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Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Huck_Finn » Mi 8. Jun 2022, 09:23

@Sauer Dein präpotentes Gehabe wie elitär und sakrosankt Jäger sind nervt gewaltig und unterstreicht sehr deutlich warum der Psychotest so vehement abgelehnt wird. Man soll/darf nicht alle über einen Kamm scheren aber verhaltensauffällige Personen sollten schon aus Gründen der Außenwahrnehmung konsequent ausgeschlossen werden.

Für die meisten ist Jagd kein Beruf sondern ein Hobby wo es aber nicht ums Blumenzüchten oder angemalte Holzplanken geht sondern um Lebewesen. Und daher ist jede Verfehlung mit Konsequenzen zu ahnden, ob das in dein Weltbild passt oder nicht.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Promo » Mi 8. Jun 2022, 10:55

MikeD hat geschrieben:
Fr 3. Jun 2022, 11:20
Vorsicht, ist auf einer Schusswaffe ein Schalldämpfer montiert, fällt sie automatisch in Kat. A !
§17(1) hat geschrieben:
5. von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnte Vorrichtung allein
...
Das ist nicht ganz vollständig wiedergegeben, schließlich lautet
§17 Abs. 3b hat geschrieben:Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben.
Also hebelt der 3b den § 17 Abs. 1 Z 5 wieder aus.

Nach mehrmaligem Lesen des § 17 Abs. 3b iVm § 16b verstehe ich übrigens, wieso der Zusatz "Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren." im Abs 3b stehen. Der § 16b lautet nämlich nur "Verwahrung von Schusswaffen" - nachdem ein Schalldämpfer als Gegenstand selbst nicht vom Begriff der Schusswaffe (vgl. dazu Bestimmungen des § 2 WaffG) umfasst ist, könnte er ohne diesen Zusatz auch nicht unter die Bestimmungen des § 16b fallen, insbesondere sofern er nicht montiert ist. Analog formuliert findet sich im § 8 WaffG ("Verlässlichkeit") auch lediglich der Verweis auf Waffen, was für den Schalldämpfer, der bereits durch die EU-Richtlinie nicht als Waffenteil definiert ist, ansonsten auch nicht zutreffen würde.
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von MikeD » Mi 8. Jun 2022, 11:03

Der Satz in §17(3b) war schon im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes in §17(3a) enthalten und die Absicht war wahrscheinlich, Jagdgästen (aus dem Ausland) die Verwendung von Schalldämpfern zu ermöglichen (würde zum Satz davor passen).
An eine Verwahrung im Auto hat man dabei anscheinend gar nicht gedacht :-(
Leider ist auch die Erläuterung zum Gesetz nicht hilfreich:
Um Schwierigkeiten in der Praxis bei der sicheren Verwahrung von Schusswaffen und Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles zu vermeiden, soll der jeweilige Jäger die Schusswaffe sowie die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles auf die gleiche Weise verwahren.
Ist wohl genauso wie mit dem Führen von Kat. B mit WBK während der Jagdausübung, da gab´s (gibt es) ja auch eine Menge an Unklarheiten.
Klären wird das am Ende wohl nur der VwGH können, vom Gesetzgeber bzw. BMI erwarte ich mir da wenig (außer vielleicht einer schwammigen Antwort, die vor Gericht aber keine Bedeutung hat).
Es war ja damals auch eine Verordnung zur Verwahrung im Gespräch (wo man so etwas vielleicht hätte regeln können), aus der ist aber nichts geworden.

@Sauer202: Neid auf andere Jäger habe ich höchstens, wenn sie mir von ihren Jagderlebnissen erzählen und nicht wegen irgendwelcher Trophäen, Waffen oder Ausrüstungsgegenständen. Und Vorteile für Jäger während der Lockdowns sehe ich auch nicht, es durfte JEDER zur Erholung hinaus (nicht so wie in China wo man wochenlang seine Wohnung nicht verlassen durfte/darf).

