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Integraldämpfer Jäger

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Markus_H
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Integraldämpfer Jäger

Beitrag von Markus_H » Sa 9. Jul 2022, 08:48

Seit dieser Woche wurmt mich eine Frage:
Dürfteb Personen die die Jagd in AT rechtmäßig ausüben dann auch Waffen besitzen, bei denen der Schalldämpfer fester Bestandteil ist (nicht abnehmbar) also Kat A Z5?
Wenn ja, läuft die Meldung/Stückzahl gleich wie mit Schalldämpfern ab?
§ 17. hat geschrieben:(3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren.

gewo
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Re: Integraldämpfer Jäger

Beitrag von gewo » Sa 9. Jul 2022, 08:54

Markus_H hat geschrieben:
Sa 9. Jul 2022, 08:48
Seit dieser Woche wurmt mich eine Frage:
Dürfteb Personen die die Jagd in AT rechtmäßig ausüben dann auch Waffen besitzen, bei denen der Schalldämpfer fester Bestandteil ist (nicht abnehmbar) also Kat A Z5?
Wenn ja, läuft die Meldung/Stückzahl gleich wie mit Schalldämpfern ab?
§ 17. hat geschrieben:(3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren.
Ja klar
Warum nicht?

Und wieso meldung?
SD werden normalerweise nicht gemeldet bzw eingetragen
Dass erfolgt nur dann wenn sie aufgrund eines bescheides besessen werden
Besitz aufgrund jagdkarte wird nicht gemeldet bzw eingetragen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Markus_H
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Re: Integraldämpfer Jäger

Beitrag von Markus_H » Sa 9. Jul 2022, 09:30

gewo hat geschrieben:
Sa 9. Jul 2022, 08:54
Markus_H hat geschrieben:
Sa 9. Jul 2022, 08:48
Seit dieser Woche wurmt mich eine Frage:
Dürfteb Personen die die Jagd in AT rechtmäßig ausüben dann auch Waffen besitzen, bei denen der Schalldämpfer fester Bestandteil ist (nicht abnehmbar) also Kat A Z5?
Wenn ja, läuft die Meldung/Stückzahl gleich wie mit Schalldämpfern ab?
§ 17. hat geschrieben:(3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren.
Ja klar
Warum nicht?

Und wieso meldung?
SD werden normalerweise nicht gemeldet bzw eingetragen
Dass erfolgt nur dann wenn sie aufgrund eines bescheides besessen werden
Besitz aufgrund jagdkarte wird nicht gemeldet bzw eingetragen
Der Knackpunkt für mich wäre, dass dann für Integral gedämpfte Waffen keine Stückzahlbegrenzung gelten würde?
Zb: ein Halbautomat normalerweise Kat B -> alles was die WBK her gibt, selbes Modell mit nicht trennbaren SD Kat A -> Stückzahl so hoch die BH glaubt man könnte sie sicher verwahren?
Davon abgesehen, dass es vemutlich nicht im Interesse des Gesetzgebers ist, dass nicht gemeldete Schusswaffen in Umlauf kommen.

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Re: Integraldämpfer Jäger

Beitrag von kuni » Sa 9. Jul 2022, 12:07

Markus_H hat geschrieben:
Sa 9. Jul 2022, 09:30
gewo hat geschrieben:
Sa 9. Jul 2022, 08:54
Markus_H hat geschrieben:
Sa 9. Jul 2022, 08:48
Seit dieser Woche wurmt mich eine Frage:
Dürfteb Personen die die Jagd in AT rechtmäßig ausüben dann auch Waffen besitzen, bei denen der Schalldämpfer fester Bestandteil ist (nicht abnehmbar) also Kat A Z5?
Wenn ja, läuft die Meldung/Stückzahl gleich wie mit Schalldämpfern ab?
§ 17. hat geschrieben:(3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren.
Ja klar
Warum nicht?

Und wieso meldung?
SD werden normalerweise nicht gemeldet bzw eingetragen
Dass erfolgt nur dann wenn sie aufgrund eines bescheides besessen werden
Besitz aufgrund jagdkarte wird nicht gemeldet bzw eingetragen
Der Knackpunkt für mich wäre, dass dann für Integral gedämpfte Waffen keine Stückzahlbegrenzung gelten würde?
Zb: ein Halbautomat normalerweise Kat B -> alles was die WBK her gibt, selbes Modell mit nicht trennbaren SD Kat A -> Stückzahl so hoch die BH glaubt man könnte sie sicher verwahren?
Davon abgesehen, dass es vemutlich nicht im Interesse des Gesetzgebers ist, dass nicht gemeldete Schusswaffen in Umlauf kommen.
Die Waffe bleibt trotzdem in der Kategorie. Auch ein Integraldämpfer kann von der Waffe abgenommen werden.

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Re: Integraldämpfer Jäger

Beitrag von Camare » Sa 9. Jul 2022, 13:50

Wo steht geschrieben, dass Gesetze auch Sinn machen müssen ?

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Promo
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Re: Integraldämpfer Jäger

Beitrag von Promo » So 10. Jul 2022, 15:55

Markus_H hat geschrieben:
Sa 9. Jul 2022, 09:30
Der Knackpunkt für mich wäre, dass dann für Integral gedämpfte Waffen keine Stückzahlbegrenzung gelten würde?
Zb: ein Halbautomat normalerweise Kat B -> alles was die WBK her gibt, selbes Modell mit nicht trennbaren SD Kat A -> Stückzahl so hoch die BH glaubt man könnte sie sicher verwahren?
Davon abgesehen, dass es vemutlich nicht im Interesse des Gesetzgebers ist, dass nicht gemeldete Schusswaffen in Umlauf kommen.
Bin bei dir und kenne die Problemstellung, habe diese Frage kurz nach Inkrafttreten mit dem BMI geklärt. Diesen war nicht bewusst, dass es Waffen gibt, die untrennbar mit Schalldämpfer verbunden sind - gemäß deren Aussage sind diese der Kategorie zuzuordnen, die sie wären, wenn sie keinen SD hätten (da ansonsten z.B. die Stückzahlbeschränkung etwa nicht greifen würde).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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