Waffenentzugsverfahren
Verfasst: Do 4. Aug 2022, 09:20
Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zum Waffenentzugsverfahren durch die Behörden. Besteht vorher die Möglichkeit sich mit diesen zu arrangieren und die Waffenbesitzkarte + Waffe(n) einfach freiwillig abzugeben? Oder kommt es dadurch automatisch zu einer Vorstrafe?
Im Detail geht es darum, dass eine andere Person (im gleichen Haushalt lebend) ohne Waffenbesitzkarte Zugang zur Waffe (ungeschossene Glock 20) bekommen (Safe-Kombi wurde durch die Mutter (wohnhaft in den USA) der Besitzerin verraten) hat und diese direkt ins Waffengeschäft zurückgebracht hat. Also im Laufe des "Zurückbringens" ---> illegaler Waffenbesitz. In der Zwischenzeit befand sich die Besitzerin aufgrund einer Depression 2 Tage freiwillig auf einer psychiatrischen Station. Bei der Person, die die Waffe zurück zum Händler gebracht hat, handelt es sich um den Ehemann der Besitzerin. Dieser war in Sorge dass aufgrund des psychisch Instabilen Zustandes der Besitzerin etwas passieren konnte. Die Waffe blieb weiterhin unbenutzt und befand sich im Koffer. Dabei wurde bei der Besitzerin im Krankenhaus Eigen- und Selbstgefährdung ausgeschlossen.
Die Besitzerin bekam wenige Tage später bei einem Gespräch eine Verwarnung bei der Bundespolizeidirektion und bekam die Waffe (Glock 20) am selben Tag wieder zurück. Sie wurde dazu verpflichtet die Safe-Kombi zu ändern. Bei einem erneuten Vorfall wurde ein Waffenentzugsverfahren angedroht. Außerdem steht im September ein Termin beim Amtsarzt bei der Bundespolizeidirektion an.
Die Waffe ist zwar wieder da und sehr gut und sicher aufgewahrt (die Besitzerin geht nun sogar regelmäßig am Schiessstand), jedoch macht sich das Ehepaar nun große Sorgen aufgrund der auf sie nun zukommenden Konsequenzen.
Danke Vorab + LG
ich habe eine allgemeine Frage zum Waffenentzugsverfahren durch die Behörden. Besteht vorher die Möglichkeit sich mit diesen zu arrangieren und die Waffenbesitzkarte + Waffe(n) einfach freiwillig abzugeben? Oder kommt es dadurch automatisch zu einer Vorstrafe?
Im Detail geht es darum, dass eine andere Person (im gleichen Haushalt lebend) ohne Waffenbesitzkarte Zugang zur Waffe (ungeschossene Glock 20) bekommen (Safe-Kombi wurde durch die Mutter (wohnhaft in den USA) der Besitzerin verraten) hat und diese direkt ins Waffengeschäft zurückgebracht hat. Also im Laufe des "Zurückbringens" ---> illegaler Waffenbesitz. In der Zwischenzeit befand sich die Besitzerin aufgrund einer Depression 2 Tage freiwillig auf einer psychiatrischen Station. Bei der Person, die die Waffe zurück zum Händler gebracht hat, handelt es sich um den Ehemann der Besitzerin. Dieser war in Sorge dass aufgrund des psychisch Instabilen Zustandes der Besitzerin etwas passieren konnte. Die Waffe blieb weiterhin unbenutzt und befand sich im Koffer. Dabei wurde bei der Besitzerin im Krankenhaus Eigen- und Selbstgefährdung ausgeschlossen.
Die Besitzerin bekam wenige Tage später bei einem Gespräch eine Verwarnung bei der Bundespolizeidirektion und bekam die Waffe (Glock 20) am selben Tag wieder zurück. Sie wurde dazu verpflichtet die Safe-Kombi zu ändern. Bei einem erneuten Vorfall wurde ein Waffenentzugsverfahren angedroht. Außerdem steht im September ein Termin beim Amtsarzt bei der Bundespolizeidirektion an.
Die Waffe ist zwar wieder da und sehr gut und sicher aufgewahrt (die Besitzerin geht nun sogar regelmäßig am Schiessstand), jedoch macht sich das Ehepaar nun große Sorgen aufgrund der auf sie nun zukommenden Konsequenzen.
Danke Vorab + LG