Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"
Verfasst: Do 23. Jun 2022, 21:37
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Du wirst noch schnell genug drauf kommen, dass es auch schön präzise Kat B Langwaffen gibtRAR hat geschrieben: ↑Do 23. Jun 2022, 21:28...
Also war auch dieser Aufwand für mich ein vermeidbarer, meine Recherche war schlecht und nun habe ich (voraussichtlich) in ein paar Wochen die Möglichkeit, Kat. B Waffen zu besitzen -- die ich aber wohl nicht nutzen werde. Also waren auch diese ca. 400 Euro im Projekt "Entspannungschießen" für mich rausgeschmissenes Geld. Aber was soll's, ich habe meinen Spaß damit und betrahcte den Weg als Ziel.
Wenn du alles gelesen hättest, würdest du feststellen, dass es diese "Empfehlung" schon gegeben hat. Dazu hat er sich aber nicht geäußert.howa308 hat geschrieben: ↑Do 23. Jun 2022, 23:55Also manche Antworten hier sind echt entbehrlich.
Ich verstehe Rene Sbg, er hat normal gefragt ob jemand eine Lösung für sein Problem hat und im helfen kann um Leergeld zu vermeiden, stattdessen werden ihm Sachen in den Mund gelegt die er so nie geschrieben hat.
Das echte und erste Problem ist so wie es aussieht das ihm ein Waffenhändler beim Waffenführerschein es vermittelt hat, das es das gleiche ist wenn man bei der Stellung untauglich ist und wenn man als ZIVI eine dauerhafte Dienstfreistellung bekommt.
Meine Empfehlung:
Deine Freundin soll die WBK machen, fahre mit ihr gemeinsam Pistolen schießen, sie kann für dich ja eine Pistole (auf ihren Namen / WBK) kaufen und verwahren. Am Behördlich genehmigten Schießstand darfst du diese auch schießen, die Verwahrung, den Transport und der Umgang mit der Waffe zuhause übernimmt sie bis du deine WBK hast.
Tritt einem Verein bei und schieße einige Bewerbe, rede noch einmal mit der LPD ob du wirklich ein Jahr bei einem Verein dabei sein musst bevor du die Ausnahmegenehmigung bekommst.
( In Niederösterreich reichen 5-10 Bewerbslisten und eine Vereinszugehörigkeit um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen)
Es gibt auch Interessensvertretungen die dir behilflich sind, sein können (2-3 im Österreichischen) welche auch als Verein anerkannt werden, kostet dann ca. 20€ im Jahr und du unterstützt auch noch die Legalwaffenbesitzrr ( mehr gerne als PN).
Vielleicht geht es sich ja doch in der Frist von 6 Monaten aus, welche das Psychologische Gutachten gültig ist.
Habe alles gelesen.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 24. Jun 2022, 00:04Wenn du alles gelesen hättest, würdest du feststellen, dass es diese "Empfehlung" schon gegeben hat. Dazu hat er sich aber nicht geäußert.howa308 hat geschrieben: ↑Do 23. Jun 2022, 23:55Also manche Antworten hier sind echt entbehrlich.
Ich verstehe Rene Sbg, er hat normal gefragt ob jemand eine Lösung für sein Problem hat und im helfen kann um Leergeld zu vermeiden, stattdessen werden ihm Sachen in den Mund gelegt die er so nie geschrieben hat.
Das echte und erste Problem ist so wie es aussieht das ihm ein Waffenhändler beim Waffenführerschein es vermittelt hat, das es das gleiche ist wenn man bei der Stellung untauglich ist und wenn man als ZIVI eine dauerhafte Dienstfreistellung bekommt.
Meine Empfehlung:
Deine Freundin soll die WBK machen, fahre mit ihr gemeinsam Pistolen schießen, sie kann für dich ja eine Pistole (auf ihren Namen / WBK) kaufen und verwahren. Am Behördlich genehmigten Schießstand darfst du diese auch schießen, die Verwahrung, den Transport und der Umgang mit der Waffe zuhause übernimmt sie bis du deine WBK hast.
Tritt einem Verein bei und schieße einige Bewerbe, rede noch einmal mit der LPD ob du wirklich ein Jahr bei einem Verein dabei sein musst bevor du die Ausnahmegenehmigung bekommst.
( In Niederösterreich reichen 5-10 Bewerbslisten und eine Vereinszugehörigkeit um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen)
Es gibt auch Interessensvertretungen die dir behilflich sind, sein können (2-3 im Österreichischen) welche auch als Verein anerkannt werden, kostet dann ca. 20€ im Jahr und du unterstützt auch noch die Legalwaffenbesitzrr ( mehr gerne als PN).
