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WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ReneSbg
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WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von ReneSbg » Mi 22. Jun 2022, 20:46

Hallo Guten Abend,
bin neu hier - kurz zu mir heiße René bin 26 Jahre alt und komme aus Salzburg! :at1:

Nun zu meiner Frage bzw. Problems...
Ich und meine bessere Hälfte entschlossen uns dazu uns bisschen zu verändern und Schießsport zu betreiben!

Wenn jeder eine WBK hat ist es ein klarer Vorteil also auf zum Waffenhändler, Waffenschein gemacht - Termin zum Psychologischen Gutachten alles OK - Passfotos gemacht - Termin bei der BH - und dann...

Es steht bei mir das ich Zivildienstpflichtig bin! Ich habe damals bei der Stellung Gesundheitliche Probleme angegeben wo diverse Untersuchungen nicht abgeschlossen waren weil sie sich genau mit dem Stellungstermin überschnitten haben, darauf war ich nur 3er Tauglich weil ich die Befunde nicht mit hatte, egal - die Dame bzw. Ärztin was auch immer meinte das sie mir den Zivildienst nahelegt ABER... nur weil sie gesagt hat wenn ich jetzt sage nein zum ZIVI sage und ich bekomme die Einberufung zum Heer vor den erforderlichen Befunden die ausschlaggebend zur Untauglichkeit sind habe ich "PECH" und muss Einrücken!
Und ich hätte beim ZIVI viel mehr zeit das nachzureichen usw.

Daraufhin sagte sie ABER ich sollte dennoch auf ein Ansuchen zur Freistellung eine sogenannte "Dienstfreistellung auf Dauer" ansuchen!
Bin dann bei der BH beim Amtsarzt gewesen der mit den vorgelegten Befunden die Freistellung bestätigte! Er sagte ebenfalls zu mir das ich somit Untauglich bin und mit keiner Einberufung zum Zivildienst oder Wehrdienst rechnen muss!

Der Waffenhändler sagte es sei kein Problem untauglich ist untauglich ist beim Zivi nur "netter" umschrieben...
Dann beim Antrag der WBK stellen dann der SCHOCK... es steht bei mir weiterhin Zivildienstpflichtig drinnen...
die Dame auf der BH fand das selbst eigenartig hatte aber keine weitere Erklärung dafür!

Gestern der Anruf der BH es sei keine WBK möglich da ich im 15 Jährigen Waffenverbot stecke... Super ihr wisst ja was das Psychologische Gutachten kostet und wie lange es gültig ist! :doh:

Mir geht das einfach nicht in meinen Kopf warum man weiterhin "Pflichtig" ist aber eine Unfähigkeit auf Dauer hat?
Wenn man für den Wehrdienst Untauglich ist man ja auch nicht weiterhin 15 Jahre "Wehrdienstpflichtig"...!

Eine Anfrage bei der LPD Salzburg ergab das ich für den Antrag auf Aufhebung des Waffenverbot ein Nachweis brauche der Bestätigt das ich mindestens 1 Jahr beim Schützenverein bin oder eine Jagdprüfung habe!

Das Bundesheer sagt ich könnte den Zivildienst widerrufen somit würde ich aber wieder Wehrpflichtig werden und müsste neuerdings auf Stellung und wenn die dann was anderes Feststellen zum Beispiel geringfügig Tauglich dann muss ich mindestens 4 Monate ins Heer... sorry bin 26 und habe einen Job eine Wohnung Auto usw. für mich Unvorstellbar!
Ich sagte sogar das ein Amtsärztliches Gutachten aufliegt - Darauf sagte das Heer das zählt bei ihnen nicht sondern nur das was die Kommission sagt! :roll:

Vielleicht hat hier wer Rat und Infos für mich!
Einen Termin in 3 Wochen beim Rechtsanwalt habe ich auch nur mich mal aus deren Sicht Beraten zu lassen das schadet sicher nicht!