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Promo » Mi 8. Jun 2022, 11:11

Nachtrag, jetzt hab ich schon noch was im Runderlass des BMI zur Verwahrung in KFZ gefunden. Da steht [u.a.] Folgendes:
In der Regel wird man demnach zulässiger Weise davon ausgehen dürfen, dass Schusswaffen in Kraftfahrzeugen sicher verwahrt sind, wenn
1. es sich nicht um verbotene, wenn auch legal besessene, Waffen handelt
[..]
Fraglich halt jetzt was passiert, wenn der SD neben der Waffe liegend verwahrt wird - dann ist die Waffe nicht verboten, und der SD selbst ist keine Waffe ...
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von MikeD » Mi 8. Jun 2022, 11:26

Promo hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 10:55
Nach mehrmaligem Lesen des § 17 Abs. 3b iVm § 16b verstehe ich übrigens, wieso der Zusatz "Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren." im Abs 3b stehen. Der § 16b lautet nämlich nur "Verwahrung von Schusswaffen" - nachdem ein Schalldämpfer als Gegenstand selbst nicht vom Begriff der Schusswaffe (vgl. dazu Bestimmungen des § 2 WaffG) umfasst ist, könnte er ohne diesen Zusatz auch nicht unter die Bestimmungen des § 16b fallen, insbesondere sofern er nicht montiert ist. Analog formuliert findet sich im § 8 WaffG ("Verlässlichkeit") auch lediglich der Verweis auf Waffen, was für den Schalldämpfer, der bereits durch die EU-Richtlinie nicht als Waffenteil definiert ist, ansonsten auch nicht zutreffen würde.
Mit den Schalldämpfern ist es das gleiche Thema wie mit den großen Magazinen (§17/1/9 und /10), sind auch keine Schusswaffen, müssen aber sicher verwahrt werden. Das wurde bei mir bereits einmal überprüft (die Magazine standen definitiv auf der Liste), was nach deinem Ansatz lt. §16b nicht der Fall hätte sein dürfen (sind weder Schusswaffen noch Munition).

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Promo » Mi 8. Jun 2022, 11:33

Die Magazine stehen auf der Liste, weil sie als Kat.A im ZWR eingetragen sind, und daher automatisch mit ausgedruckt werden. Das ist eine technische Einstellung des ZWR und hat nicht mit waffenrechtlichen Hintergründen zu tun. Und wenn ein Polizist die Liste bekommt mit dem Auftrag "das zu kontrollieren", dann wird er daher auch die Magazine kontrollieren.
Ich gehe aber davon aus, dass hier einmal der Runderlass präzisiert werden wird, und wir dann die Meinung des BMI dazu kennen werden.
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Joewood » Mi 8. Jun 2022, 11:37

Promo hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 11:11
Nachtrag, jetzt hab ich schon noch was im Runderlass des BMI zur Verwahrung in KFZ gefunden. Da steht [u.a.] Folgendes:
In der Regel wird man demnach zulässiger Weise davon ausgehen dürfen, dass Schusswaffen in Kraftfahrzeugen sicher verwahrt sind, wenn
1. es sich nicht um verbotene, wenn auch legal besessene, Waffen handelt
[..]
Fraglich halt jetzt was passiert, wenn der SD neben der Waffe liegend verwahrt wird - dann ist die Waffe nicht verboten, und der SD selbst ist keine Waffe ...
In welchem Zusammenhang steht der Runderlass? Gewht es da explizit nur um Langwaffen oder gilt das für alle? Das würde potentiell ein neues Licht auf vieles werfen

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von MikeD » Mi 8. Jun 2022, 12:21

Promo hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 11:11
Nachtrag, jetzt hab ich schon noch was im Runderlass des BMI zur Verwahrung in KFZ gefunden. Da steht [u.a.] Folgendes:
In der Regel wird man demnach zulässiger Weise davon ausgehen dürfen, dass Schusswaffen in Kraftfahrzeugen sicher verwahrt sind, wenn
1. es sich nicht um verbotene, wenn auch legal besessene, Waffen handelt
[..]
Fraglich halt jetzt was passiert, wenn der SD neben der Waffe liegend verwahrt wird - dann ist die Waffe nicht verboten, und der SD selbst ist keine Waffe ...
Der SD fällt aber unter §17: Verbotene Waffen, somit wird er auch als Waffe zu sehen sein :-(
Deshalb würde ich ihn nicht im Auto lassen...

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von MikeV » Mi 8. Jun 2022, 14:55

Glock1768 hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 12:01
Kat c darf im auto entsprechend verräumt (kofferraum) unter tags 6h und in der nacht 3h im fahrzeug gelassen werden … empfehlen würde ich es jedoch nicht … im falle eines einbruches und diebstahls hast ein echtes problem
Kann ich vollinhaltlich bestätigen (zumindest nach der gesetzlichen Lage vor ~20 Jahren).
Ist mir mit einem (damals Kat C) halbautomatischen KK Gewehr vor etwa 20 Jahren so passiert.
War nach dem Schießstand noch in der SCS einkaufen und das Auto wurde in der Zeit aufgebrochen und die (von außen nicht sichtbare) Waffe gestohlen.

