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Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von mbx3 » Di 14. Jun 2022, 23:41

Hey liebe Community,

Ich bin neu im WBK-Club.

Und bin mir gerade unsicher ob ich das ganze richtig verstanden habe.

"Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein."
Zitat von: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... her%20sein.

Ich wohne alleine und besitze ein Reihenhaus.
Heißt das, dass ich grundsätzlich nicht mal einen Waffenschrank/Safe benötige?
Ich habe ein abgesperrtes Haus das eine installierte Alarmanlage hat. Das trifft dann ja auf dese Definition voll zu?

Würde mich freuen zu wissen wie ihr das seht :)

Edit: Ich werde mir über lang oder kurz so oder so einen Safe zulegen und besitze noch keine Waffe. Aber würde mich interessieren ob es dazu was genauers gibt

MfG
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von MikeD » Di 14. Jun 2022, 23:52

Bekommst Du nie Besuch ?
Auch keine Handwerker, Putzfrau, etc. ?

Ich habe mir damals für meine erste Waffe einen billigen Baumarkttresor gekauft und an die Wand gedübelt.
Reicht für einen Einpersonenhaushalt auch heute noch.

John Connor
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von John Connor » Mi 15. Jun 2022, 07:55

Die „sichere Verwahrung“ wird als Kombination aus Außenschutz (Stockwerk, Schutzklasse Fenster/Türen, Alarmanlage etc) und Innenschutz (Aufbruchssicherheit des Behältnisses, Verankerung desselben) im Verhältnis zur Gefährlichkeit (Halbautomatische Lang-/ Kurzwaffe, Repitierer, einschüssige Waffe, Anzahl der Waffen& Munition -> besondere Meldungspflichten beachten (!)
) und Ort des Bedarfs gesehen.

Ein Mindestmaß an Innenschutz muss aber dennoch vorhanden sein (Innenschutz kann also nicht vollständig durch Außenschutz ersetzt werden), da trotzdem jemand in Deiner Wohnung anwesend sein kann (Handwerker im Notfall wenn Du gerade im Spital/auf Urlaub bist , Gäste etc).

Letzlich lässt sich das mit ein bissl Gefühl gut lösen.

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rand00m
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von rand00m » Mi 15. Jun 2022, 09:51

mbx3 hat geschrieben:
Di 14. Jun 2022, 23:41
Würde mich freuen zu wissen wie ihr das seht :)
Kauf dir den billigsten Blech Schrank, grad im 180-200€ range, Gun5 oder so, dübel den an die wand an, thema erledigt.
Zuletzt geändert von rand00m am Mi 15. Jun 2022, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von Joewood » Mi 15. Jun 2022, 11:13

Eine Schublade reicht. Offen herummliegen lassen ist suboptimal.
Das mit den Handwerkern/Feuerwehr, die im Notfall auch ohne deine Anwesenheit in der Hütte ist, keinen Zugriff haben darf, ist ein Gerücht.
Putzfrau - falls sie unbeaufsichtigt arbietet - braucht natürlich ne WBK oder du nen versperrbaren Schrank, von dem du den Schlüssel bei dir hast.
Besuch kann ein Thema sein aber da reicht es gegebenenfalls den Raum, in dem die Krachn liegt, abzusperren, wenn die da sind

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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von AUG-andy » Mi 15. Jun 2022, 11:28

Joewood hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 11:13
Eine Schublade reicht. Offen herummliegen lassen ist suboptimal.
Wenn man solche Tipps bekommt, kann man seine WBK gleich wieder abgeben. :tipphead:
MfG
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von Joewood » Mi 15. Jun 2022, 11:57

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 11:28
Joewood hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 11:13
Eine Schublade reicht. Offen herummliegen lassen ist suboptimal.
Wenn man solche Tipps bekommt, kann man seine WBK gleich wieder abgeben. :tipphead:
Ist aber Fakt... Bekannter von mir macht EXAKT das und hatte noch nie ein Problem. Wohnt alleine, empfängt sogar regelmäßig Besuche.
Nur weil es manchen Übervorsichtigen nicht schmeckt - den Kontrollen ist es egal. Pistole im Nachtkastl.

Dass es VIELLEICHT in manchen Situationen sinnvoll sein KANN, dass man die Pistole in einen Tresor oder sonstein versperrbares Trumm rein tut, ist eine andere Sache aber gerade im Sinne einer SV-Situation ist ein Tresor halt auch nicht praktikabel, weil es oft zu lange dauert, bis er offen ist.

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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von sparrow77 » Mi 15. Jun 2022, 12:28

Joewood hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 11:57
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 11:28
Joewood hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 11:13
Eine Schublade reicht. Offen herummliegen lassen ist suboptimal.
Wenn man solche Tipps bekommt, kann man seine WBK gleich wieder abgeben. :tipphead:
Ist aber Fakt... Bekannter von mir macht EXAKT das und hatte noch nie ein Problem. Wohnt alleine, empfängt sogar regelmäßig Besuche.
Nur weil es manchen Übervorsichtigen nicht schmeckt - den Kontrollen ist es egal. Pistole im Nachtkastl.

