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Vollautomatische Schrekschusswaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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glockfanboy
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Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von glockfanboy » Sa 21. Mai 2022, 20:31

Ich habe mir letztens ein paar Schreckschusswaffen angesehen und mir ist dabei aufgefallen, dass diese ja rechtlich in einer etwas komischen Lage sind. Mir ist spezifisch aufgefallen, dass die Magazin-Beschränkungen offenbar für diese "Freien Waffen" offensichtlich nicht gelten. Nun frage ich mich inwiefern andere Regelungen für "normale" Waffen für Schreckschusswaffen ungültig sind und ob vollautomatische Schreckschusswaffen theoretisch legal zum Besitzen sind (wenn sie auf legale Wege produziert worden sind. z. B. von Umarex etc.).

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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von Nuss_95 » Sa 21. Mai 2022, 21:11

Wieso sollten sie denn verboten sein?

glockfanboy
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von glockfanboy » Sa 21. Mai 2022, 21:54

Vielleicht wegen Ausbau von dem vollautomatischen Abzugsmechanismus?

Habe jetzt nicht die Welt an Erfahrung mit der Rechtslage solcher Sachen.

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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von rhodium » Sa 21. Mai 2022, 22:16

In Österreich wurden immer wieder vollautomatische SSW angeboten ... über Sinn und Zweck lässt sich natürlich streiten.

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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von Sauer202 » Sa 21. Mai 2022, 22:19

Da macht eine Packung Schweizerkracher und eine Lötlampe mehr Sinn.

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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von gewo » Sa 21. Mai 2022, 22:24

Sind glaub ich kat A seit der novelle …
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von rhodium » Sa 21. Mai 2022, 22:33

Also A gibt's bei der Pyrotechnik ja nicht ... aber de facto halt keine F2v oder wie die heißt.

Liegt am Blitzknallsatz ... der ist hundepfui (weil er das tut für das er erfunden wurde: blitzen und knallen)

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Promo
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von Promo » Sa 21. Mai 2022, 22:59

Schreckschusswaffen sind Waffen iSd § 1 WaffG, waren aber aufgrund Ihrer Funktionsweise keine Schusswaffen iSd § 2 WaffG. KM iSd § 18 WaffG sind sie auch nicht, daher durfen sie bislang auch VA funktionieren.

Bei der letzten Novelle wurde der § 3b betreffend Schreckschusswaffen eingeführt. Dieser schreibt für ab 14.09.2018 eingeführte oder erzeugte SSW das Erfüllen der hierin genannten EU-RL vor; andernfalls gilt eine ab 14.09.2018 eingeführte oder erzeugte SSW als Schusswaffe der jeweiligen Kategorie.

Heißt also, vor 14.09.2018 darf eine SSW VA sein. Für die Zeit danach bitte die entsprechende EU-RL konsultieren, ob diese es verbietet.
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von gewo » Sa 21. Mai 2022, 23:16

Promo hat geschrieben:
Sa 21. Mai 2022, 22:59
Schreckschusswaffen sind Waffen iSd § 1 WaffG, waren aber aufgrund Ihrer Funktionsweise keine Schusswaffen iSd § 2 WaffG. KM iSd § 18 WaffG sind sie auch nicht, daher durfen sie bislang auch VA funktionieren.

Bei der letzten Novelle wurde der § 3b betreffend Schreckschusswaffen eingeführt. Dieser schreibt für ab 14.09.2018 eingeführte oder erzeugte SSW das Erfüllen der hierin genannten EU-RL vor; andernfalls gilt eine ab 14.09.2018 eingeführte oder erzeugte SSW als Schusswaffe der jeweiligen Kategorie.

