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Schießen am eigenen Grund
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Schießen am eigenen Grund
Hey liebe Community,
Ich weiß dazu gab es schon Themen. Aber ich wollte wissen wie es da mit meinen Umständen aussieht,
es ist ein Bauernhof, auf einem Berg und sicher 200 Meter Luftlinie (andere Richtung) vom nächsten Haus entfernt. In die andere Richtung ist nichts mehr. Schussrichtung wäre weg von diesem Haus in Richtung Wald.
Also habe ich Schätzungsweise 200-300 Meter Wiese und dann Wald.
Eingezäunt ist das ganze aber nicht.
Wie siehts da aus?
Ist das ein Nein von Vater Staat?
Ich weiß dazu gab es schon Themen. Aber ich wollte wissen wie es da mit meinen Umständen aussieht,
es ist ein Bauernhof, auf einem Berg und sicher 200 Meter Luftlinie (andere Richtung) vom nächsten Haus entfernt. In die andere Richtung ist nichts mehr. Schussrichtung wäre weg von diesem Haus in Richtung Wald.
Also habe ich Schätzungsweise 200-300 Meter Wiese und dann Wald.
Eingezäunt ist das ganze aber nicht.
Wie siehts da aus?
Ist das ein Nein von Vater Staat?
WALTHER PDP FULL SIZE 5" - 9mm
Beretta 686 Silver Pigeon 1 - 12 Gauge
Glock 44 - 22 l.r.
Beretta 686 Silver Pigeon 1 - 12 Gauge
Glock 44 - 22 l.r.
Re: Schießen am eigenen Grund
Kannst du gleich wieder vergessen!
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
dass i kunnt waun i mechat
Re: Schießen am eigenen Grund
Das wird nix werden
Wie willst du denn verhindern dass ein geschoss dein grundstück verlaesst?
Wie willst du denn verhindern dass ein geschoss dein grundstück verlaesst?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Schießen am eigenen Grund
Wanderer angeschossen/getötet.
Super Schlagzeile.
Reserviere dir gleich eine Zelle in der JVA.
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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Schießen am eigenen Grund
Du kannst ja einen Unterstand bauen der entsprechend verblendet ist und nur Schüsse direkt auf Ziel zulässt.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 842
- Registriert: Mo 1. Apr 2019, 20:44
- Wohnort: Steiermark
Re: Schießen am eigenen Grund
Muss da nachfragen weil unklar...mbx3 hat geschrieben: ↑Fr 1. Jul 2022, 21:11Hey liebe Community,
Ich weiß dazu gab es schon Themen. Aber ich wollte wissen wie es da mit meinen Umständen aussieht,
es ist ein Bauernhof, auf einem Berg und sicher 200 Meter Luftlinie (andere Richtung) vom nächsten Haus entfernt. In die andere Richtung ist nichts mehr. Schussrichtung wäre weg von diesem Haus in Richtung Wald.
Also habe ich Schätzungsweise 200-300 Meter Wiese und dann Wald.
Eingezäunt ist das ganze aber nicht.
Wie siehts da aus?
Ist das ein Nein von Vater Staat?
Meinst du damit das die geschosse dann richtung wald oder in den wald fliegen?
Re: Schießen am eigenen Grund
im Sinne vermutlich aller LWB, geh bitte wenn du Schießen willst auf einen Schießstand und lass es zuhause bitte sein...
9x19 | 357 Mag. | 44 Mag. | 223 Rem. | 308 Win. | 7,62x54R | 8x57JS | 338 Lapua Magnum | 45-70 Govt. | Kal. 12
*** Suche schönes Bajonett für Perser Mauser inkl. Scheide ***
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- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2546
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Schießen am eigenen Grund
Absolute und maximale Zustimmung. Alleine auf so eine Idee zu kommen löst in mir nur Kopfschütteln aus
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
-
- .223 Rem
- Beiträge: 250
- Registriert: Do 16. Jun 2022, 09:47
Re: Schießen am eigenen Grund
Kann nur wiedergeben was ich beim Waffenführerschein gelernt habe:
Technisch in diesem Fall nicht möglich; Das ganze muss eingefriedet sein, Kugelfang und Lärmschutz notwendig. Bitte korregieren falls ich falsch liege.
