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Fragen zu WBK und SD

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chris01
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Fragen zu WBK und SD

Beitrag von chris01 » Fr 22. Jul 2022, 09:53

Ich hätte bitte 2 Fragen.

1. WBK
Alte WBK von 2021
a) 1 Stk. gem. Z8 für §17 Abs. 1
b) 4 Stk. Kat. B
Neue WBK (erneuert wegen neuer 2. A-Waffe)
a) 2 Stk. gem. Z8 für §17 Abs. 1
b) 4 Stk. Kat. B

Wie ist das jetzt. Kann ich neben den 2 Kat-A noch 4 Kat-B haben oder
sind die 2 Kat-A bei den B dabei und ich kann nur noch 2 Kat-B haben?

2. SD
Für den Kauf brauche ich eine JK.
Wird das nur beim Händer dokumentiert oder auch im ZWR?
Was ist wenn ich die JK abgebe, muss ich auch den SD abgeben?
Kann ich einen SD verkaufen/verlieren - muss ich das wo melden?

Danke!
Beste Grüße
Christoph

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Matt_anders
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von Matt_anders » Fr 22. Jul 2022, 09:56

Wenn auf der neuen WBK tatsächlich 2A und 4 B sind, hast du 2A und 4 B + jeweils 2 Zubehörplätze.

Hast du aber 1B Platz zu 1A Platz gemacht, hast du 2 A und 3 B ! Also musst du dich nach deiner WBK richten. Was dort steht, das gilt.

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Wilhelmshoehe
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von Wilhelmshoehe » Fr 22. Jul 2022, 10:04

Das ist beim Händler dokumentiert.
WaffG § 17 Abs 3b hat geschrieben:[...]Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig.[...]

the_kole
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von the_kole » Fr 22. Jul 2022, 10:14

chris01 hat geschrieben:
Fr 22. Jul 2022, 09:53
Ich hätte bitte 2 Fragen.

2. SD
Für den Kauf brauche ich eine JK.
Wird das nur beim Händer dokumentiert oder auch im ZWR?
Was ist wenn ich die JK abgebe, muss ich auch den SD abgeben?
Kann ich einen SD verkaufen/verlieren - muss ich das wo melden?

Danke!
Copy Paste von der 01-22 Ausgabe der Verband Zeitschrift

https://iwoe.at/wp-content/uploads/2020 ... 22-end.pdf
WaffG; Erwerb und Besitz von Schalldämpfern
Zum Email vom 18. August 2021 betreffend „Eintragung von Schalldämpfern ins ZWR“
wird nachstehende Rechtsansicht vertreten:
Für Erwerb und Besitz von Schalldämpfern im Sinne des § 17 Abs. 1 Z. 5 WaffG kommen
drei Rechtsgrundlagen in Betracht, nämlich § 17 Abs. 3 WaffG, § 17 Abs. 3a WaffG sowie
§ 17 Abs. 3b WaffG.
Die Überlassung von Schalldämpfern, die aufgrund einer Bewilligung gem. § 17 Abs. 3
WaffG erworben werden, muss gem. § 28 WaffG an die zuständige Waffenbehörde
gemeldet werden und werden diese Schalldämpfer in das ZWR eingetragen.
Bei Überlassung von Schalldämpfern an einen Arbeitgeber gem. § 17 Abs. 3a WaffG ist
eine Meldung nach § 28 WaffG nicht vorgesehen. Zu beachten ist aber, dass eine
Bewilligung nach § 17 Abs. 3a WaffG an Auflagen, etwa dass der Erwerb eines
Schalldämpfers vom Erwerber der Waffenbehörde gemeldet werden muss, gebunden sein
kann.
Bei Überlassung von Schalldämpfern an den Inhaber einer gültigen Jagdkarte gem. § 17
Abs. 3b WaffG ist eine Meldung gem. § 28 WaffG nicht vorgesehen. Demgemäß werden
diese Schalldämpfer auch nicht in das ZWR eingetragen.
2 von 2
Abschließend darf angemerkt werden, dass nach ho. Rechtsmeinung die Überlassung von
Schalldämpfern durch einschlägig Gewerbetreibende jedenfalls im Waffenhandelsbuch zu
vermerken ist

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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von gewo » Fr 22. Jul 2022, 11:17

Es gibt keinerlei rechtsgrundlage zum fuehren von SDs im waffenbuch

Da es keine derartige rechtsgrundlage gibt haette der kaeufer meiner privaten meinung nach ggf eine zustimmung laut DSGVO zum speichern seiner daten zu erteilen
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von AlexTribe » Fr 22. Jul 2022, 11:22

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Fr 22. Jul 2022, 10:04
Das ist beim Händler dokumentiert.
WaffG § 17 Abs 3b hat geschrieben:[...]Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig.[...]
Und bei Privatkäufen?
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von the_kole » Fr 22. Jul 2022, 11:31

Für Privatverkäufe von Schalldämpfern gibt's keine Meldung oder ähnliches so weit ich das weiß, man darf ihn halt nur einer berechtigten Person überlassen.

