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Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

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Joewood
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Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Joewood » Do 2. Jun 2022, 10:59

Hi, kurze Frage - so wie in der überschrift geschrieben...
Kurzwaffen (oder Kat - A/B allgemein?) darf ich ja nicht mal ne Minute alleine im Auto lassen.

Jäger dürfen ihre Gewehre (üblicherweise Kat C) aber ne Weile (irgenwo kursieren da 6h) nicht einsichtig im Auto liegen lassen.
Gilt das aber jetzt nur für Jäger speziell oder für alle, die mit Kat-C Waffen hantieren? Sprich: wenn ich z.B. meinen UHR auf den Stand Gassi führe, muss ich dann zuerst heim oder darf ich vorher noch was essen gehen?

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KarawankenHippie
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von KarawankenHippie » Do 2. Jun 2022, 11:51

MWn gilt das für alle. Jäger und eingetragene Sportschützen dürfen Kat. C ohne Behältnis transportieren (= "führen")

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Glock1768 » Do 2. Jun 2022, 12:01

Kat c darf im auto entsprechend verräumt (kofferraum) unter tags 6h und in der nacht 3h im fahrzeug gelassen werden … empfehlen würde ich es jedoch nicht … im falle eines einbruches und diebstahls hast ein echtes problem
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Bushcrafter » Do 2. Jun 2022, 12:22

KarawankenHippie hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 11:51
MWn gilt das für alle. Jäger und eingetragene Sportschützen dürfen Kat. C ohne Behältnis transportieren (= "führen")
Das ist eben NICHT Führen!

Unter Führen versteht der Gesetzgeber das geladene Bei-sich-Tragen einer Schuswaffe --> wenn ich mich jetzt nicht allzu sehr täusche...
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von gewo » Do 2. Jun 2022, 12:28

Bushcrafter hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 12:22
KarawankenHippie hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 11:51
MWn gilt das für alle. Jäger und eingetragene Sportschützen dürfen Kat. C ohne Behältnis transportieren (= "führen")
Das ist eben NICHT Führen!

Unter Führen versteht der Gesetzgeber das geladene Bei-sich-Tragen einer Schuswaffe --> wenn ich mich jetzt nicht allzu sehr täusche...
das sind zwei voellig getrennte sachverhalte

A.) fuehren von Kat C
dazu:
WaffG § 35. Führen von Schusswaffen der Kategorien C
(1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C zulässig für Menschen, die
..........
4. sich als Schießsportausübende mit ungeladenen Schusswaffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.




B.) zuruecklassen von schusswaffen in fahrzeugen
dazu sagt der aktuelle runderlass:
- kat A und kat B, garnicht, nicht mal fuer eine minute zulaessig
- kat C tagsueber zulaessig bis zu 6 stunden und in der nacht bis zu 3 stunden, unten div angegebenen bedingungen
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von KarawankenHippie » Do 2. Jun 2022, 12:30

Bushcrafter hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 12:22
KarawankenHippie hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 11:51
MWn gilt das für alle. Jäger und eingetragene Sportschützen dürfen Kat. C ohne Behältnis transportieren (= "führen")
Das ist eben NICHT Führen!

Unter Führen versteht der Gesetzgeber das geladene Bei-sich-Tragen einer Schuswaffe --> wenn ich mich jetzt nicht allzu sehr täusche...
Führen
§ 7.

(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.

(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Bushcrafter » Do 2. Jun 2022, 13:16

ahhh okay, danke,... mir war nicht klar, dass da ein Unterschied zwischen Kategorie B und Kategorie C gemacht wird!

edit: Kategorien ausgebessert
Zuletzt geändert von Bushcrafter am Do 2. Jun 2022, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Joewood » Do 2. Jun 2022, 13:54

Danke, das wollte ich wissen... Dann kann ich wenigstens noch was essen gehen und muss nicht unnötige Umwege fahren

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Promo
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Promo » Do 2. Jun 2022, 17:00

Frage in die Runde wie ihr das seht - Schalldämpfer auf der Kat.C ist für Inhaber einer Jagdkarte "nichts", daher dürfte das eigentlich auch nicht unter die Bestimmungen hinsichtlich Verwahrung fallen. Für alle anderen Personen ist es aber Kat.A. Darf ich diesen dann daher im Auto verwahren, egal ob auf der Kat.C oder nicht?
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von austria_fighter7 » Do 2. Jun 2022, 17:04

gewo hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 12:28
Bushcrafter hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 12:22
KarawankenHippie hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 11:51
MWn gilt das für alle. Jäger und eingetragene Sportschützen dürfen Kat. C ohne Behältnis transportieren (= "führen")
Das ist eben NICHT Führen!

Unter Führen versteht der Gesetzgeber das geladene Bei-sich-Tragen einer Schuswaffe --> wenn ich mich jetzt nicht allzu sehr täusche...
das sind zwei voellig getrennte sachverhalte

A.) fuehren von Kat C
dazu:
WaffG § 35. Führen von Schusswaffen der Kategorien C
(1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C zulässig für Menschen, die
..........
4. sich als Schießsportausübende mit ungeladenen Schusswaffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.