War ein riesen TAMTAM bei der Polizei warum Waffe im Auto, warum alleine gelassen usw., hatte jedoch im Endeffekt keinerlei rechtliche Konsequenzen für mich.

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Promo » Mi 8. Jun 2022, 16:11

Joewood hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 11:37
In welchem Zusammenhang steht der Runderlass? Gewht es da explizit nur um Langwaffen oder gilt das für alle? Das würde potentiell ein neues Licht auf vieles werfen
Verwahrung von Schusswaffen in Kraftfahrzeugen
MikeD hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 12:21
Promo hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 11:11
Fraglich halt jetzt was passiert, wenn der SD neben der Waffe liegend verwahrt wird - dann ist die Waffe nicht verboten, und der SD selbst ist keine Waffe ...
Der SD fällt aber unter §17: Verbotene Waffen, somit wird er auch als Waffe zu sehen sein :-(
Deshalb würde ich ihn nicht im Auto lassen...
Das ist die Überschrift, da steht auch Kriegsmaterial drinnen, trotzdem hat noch niemand argumentiert, dass er KM ist ..

Hab in der Regierungsvorlage 2018/97 zu Abs. 3b noch was gefunden:
[..]Um Schwierigkeiten in der Praxis bei der sicheren Verwahrung von Schusswaffen und Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles zu vermeiden, soll der jeweilige Jäger die Schusswaffe sowie die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles auf die gleiche Weise verwahren.
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 8. Jun 2022, 18:12

Lex specialis derogat legi generali

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Sauer202 » Mi 8. Jun 2022, 19:16

Huck_Finn hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 09:23
Für die meisten ist Jagd kein Beruf sondern ein Hobby wo es aber nicht ums Blumenzüchten oder angemalte Holzplanken geht sondern um Lebewesen. Und daher ist jede Verfehlung mit Konsequenzen zu ahnden, ob das in dein Weltbild passt oder nicht.
Bitte zuerst mal richtig lesen lernen. Jagd ist kein Beruf sondern eine berufliche Tätigkeit. Als Jagdpächter muß man Sozialversicherung zahlen. Das ist ja auch der Grund warum Jagd in jedem Lockdown immer möglich war. Genau so konnte man im Zuge der Jagd immer im Hotel nächtigen.

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von AUG-andy » Mi 8. Jun 2022, 19:26

Sauer202 hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 19:16
Huck_Finn hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 09:23
Für die meisten ist Jagd kein Beruf sondern ein Hobby wo es aber nicht ums Blumenzüchten oder angemalte Holzplanken geht sondern um Lebewesen. Und daher ist jede Verfehlung mit Konsequenzen zu ahnden, ob das in dein Weltbild passt oder nicht.
Bitte zuerst mal richtig lesen lernen. Jagd ist kein Beruf sondern eine berufliche Tätigkeit. Als Jagdpächter muß man Sozialversicherung zahlen. Das ist ja auch der Grund warum Jagd in jedem Lockdown immer möglich war. Genau so konnte man im Zuge der Jagd immer im Hotel nächtigen.
Übernachten konnte auch jeder.
Hast nur angeben müssen beruflich Unterwegs zu sein. ;)
Wurde nicht kontrolliert, weil sie froh waren überhaupt Kundschaft zu haben.
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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Sauer202 » Mi 8. Jun 2022, 19:34

Das was du machst war verboten!

Ich kannte es nur so, dass immer schriftliche Dokumente vorgelegt werden mußten.

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Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von AUG-andy » Mi 8. Jun 2022, 19:41

Sauer202 hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 19:34
Das was du machst war verboten!

Ich kannte es nur so, dass immer schriftliche Dokumente vorgelegt werden mußten.
Lieber Sauer
Es gab zig Ausnahmen wie zum Beispiel ein Rohrbruch in deiner Wohnung.
Renovierungsarbeiten zählten ebenfalls dazu.
Wer sollte das alles Kontrollieren und Administrieren?
Ein Zimmer hast du immer bekommen. ;)
MfG
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