Schöne und Liebe Grüße
René

RAR
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von RAR » Mi 22. Jun 2022, 22:54

Ich würde den Stress lassen und auf Kat. C umschalten, das ist auch recht schön und überaus sportlich -- man muss jede Patrone einzeln in die Kammer rangieren und hat (meiner Meinung nach) zumindest gleich viel Spaß, das Trümmerl ins Ziel zu schicken. Das Ganze in .22 lr und du kannst bis zu olympischen Wettbewerben sportlich aktiv sein … Alternativ geht natürlich auch Armbrust oder Bogen. Bloß Faustfeuerwaffen oder Halbautomaten darfst du keine besitzen.
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

howa308
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von howa308 » Mi 22. Jun 2022, 23:28

Hallo,

Man kann alles auf der Bundesheer und der Zivildienst Webseite nachlesen.

So wie ich das sehe wirst du die WBK ohne zu warten nur als Sportschütze bekommen.

Laut der Stellungs Webseite gibt es:

Tauglich
= Wehrdienst oder Zivildienst.

Vorübergehend untauglich
=Wiederholung der Stellung nach einer gewissen Zeit.

Untauglich
=Kein Grundwehrdienst und kein Zivildienst.

Wie du schreibst, wurdest du für 3er tauglich befunden und hast den Zivildienst gewählt.
Somit bist du Zivildienstpflichtig.

Wenn jemand Zivildienstpflichtig ist und es bei der Person Zweifel an der gesundheitlichen Eignung gibt kann eine Untersuchung bei der Bezirksverwaltungsbehörde veranlasst und durch den Amtsarzt durchgeführt werden, je nach Ergebnis kann der Zivildienst per Bescheid der Zivildienstserviceagentur vorzeitlich beendet werden.

Auf der Website steht nichts davon das man untauglich wird, somit wirst du weiterhin Zivildienstpflichtig bleiben nur musst keinen mehr machen.

Das heißt eine Untauglichkeit laut Stellung hat mit einer vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes aus gesundheitlichen Gründen nix zu tun.

https://karriere.bundesheer.at/stellung


https://www.zivildienst.gv.at/zivildien ... stand.html

Schau dir mal die beiden Seiten an, da Waffengesetz und das Zivildienstgesetz.

Dumme Situation, nur so zur Info du darfst als ehemaliger Zivi mit Kategorie C Waffen auch ohne Aufhebung des Waffenverbots laut Zivildienstgesetzt schießen, diese kaufen, transportieren und besitzen.

Ein Waffenverbot laut Zivildienstgesetz hat nicht mit dem Waffenverbot laut Waffengesetz zu tun.
Auf einer behördlich genehmigten Schießstätte darfst du auch mit Kat. B Waffen schießen, wenn sie dir wer dort borgt.

Ich hoffe du findest eine Lösung.

Mfg
:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

ReneSbg
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von ReneSbg » Do 23. Jun 2022, 06:08

Guten Morgen :)

Ja das mit Kat C hab ich mir auch schon überlegt... Schade nur ums geld fürs Gutachten :/

Wenn man aber im Schießverein 1 Jahr ist kann man ja beantragen muss man dann weiterhin beim Verein bleiben oder ist das dann egal wenn man Austritt? Steht nämlich nirgendswo vielleicht hat dazu jemand Info

Grüße René

MrRiesa
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von MrRiesa » Do 23. Jun 2022, 06:17

ReneSbg hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 06:08
Guten Morgen :)

Ja das mit Kat C hab ich mir auch schon überlegt... Schade nur ums geld fürs Gutachten :/

Wenn man aber im Schießverein 1 Jahr ist kann man ja beantragen muss man dann weiterhin beim Verein bleiben oder ist das dann egal wenn man Austritt? Steht nämlich nirgendswo vielleicht hat dazu jemand Info

Grüße René
Theoretisch kannst du nach einem Jahr aus dem Verein wieder austreten.
Oder dabei bleiben, das würde dir zukünftige Schritte, wie eine wbk Erweiterung leichter (und früher möglich) machen..

