ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Markus_H
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 469
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 12:24
Wohnort:

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Markus_H » Do 2. Jun 2022, 22:45

Promo hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 17:00
Frage in die Runde wie ihr das seht - Schalldämpfer auf der Kat.C ist für Inhaber einer Jagdkarte "nichts", daher dürfte das eigentlich auch nicht unter die Bestimmungen hinsichtlich Verwahrung fallen. Für alle anderen Personen ist es aber Kat.A. Darf ich diesen dann daher im Auto verwahren, egal ob auf der Kat.C oder nicht?
$17 hat geschrieben:(3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren.
Ich lese das so, dass was mit der Büchse ok ist auf für den SD passt.

HD1903
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 44
Registriert: Mo 26. Feb 2018, 11:42
Wohnort: 48° 12′ N, 16° 22′ O

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von HD1903 » Do 2. Jun 2022, 23:03

RBM hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:56
Joewood hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:49
gewo hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:36
es waere aber sicher interessant wenn vier oder fuenf leut mit ihre geschulterten R94 mit der U-Bahn zum schiesstand fahren, bevorzugt in schwarzen anzuegen mit schwarzen sonnebrillen auf ...
spoiler: bitte nicht machen!
Wobei das schon wieder so schräg ist, dass es mich jucken tatat... :mrgreen: :mrgreen:
ist nur möglicherweise nicht mit den Beförderungsbedingungen der VOR zu vereinbaren, oder?
In den Wiener Linien nicht erlaubt.
Korrekt!

https://www.wienerlinien.at/bef%C3%B6rd ... edingungen

G. Nicht erlaubt ist:
...

l) Das Führen von Schusswaffen, sowie das sichtbare Tragen von Waffen aller Art (Ausgenommen von dieser Regelung sind Organe der Exekutive (BMI), Finanzverwaltung (BMF) und Landesverteidigung (BMLV) während der Ausübung ihres Dienstes.)

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von MikeD » Fr 3. Jun 2022, 08:19

HD1903 hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 23:03
RBM hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:56
Joewood hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:49
gewo hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:36
es waere aber sicher interessant wenn vier oder fuenf leut mit ihre geschulterten R94 mit der U-Bahn zum schiesstand fahren, bevorzugt in schwarzen anzuegen mit schwarzen sonnebrillen auf ...
spoiler: bitte nicht machen!
Wobei das schon wieder so schräg ist, dass es mich jucken tatat... :mrgreen: :mrgreen:
ist nur möglicherweise nicht mit den Beförderungsbedingungen der VOR zu vereinbaren, oder?
In den Wiener Linien nicht erlaubt.
Korrekt!

https://www.wienerlinien.at/bef%C3%B6rd ... edingungen

G. Nicht erlaubt ist:
...

l) Das Führen von Schusswaffen, sowie das sichtbare Tragen von Waffen aller Art (Ausgenommen von dieser Regelung sind Organe der Exekutive (BMI), Finanzverwaltung (BMF) und Landesverteidigung (BMLV) während der Ausübung ihres Dienstes.)
Wobei die 50€ Strafe wegen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen dann wohl das geringste Problem sein werden.

Aber um noch einmal auf das Thema zurückzukommen, ein Kat. C Repetierer mit Schalldämpfer wird zur Kat. A. Somit ist der Verbleib im Auto nicht zulässig (auch nicht nur kurz).

Viele Jäger wissen das leider nicht, obwohl Schalldämpfer für die Jagd immer weiter verbreitet sind. Ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis es da die ersten Waffenverbote gibt...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von gewo » Fr 3. Jun 2022, 09:42

MikeD hat geschrieben:
Fr 3. Jun 2022, 08:19
HD1903 hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 23:03
RBM hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:56
Joewood hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 19:49

Wobei das schon wieder so schräg ist, dass es mich jucken tatat... :mrgreen: :mrgreen:
ist nur möglicherweise nicht mit den Beförderungsbedingungen der VOR zu vereinbaren, oder?
In den Wiener Linien nicht erlaubt.
Korrekt!

https://www.wienerlinien.at/bef%C3%B6rd ... edingungen

G. Nicht erlaubt ist:
...

l) Das Führen von Schusswaffen, sowie das sichtbare Tragen von Waffen aller Art (Ausgenommen von dieser Regelung sind Organe der Exekutive (BMI), Finanzverwaltung (BMF) und Landesverteidigung (BMLV) während der Ausübung ihres Dienstes.)
Wobei die 50€ Strafe wegen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen dann wohl das geringste Problem sein werden.

Aber um noch einmal auf das Thema zurückzukommen, ein Kat. C Repetierer mit Schalldämpfer wird zur Kat. A. Somit ist der Verbleib im Auto nicht zulässig (auch nicht nur kurz).

Viele Jäger wissen das leider nicht, obwohl Schalldämpfer für die Jagd immer weiter verbreitet sind. Ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis es da die ersten Waffenverbote gibt...
WaffG §17 3b letzter satz
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2517
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Promo » Fr 3. Jun 2022, 10:01

Markus_H hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 22:45
§17(3b) hat geschrieben:Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren.
Ich lese das so, dass was mit der Büchse ok ist auf für den SD passt.
... und wennst nicht weißt für welche Waffe er gehört (oder er sowohl auf Kat.A/B & C passt)?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von gewo » Fr 3. Jun 2022, 10:51

Promo hat geschrieben:
Fr 3. Jun 2022, 10:01
Markus_H hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 22:45
§17(3b) hat geschrieben:Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren.
Ich lese das so, dass was mit der Büchse ok ist auf für den SD passt.
... und wennst nicht weißt für welche Waffe er gehört (oder er sowohl auf Kat.A/B & C passt)?
der SD fuer sich genommen ist §17 also Kat A
daher so verwahren

wenn der SD auf einer jagdwaffe montiert ist
dann so verwahren wie die kategorie der waffe
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von MikeD » Fr 3. Jun 2022, 11:20

gewo hat geschrieben:
Fr 3. Jun 2022, 10:51
wenn der SD auf einer jagdwaffe montiert ist
dann so verwahren wie die kategorie der waffe
Vorsicht, ist auf einer Schusswaffe ein Schalldämpfer montiert, fällt sie automatisch in Kat. A !
§17(1) hat geschrieben:
5. von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnte Vorrichtung allein
...

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1143
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Exitus » Fr 3. Jun 2022, 22:41

MikeD hat geschrieben:
Fr 3. Jun 2022, 11:20
gewo hat geschrieben:
Fr 3. Jun 2022, 10:51
wenn der SD auf einer jagdwaffe montiert ist
dann so verwahren wie die kategorie der waffe
Vorsicht, ist auf einer Schusswaffe ein Schalldämpfer montiert, fällt sie automatisch in Kat. A !
§17(1) hat geschrieben:
5. von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnte Vorrichtung allein
...
Hmmmmmmm……
Gegensätzlicher könnten die Aussagen nicht sein…

Benutzeravatar
Huck_Finn
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 730
Registriert: Sa 4. Jan 2014, 19:13
Wohnort: NOE/OH

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Huck_Finn » Sa 4. Jun 2022, 18:51

Bist du dir sicher Gerhard das ein Schalldämpfer, wenn auch auf die Büchse montiert, der für sich ja ein verbotener Gegenstand ist, über Stunden im Fahrzeug bleiben darf? Kat. B darf schon NIE im Fahrzeug verbleiben und daher wohl der Dämpfer, auch wenn montiert, ebenfalls nicht. Eine gestohlene Büchse kann leichter verfolgt bzw. sicher weit schwerer verkauft werden wie ein SD.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von gewo » Sa 4. Jun 2022, 20:01

§17(3b) hat geschrieben:
Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von MikeD » Di 7. Jun 2022, 09:52

Bei der Verwahrung geht´s ja um den Schutz vor Zugriff durch Unberechtigte (§3 2. waffV).
Ich fürchte der VwGH wird den Satz in §17(3b) so auslegen, dass der Schalldämpfer alleine genauso verwahrt werden muss wie eine Waffe mit montiertem SD (welche Kat. A ist). Auf die Annahme dass ein Repetierer mit Schalldämpfer weiterhin Kat. C bleibt, würde ich nicht setzen (widerspricht §17/1/5).

