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Neue WBK nach Umzug

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wheelgun
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Neue WBK nach Umzug

Beitrag von Wheelgun » Mo 4. Jul 2022, 10:29

Hallo Foreaner,
Da wir vor knapp einer Woche umgezogen sind ,habe ich bei meiner alten BH angerufen und gefragt was ich jetzt machen soll bzw. ob ich bei der neuen BH eine neue WBK beantragen soll.
Die freundliche Dame hat mir mitgeteilt das ich nichts machen muss da im ZWR schon die neue Adresse steht.
Als ich erneut gefragt habe was ich dann zb bei einem gebraucht Kauf hinschreiben soll -> die neue BH oder das was auf der Karte steht ? Antwort war das was auf der Karte steht….
Bundesland ist es das selbe aber eben ein anderer Bezirk (na ned Wien )
Checks ned ,logisch wäre doch das ich eine neue WBK bräuchte wo auch die zuständige BH drauf steht oder?
Beim Autoführerschein ist es klar da ist es wurscht aber WBK?
Klar es steht keine Adresse auf der WBK aber doch welche BH zuständig ist bzw welche die Karte ausgestellt hat.
Außer es ist wirklich wurscht was da drauf steht ,ich muss dann halt auf einen Kaufvertrag trotzdem die alte BH drauf schreiben aber es an die neue senden richtig?!
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Wolf1971
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Re: Neue WBK nach Umzug

Beitrag von Wolf1971 » Mo 4. Jul 2022, 10:38

Wenn du gerne unnötig Geld ausgeben willst dann musst eine neue Beantragen - ich hab bisher auch bei Bundeslandwechsel noch nie eine neue Karte bekommen - nur bei Neubeantragung/Erweiterung jeweils von der zu diesem Zeitpunkt zuständigen BH
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Re: Neue WBK nach Umzug

Beitrag von m_a_d » Mo 4. Jul 2022, 11:23

Wheelgun hat geschrieben:
Mo 4. Jul 2022, 10:29
Als ich erneut gefragt habe was ich dann zb bei einem gebraucht Kauf hinschreiben soll -> die neue BH oder das was auf der Karte steht ? Antwort war das was auf der Karte steht….
Dort wo Du die Daten Deiner Karte in den Vertrag / Überlassungsformular aufnimmst, nimmst das Datum und die ausstellende Behörde die auf der Karte steht - ist rein eine Info zu Deiner Karte.

Dort wo Du die "die Meldung empfangende" Behörde in den Vertrag / Überlassungsformular reinschreibst, nimmst die für Deinen Hauptwohnsitz zuständige Waffenbehörde. Denn an diese Behörde hast du die Meldung zu schicken (egal was auf Deiner Karte steht).

Bzgl neue Karte ausstellen lassen - unnötig!
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Re: Neue WBK nach Umzug

Beitrag von Wheelgun » Mo 4. Jul 2022, 11:37

👍🏼Werd ich so machen Danke
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Re: Neue WBK nach Umzug

Beitrag von Da_Mani » Mo 4. Jul 2022, 14:03

Auf der WBK steht ja auch, wie am Führerschein, "ausstellende Behörde".
Also nix wer ist zuständig, sondern nur wer hats gemacht
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Re: Neue WBK nach Umzug

Beitrag von rand00m » Mo 4. Jul 2022, 14:21

Auf meiner Karte steht "Ausstellene Behörde", und nicht "Wohnhaft".

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Re: Neue WBK nach Umzug

Beitrag von gewo » Mo 4. Jul 2022, 14:56

mit der waffenrechtsnovelle 2019 hat sich das thema erledigt

vorher war die zustaedige behoerde immer jene behoerde, die das dokument des kaeufers ausgestellt hat

seit dem 14.12.2019 ist jene behoerde zustaendig in der der kaeufer zum zeitpunkt des kaufes seinen hauptwohnsitz hat

neue WBK/WP bei uebersiedelung weder noetig noch sinnvoll noch vorgesehen
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Re: Neue WBK nach Umzug

Beitrag von Joewood » Mo 4. Jul 2022, 15:09

Das mit der Behörde steht ja auch am Führerschein - hat auch noch nie wer gewechselt wegen Umzug...

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