RAR
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von RAR » Do 23. Jun 2022, 06:53

ReneSbg hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 06:08
Ja das mit Kat C hab ich mir auch schon überlegt... Schade nur ums geld fürs Gutachten :/
Sieh's positiv: Psychologisch bist du geeignet, eine Waffe zu besitzen -- das Gutachten hätte gleich viel gekostet, wenn du es nicht wärst.
ReneSbg hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 06:08
Wenn man aber im Schießverein 1 Jahr ist kann man ja beantragen muss man dann weiterhin beim Verein bleiben … 
Sei mir nicht bös, aber irgendwie habe ich das Gefühl, du hast jede Menge Druck eine Waffe in Besitz zu nehmen. Ich frage vorsichtig: Hast du überhaupt schon Erfahrung mit Schusswaffen gesammelt? Bevor ich da Klimmzüge und Kniebeugen mache, gehe ich zu einem kommerziellen Schießstand mit Leihmöglichkeit in der Nähe und "verpulvere" im Sinn des Wortes ein paar Hunderter um herauszufinden, ob das alles für mich überhaupt Sinn macht.

Das ist im Vergleich zu dem, was dich der Betrieb einer Waffe kostet, ein Schnäppchen. Es ist ja nicht mit der Anschaffung getan, es sind Kosten für Munition, Schießstand, "Upgrades", Reparaturen, Reinigungs- und Wartungsmaterial, persönliche Ausrüstung, es sind Einschränkungen bei Aufbewahrung und Transport, und es sind zeitliche Aufwendungen für Wartung und Pflege, An- und Abreise, … , die da auf dich zukommen. Überblickst du das jetzt schon alles? Ein Schützenverein könnte dir helfen, dich in diese Materie einzuleben um festzustellen, ob du wirklich ein Schießeisen besitzen möchtest.

Und wenn du in dem Jahr drauf kommst, dass das doch nicht so toll ist, wie du dir das jetzt vielleicht vorstellst, sparst du im Long Run viel mehr, als du jetzt vielleicht raushaust. In jedem professionellen Projekt werden die Kosten für die "Vorprojektstudie", in der ermittelt wird, ob sich das Ganze überhaupt auszahlt, dankend zur Kenntnis genommen, denn nur so kann man entscheiden, ob man die Idee nutzbringend weiter verfolgen oder fallen lassen kann.

Meine 2% …
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von dvbt » Do 23. Jun 2022, 08:39

Hallo,

ich würde mir dann eine Ausnahme vom "Waffenverbot" mit Begründung Sportschießen organisieren. Fahr in den nächsten Monaten zu Wettbewerben, tritt einem Verein bei, lass dir Trainings bestätigen, etc. Dann geht sich das wahrscheinlich sogar innerhalb der 6 Monate mit dem aktuellen psychologischen Gutachten aus. Wichtig ist halt eine vernünftige Begründung für die Behörde, mit der du glaubhaft machst, dass du tatsächlich Sportschütze bist.

Ist natürlich teilweise etwas mühsam, ständig zu Bewerben zu fahren, Leihwaffen zu organisieren, etc. (mit ein Grund für einen Vereinsbeitritt, da gibt es oft Leihgeräte.. oder deine Freundin kauft sich nach Erhalt der WBK eine Waffe und fährt mit dir hin), aber der Aufwand muss in deiner Situation wahrscheinlich sein.

LG

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von MrRiesa » Do 23. Jun 2022, 08:55

Dahingehend hätte ich meine Hilfe per Pn schon angeboten.. Bewerbe und Leihwaffe kein Problem.. sollte zu schaffen sein..

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von AUG-andy » Do 23. Jun 2022, 09:23

Wenn die Freundin ihre WBK bekommt, könnt ihr doch eh ohne Probleme am Stand gemeinsam trainieren. Dann halt nur mit ihren 2 Waffen. Wo liegt das Problem? In 5 Jahren darf sie ohne Verein und Listen ganz leicht auf 5 Stück erweitern laut Gesetz.
In der Zwischenzeit hast du genügend Zeit das Jahr im Verein abzuleisten für den neuerlichen Antrag. Ist die einfachste Art und Weise deine WBK zu erlangen.
MfG
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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von spareribs » Do 23. Jun 2022, 15:06

