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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: So 26. Jun 2022, 11:58
von titan
Mein Beileid jedenfalls!
Am Besten du sammelst ein paar Ergebnislisten und gehst damit Erweitern inkl. 2 Plätzen für Selbstverteidigung. Da kannst du die "Erbwaffe" dann auch leichter behalten ohne dass dir der Platz fehlt. Bei Fragen einfach melden.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 11:41
von Joewood
MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:33
Mein Opa ist übrigens schon letzten Dezember gestorben, aber die Erbschaft bis jetzt noch nicht geregelt. Er hat mir mit seiner alten CZ das Schießen beigebracht; das Ding will ich nicht verkaufen obwohl es natürlich zu nichts taugt.
1) Beileid nachträglich
2) unterschätz die alten CZ nicht... die rennen schon gut - wirklich schlechtes Zeugs hat CZ nie gebaut

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 12:42
von MartinRaml
Joewood hat geschrieben:
Mo 27. Jun 2022, 11:41
1) Beileid nachträglich
2) unterschätz die alten CZ nicht... die rennen schon gut - wirklich schlechtes Zeugs hat CZ nie gebaut
1) Danke schön;
2) Die Waffe geht eigentlich recht gut; liegt gut in der Hand. Nur ist sie eine 9mm kurz; Munition is schwierig zu bekommen und teuer. Auch nicht wirklich durchschlagkäftig, ein Teppich als Kugelfang ausreichend :D

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 12:47
von Wolf1971
MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:33
Danke für die Hinweise, waren einige ganz wertvoll. Die Dame von der Polizei (ich bin Städter und muss zur Polizei) hat mir was von den Ergebnisslisten erzählt, war aber nicht spezifisch. Auch scheint es nach ihr öfter vorzukommen, dass Leute auf KK wechseln wollen, aus welchem Grund auch immer.
Bis ich die WBK bekommen habe wollte ich sofort eine Waffe (Glock) kaufen, aber jetzt will ich sowieso noch soviele wie möglich testen und bessere Serien zusammen bekommen bevor ich mich binde. Glock aber wird es aller Wahrscheinlichkeit aber nicht.

Mein Opa ist übrigens schon letzten Dezember gestorben, aber die Erbschaft bis jetzt noch nicht geregelt. Er hat mir mit seiner alten CZ das Schießen beigebracht; das Ding will ich nicht verkaufen obwohl es natürlich zu nichts taugt.
Such dir einen Verein in deiner Gegend und schau dass du möglichst viele verschiedene Waffen mal ausprobieren darfst. Gekauft ist schnell und die WBK voll noch schneller.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 13:12
von gewo
leute da wird aber grad wirklich viel durcheinander geschmissen an fakten ...

vieles davon stimmt
einiges wohl nur bei bestimmten behoerden
einiges ist falsch

bei der LPD wien zb kannst dir die begruendung SV schlicht abschminken
selber probiert vor vielen jahren
zitat:
wenn sie wirklich DAMIT bis zum vfgh wollen dann nur zu...
1.) viel erfolg dabei!
2.) wenn ihnen der vfgh die zwei plaetze fuer SV zugesteht genehmigen wir ihnen zwei fuer sportschiessen weniger
am ende bleibt es bei der stueckzahl

nicht vergessen:
stueckzahlerweiterungen bei weniger als fuenf jahren oder bei mehr als +2 alle fuenf jahre unterliegen nach wie vor dem freien ermessen des sachbearbeiters
es gibt hier keinen wie auch immer gearteten rechtsanspruch im normalen rechtszug
theoretisch kannst es ueber den menschenrechtsgerichtshof in strassburg ueber die gleichbehandlungsbestimmungen probieren
aber naja
waffen ...
viel spass

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 13:14
von AUG-andy
Wolf1971 hat geschrieben:
Mo 27. Jun 2022, 12:47

Such dir einen Verein in deiner Gegend und schau dass du möglichst viele verschiedene Waffen mal ausprobieren darfst. Gekauft ist schnell und die WBK voll noch schneller.
Den Weg muss jeder selbst gehen.
Die erste Waffe ist ein "WillHaben" Kauf, selten rational geleitet.
Jeder muss Erfahrungen sammeln, Kaufen und Verkaufen gehört dazu.
Du kannst niemanden einen Tipp geben, gerade bei der ersten Waffe nicht.
Da sind zu viele Emotionen und bereits vorhandene Wünsche im Hinterkopf.
Erst nach ein paar Jahren ist die Vernunft Sieger. Aber das ist ein langer Weg bis dahin. :lol:

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 13:29
von rand00m
MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 12:41
Meine Frage an die Community:
Kann ich den Druckteil eines anderen Kalibers (.22 LR auf 9mm Pistole) als Zubehör eintragen lassen? Und wenn ja, bei welchen Waffen ist das möglich? Ich teste zur Zeit noch Leihwaffen durch, aber das wäre ein gutes Kaufsargument für eine spezielle Waffe. Ich bin recht offen für verschiedene Hersteller und da sehe ich schon recht viele Unterschiede.