Technisch in diesem Fall nicht möglich; Das ganze muss eingefriedet sein, Kugelfang und Lärmschutz notwendig. Bitte korregieren falls ich falsch liege.
- doc steel
- MUSCLEGUNNER
- Beiträge: 11210
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: Schießen am eigenen Grund
So eine Frage wird ja eigentlich nur dann gestellt, wenn man die ganze Sache nicht vollständig zu Ende gedacht hat.
Es heisst doch - jetzt mit eigenen Worten - dass man immer nur dann und dort hin schiessen darf wo ausser dem Ziel nichts anderes getroffen werden kann als eine Sitution die unmittelbar danach das Geschoss zuverlässig aufhält und wo sichergestellt ist, dass sich dahinter niemand aufhalten kann.
Also, ein Hang bergauf mit dahinter einem Wald und ohne Zaun....
"Schwammerlsucher von verirrter Kugel tödlich getroffen!"
Nichtsdestotrotz darfst du auf deinem Grund aber schon schiessen wenn du
- von den Baulichkeiten her garantieren kannst, dass auch bei einem irrtümlichen Hoch- oder Seitschuss das Geschoss nichts anderes als das Ziel treffen kann und dahinter zuverlässig abgefangen
und gleichzeitig
- das entsprechende Areal von Unbefugten nicht ohne deinem Wissen betreten werden kann
und gleichzeitig
- der Schiessbetrieb für Anrainer und in der Gegend ausserhalb für sich eventuell aufhaltendes Wild keine Lärmbelästigung bzw. beeinträchtigung darstellt und einen Jagdbetrieb nicht einschränkt oder gar verhindert.
und gleichzeitig
- sollte die Gemeinde davon Kenntnis haben und dem ganzen wohlwollend gegenüber stehen.
Und das sind nur die grundlegendsten Bedingungen die du erfüllen musst, wo dann aber noch einige andere dazu kommen.
Erfüllst du das alles, hast im Prinzip eh schon einen vollwertigen Schießstand dastehen.
Somit ändert sich die Eingangsfrage zur Frage was ich alles erfüllen muss, um einen privaten Schießstand am eigenen Grund zu betreiben.
Nur so a bissl schiessen am eigenen Grund weil i eh allanich bin und ka anderer da is und hint is eh da Wald...kannst du vorbehaltlos und getrost knicken. Is nicht.
Es heisst doch - jetzt mit eigenen Worten - dass man immer nur dann und dort hin schiessen darf wo ausser dem Ziel nichts anderes getroffen werden kann als eine Sitution die unmittelbar danach das Geschoss zuverlässig aufhält und wo sichergestellt ist, dass sich dahinter niemand aufhalten kann.
Also, ein Hang bergauf mit dahinter einem Wald und ohne Zaun....
"Schwammerlsucher von verirrter Kugel tödlich getroffen!"
Nichtsdestotrotz darfst du auf deinem Grund aber schon schiessen wenn du
- von den Baulichkeiten her garantieren kannst, dass auch bei einem irrtümlichen Hoch- oder Seitschuss das Geschoss nichts anderes als das Ziel treffen kann und dahinter zuverlässig abgefangen
und gleichzeitig
- das entsprechende Areal von Unbefugten nicht ohne deinem Wissen betreten werden kann
und gleichzeitig
- der Schiessbetrieb für Anrainer und in der Gegend ausserhalb für sich eventuell aufhaltendes Wild keine Lärmbelästigung bzw. beeinträchtigung darstellt und einen Jagdbetrieb nicht einschränkt oder gar verhindert.
und gleichzeitig
- sollte die Gemeinde davon Kenntnis haben und dem ganzen wohlwollend gegenüber stehen.