B.) zuruecklassen von schusswaffen in fahrzeugen
dazu sagt der aktuelle runderlass:
- kat A und kat B, garnicht, nicht mal fuer eine minute zulaessig
- kat C tagsueber zulaessig bis zu 6 stunden und in der nacht bis zu 3 stunden, unten div angegebenen bedingungen
Ich glaube ich verstehe das falsch... aber ich lese das so, als ob ich mit meinem ungeladenen Naganten geschultert zum Auto gehen darf, wenn ich zum Schießstand fahre???
Glock 19 Gen 4 - 9x19mm
Glock 20 Gen 4 - 10mm AUTO
Mosin-Nagant M91/30 - 7,62x54mmR
Savage 110 Tactical Desert + Vortex Strike Eagle 5-25x56 - 6.5mm Creedmoor
SDM AK-103S - 7.62x39
AR-15 12.5" - 5.56x45
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von gewo » Do 2. Jun 2022, 19:36

austria_fighter7 hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 17:04
gewo hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 12:28
Bushcrafter hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 12:22
KarawankenHippie hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 11:51
MWn gilt das für alle. Jäger und eingetragene Sportschützen dürfen Kat. C ohne Behältnis transportieren (= "führen")
Das ist eben NICHT Führen!

Unter Führen versteht der Gesetzgeber das geladene Bei-sich-Tragen einer Schuswaffe --> wenn ich mich jetzt nicht allzu sehr täusche...
das sind zwei voellig getrennte sachverhalte

A.) fuehren von Kat C
dazu:
WaffG § 35. Führen von Schusswaffen der Kategorien C
(1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C zulässig für Menschen, die
..........
4. sich als Schießsportausübende mit ungeladenen Schusswaffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.




B.) zuruecklassen von schusswaffen in fahrzeugen
dazu sagt der aktuelle runderlass:
- kat A und kat B, garnicht, nicht mal fuer eine minute zulaessig
- kat C tagsueber zulaessig bis zu 6 stunden und in der nacht bis zu 3 stunden, unten div angegebenen bedingungen
Ich glaube ich verstehe das falsch... aber ich lese das so, als ob ich mit meinem ungeladenen Naganten geschultert zum Auto gehen darf, wenn ich zum Schießstand fahre???
theoretisch ja
in der praxis nicht zu empfehlen

es waere aber sicher interessant wenn vier oder fuenf leut mit ihre geschulterten R94 mit der U-Bahn zum schiesstand fahren, bevorzugt in schwarzen anzuegen mit schwarzen sonnebrillen auf ...
spoiler: bitte nicht machen!
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von John Connor » Do 2. Jun 2022, 19:44

Waffenrechtlich wirst möglicherweise nicht unbedingt direkt ein Problem kriegen. In einer Gegend wo das unüblich ist, aber wohl zumindest sicher nach § 81 SPG.

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Joewood » Do 2. Jun 2022, 19:49

gewo hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:36
es waere aber sicher interessant wenn vier oder fuenf leut mit ihre geschulterten R94 mit der U-Bahn zum schiesstand fahren, bevorzugt in schwarzen anzuegen mit schwarzen sonnebrillen auf ...
spoiler: bitte nicht machen!
Wobei das schon wieder so schräg ist, dass es mich jucken tatat... :mrgreen: :mrgreen:
ist nur möglicherweise nicht mit den Beförderungsbedingungen der VOR zu vereinbaren, oder?

RBM
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von RBM » Do 2. Jun 2022, 19:56

Promo hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 17:00
Frage in die Runde wie ihr das seht - Schalldämpfer auf der Kat.C ist für Inhaber einer Jagdkarte "nichts", daher dürfte das eigentlich auch nicht unter die Bestimmungen hinsichtlich Verwahrung fallen. Für alle anderen Personen ist es aber Kat.A. Darf ich diesen dann daher im Auto verwahren, egal ob auf der Kat.C oder nicht?
Ist es wirklich "nichts"? Wie ist es nun mit der Verwahrung mit Schalldämpfer im Auto? Alleine verboten aber mit oder auf die KatC aufgeschraubt?? Danke für Infos

RBM
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von RBM » Do 2. Jun 2022, 19:56

Joewood hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:49
gewo hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:36
es waere aber sicher interessant wenn vier oder fuenf leut mit ihre geschulterten R94 mit der U-Bahn zum schiesstand fahren, bevorzugt in schwarzen anzuegen mit schwarzen sonnebrillen auf ...
spoiler: bitte nicht machen!
Wobei das schon wieder so schräg ist, dass es mich jucken tatat... :mrgreen: :mrgreen:
ist nur möglicherweise nicht mit den Beförderungsbedingungen der VOR zu vereinbaren, oder?
In den Wiener Linien nicht erlaubt.

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