Du hast jetzt eine WBK mit 2 Kat B Plätzen und 4 Kat B Wechselsystem Plätzen.

Du könntest dir jetzt 4 Stück Wechselsysteme kaufen und die Kat B Plätze leer lassen.
4x WS (Typhoon, G17, AR15, G26)
2x KatB leer


Du kannst jetzt einen Kat B Platz mit der CZ vom Opa belegen und den 2. Kat B Platz leer lassen.
Und einen WS Platz mit einem Glock 17 Verschluss belegen und einen WS Platz mit einer Typhoon Kal.12 HA Flinten Upper, und einen WS Platz mit einem AR15-Upper und einen WS Platz mit einem Glock 26 Verschluss.

1x KatB CZ
4x WS (Typhoon, G17, AR15, G26)
1x KatB leer

Dazupassende Griffstücke kannst du zuhause rumliegen haben und besitzen. Die sind nicht im WaffG reguliert.

Die WS Plätze sind nicht (mehr) an eine Grundwaffe auf einem KatB Platz gebunden.

In 5 Jahren darfst du von 2 auf 5 erweitern. Deine WS Plätze werden dann von 4 auf 10 erhöht.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 14:41
von Joewood
MartinRaml hat geschrieben:
Mo 27. Jun 2022, 12:42
2) Die Waffe geht eigentlich recht gut; liegt gut in der Hand. Nur ist sie eine 9mm kurz; Munition is schwierig zu bekommen und teuer. Auch nicht wirklich durchschlagkäftig, ein Teppich als Kugelfang ausreichend :D
Echt? Was ist das? Wadcutter? Oder ist der Teppich aus Titan mit kevlarfäden?

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 16:44
von MartinRaml
Joewood hat geschrieben:
Mo 27. Jun 2022, 14:41


Echt? Was ist das? Wadcutter? Oder ist der Teppich aus Titan mit kevlarfäden?
Wir hatten einen normalen Perserteppich lose im Keller hängen und die Kugeln fielen einfach zu Boden sobald sie den Teppich getroffen hatten. In Holz blieben sie schon recht tief stecken.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 16:55
von Promo
MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:33
Mein Opa ist übrigens schon letzten Dezember gestorben, aber die Erbschaft bis jetzt noch nicht geregelt. Er hat mir mit seiner alten CZ das Schießen beigebracht; das Ding will ich nicht verkaufen obwohl es natürlich zu nichts taugt.
Dann unbedingt Folgendes machen:
1. deine WBK-Plätze BEIDE sofort belegen. Und wenn es nur Platzhalter sind.
2. im Einvernehmen mit den anderen Erbberechtigten sicher stellen, dass in der Einantwortungsurkunde, die der Notar erstellen wird, festgehalten wird, dass du der Erbberechtigte für die Waffe deines Großvaters bist

Deine Waffenbehörde muss sodann in Erfüllung des § 43 Abs. 4 deine Waffenbesitzkarte erweitern, damit du die im Zuge einer Erbschaft rechtmäßig erworbenen Waffen auch besitzen darfst, weil deine vorhandenen Plätze ja ausgeschöpft sind.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 17:19
von gewo
Promo hat geschrieben:
Mo 27. Jun 2022, 16:55
MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:33
Mein Opa ist übrigens schon letzten Dezember gestorben, aber die Erbschaft bis jetzt noch nicht geregelt. Er hat mir mit seiner alten CZ das Schießen beigebracht; das Ding will ich nicht verkaufen obwohl es natürlich zu nichts taugt.
Dann unbedingt Folgendes machen:
1. deine WBK-Plätze BEIDE sofort belegen. Und wenn es nur Platzhalter sind.
2. im Einvernehmen mit den anderen Erbberechtigten sicher stellen, dass in der Einantwortungsurkunde, die der Notar erstellen wird, festgehalten wird, dass du der Erbberechtigte für die Waffe deines Großvaters bist

Deine Waffenbehörde muss sodann in Erfüllung des § 43 Abs. 4 deine Waffenbesitzkarte erweitern, damit du die im Zuge einer Erbschaft rechtmäßig erworbenen Waffen auch besitzen darfst, weil deine vorhandenen Plätze ja ausgeschöpft sind.
genau so!