Immer der Jammer mit den ZIViS....zuerst nicht zum Bundesheer, weil Waffen pfui sind und dann später ganz geil aufs Ballern ....verrückte Welt ...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von MrRiesa » Do 23. Jun 2022, 15:24

spareribs hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 15:06
Immer der Jammer mit den ZIViS....zuerst nicht zum Bundesheer, weil Waffen pfui sind und dann später ganz geil aufs Ballern ....verrückte Welt ...
Das "den Dienst an der Waffe verweigern" schon lang kein Argument mehr ist, warum die Burschen Zivi statt Heer machen ist an dir vorbei gegangen?
99% meiner Zivis, ca 150 über die letzten Jahre, haben angegeben sie würden lieber was sinnvolles machen als nach der Grundausbildung ihre Zeit totzuschlagen, sie würden gerne in soziale und od medizinischen Bereichen arbeiten, sie würden gerne mehr als 300 Euro im Monat verdienen und sie wollen jeden Tag nach Hause ...

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von Wolf1971 » Do 23. Jun 2022, 15:30

MrRiesa hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 15:24
spareribs hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 15:06
Immer der Jammer mit den ZIViS....zuerst nicht zum Bundesheer, weil Waffen pfui sind und dann später ganz geil aufs Ballern ....verrückte Welt ...
Das "den Dienst an der Waffe verweigern" schon lang kein Argument mehr ist, warum die Burschen Zivi statt Heer machen ist an dir vorbei gegangen?
99% meiner Zivis, ca 150 über die letzten Jahre, haben angegeben sie würden lieber was sinnvolles machen als nach der Grundausbildung ihre Zeit totzuschlagen, sie würden gerne in soziale und od medizinischen Bereichen arbeiten, sie würden gerne mehr als 300 Euro im Monat verdienen und sie wollen jeden Tag nach Hause ...
Der Zivildienst ist ja nur als alternative Ausnahme zur Wehrpflicht geschaffen worden - daher sollte man da jetzt nicht auf dem rumeiern.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von Wolf1971 » Do 23. Jun 2022, 15:31

Das Zivis nützlich sind / das Bundesheer genauso sei dahingestellt. Aber wenn sich wer sozial engagieren will gibt es ja immer noch das freiwillige soziale Jahr.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von Archbishop Gumby » Do 23. Jun 2022, 16:02

spareribs hat geschrieben:
Do 23. Jun 2022, 15:06
Immer der Jammer mit den ZIViS....zuerst nicht zum Bundesheer, weil Waffen pfui sind und dann später ganz geil aufs Ballern ....verrückte Welt ...
Von "Waffen pfui" lese ich nichts im Eingangspost. Ja noch nicht einmal was von einer ursprünglichen Absicht, Zivildienst zu leisten.

Es wurde ihm lediglich nahegelegt den Zivildienst auszuwählen, um sich einen Zeitpuffer zur Einreichung weiterer medizinischer Befunde zu verschaffen.

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Re: WBK - Zivi "Dienstunfähigkeit"

Beitrag von dvbt » Do 23. Jun 2022, 16:50

Das ist doch eine komplett sinnbefreite Diskussion. Mal ganz davon abgesehen, dass es viele Gründe geben kann, warum jemand lieber zum Zivildienst als zum Bundesheer will, steht die abgegebene Zivildiensterklärung in keinerlei Widerspruch zum Besitz von Waffen:
§ 1. (Verfassungsbestimmung)
(1) Wehrpflichtige im Sinne des Wehrgesetzes 2001 – WG 2001, BGBl. I Nr. 146, die zum Wehrdienst tauglich befunden wurden, können erklären (Zivildiensterklärung),

1. die Wehrpflicht nicht erfüllen zu können, weil sie es – von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würden und
2. deshalb Zivildienst leisten zu wollen.

Wie hier im Zivildienstgesetz steht, lehnt man mit der Zivildiensterklärung lediglich die Waffengewalt gegen Menschen, außer in Situationen der Notwehr oder Nothilfe, ab. Sprich Sportschießen wäre immer noch möglich, genauso wie die Bereithaltung einer Waffe zur Selbstverteidigung.

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