Folgender Sachverhalt:
Ich habe eine Kat. B-Waffe privat verkauft und die Anzeige nach § 28 Abs. 2 WaffG an die BH des Erwerbers wie vorgesehen gesendet für die Umtragung im ZWR.
Die Umtragung selbst ist durch die BH des Erwerbers noch nicht erfolgt.
Wäre es eurer Meinung nach trotzdem möglich, schon eine Kategorie-B-Neuwaffe zu erwerben, auch wenn die Austragung der alten KatB-Waffe bei mir noch nicht erfolgt ist oder lässt das das "System" bei bereits erreichter Ausschöpfung der Maximalanzahl an Plätzen nicht zu und ich muss warten, bis die BH umgetragen hat?
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Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?
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- 9mm Para
- Beiträge: 11
- Registriert: Do 14. Okt 2021, 21:02
Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?
Wenn die B Waffe verkauft und übergeben wurde tät ich sagen: ja, kannst dir eine neue holen.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
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- 9mm Para
- Beiträge: 11
- Registriert: Do 14. Okt 2021, 21:02
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- .223 Rem
- Beiträge: 225
- Registriert: Mo 8. Mär 2021, 21:13
- Wohnort: Wien
Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?
Nach dem Verkauf ist der Käufer der neuen Eigentümer und Besitzer dieser Waffe - und im ZWR nachzuschauen, ist keine Pflicht eines LWB. Somit ja, du kannst eine neue Waffe kaufen.
Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?
Ich mache im Regelfall die Meldung per Mail, im Verteiler habe ich den Käufer/Verkäufer, seine und meine BH. Ging bisher tadellos.
Ich würde kurz vor Ablauf der sechswöchigen Frist nochmal ins ZWR schauen und wenn die Waffe noch nicht ausgetragen ist, zur Sicherheit den Kaufvertrag noch an die eigene BH schicken.
Neue Waffe kannst schon kaufen.
Ich würde kurz vor Ablauf der sechswöchigen Frist nochmal ins ZWR schauen und wenn die Waffe noch nicht ausgetragen ist, zur Sicherheit den Kaufvertrag noch an die eigene BH schicken.
Neue Waffe kannst schon kaufen.
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- .223 Rem
- Beiträge: 230
- Registriert: Di 20. Jun 2017, 06:19
- Wohnort: Hoher Norden
Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?
Oh, OH, OOOH! Der Thread wird super
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Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?
Wieso? Das ist kein strittiges Thema. Ihr schreibt das genaue Datum der Übergabe in die Meldung, und sobald die Übergabe erfolgt ist, ist der Platz bei dir wieder frei. Das ZWR kann da durchaus mal ein paar Transaktionen hinterherhinken, das macht nichts. Was zählt ist die tatsächliche Übergabe, bzw. das Datum in der Meldung.
Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?
Es kann aus genau diesem Grund im ZWR zu kurzzeitigen Überschreiten der zulässigen Plätzezahl kommen. Das wissen auch Behörden. Das Schlimmste was dir passieren kann ist, dass deine Behörde den Hintergrund dafür bei dir nachfragt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.