Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Verfasst: Fr 13. Mai 2022, 09:28
Hallo ihr Lieben!
Ich habe folgende Frage:
meinem Lebensgefährten wurde die WBK inkl. Waffen entzogen aus folgenden Gründen:
- Anzeige wegen Lärmbelästigung wegen Schießen auf dem eigenen Grundstück, allerdings unter Einhaltung aller erforderlichen Richtlinien (eingefriedet, Hanglage, Kugelfang). Bisher noch nie Beschwerden von Nachbarn.
- als die Beamten eingetroffen sind, war er gerade unterm Waffen reinigen, d.h. die Waffen lagen frei auf dem Tisch in der Küche, ebenso Munitionspackungen. Wie gesagt, er war gerade unterm Reinigen, eine Waffe war sogar eingespannt auf dem Waffenreinigungskoffer
- diesen Umstand hat die Polizei als nicht sachgemäße Verwahrung ausgelegt, obwohl alle Türen des Einfamilienhauses versperrt waren, sämtliche Fenster waren geschlossen und somit war gegeben, dass niemand Fremder auf die Waffen zugreifen kann, während der Reinigung.
Wir leben zu zweit in dem Haus, keine Kinder, und ich besitze ebenfalls die WBK. Trotzdem wurde der Umstand von der BH im Bescheid angeführt, dass er nicht alleine lebt.
- Wenn die Waffen nicht gerade gereinigt werden, sind sie in einem Waffentresor aufbewahrt, inkl. aller erforderlichen Urkunden, Kaufverträge, usw. Und natürlich auch die Munition. Die Schlüssel für beide Waffentresore werden nochmal gesondert in einem Handsafe aufbewahrt, der nur mittels PIN entsperrt werden kann.
Hat jemand Erfahrung mit der Entziehung der WBK? Das ist jetzt kein Waffenverbot, oder?
Wir werden natürlich "Einspruch" erheben gegen den Bescheid, aber gibt es überhaupt eine Chance darauf, das abzuwenden?
Wer entscheidet in weiterer Folge darüber, geht das zuerst wieder zurück an die BH oder gleich ans Gericht?
Freue mich über alle Erfahrungen und Tipps.
Ich habe folgende Frage:
meinem Lebensgefährten wurde die WBK inkl. Waffen entzogen aus folgenden Gründen:
- Anzeige wegen Lärmbelästigung wegen Schießen auf dem eigenen Grundstück, allerdings unter Einhaltung aller erforderlichen Richtlinien (eingefriedet, Hanglage, Kugelfang). Bisher noch nie Beschwerden von Nachbarn.
- als die Beamten eingetroffen sind, war er gerade unterm Waffen reinigen, d.h. die Waffen lagen frei auf dem Tisch in der Küche, ebenso Munitionspackungen. Wie gesagt, er war gerade unterm Reinigen, eine Waffe war sogar eingespannt auf dem Waffenreinigungskoffer
- diesen Umstand hat die Polizei als nicht sachgemäße Verwahrung ausgelegt, obwohl alle Türen des Einfamilienhauses versperrt waren, sämtliche Fenster waren geschlossen und somit war gegeben, dass niemand Fremder auf die Waffen zugreifen kann, während der Reinigung.
Wir leben zu zweit in dem Haus, keine Kinder, und ich besitze ebenfalls die WBK. Trotzdem wurde der Umstand von der BH im Bescheid angeführt, dass er nicht alleine lebt.
- Wenn die Waffen nicht gerade gereinigt werden, sind sie in einem Waffentresor aufbewahrt, inkl. aller erforderlichen Urkunden, Kaufverträge, usw. Und natürlich auch die Munition. Die Schlüssel für beide Waffentresore werden nochmal gesondert in einem Handsafe aufbewahrt, der nur mittels PIN entsperrt werden kann.
Hat jemand Erfahrung mit der Entziehung der WBK? Das ist jetzt kein Waffenverbot, oder?
Wir werden natürlich "Einspruch" erheben gegen den Bescheid, aber gibt es überhaupt eine Chance darauf, das abzuwenden?
Wer entscheidet in weiterer Folge darüber, geht das zuerst wieder zurück an die BH oder gleich ans Gericht?
Freue mich über alle Erfahrungen und Tipps.