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Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Kalamaro
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Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Beitrag von Kalamaro » Di 31. Mai 2022, 08:26

Hallo liebes Forum,

Ich bin gerade dabei eine WBK zu erhalten, habe den Antrag im März gestellt, dabei den WFS, das Psycho Gutachten alles „bestanden“. Als Wiener muss man ja zum Polizeikommissariat, dort auch brav gewesen und ja. Habe nun 2 Monate nicht gehört und habe letzte Woche angerufen und gefragt ob man sagen kann wie Lange die Bearbeitung den dauert, und wurde mit einem Nein dauert noch wieder abgewimmelt. Heute einen RSB Brief erhalten mit einer Vorladung zum Amtsarzt „ Amtsärztliche Untersuchung - waffenrechtliche Angelegenheiten“. Wollte mal nachfragen ob das normal ist, da ich online nichts über so eine Untersuchung gefunden habe…

Danke vorab!

LG
Patrick

AndyA
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Re: Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Beitrag von AndyA » Di 31. Mai 2022, 08:37

Kalamaro hat geschrieben:
Di 31. Mai 2022, 08:26
Hallo liebes Forum,

Ich bin gerade dabei eine WBK zu erhalten, habe den Antrag im März gestellt, dabei den WFS, das Psycho Gutachten alles „bestanden“. Als Wiener muss man ja zum Polizeikommissariat, dort auch brav gewesen und ja. Habe nun 2 Monate nicht gehört und habe letzte Woche angerufen und gefragt ob man sagen kann wie Lange die Bearbeitung den dauert, und wurde mit einem Nein dauert noch wieder abgewimmelt. Heute einen RSB Brief erhalten mit einer Vorladung zum Amtsarzt „ Amtsärztliche Untersuchung - waffenrechtliche Angelegenheiten“. Wollte mal nachfragen ob das normal ist, da ich online nichts über so eine Untersuchung gefunden habe…

Danke vorab!

LG
Patrick
Sie haben mir bis zu 6 Monate (!!!) gesagt, wie lang es dauern kann. Bitte um Geduld...

In meinem Fall der Anruf von Polizie passierte ~nach 5 Wochen, dann habe ich bezahlt, und dauerte weitere 2 Wochen, bis die Karte per Post ankam. Alles zusammen in 2 Monaten habe ich meine WBK bekommen (1220 Wien), ab Mitte Februar bis Mitte März dauerte es.

Alles was ich dazu hatte, sind Psycho, Waffenführerschein und mein persönliches Papierkramm, Passport, Geburtsurkunde, ichweißnichtwas. Aber gar keine ärtzliche Untersuchung oder solche.

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Dante-Mante
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Re: Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Beitrag von Dante-Mante » Di 31. Mai 2022, 08:45

Kalamaro hat geschrieben:
Di 31. Mai 2022, 08:26
Hallo liebes Forum,

Ich bin gerade dabei eine WBK zu erhalten, habe den Antrag im März gestellt, dabei den WFS, das Psycho Gutachten alles „bestanden“. Als Wiener muss man ja zum Polizeikommissariat, dort auch brav gewesen und ja. Habe nun 2 Monate nicht gehört und habe letzte Woche angerufen und gefragt ob man sagen kann wie Lange die Bearbeitung den dauert, und wurde mit einem Nein dauert noch wieder abgewimmelt. Heute einen RSB Brief erhalten mit einer Vorladung zum Amtsarzt „ Amtsärztliche Untersuchung - waffenrechtliche Angelegenheiten“. Wollte mal nachfragen ob das normal ist, da ich online nichts über so eine Untersuchung gefunden habe…

Danke vorab!

LG
Patrick
Sowas kann ich mir nur vorstellen, wenn man mit Rauschmitteln in der Vergangenheit Komplikationen hatte. :think: Kann mich aber auch da Irren.
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Prometheus
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Re: Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Beitrag von Prometheus » Di 31. Mai 2022, 09:01

Dante-Mante hat geschrieben:
Di 31. Mai 2022, 08:45
Kalamaro hat geschrieben:
Di 31. Mai 2022, 08:26
Hallo liebes Forum,

Ich bin gerade dabei eine WBK zu erhalten, habe den Antrag im März gestellt, dabei den WFS, das Psycho Gutachten alles „bestanden“. Als Wiener muss man ja zum Polizeikommissariat, dort auch brav gewesen und ja. Habe nun 2 Monate nicht gehört und habe letzte Woche angerufen und gefragt ob man sagen kann wie Lange die Bearbeitung den dauert, und wurde mit einem Nein dauert noch wieder abgewimmelt. Heute einen RSB Brief erhalten mit einer Vorladung zum Amtsarzt „ Amtsärztliche Untersuchung - waffenrechtliche Angelegenheiten“. Wollte mal nachfragen ob das normal ist, da ich online nichts über so eine Untersuchung gefunden habe…

Danke vorab!

LG
Patrick
Sowas kann ich mir nur vorstellen, wenn man mit Rauschmitteln in der Vergangenheit Komplikationen hatte. :think: Kann mich aber auch da Irren.
Irgendwelche Einschränkungen wie beim Führerschein würden mir auch noch einfallen.
Zum Beispiel eine sehr starke Sehbehinderung oder vielleicht auch fehlende Gliedmaßen oder sowas?
Jedenfalls scheint das Amt irgendwelche Zweifel an seiner körperlichen Fähigkeit eine Waffe ordnungsgemäß zu bedienen zu haben.
Sonst würden sie nicht so was anordnen.

Aber ich denke wenn so was der Fall wäre hätte der Kalamaro nicht gefragt??

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Re: Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Beitrag von gewo » Di 31. Mai 2022, 09:28

servus

amtsarzt gehoert nicht zum ueblichen ablauf.

kommt vereinzelt vor
wenns vorfaelle in der vergangenheit gibt

fuehrerscheinabnahme wegen alkoholisierung
drogendelikte
koerperliche behinderung

ansonsten gibts das eigentlich nicht
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Bushcrafter
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Re: Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Beitrag von Bushcrafter » Di 31. Mai 2022, 10:50

Muss wohl etwas in der Art sein... so ganz ohne Anlass werden die das sicher nicht machen. Ich habe seit gut 40 Jahren mit Waffen und Behörden zu tun und mir ist derartiges bislang unbekannt
Wer sich wehrt, kann verlieren - wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!

mastamulla
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Re: Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Beitrag von mastamulla » Di 31. Mai 2022, 13:29

gewo hat geschrieben:
Di 31. Mai 2022, 09:28
servus

amtsarzt gehoert nicht zum ueblichen ablauf.

kommt vereinzelt vor
wenns vorfaelle in der vergangenheit gibt

fuehrerscheinabnahme wegen alkoholisierung
drogendelikte
koerperliche behinderung

ansonsten gibts das eigentlich nicht
Ich schließe mich da an! Ich selbst hatte mit 18 eine betrunkene Radlfahrt, zack Polizei haltet mich auf. Mit 21 wurde das natürlich bei Beantragung der WBK rausgesucht. Im Endeffekt alles bekommen, nur es war sehr mühsam. Blutwerte etc. wurden kontrolliert, dann alles gut.
Jetzt sind über 15 Jahre vergangen, ich ärgere mich heute noch (über mich selbst) :shifty:

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Re: Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Beitrag von Michl9mm » Di 31. Mai 2022, 21:35

Kalamaro hat geschrieben:
Di 31. Mai 2022, 08:26
Hallo liebes Forum,

Ich bin gerade dabei eine WBK zu erhalten, habe den Antrag im März gestellt, dabei den WFS, das Psycho Gutachten alles „bestanden“. Als Wiener muss man ja zum Polizeikommissariat, dort auch brav gewesen und ja. Habe nun 2 Monate nicht gehört und habe letzte Woche angerufen und gefragt ob man sagen kann wie Lange die Bearbeitung den dauert, und wurde mit einem Nein dauert noch wieder abgewimmelt. Heute einen RSB Brief erhalten mit einer Vorladung zum Amtsarzt „ Amtsärztliche Untersuchung - waffenrechtliche Angelegenheiten“. Wollte mal nachfragen ob das normal ist, da ich online nichts über so eine Untersuchung gefunden habe…

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LG
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Denk mal darüber nach was du in den letzten 36 Monaten vielleicht angestellt haben könntest…
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doc steel
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Re: Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Beitrag von doc steel » Mi 1. Jun 2022, 07:05

Kenne selbst zwei (mittlerweile) WBK Inhaber wo das der Fall war.
Bei beiden war vor der Beantragung Alkohol am Steuer im Spiel. Tatort Bez. OP.

Der eine is nach einem Zeltfest ins Planquadrat gekommen, der andere nach einer Firmenfeier bei gelb über die Ampel während auf der Gegenspur die Polizei daher kam. FS Abnahme gabs in beiden Fällen keine, beide mussten das Auto stehen lassen
Beide haben aber kein statisches Alkoholproblem.
Von einer Bekannten, die auf der BH OP (aber nicht im Referat für Waffen) tätig ist, weiss ich dass eine amtsärztliche Vorladung dann zum üblichen Prozedere gehört.
Kann ja sein dass der Beantragende ein Alkofix is, der bisher Glück gehabt hat und immer durchgerutscht ist.
Wennst also ka Trankler bist sondern einmal halt über die Schnur ghaut hast, würde ich das entspannt sehen.

oJo
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Re: Amtsärztliche Untersuchung WBK Erstantrag

Beitrag von oJo » Mi 1. Jun 2022, 09:39

Auch wenn es ärgerlich und mit Kosten verbunden ist, genau das ist ja der Sinn des "Background check", dass da alle möglicherweise relevanten Vorkommnisse ausgehoben und bestmöglich geprüft werden. Und wenn es auch nur geringe Anzeichen gegeben hat, dass jemand mit Sucht und anderen Themen, die ja massive Warnzeichen bei der Verlässlichkeit sind, "Erfahrung" hat, lässt sich mit einer Untersuchung der Verdacht zumindest nachhaltig entkräften. (Alk- und Drogentests z.B.)

Wer also aus welchem Grund auch immer "Amtsbekannt" ist oder andere Delikte am Kerbholz trägt und seitdem unbescholten ist kann sich eigentlich nur freuen, dass es mit so einer Untersuchung getan ist und nicht (bei unserer Verwaltungskultur) allein dadurch der Anspruch versagt wird und man den langen Rechtsweg beschreiten muss.

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