 19:42Würde einfach mal die Hausordnung lesen.TheChefkoch hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 12:34Ich überlege wo ich 9mm einlagern könnte, mir wäre lieber diese im Keller zu lagern.
So sieht es aus:
* Mietwohnung in Mehrparteienhaus.
* Eigener Kellerraum mit verschließbarer Türe (kein Gatter o.ä.), Zutritt zum Kellerabteil nur die Wohnungsbewohner.
Wäre eine Lagerung in solch einem Kellerabteil mit Safe zulässig?
Ich habe bei Händlern so old-school Munitionskisten gesehen, wenn man so ein Ding verschraubt und verschließt wäre das dann zulässig?
Thx
Oder mit der Hausverwaltung telefonieren.
Da steht sicher was von leicht brennbaren Flüssigkeiten und Explosivstoffen drinnen. Könnte recht teuer werden sollte die Feuerwehr im Brandfall was finden. Dann steigt nämlich auch die Versicherung aus.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Besser Nachfragen.
MfG
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Re: Muntion im Keller
Was ist damit gemeint? Eine .308 als Beispiel ist immer dieselbe Patrone, egal ob man die aus einem HA oder einem Repetierer abfeuert. Von daher verstehe ich die Aussage nicht. Abgesehen von Hausordnung, Feuerverordnung & Co kann er die Munition auch in die Ecke werfen und liegen lassen, ist ja sein Abteil... tut man natuerlich nicht aber aus rechtlicher Sicht waere auch das ok. Nimm einfach eine Munitionsbox und gut ist. Die erfuellt diverse Anforderungen um vor Umwelteinfluessen, mechanischen Einfluessen und Fremdzugriff zu schuetzen wenn ein Schloss vorhanden ist.Incite hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 18:09An B Mun ist eine höhere Anforderung zu stellen.lalaton hat geschrieben: ↑So 7. Aug 2022, 15:15Wieso brauchst da einen Safe, du redest ja nur von Munition, nicht von Waffen?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Re: Muntion im Keller
2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung § 3
Im Prinzip gilt - die Munition ist so zu verwahren wie die Waffe zu der sie gehört (und ja, ich weiß das wird kompliziert da Munition ja zu verschiedenen Waffen gehören kann).
Daraus ergibt sich aber: Lagerung in einem versperrten, "nicht wegtragbaren" Behältnis, also zB einen angeschraubten Bleckspind ist ausreichend - auch in diesem Fall.
PS: Es wäre nett nicht immer mit Vollzitaten zu antworten. Dadurch wird die "Ignore"-Funktion nämlich sinnlos...
Im Prinzip gilt - die Munition ist so zu verwahren wie die Waffe zu der sie gehört (und ja, ich weiß das wird kompliziert da Munition ja zu verschiedenen Waffen gehören kann).
Daraus ergibt sich aber: Lagerung in einem versperrten, "nicht wegtragbaren" Behältnis, also zB einen angeschraubten Bleckspind ist ausreichend - auch in diesem Fall.
PS: Es wäre nett nicht immer mit Vollzitaten zu antworten. Dadurch wird die "Ignore"-Funktion nämlich sinnlos...
Re: Muntion im Keller
Laut rechtsansicht der einschlägigen behoerden ist munition jeweils gleich sicher zu verwahren wie die waffe fuer die sie bestimmt ist.
Ist in teilen unlogisch
Ich weiss
Quelle:
2. waffg durchfuehrungsverordnung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
Ist in teilen unlogisch
Ich weiss
Quelle:
2. waffg durchfuehrungsverordnung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Muntion im Keller
es IST ausgeschlossen ..TheChefkoch hat geschrieben: ↑Do 11. Aug 2022, 20:44Also wenns nicht ausgeschlossen ist seh ich nicht warum dann nicht allgemeines Recht greifen würde?
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
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Re: Muntion im Keller
Danke gewo, aber das ist mir nicht klar: in dem Fall gehts wohl um (2)2. - wie kann ich beurteilen dass mein Kellerraum (ca 10m2, fensterlos, mit Türe mit Zylinderschloss und sagen wir einem Waffenschrank für die Muni) Pkt (2)2. für 9x19mm erfüllt? Könnte man bei der Polizeiinspektion anrufen dass die das checken...?gewo hat geschrieben: ↑Do 11. Aug 2022, 20:48es IST ausgeschlossen ..TheChefkoch hat geschrieben: ↑Do 11. Aug 2022, 20:44Also wenns nicht ausgeschlossen ist seh ich nicht warum dann nicht allgemeines Recht greifen würde?
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
Re: Muntion im Keller
Einfamilenhaus keller?TheChefkoch hat geschrieben: ↑Do 11. Aug 2022, 20:57Danke gewo, aber das ist mir nicht klar: in dem Fall gehts wohl um (2)2. - wie kann ich beurteilen dass mein Kellerraum (ca 10m2, fensterlos, mit Türe mit Zylinderschloss und sagen wir einem Waffenschrank für die Muni) Pkt (2)2. für 9x19mm erfüllt? Könnte man bei der Polizeiinspektion anrufen dass die das checken...?gewo hat geschrieben: ↑Do 11. Aug 2022, 20:48es IST ausgeschlossen ..TheChefkoch hat geschrieben: ↑Do 11. Aug 2022, 20:44Also wenns nicht ausgeschlossen ist seh ich nicht warum dann nicht allgemeines Recht greifen würde?
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
Oder keller in einen mehrparteienhaus?
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