Und das sind nur die grundlegendsten Bedingungen die du erfüllen musst, wo dann aber noch einige andere dazu kommen.
Erfüllst du das alles, hast im Prinzip eh schon einen vollwertigen Schießstand dastehen.
Somit ändert sich die Eingangsfrage zur Frage was ich alles erfüllen muss, um einen privaten Schießstand am eigenen Grund zu betreiben.
Nur so a bissl schiessen am eigenen Grund weil i eh allanich bin und ka anderer da is und hint is eh da Wald...kannst du vorbehaltlos und getrost knicken. Is nicht.
Re: Schießen am eigenen Grund
In jeder 2. Jagd gibt es bei uns kleine Schießstände zum Einschießen. Hegeringschießen werden auch da abgehalten. Ist halt an eine gültige Jagdkarte gebunden und durch das Jagdgesetz (Steiermark) gedeckt.
- doc steel
- MUSCLEGUNNER
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: Schießen am eigenen Grund
Es is ned notwendig päpstlicher als der Pabst zu sein, die Regeln die so etwas gültig behandeln sind ja da.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Sa 2. Jul 2022, 11:18Absolute und maximale Zustimmung. Alleine auf so eine Idee zu kommen löst in mir nur Kopfschütteln aus
Der TE hats halt ned besser gwusst und deswegen gfragt.
Und soweit wir es wissen und uns damit auskennen hamma halt geantwortet.
Conclusio is eh, dass ihm nix anderes als der Besuche eines ordentlichen Schießstandes übrig bleibt.
- doc steel
- MUSCLEGUNNER
- Beiträge: 11210
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- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: Schießen am eigenen Grund
+++ doppelposting +++
Re: Schießen am eigenen Grund
Einspruch euer Ehren
Es gibt gerade hier im Weinviertel sehr viele private unterirdische genutzte Stände.
Die nach Außen gut isolierten leeren ehemaligen Weinkellern werden von ihren Besitzern oft für ein paar Schuß im Monat verwendet. Fast in jeder Ortschaft gibt's solche privaten Stände. Wurde selbst schon öfters eingeladen um einige Schuß abzugeben. Ansonsten wird darüber nicht viel gesprochen, Insider wissen es eh welcher Weinkeller so genutzt wird.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Schießen am eigenen Grund
Ich setze voraus:
Ich möchte nicht auf die Jäger losgehen.
Ich bin ihnen nichts neidig denn wenn ich wollte könnte ich ja einen Jagdschein machen.
Aber:
Kann mir jemand schlüssig erklären warum es extrem Pfui ist wenn ich auf einem großen Grund ab und an einige Schüsse abgebe (Bin aber absolut für dieses Verbot)
Hingegen darf ein Jäger beim Anblick eines Wildes welches es zu erlegen gilt einfach so drauflos schießen ohne die Möglichkeit zu haben es ausschließen zu können das sich eine Person im Gefährdungsbereich (der ja riesig ist )befindet.
Bitte nicht mit irgendeinem Gesetz argumentieren sondern mir auf logischer Basis erklären warum das eine mal etwas passieren könnte und das andere mal nicht.
LG Wolfgang
Ich möchte nicht auf die Jäger losgehen.
Ich bin ihnen nichts neidig denn wenn ich wollte könnte ich ja einen Jagdschein machen.
Aber:
Kann mir jemand schlüssig erklären warum es extrem Pfui ist wenn ich auf einem großen Grund ab und an einige Schüsse abgebe (Bin aber absolut für dieses Verbot)
Hingegen darf ein Jäger beim Anblick eines Wildes welches es zu erlegen gilt einfach so drauflos schießen ohne die Möglichkeit zu haben es ausschließen zu können das sich eine Person im Gefährdungsbereich (der ja riesig ist )befindet.
Bitte nicht mit irgendeinem Gesetz argumentieren sondern mir auf logischer Basis erklären warum das eine mal etwas passieren könnte und das andere mal nicht.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag