Mal eine kurze Frage zu High-Cap Magazinen und deren Veräusserung-
Ich besitze 20> Schuss Kurzwaffenmagazine, behördlich gemeldet gemäss 1 Z. 7. Wenn ich diese jetzt veräussern will, wie kann ich sicher gehen dass der potentielle Käufer berechtigt ist? Auf der WBK steht nur dass der Inhaber gemäss Z.7 für den Erwerb berechtigt ist, aber ich kann natürlich nicht wissen für welche Waffe die Erwerbsberechtigung gilt. Händler kann einfach nachsehen, ich halt nicht.
Was ich meine, ich kann jemanden schlecht 31er Glock mags verkaufen wenn der Typ eigentlich die Berechtigung für Trommelmagazine für seine P08 Luger hat.
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Veräusserung Magazine Z7
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- >Michael<
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Veräusserung Magazine Z7
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Re: Veräusserung Magazine Z7
Der haendler kann auch nicht nachsehen>Michael< hat geschrieben: ↑Di 14. Jun 2022, 21:15Mal eine kurze Frage zu High-Cap Magazinen und deren Veräusserung-
Ich besitze 20> Schuss Kurzwaffenmagazine, behördlich gemeldet gemäss 1 Z. 7. Wenn ich diese jetzt veräussern will, wie kann ich sicher gehen dass der potentielle Käufer berechtigt ist? Auf der WBK steht nur dass der Inhaber gemäss Z.7 für den Erwerb berechtigt ist, aber ich kann natürlich nicht wissen für welche Waffe die Erwerbsberechtigung gilt. Händler kann einfach nachsehen, ich halt nicht.
Was ich meine, ich kann jemanden schlecht 31er Glock mags verkaufen wenn der Typ eigentlich die Berechtigung für Trommelmagazine für seine P08 Luger hat.
Ist nicht deine sache
Wenn der 17/1/x eintrag da steht kannst verkaufen
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- >Michael<
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Re: Veräusserung Magazine Z7
Ist das dann praktisch auch so wie ich nicht kontrollieren kann ob der Käufer meiner Waffe jetzt ein Waffenverbot hat? Muss davon Ausgehen dass die Angaben stimmen?
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Re: Veräusserung Magazine Z7
Blöde Frage vielleicht: Is bei jedem überhaupt auf der Behörde eingetragen für welche Waffe/n die Magazine passen? Also Typ, Modell, Schuss usw... Bei mir hat`s den Sachbearbeiter nicht interessiert...der wollt nur eine Stückzahl haben wieviele ich solche Magazine besitze die unter den jeweiligen Paragraphen fallen...Was ich meine, ich kann jemanden schlecht 31er Glock mags verkaufen wenn der Typ eigentlich die Berechtigung für Trommelmagazine für seine P08 Luger hat.
Re: Veräusserung Magazine Z7
Richtig
So lange du die Meldung ordnungsgemäß durchführst, mit allen wichtigen Daten, hast du deine Pflicht erfüllt. Sollte es nachträglich Probleme mit dem Käufer geben, ist die Behörde zuständig. Original WBK und Ausweis (Reisepass) kontrollieren, mehr geht nicht.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Veräusserung Magazine Z7
Jop
Genau so
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- >Michael<
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Re: Veräusserung Magazine Z7
Super, danke für eure Hilfe!
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Re: Veräusserung Magazine Z7
Darf man davon ausgehen, dass bei einem bestehenden Waffenverbot die WBK eingezogen wurde?
Dann sollte man analog dazu vereinfacht sagen können, dass jede/r, der/die mir eine gültige WBK vorweisen kann, auch zum Erwerb der jeweiligen Kategorien berechtigt ist, egal ob von einem Händler oder von Privat? Und egal ob Kat. A, oder Kat. B, oder Magazine nach §17/1/X?
Will das nur vereinfacht für mich abspeichern.
-
- .50 BMG
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Re: Veräusserung Magazine Z7
Ja, selbstverständlich.
Waffenverbot bedeutet, dass man GAR KEINE Waffen besitzen darf.
Entzug der WBK bedeutet „nur“, dass man keine genehmigungspflichtigen Waffen besitzen darf.
Somit ist das Waffenverbot das weitergehende Verbot.