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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 12:38
von rider650
Im Einpersonenhaushalt gibts eine ganze einfache Lösung - einfach nicht die Tür öffnen. Dann schmeißen die Sherriffs einen Zettel in den Briefkasten und man macht einen Termin, und dann kann man alles schön vorbereiten: Die ganzen Kisten mit den §17 Magazinen hinstellen (vorher schön durchzählen ob noch alle 150 Stück da sind), die Waffen mit geöffnetem Verschluss bereitlegen, und auf die Frage, wo sie denn aufbewahrt werden, auf den Baumarkt-Tresor für 195,99 € in der Ecke zeigen. Und wenn die Damen oder Herren dran rütteln sollten - das sollten 2 Spax in der Rigipswand schon halten.

Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 15:21
von silverstar
rider650 hat geschrieben:
Mi 22. Jun 2022, 12:38
Im Einpersonenhaushalt gibts eine ganze einfache Lösung - einfach nicht die Tür öffnen. Dann schmeißen die Sherriffs einen Zettel in den Briefkasten und man macht einen Termin, und dann kann man alles schön vorbereiten: Die ganzen Kisten mit den §17 Magazinen hinstellen (vorher schön durchzählen ob noch alle 150 Stück da sind), die Waffen mit geöffnetem Verschluss bereitlegen, und auf die Frage, wo sie denn aufbewahrt werden, auf den Baumarkt-Tresor für 195,99 € in der Ecke zeigen. Und wenn die Damen oder Herren dran rütteln sollten - das sollten 2 Spax in der Rigipswand schon halten.
"GENIAL" Respekt der Kandidat erhält von mir 100 Punkte ! :at2:

Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Verfasst: Mo 11. Jul 2022, 11:51
von MartinRaml
Hab eine technische Frage zu dem Thema: Muß die Waffe immer im gemeldeten Haushalt verwahrt werden? Ich bleibe manchmal bei meiner Mutter über die Nacht/Wochenende und da wäre ein Schießstand in der Nähe. Darf ich dort die Waffe verwahren (natürlich verschlossen) obwohl ich nicht gemeldet bin?

Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Verfasst: Mo 11. Jul 2022, 11:55
von gewo
MartinRaml hat geschrieben:
Mo 11. Jul 2022, 11:51
Hab eine technische Frage zu dem Thema: Muß die Waffe immer im gemeldeten Haushalt verwahrt werden? Ich bleibe manchmal bei meiner Mutter über die Nacht/Wochenende und da wäre ein Schießstand in der Nähe. Darf ich dort die Waffe verwahren (natürlich verschlossen) obwohl ich nicht gemeldet bin?
du darfst deine schusswaffe verwahren wo du willst
sie muss allerdings
- sicher verwahrt sein (stichworte: "aussensicherung" und "unberechtigter zugriff")
- an einem ort verwahrt werden auf den du zugang hast
und du musst wissen wo sie ist

weitere bedingungen gibt es nicht

Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Verfasst: Mo 11. Jul 2022, 18:28
von MartinRaml
gewo hat geschrieben:
Mo 11. Jul 2022, 11:55
du darfst deine schusswaffe verwahren wo du willst
sie muss allerdings
- sicher verwahrt sein (stichworte: "aussensicherung" und "unberechtigter zugriff")
- an einem ort verwahrt werden auf den du zugang hast
und du musst wissen wo sie ist

weitere bedingungen gibt es nicht
Danke! Macht viel Sinn so.

Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Verfasst: Di 12. Jul 2022, 07:33
von gewo
MartinRaml hat geschrieben:
Mo 11. Jul 2022, 18:28
gewo hat geschrieben:
Mo 11. Jul 2022, 11:55
du darfst deine schusswaffe verwahren wo du willst
sie muss allerdings
- sicher verwahrt sein (stichworte: "aussensicherung" und "unberechtigter zugriff")
- an einem ort verwahrt werden auf den du zugang hast
und du musst wissen wo sie ist

weitere bedingungen gibt es nicht
Danke! Macht viel Sinn so.
Der guten ordnung halber:
Der ort darf kein fahrzeug sein.
Aber das schliesst sich sowieso von selber aus da in fahrzeugen grundsaetzlich keine sichere verwahrung fuer kat B moeglich und kein zuruecklassen zulaessig ist

Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Verfasst: Mi 13. Jul 2022, 09:49
von Promo
gewo hat geschrieben:
Di 12. Jul 2022, 07:33
Der guten ordnung halber:
Der ort darf kein fahrzeug sein.
Aber das schliesst sich sowieso von selber aus da in fahrzeugen grundsaetzlich keine sichere verwahrung fuer kat B moeglich und kein zuruecklassen zulaessig ist
... außer wenn man das Auto in einem Bunker mit Stahltüren parkt ;)

Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Verfasst: Mi 13. Jul 2022, 10:27
von gewo
Promo hat geschrieben:
Mi 13. Jul 2022, 09:49
gewo hat geschrieben:
Di 12. Jul 2022, 07:33
Der guten ordnung halber:
Der ort darf kein fahrzeug sein.
Aber das schliesst sich sowieso von selber aus da in fahrzeugen grundsaetzlich keine sichere verwahrung fuer kat B moeglich und kein zuruecklassen zulaessig ist
... außer wenn man das Auto in einem Bunker mit Stahltüren parkt ;)
jop

und jop
ich mag deine "garage"
;-)

Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Verfasst: Mi 13. Jul 2022, 11:07
von Maria
du darfst deine schusswaffe verwahren wo du willst
sie muss allerdings
- sicher verwahrt sein (stichworte: "aussensicherung" und "unberechtigter zugriff")
- an einem ort verwahrt werden auf den du zugang hast
und du musst wissen wo sie ist

weitere bedingungen gibt es nicht
Was definierst Du genau als aussensicherung? Tresor oder Haustür?

Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Verfasst: Mi 13. Jul 2022, 11:16
von gewo
Maria hat geschrieben:
Mi 13. Jul 2022, 11:07
du darfst deine schusswaffe verwahren wo du willst
sie muss allerdings
- sicher verwahrt sein (stichworte: "aussensicherung" und "unberechtigter zugriff")
- an einem ort verwahrt werden auf den du zugang hast
und du musst wissen wo sie ist

weitere bedingungen gibt es nicht
Was definierst Du genau als aussensicherung? Tresor oder Haustür?
deine aussensicherung muss so gut (oder besser) sein als die aussensicherung der objekte in unmittekbarer umgebung.
als aussensicherung ist alles zu betrachten was einen kriminellen taeter vom zutritt zu deinem wohnobjekt abhaelt, also
zaun
haustuere
wohnungstuere
gitter
usw

sollte aber alles beim theoriekurs des waffenfuehrerscheins ein thema gewesen sein ....
:violin: