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42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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lalaton
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42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von lalaton » Fr 17. Jun 2022, 06:17

Hallo Zusammen,

Ich kenne da jemanden bei dem ist folgendes der Fall
  • 2015 hat er 10 Stueck 42 Schuss original Steyr Aug Magazine gekauft... zusammen mit dem AUG Z A3
  • 2015 hat er 5 Stueck 33 Schuss original Glock 9mm Magazine gekauft... zusammen mit einer G17 MOS gen4
  • all das war ja damals noch unproblematisch und erlaubt... irgendwie hat der Mensch dann wegen Hausbau & Familie wenig bis gar keine Zeit fuer den Schiesssport gehabt... jetzt, wo das alles in trockenen Tuechern ist, kommt er interessanter Weise drauf das Waffengesetz hat sich geaendert, wohl 2019, und man spricht bei der Art von Magazinen nun von high capacity... tja... ja was eigentlich??!
  • Was bedeutet das jetzt? Muss er die Magazine an die Behoerde melden oder nicht? Bei der letzten Verwahrungskontrolle vor gut 10 Monaten hat keiner der Beamten was dazu gesagt... war alles fein und in Ordnung :think: Die Haben ueber die drei Tische geschaut, alle Seriennummern kontrolliert, dann hat man noch zusammen einen ☕️ getrunken und ein bisschen ueber Gott & die Welt geredet und ueberhaupt war der Besuch sehr angenehm und nett.
  • Bekommt der Jemand dann einen Paragraph 17 Eintrag auf der WBK und was bedeutet das eigentlich wenn er den bekommt weil er die Magazine nun an die Behoerde meldet? Kann man dann nur diese in Zukunft ersetzen oder kann man dann quasi auch noch Heute zusaetzliche hicap magazine, z.B. fuer das AUG, kaufen wenn man gerne noch ein paar 30 oder 42 Schuss AUG oder 33 Schuss Glock Magazine fuer IPSC haben will?
Zuletzt geändert von lalaton am Fr 17. Jun 2022, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.

Incite
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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von Incite » Fr 17. Jun 2022, 07:41

Vor 10 Monaten hätte er noch den Altbestand melden können und da war ja noch alles ok, jetzt nicht mehr da die Frist vorbei ist. Wenn er die Magazine vor Kenntnisnahme der Behörde meldet dann wird er, fürchte ich, keine §17 dafür kriegen sondern sie werden ihm wohl abgenommen und ob da sonst noch was kommt? :think: .

(ich bin aber kein Jurist)
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lalaton
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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von lalaton » Fr 17. Jun 2022, 07:58

Ah, ok, da gab es eine Meldefrist... hm...

gewo
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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von gewo » Fr 17. Jun 2022, 08:00

Die behoerden die ich kenne geben dir 24 stunden zeit die magazine an einen berechtigten abzugeben und das der behoerde nachzuweisen.
Das wars dann (zb bei der LPD Wien).
Sonst passiert angeblich nix.
Evt verlierst du deinen nächsten 2er erweiterungssnspruch.

Warum ich das weiss?
Weil die Betroffenen diese magazine dann oft bei mir abgeben.
Wir bieten das ohne ZWR Meldekosten an.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von lalaton » Fr 17. Jun 2022, 08:32

Hallo Gewo, ok, Danke fuer die Information... Ziel muss sein das ordnungsgemaess einzutragen und dann ist gut. Wie ist das dann wenn er die Magazine eingetragen hat? Hat er dann die Anzahl an Magazinen des Altbestands eingetragen und kann ein kaputtes evtl durch ein neues 42er AUG ersetzen oder kann er zusaetzlich zu den vorhandenen noch welche kaufen?
Zuletzt geändert von lalaton am Fr 17. Jun 2022, 10:45, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von Martin P » Fr 17. Jun 2022, 09:44

Die Frist für die Altbestandsmeldung ist/war eine materiell-rechtliche Frist. Da gibt es keine Wiedereinsetzung. Wenn du sie versäumt hast, ist dein Anspruch präkludiert, da fährt die Eisenbahn drüber. Das kann deine Schulfreundin - ohne einen Amtsmissbrauch zu begehen - auch nicht ändern ...

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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von lalaton » Fr 17. Jun 2022, 10:29

Ok, nachfragen muss er trotzdem, einfach damit das rechtlich sauber ist...
Zuletzt geändert von lalaton am Fr 17. Jun 2022, 10:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von Steppenwolf » Fr 17. Jun 2022, 10:31

Du wirst sie auch abgeben müssen, Unwissenheit schützt da leider auch nicht. Über alles andere zu diskutieren bringt nur ärger….irgend wann halt.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von lalaton » Fr 17. Jun 2022, 10:34

Wo liegt den die Grenze bei Magazinen Heute dann genau? Das 10er ist mir fuer das AUG beim IPSC zu wenig, gibt es 30er?

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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von Wilhelmshoehe » Fr 17. Jun 2022, 10:39

Der Zug mit der Altbestandsmeldung ist abgefahren, es gibt hier auch keinen Ermessensspielraum seitens der Behörde. Sprichst du mit ihr darüber und sie leitet kein Verfahren ein, oder noch schlimmer sie bewilligt dir den Altbestand, lege ich euch nahe den § 302 und § 311 StGB zu studieren. Durch das Naheverhältnis und die Posts hier wird's eher schwer den Vorsatz abzustreiten...

Aufgepasst:
Du bist momentan im unbefugten Besitz eines nach WaffG verbotenem Gegenstands nach § 17 Abs. 1 Z 9 und Z 10 = § 51 Verwaltungsübertretung + angekratzte Verlässlichkeit + § 52 Verfall der Gegenstände/Abgabe an einen Befugten
Zuletzt geändert von Wilhelmshoehe am Fr 17. Jun 2022, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von Steppenwolf » Fr 17. Jun 2022, 10:48

Ich würde dir auch nahelegen das „neu adaptierte“ Waffengesetz zu verinnerlichen da es auch da die ein oder andere Änderung gab.

Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
Verbotene Waffen
§ 17.

7.
von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
8.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
9.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Incite
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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von Incite » Fr 17. Jun 2022, 10:53

lalaton hat geschrieben:
Fr 17. Jun 2022, 10:34
Wo liegt den die Grenze bei Magazinen Heute dann genau? Das 10er ist mir fuer das AUG beim IPSC zu wenig, gibt es 30er?
Nein.

Langwaffe B 10 Schuss

Kurzwaffe B 20 Schuss Magazin

Es gibt aber noch die Ausnahme für den Edelsportschützen der große Magazine verwenden muss für seinen Sport, da kenne ich aber keinen der so einen Eintrag bekommen hätte.
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Re: 42 Schuss AUG Magazine, 33 Schuss Glock Magazine - Altbestand

Beitrag von Peppi » Fr 17. Jun 2022, 11:47

Ich kenne viele. xD
Wenn ein internationaler Dachverband bestätigt, dass man die braucht bekommt man auch Plätze.
Kein Gewähr für die Ergebnisse! WARNUNG: Nahe am höchstlässigen Gasdruck.

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