Dass es VIELLEICHT in manchen Situationen sinnvoll sein KANN, dass man die Pistole in einen Tresor oder sonstein versperrbares Trumm rein tut, ist eine andere Sache aber gerade im Sinne einer SV-Situation ist ein Tresor halt auch nicht praktikabel, weil es oft zu lange dauert, bis er offen ist.
Mein Chef hat bei einer Kontrolle den Revolver auch geladen in eine Küchenlade gehabt. Da er allein daheim war und auch niemand bei ihm gemeldet ist, war das ok.

Die Hosenscheisser sollen bitte keine Fakenews verbreiten.

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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von silverstar » Mi 15. Jun 2022, 13:50

Die Hosenscheisser sollen bitte keine Fakenews verbreiten!!!
Dem ist nichts hinzuzufügen ! Dieses Forum verkommt sonst wirklich zu einer Heimstätte für Leute die besser "keine Waffen " besitzen sollten da sie ihren Besitz vor Nachbarn Freunden und Verwandten Verleumden/Totschweigen und sich anscheinend vor deren Gebrauch fürchten ! Wenn Freunde (Berechtigte ) zum Kellerschiessen zu mir kommen ist der Verandatisch zum bersten voll !
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von Incite » Mi 15. Jun 2022, 14:05

rand00m hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 09:51
mbx3 hat geschrieben:
Di 14. Jun 2022, 23:41
Würde mich freuen zu wissen wie ihr das seht :)
Kauf dir den billigsten Blech Schrank, grad im 180-200€ range, Gun5 oder so, dübel den an die wand an, thema erledigt.
+1 wobei ich ein paar € mehr ausgeben würde für einen größeren mit einem bisserl dickerem Korpus ;)
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von rider650 » Mi 15. Jun 2022, 14:19

Soweit ich weiß war die abgeschlossene Wohnung bis vor ein paar Jahren wirklich noch ok, wenn man alleine wohnt. Inzwischen gilt wohl, dass man sie in irgendwas verschließbarem haben sollte - manche reden auch davon, dass es irgendwo befestigt sein sollte. Aber schlimmstenfalls bekommst eine Frist zum nachbessern.

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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von Mindfreeq » Do 16. Jun 2022, 11:46

Früher musste man im Waffenrechtsforum seine Aussagen auch noch mit Quellen/ Paragrafen untermauern, jetzt reicht es wenn man eine Meinung hat, oder man von einem Bekannten, dessen Arbeitskollegin ihrer besten Freundin dem Frisör gehört hat es muss so sein.

Joewood, sparrow77 und Silverstar +1 volle Zustimmung von mir, die anderen sollten mal OGH Urteile und Waffg studieren und nicht irgendeinen Blödsinn hinein interpretieren der einem gerade passt.
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von Mindfreeq » Do 16. Jun 2022, 11:55

rider650 hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 14:19
Aber schlimmstenfalls bekommst eine Frist zum nachbessern.
Schlimmstenfalls ist die WBK weg.
Mangelhafte Verwahrung = Verlust der Verlässlichkeit also nichts mit wir kommen 2 Wochen wieder und da schauens bitte das weggeräumt ist.
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von gewo » Do 16. Jun 2022, 13:22

Mindfreeq hat geschrieben:
Do 16. Jun 2022, 11:46
Früher musste man im Waffenrechtsforum seine Aussagen auch noch mit Quellen/ Paragrafen untermauern, jetzt reicht es wenn man eine Meinung hat, oder man von einem Bekannten, dessen Arbeitskollegin ihrer besten Freundin dem Frisör gehört hat es muss so sein.

Joewood, sparrow77 und Silverstar +1 volle Zustimmung von mir, die anderen sollten mal OGH Urteile und Waffg studieren und nicht irgendeinen Blödsinn hinein interpretieren der einem gerade passt.
Es waere sehr einfach die aussagen der genannten kollegen zu wiederlegen
Dazu muss man nur in den aktuellen runderlass schaun
Da stehts wortwoertlich drinn
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt

Beitrag von gewo » Do 16. Jun 2022, 13:26

Mindfreeq hat geschrieben:
Do 16. Jun 2022, 11:55
rider650 hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 14:19
Aber schlimmstenfalls bekommst eine Frist zum nachbessern.
Schlimmstenfalls ist die WBK weg.
Mangelhafte Verwahrung = Verlust der Verlässlichkeit also nichts mit wir kommen 2 Wochen wieder und da schauens bitte das weggeräumt ist.
Bei einem leichten verwahrungsmangel und wenn noch nix passiert ist deswegen ist es im wesentlichen so.

Bescheid mit aufforderung zur unverzueglichen verbesserung der verwahrung

Und die naechste „automatische“ erweiterung um +2 kannst dir halt abschminken

Mehr ist da ned


Anders dagegen wenn die waffe(n) weg sind wegen eines solchen leichten verwahrungsmangels

Da gehts dann meist um die feststellung der nicht vorhandenen waffenrechtlichen zuverlässigkeit, dh WBK weg
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