Vielleicht geht es sich ja doch in der Frist von 6 Monaten aus, welche das Psychologische Gutachten gültig ist.
howa308 hat geschrieben: ↑Do 23. Jun 2022, 23:55
Also manche Antworten hier sind echt entbehrlich.
Ich verstehe Rene Sbg, er hat normal gefragt ob jemand eine Lösung für sein Problem hat und im helfen kann um Leergeld zu vermeiden, stattdessen werden ihm Sachen in den Mund gelegt die er so nie geschrieben hat.
Das echte und erste Problem ist so wie es aussieht das ihm ein Waffenhändler beim Waffenführerschein es vermittelt hat, das es das gleiche ist wenn man bei der Stellung untauglich ist und wenn man als ZIVI eine dauerhafte Dienstfreistellung bekommt.
Meine Empfehlung:
Deine Freundin soll die WBK machen, fahre mit ihr gemeinsam Pistolen schießen, sie kann für dich ja eine Pistole (auf ihren Namen / WBK) kaufen und verwahren. Am Behördlich genehmigten Schießstand darfst du diese auch schießen, die Verwahrung, den Transport und der Umgang mit der Waffe zuhause übernimmt sie bis du deine WBK hast.
Tritt einem Verein bei und schieße einige Bewerbe, rede noch einmal mit der LPD ob du wirklich ein Jahr bei einem Verein dabei sein musst bevor du die Ausnahmegenehmigung bekommst.
( In Niederösterreich reichen 5-10 Bewerbslisten und eine Vereinszugehörigkeit um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen)
Es gibt auch Interessensvertretungen die dir behilflich sind, sein können (2-3 im Österreichischen) welche auch als Verein anerkannt werden, kostet dann ca. 20€ im Jahr und du unterstützt auch noch die Legalwaffenbesitzrr ( mehr gerne als PN).
Vielleicht geht es sich ja doch in der Frist von 6 Monaten aus, welche das Psychologische Gutachten gültig ist.
ronhan hat geschrieben: ↑Fr 24. Jun 2022, 10:08howa308 hat geschrieben: ↑Do 23. Jun 2022, 23:55
Also manche Antworten hier sind echt entbehrlich.
Ich verstehe Rene Sbg, er hat normal gefragt ob jemand eine Lösung für sein Problem hat und im helfen kann um Leergeld zu vermeiden, stattdessen werden ihm Sachen in den Mund gelegt die er so nie geschrieben hat.
Das echte und erste Problem ist so wie es aussieht das ihm ein Waffenhändler beim Waffenführerschein es vermittelt hat, das es das gleiche ist wenn man bei der Stellung untauglich ist und wenn man als ZIVI eine dauerhafte Dienstfreistellung bekommt.
Meine Empfehlung:
Deine Freundin soll die WBK machen, fahre mit ihr gemeinsam Pistolen schießen, sie kann für dich ja eine Pistole (auf ihren Namen / WBK) kaufen und verwahren. Am Behördlich genehmigten Schießstand darfst du diese auch schießen, die Verwahrung, den Transport und der Umgang mit der Waffe zuhause übernimmt sie bis du deine WBK hast.
Tritt einem Verein bei und schieße einige Bewerbe, rede noch einmal mit der LPD ob du wirklich ein Jahr bei einem Verein dabei sein musst bevor du die Ausnahmegenehmigung bekommst.
( In Niederösterreich reichen 5-10 Bewerbslisten und eine Vereinszugehörigkeit um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen)
Es gibt auch Interessensvertretungen die dir behilflich sind, sein können (2-3 im Österreichischen) welche auch als Verein anerkannt werden, kostet dann ca. 20€ im Jahr und du unterstützt auch noch die Legalwaffenbesitzrr ( mehr gerne als PN).
Vielleicht geht es sich ja doch in der Frist von 6 Monaten aus, welche das Psychologische Gutachten gültig ist.
Also Was manche hier schreiben ist Bullsh***Trijikon hat geschrieben: ↑Do 23. Jun 2022, 18:14
Also wenn ich nicht einmal geringfügig tauglich bin und sogar für den Zivi Dienst untauglich bin (die pflanzen unter anderem Blümchen im Stadtpark) würde ich mir nicht zutrauen eine Waffe auch nur anzugreifen.
Selbst bei Psycho Eignung würde ich in so einem Fall ein lebenslanges (echtes) Waffenverbot aussprechen.
Stell dir mal vor ein Blinder darf mit Waffen hantieren oder ein Epileptiker etc.
Ich bemitleide dich für deine extrem schwere Beeinträchtigung aber glaub mir kegeln ist auch lustig.
LG Wolfgang