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Promo
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von Promo » Fr 22. Jul 2022, 12:17

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Fr 22. Jul 2022, 10:04
Das ist beim Händler dokumentiert.
Nein ist es nicht [/muss es nicht]:
Waffenbücherverordnung hat geschrieben: § 2.
[..]
(2) Die Waffenbücher sind getrennt zu führen für
1. verbotene Schußwaffen und Schußwaffen, die Kriegsmaterial sind,
2. genehmigungspflichtige Schußwaffen,
3. meldepflichtige und sonstige Schußwaffen und
4. Munition für Faustfeuerwaffen (§ 24 WaffenG).
sowie
Waffengesetz hat geschrieben: § 2.
(1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;
[..]
(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen
[..]
Ergo: Schalldämpfer dürfen nicht im Waffenbuch geführt werden, da sie nicht unter die Bestimmungen des § 2 WaffG fallen - ob sich ein Händler darüber hinaus gehend noch Aufzeichnungen macht, bleibt der betreffenden Person selbst überlassen.

Die Zuständigkeit für die Waffenbücherverordnung liegt beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (oder wie auch immer es aktuell heißt). Die zitierte Aussage stammt vom BMI, das hierfür aber gar nicht zuständig ist. Daher nicht nur falsch, sondern auch irrelevant.

[Exkurs: daher führt z.B. ein Händler auch keinen Schlagring im Waffenbuch; dto. gilt z.B. für Granaten.]
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von Wolf1971 » Fr 22. Jul 2022, 12:22

chris01 hat geschrieben:
Fr 22. Jul 2022, 09:53
Ich hätte bitte 2 Fragen.

1. WBK
Alte WBK von 2021
a) 1 Stk. gem. Z8 für §17 Abs. 1
b) 4 Stk. Kat. B
Neue WBK (erneuert wegen neuer 2. A-Waffe)
a) 2 Stk. gem. Z8 für §17 Abs. 1
b) 4 Stk. Kat. B

Wie ist das jetzt. Kann ich neben den 2 Kat-A noch 4 Kat-B haben oder
sind die 2 Kat-A bei den B dabei und ich kann nur noch 2 Kat-B haben?

2. SD
Für den Kauf brauche ich eine JK.
Wird das nur beim Händer dokumentiert oder auch im ZWR?
Was ist wenn ich die JK abgebe, muss ich auch den SD abgeben?
Kann ich einen SD verkaufen/verlieren - muss ich das wo melden?

Danke!

Wie kommst du zu einer zweiten A-Waffe? Magazin-Altbestand und neue B-Waffe dazu? Oder Sportschütze nach §11B?
Danke
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von Wilhelmshoehe » Fr 22. Jul 2022, 12:37

Es gibt nicht nur das WaffG, sondern auch das UStG ;)

Und alle SD die ich je bei einem Händler gekauft habe waren da über der relevanten Grenze.

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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von combatmiles » Fr 22. Jul 2022, 16:37

Geh @Gewo, verkaufst ma an SD?

:dance: :D :) :)


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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von Promo » Sa 23. Jul 2022, 10:20

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Fr 22. Jul 2022, 12:37
Es gibt nicht nur das WaffG, sondern auch das UStG ;)

Und alle SD die ich je bei einem Händler gekauft habe waren da über der relevanten Grenze.
Und der Registrierkassenbeleg war daher immer mit Adresse und JK-Daten ..?
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von gewo » Sa 23. Jul 2022, 13:46

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Fr 22. Jul 2022, 12:37
Es gibt nicht nur das WaffG, sondern auch das UStG ;)

Und alle SD die ich je bei einem Händler gekauft habe waren da über der relevanten Grenze.
Autsch
Das tut ja koerperlich weh

Was hat der registrierkassenbeleg mit der ware zu tun?

Null

Weder steht die drauf noch laesst sichvein zusammenhang herstellen

Der registrierkassenbeleg ist dazu da im den bargeldfluss zu dokumentieren

Die rechnung ist dazu da um den warenfluss zu dokumentieren

Das sind zwei voellig unterschiedliche sachen

Und auf einer barrechnung steht schlicht „Barverkauf“, was denn sonst?


Ps: welche „relevante grenze“ gaebe es denn fuer waren die nicht in die registrierkasse muessen? Ich depp geb da allesxein, auch den billigen kram … 😂😂😂😂
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von gewo » Sa 23. Jul 2022, 13:49

combatmiles hat geschrieben:
Fr 22. Jul 2022, 16:37
Geh @Gewo, verkaufst ma an SD?

:dance: :D :) :)


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Gern
Wennst a gueltige jagdkarte hast dann kein problem
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Re: Fragen zu WBK und SD

Beitrag von combatmiles » Sa 23. Jul 2022, 15:39

Ja wie jetzt, wenns eh net dokumentiert werden muss? 🤪😎
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