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Überlassung- wann ist Platz auf WBK frei?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Überlassung- wann ist Platz auf WBK frei?

Beitrag von gewo » Di 2. Aug 2022, 14:20

Promo hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 14:04
gewo hat geschrieben:
Mo 1. Aug 2022, 13:19
gemeinsame verwahrung kat B nur bei miteinander verheireteten ehepaaren am gemeinsamen wohnsitz
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 1. Aug 2022, 18:14
Tochter ist nicht gleich wie Ehefrau! :naughty:
Gemeinsame Verwahrung nur mit Ehefrau möglich.
Gewo hat es wunderbar erklärt. :clap:
Das ist beides falsch. Gemeinsame Verwahrung bei berechtigten Mitbewohnern laut Judikatur des VwGH möglich, daher sehr wohl auch mit der Tochter gemeinsam verwahren möglich, wenn beide WBK/WP haben.

Hatten wir übrigens vor kurzem diskutiert, bitte also nicht ständig falsche Aussagen wiederholen: viewtopic.php?p=880531#p880531
das ist eine interpretationsfrage
du legst den gleichen rechtsatz anders aus als wir
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Re: Überlassung- wann ist Platz auf WBK frei?

Beitrag von Promo » Di 2. Aug 2022, 14:32

1. Der VwGH hat ein einer Entscheidung betreffend Ehepartner im Jahr 1976 entschieden, dass an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen sind.
Urteil: VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76
2. Der VwGH hat in einer Entscheidung betreffend einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner im Jahr 1981 entschieden, dass hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.
Urteil: VwGH vom 22. April 1981, Zahl 2978/80

Er hat also die gemeinsame Verwahrung für Eheleute 1976 "freigegeben" und 1981 dies um "selbst zum Waffenbesitz berechtigte Mitbewohner" mit dem gleichen Wortlaut ("keine überspitzte Anforderungen") ergänzt.

Hieraus geht eindeutig hervor, dass die gemeinsame Verwahrung unter Familienmitgliedern durch Entscheidungen des VwGH gedeckt ist. Das BMI zitiert in seinem Runderlass sogar beide Entscheidungen. Eine anderweitige Auslegung des Rechtssatzes des VwGH Urteils von 1981 ist aus meiner Sicht nicht möglich.
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Re: Überlassung- wann ist Platz auf WBK frei?

Beitrag von gewo » Di 2. Aug 2022, 14:45

Promo hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 14:32
2. Der VwGH hat in einer Entscheidung betreffend einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner im Jahr 1981 entschieden, dass hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.
Urteil: VwGH vom 22. April 1981, Zahl 2978/80
der hatte aber doch die noetigen plaetze frei dafuer
es geht doch ned um die ueberlassung an sich sondern es geht um die moegliche ueberschreitung der stueckzahl ...
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Re: Überlassung- wann ist Platz auf WBK frei?

Beitrag von coliflower » Di 2. Aug 2022, 14:52

Keine Ahnung ob dieser Link etwas hilft oder nicht - aber hier eine Diplomarbeit:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... WkPIQWlEk-

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Re: Überlassung- wann ist Platz auf WBK frei?

Beitrag von Promo » Di 2. Aug 2022, 22:19

gewo hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 14:45
der hatte aber doch die noetigen plaetze frei dafuer
es geht doch ned um die ueberlassung an sich sondern es geht um die moegliche ueberschreitung der stueckzahl ...
Wir sprechen offenbar von einem anderen Urteil? Bitte teil mir mit, was genau du meinst.
coliflower hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 14:52
Keine Ahnung ob dieser Link etwas hilft oder nicht - aber hier eine Diplomarbeit:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... WkPIQWlEk-
Danke für den Link! Zitat von S. 43:
[..]
Anders als Besucher können ständige Mitbewohner nicht lückenlos überwacht werden. Es ist daher notwendig, an den Schutz gegen Zugriffe auf die Waffe durch Mitbewohner, höhere Anforderungen zu stellen als hinsichtlich bloßer Besucher.*306 An die Sicherung von Waffen gegen einen Zugriff durch einen selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner*307 oder einen Ehegatten*308 sind „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen.*309
[..]
*306 VwGH 25.03.2009, 2007/03/0002.
*307 VwGH 22.04.1981, 2978/80.
*308 VwGH 29.04.1981, 3590/80; 09.10.1997, 95/20/0421; 25.01.2001, 99/20/0476; 18.07.2002, 99/20/0043; OGH 07.09.2000, 15 Os 102/00; Sinngemäß auch Lebensgefährtin oder Lebensgefährte.
*309 Runderlass BMI, 13.000/833-II/13/00.
[Fettgedruckte Hervorhebung durch mich]

Hieraus ist eindeutig erkennbar, dass die Judikatur ausdrücklich nicht auf Beziehungsverhältnisse, sondern lediglich auf die jeweilige Berechtigung abstellt. Eine Ungleichbehandlung von z.B. Kindern mit WBK gegenüber einer Ehegattin mit WBK wurde eben ausdrücklich nicht normiert.
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Re: Überlassung- wann ist Platz auf WBK frei?

Beitrag von Mindfreeq » Mi 3. Aug 2022, 09:35

Meiner Meinung nach aber ein grosser Unterschied ob man von überspitzten Anforderungen an die Verwarung redet, (der 5000€ Safe von dem viele hier reden) oder der gemeinsamen Verwahrung.

Wo wir wieder bei der Waffe im versperrbaren Nachtkasterl wären...
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Re: Überlassung- wann ist Platz auf WBK frei?

Beitrag von TheWayOfTheGun » Mi 3. Aug 2022, 11:00

Wie sieht es bei der Lebensgefährtin mit einer WBK aus? Selber Safe, ja oder nein?

Darf man Langwaffen bzw. Wechselsysteme für Langwaffen (Kat.B) in einem Hartschalenkoffer mit Zahlenschloss auch verwahren?
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