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WS Kat A

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MikeD
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Re: WS Kat A

Beitrag von MikeD » Mi 3. Aug 2022, 10:11

Promo hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 22:14
Ich weiß von einem HA-WS, was vor 13.12.2021 besessen wurde und aufgrund der Tatsache, dass das zugehörige Magazin >10 Schuss fasst und dieses auch im WS selbst verriegelt, dieses bislang als Kat.B WS besessene Teil als Kat.A WS gemeldet wurde. Die Behörde hat diesfalls keinen Kat.A WS Zubehöreintrag auf der WBK gemacht, sondern die Auskunft erteilt, dass dieses aufgrund der Zubehörregelung ohne gesonderte Genehmigung besessen werden darf, und die Kategorie auf A im ZWR geändert hat.

Grundsätzlich teile ich aber die Auffassung, laut Gesetzeswortlaut wäre eindeutig lediglich Kat.B umfasst.
Das WS für meinen Kat. A HA ist als freies Zubehör Kat. B eingetragen, also müsste auch der umgekehrte Fall (Kat. A Wechselsystem zu Kat. B Waffe) möglich sein (wenn man Kat. A Zubehörplätze frei hat). Ob man damit aber dann große Magazine im Kaliber des WS kaufen darf, ist fraglich.

Die Regelung mit den Kat. A Zubehörplätzen ist übrigens keine Auslegungssache der Behörde, sondern steht so im Gesetz:
§17(3) WaffG hat geschrieben:...
Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.
Interessant ist hier auch der letzte Satz, demnach hätte man als Sportschütze (Vereinsmitglied) alle 5 Jahre Anspruch auf Erweiterung um 2 Kat. A Plätze (analog zu § 23 Abs. 2b).

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Re: WS Kat A

Beitrag von Promo » Mi 3. Aug 2022, 17:14

Danke für die Berichtigung!

Na wenn alle zwei Jahre um 2 Plätze erweitert werden kann, dann bin ich gespannt wann die ersten Anträge auf Kat.A Erweiterungen beantragt werden. Außerdem wird es jetzt dann interessant, da Zubehör zur jeweiligen Kategorie nicht einer bestimmten Ziffer (iSd § 17 Abs. 1 z.B. Z 2/3, etc.) unterliegt. Ob daher jemand mit Kat.A Platz z.B. ein Pumpgun-Wechselsystem kaufen darf, oder einen Upper der aus seiner Waffe eine Z 11 macht .. ?
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Re: WS Kat A

Beitrag von titan » Mi 3. Aug 2022, 19:02

@Promo
§ 23 Abs. 2b gilt lediglich für § 17 Abs. 1 Z7 bis Z10 dh Pumpguns, Z11, Schalldämpfer etc sind nicht erfasst.
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Re: WS Kat A

Beitrag von Promo » Do 4. Aug 2022, 10:20

Edit: haben wohl aneinander vorbei gesprochen, natürlich hast du recht. Du meintest, dass die Erweiterung nur für Ziffer 7 bis 10 gilt. Ich meinte, dass du meinst, dass der Zubehör-Absatz nur für Z. 7 bis 10 gilt. Sorry, mein Fehler.
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