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 18:51
von MartinRaml
gewo hat geschrieben:
Mo 27. Jun 2022, 17:19
Promo hat geschrieben:
Mo 27. Jun 2022, 16:55
MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:33
Mein Opa ist übrigens schon letzten Dezember gestorben, aber die Erbschaft bis jetzt noch nicht geregelt. Er hat mir mit seiner alten CZ das Schießen beigebracht; das Ding will ich nicht verkaufen obwohl es natürlich zu nichts taugt.
Dann unbedingt Folgendes machen:
1. deine WBK-Plätze BEIDE sofort belegen. Und wenn es nur Platzhalter sind.
2. im Einvernehmen mit den anderen Erbberechtigten sicher stellen, dass in der Einantwortungsurkunde, die der Notar erstellen wird, festgehalten wird, dass du der Erbberechtigte für die Waffe deines Großvaters bist

Deine Waffenbehörde muss sodann in Erfüllung des § 43 Abs. 4 deine Waffenbesitzkarte erweitern, damit du die im Zuge einer Erbschaft rechtmäßig erworbenen Waffen auch besitzen darfst, weil deine vorhandenen Plätze ja ausgeschöpft sind.
genau so!
Macht viel Sinn. Werde ich so machen.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 19:46
von Fivegunner
Joewood hat geschrieben:
Mo 27. Jun 2022, 11:41
wirklich schlechtes Zeugs hat CZ nie gebaut

Mein alter Spruch über die Tschechen:

Sie beherrschen drei Sachen aus dem Effeff

- Hübsche Mädels machen
- gute Waffen bauen
- das beste Bier der Welt brauen.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Di 28. Jun 2022, 14:31
von glockat
MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:33
Danke für die Hinweise, waren einige ganz wertvoll. Die Dame von der Polizei (ich bin Städter und muss zur Polizei) hat mir was von den Ergebnisslisten erzählt, war aber nicht spezifisch. Auch scheint es nach ihr öfter vorzukommen, dass Leute auf KK wechseln wollen, aus welchem Grund auch immer.
Bis ich die WBK bekommen habe wollte ich sofort eine Waffe (Glock) kaufen, aber jetzt will ich sowieso noch soviele wie möglich testen und bessere Serien zusammen bekommen bevor ich mich binde. Glock aber wird es aller Wahrscheinlichkeit aber nicht.

Mein Opa ist übrigens schon letzten Dezember gestorben, aber die Erbschaft bis jetzt noch nicht geregelt. Er hat mir mit seiner alten CZ das Schießen beigebracht; das Ding will ich nicht verkaufen obwohl es natürlich zu nichts taugt.
So tragisch das Ableben ist, würde ich dennoch in diesem Fall deine 2 Plätze gleich belegen, und dann erst das Erbe der Waffe antreten, kostet zwar "etwas" da du wieder eine neue WBK brauchst, jedoch bekommst du einen 3. Platz dazu...

Mir wäre es damals das prozedere "wert" gewesen, wenn auch nur 1 Platz mehr... aber am Anfang ist ja jeder Platz "wertvoll" :)

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 17:46
von MikeV
Promo hat geschrieben:
Mo 27. Jun 2022, 16:55
MartinRaml hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 21:33
Mein Opa ist übrigens schon letzten Dezember gestorben, aber die Erbschaft bis jetzt noch nicht geregelt. Er hat mir mit seiner alten CZ das Schießen beigebracht; das Ding will ich nicht verkaufen obwohl es natürlich zu nichts taugt.
Dann unbedingt Folgendes machen:
1. deine WBK-Plätze BEIDE sofort belegen. Und wenn es nur Platzhalter sind.
2. im Einvernehmen mit den anderen Erbberechtigten sicher stellen, dass in der Einantwortungsurkunde, die der Notar erstellen wird, festgehalten wird, dass du der Erbberechtigte für die Waffe deines Großvaters bist

Deine Waffenbehörde muss sodann in Erfüllung des § 43 Abs. 4 deine Waffenbesitzkarte erweitern, damit du die im Zuge einer Erbschaft rechtmäßig erworbenen Waffen auch besitzen darfst, weil deine vorhandenen Plätze ja ausgeschöpft sind.
Ich kann es jetzt nicht belegen, da es schon eine Weile her ist als ich mich bzgl. erben von Waffen schlau gemacht habe.
Soweit ich es damals eruiert habe, stimmt das nur dann, wenn die Waffe namentlich einem bestimmten Erben hinterlassen wird, also tatsächlich testamentarisch erwähnt wurde. (mag bei einem Alleinerben auch zutreffen).
Sobald aber die Waffe nur allgemein im Nachlass ist, besteht eben dieses Recht nicht mehr, und man muss einen freien Platz dafür haben.
Im Gesetzt steht das allgemeiner, aber ich meine das erfahren zu haben.

Aus diesem Grund habe ich meinen Vater übrigens gebeten, genau diesen Punkt testamentarisch zu regeln.