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Verkauf einer Waffe Kat. C

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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maniman
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Verkauf einer Waffe Kat. C

Beitrag von maniman » Fr 8. Jul 2022, 11:45

Hallo Forum,
ich möchte meine Tikka kat. C privat verkaufen, die Waffe ist im Waffenregister eingetragen.
Muss das über einen Händler geschehen, oder genügt privat zu privat mit dem entsprechendem Formular?

Danke
Manfred
ASL
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titan
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Re: Verkauf einer Waffe Kat. C

Beitrag von titan » Fr 8. Jul 2022, 11:56

Beides möglich. Bei Privatverkauf bestätigen lassen, dass kein Waffenverbot besteht, sofern es nicht schon am Formular steht und den Ausweis idealerweise kopieren.
Bild

maniman
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Re: Verkauf einer Waffe Kat. C

Beitrag von maniman » Fr 8. Jul 2022, 18:19

titan hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 11:56
Beides möglich. Bei Privatverkauf bestätigen lassen, dass kein Waffenverbot besteht, sofern es nicht schon am Formular steht und den Ausweis idealerweise kopieren.
Danke
ASL
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milu
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Re: Verkauf einer Waffe Kat. C

Beitrag von milu » Fr 8. Jul 2022, 18:22

maniman hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 18:19
titan hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 11:56
Beides möglich. Bei Privatverkauf bestätigen lassen, dass kein Waffenverbot besteht, sofern es nicht schon am Formular steht und den Ausweis idealerweise kopieren.
Danke
achtung!
die meldung muss beim händler gemacht werden.
die behörde trägt kat c mw NICHT um.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine

Incite
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Re: Verkauf einer Waffe Kat. C

Beitrag von Incite » Fr 8. Jul 2022, 19:31

milu hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 18:22
maniman hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 18:19
titan hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 11:56
Beides möglich. Bei Privatverkauf bestätigen lassen, dass kein Waffenverbot besteht, sofern es nicht schon am Formular steht und den Ausweis idealerweise kopieren.
Danke
achtung!
die meldung muss beim händler gemacht werden.
die behörde trägt kat c mw NICHT um.
Richtig, die Meldung muss vom KÄUFER beim Händler gemacht werden.

Deshalb auch die Registrierungsnummer vom ZWR dem Käufer mitteilen. Ich schreibe die immer auf den Kaufvertrag mit drauf damit der Händler die Waffe zuverlässig findet und umtragen kann.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

maniman
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Re: Verkauf einer Waffe Kat. C

Beitrag von maniman » Mo 11. Jul 2022, 20:08

Incite hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 19:31
milu hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 18:22
maniman hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 18:19
titan hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 11:56
Beides möglich. Bei Privatverkauf bestätigen lassen, dass kein Waffenverbot besteht, sofern es nicht schon am Formular steht und den Ausweis idealerweise kopieren.
Danke
achtung!
die meldung muss beim händler gemacht werden.
die behörde trägt kat c mw NICHT um.
Richtig, die Meldung muss vom KÄUFER beim Händler gemacht werden.

Deshalb auch die Registrierungsnummer vom ZWR dem Käufer mitteilen. Ich schreibe die immer auf den Kaufvertrag mit drauf damit der Händler die Waffe zuverlässig findet und umtragen kann.
Danke für den Tip, werde ich machen
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