Heißt also, vor 14.09.2018 darf eine SSW VA sein. Für die Zeit danach bitte die entsprechende EU-RL konsultieren, ob diese es verbietet.
Die richtline untersagt eben VA SSWs
Die koennen daher nie den zulassungsstempel bekommen
Daher eben jetzt kat A / militaerisch
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von Promo » Di 24. Mai 2022, 15:54

gewo hat geschrieben:
Sa 21. Mai 2022, 23:16
Die richtline untersagt eben VA SSWs
Die koennen daher nie den zulassungsstempel bekommen
Daher eben jetzt kat A / militaerisch
Das stimmt nicht. Die Richtlinie enthält keine Vorgaben dahingehend ob eine Schreckschuss- oder Signalwaffe ausschließlich halbautomatisch sein darf. Hier die Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 69&from=DE
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von caroli » Mo 21. Nov 2022, 16:56

Promo hat geschrieben:
Di 24. Mai 2022, 15:54
gewo hat geschrieben:
Sa 21. Mai 2022, 23:16
Die richtline untersagt eben VA SSWs
Die koennen daher nie den zulassungsstempel bekommen
Daher eben jetzt kat A / militaerisch
Das stimmt nicht. Die Richtlinie enthält keine Vorgaben dahingehend ob eine Schreckschuss- oder Signalwaffe ausschließlich halbautomatisch sein darf. Hier die Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 69&from=DE Außer der VZ61 9mm PAK da wurde der Verkauf bei uns 2019 eingestellt. Da sich ein wichiges Waffrechtliches Original Teil darinnen befand, außerdem um 600.-Euro kaufte sie ohnehin keiner. In DE sind Vollautomatische PAK schon immer verboten. Gibt ohnehin nur Erkol und Zoraki. Bei uns auch jetzt noch frei.

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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von gewo » Di 22. Nov 2022, 07:57

Haben die zoraki jetzt schon den PTB stempel?
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von caroli » Di 22. Nov 2022, 11:17

gewo hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 07:57
Haben die zoraki jetzt schon den PTB stempel?
Das kann ich nicht sagen,aber sie werden noch von genug Händlern in Österreich angeboten.

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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von gewo » Di 22. Nov 2022, 11:18

caroli hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 11:17
gewo hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 07:57
Haben die zoraki jetzt schon den PTB stempel?
Das kann ich nicht sagen,aber sie werden noch von genug Händlern in Österreich angeboten.
das ist auch zulaessig wenn sie vor dem 14.9.2018 bereits im umlauf waren

edit:
weil ich mich grad in anderer sache drum kuemmern musste:
hier die laufend aktualisierte liste der gueltigen PTB nummern
https://www.ptb.de/cms/fileadmin/intern ... BeschG.pdf
schreckschusswaffen die am oder nach dem 14.9.2018 in umlauf gebracht wurden muessen da drinnen stehen, ansonsten unterliegen sie jener kategorie der sie als scharfe waffe zuzuordnen waren.
seit 14.12.2019 sind - soweit mir bekannt - vergleichbare nicht-PTB zulassungen anderer laender nicht mehr gueltig

weiss jemand was nach ablauf einer PTB zulassung passiert rechtlich?
darf die waffe nicht mehr in umlauf gebracht werden?
hat das fuer den "privaten" endkunden irgendeine bedeutung wenn er sie nachher noch besitzt?

es gibt ja viele schreckschusswaffen die haben alte, nicht mehr zulassige zulassungen es gibt aber dafuer neue, jetzt zulaessige PTb zulassungen
die zoraki 917 ist ein gutes beispiel
die PTB 974 wurde ja nicht mehr verlaengert weil das patronenlager nur einseitig geschwaecht war
danach galt bis anfang 2020 die PTB 1023, die jedoch ebenfalls nicht verlaengert wurde (kein asymetrisch zum patronenlager angeordneter lauf)
und dann bis anfang 2022 die PTB nummer 1073 die jedoch ebenfalls ausgelaufen ist.
die zoraki 917 ist nach meinem wissenstand seit jaenner 2022 nicht mehr mit einer gueltigen PTB nummer am markt erhaeltlich
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen

Beitrag von caroli » Di 22. Nov 2022, 11:23

gewo hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 11:18
caroli hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 11:17
gewo hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 07:57
Haben die zoraki jetzt schon den PTB stempel?
Das kann ich nicht sagen,aber sie werden noch von genug Händlern in Österreich angeboten.
das ist auch zulaessig wenn sie vor dem 14.9.2018 bereits im umlauf waren
Dann muß es ein Privat-Verkauf sein. Weiß aber nicht ob das auch für die VZ 61 9mm PAK gilt,aber die hat um den Preis in Östereich ohnehin keiner gekauft.

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