Lässt man also einen Schalldämpfer im Auto (egal ob auf einer Waffe montiert oder nicht) begibt man sich auf sehr dünnes Eis...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von gewo » Di 7. Jun 2022, 10:20

MikeD hat geschrieben:
Di 7. Jun 2022, 09:52
Bei der Verwahrung geht´s ja um den Schutz vor Zugriff durch Unberechtigte (§3 2. waffV).
Ich fürchte der VwGH wird den Satz in §17(3b) so auslegen, dass der Schalldämpfer alleine genauso verwahrt werden muss wie eine Waffe mit montiertem SD (welche Kat. A ist). Auf die Annahme dass ein Repetierer mit Schalldämpfer weiterhin Kat. C bleibt, würde ich nicht setzen (widerspricht §17/1/5).

Lässt man also einen Schalldämpfer im Auto (egal ob auf einer Waffe montiert oder nicht) begibt man sich auf sehr dünnes Eis...
kann es sein dass in den kommentierungen zu gesetz was steht dazu?
der 17/3b letzter satz klingt fuer mich halt typisch nach einem zusatz zu einem eigentlich fertigen paragraphen der von der jaegerschaft reinreklamiert wurde um das zuruecklassen der kompletten waffe inkl. SD im fahrzeug zu ermoeglichen beim kesseltrieb ect.

weil eigentlich gehoeren die verwahrungsbestimmungen von der logik her garned in den §17 rein.
nur wollte man wahrscheinlich in der legistik ned noch einen anderen paragraphen "aufmachen" im zug der novelle und hats halt dort dazugefummelt ..

waere mein eindruck

PS:
es handelt sich um eine konkrete frage die ueber den inhalt des gesetzes hinausgeht
die muesste das ministerium ggf beantworten
also wenn wem fad ist der in der lage ist fragen so zu formulieren dass die antwort verwendbar ist .... nur zu ....
entweder via zustaendiger waffenbehoerde, aber mit dem ersuchen um beantwortung durch BMI Abt III/3 ... oder gleich direkt dorthin

PSS:
schalldaempfer alleine im auto = unzulaessig
da sind wir eh einer meinung
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
hari
Supporter 6,5x55 TTSX
Supporter 6,5x55 TTSX
Beiträge: 1687
Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
Wohnort: Graz Umgebung

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von hari » Di 7. Jun 2022, 22:40

MikeD hat geschrieben:
Di 7. Jun 2022, 09:52
Lässt man also einen Schalldämpfer im Auto (egal ob auf einer Waffe montiert oder nicht) begibt man sich auf sehr dünnes Eis...
Das deckt sich mit der Meinung des Grazer BJM (der ist Anwalt). Er wuerde sich diesbezueglich auf keine "Experimente" einlassen. Gleich wurde es auch von einem Juristen in den Naturwelten Steiermark bei einer AJ Fortbildung erlaeutert. Wobei eine Juristin der Abteilung 10 des Landes den letzten Satz in §17(3b) so interpretiert dass es schon erlaubt sein sollte. Klarheit wird hier leider nur ein Gericht oder der Gesetzgeber schaffen koennen..

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von gewo » Mi 8. Jun 2022, 00:08

hari hat geschrieben:
Di 7. Jun 2022, 22:40
MikeD hat geschrieben:
Di 7. Jun 2022, 09:52
Lässt man also einen Schalldämpfer im Auto (egal ob auf einer Waffe montiert oder nicht) begibt man sich auf sehr dünnes Eis...
Das deckt sich mit der Meinung des Grazer BJM (der ist Anwalt). Er wuerde sich diesbezueglich auf keine "Experimente" einlassen. Gleich wurde es auch von einem Juristen in den Naturwelten Steiermark bei einer AJ Fortbildung erlaeutert. Wobei eine Juristin der Abteilung 10 des Landes den letzten Satz in §17(3b) so interpretiert dass es schon erlaubt sein sollte. Klarheit wird hier leider nur ein Gericht oder der Gesetzgeber schaffen koennen..
Waffenrecht ist nicht landessache.

Eine anfrage ans BMI ist kein hexenwerk

Fuenf saetze vielleicht
Die richtigen muessen es halt sein

Sollte auch ein BJM zusammenbringen
Egal ob er anwalt ist oder nicht …
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Sauer202
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1482
Registriert: Mi 24. Jan 2018, 21:14

Re: Kat-C Langwaffe kurz im Auto lassen - nur für Jäger ok?

Beitrag von Sauer202 » Mi 8. Jun 2022, 01:12

MikeD, der Neid gegenüber Jägern ist schon groß!

Jagd ist eben kein Hobby sondern eine berufliche Tätigkeit, hatte ja auch im Lockdown einiges an Vorteilen.

Antworten